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Mietrecht: Gemeinsame Wohnung -> fluchtartiger Auszug- > Zahlungsunwilligkeit

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Hallo allerseits

mein kleiner Bruder (19),blind, ist mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen.Nach kurzer Wohndauer hat die Freundin sich nun "entschlossen" auszuziehen und hat ihm mitgeteilt,dass sie keine Miete (also ihren Anteil) mehr zahlen will.

Der Vermieter fordert - zu Recht - die Miete für den nächsten Monat.Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.Sie bezieht "Hartz 4",Miete wird so weit ich informiert bin also vom Amt bezahlt.

Nun ist die Frage,was man machen kann/darf.Ich habe ihm geraten die Hälfte der Miete unter Angabe seines Namens und unter Vorbehalt (beim Verwendungszweck) zu zahlen,damit er da keine Probleme hat.

Ansonsten habe ich geraten,dass die beiden einen 3er Termin mit dem Vermieter machen sollen,um das zu klären.

Dazu kommt noch die Frage: Es ist meines Wissens eine Wohnung mit einem Zimmer plus Bad und Wohnküche.Von daher hätte keiner einen separaten Bereich.Jetzt fragt sich mein Bruder,was passiert,wenn sie ihren neuen Freund mitbringen würde (bzw. ob er ihn rauswerfen dürfte).Zudem will sie ihre Zahlungsunwilligkeit damit begründen,dass sie aus "unzumutbaren Gründen" dort nicht wohnen könne...

Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen: Eingezogen sind beide am 1.4.2011

Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen lasse ich mal weg - mir geht es grade nur um das "Rechtliche".

Ich bedanke mich vorab für gesicherte Infos im Namen meines Bruders.
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Bezieht Hartz IV und wechselt ohne dem Amt Bescheid zu sagen, bzw. sich die Übernahme der Miete der neuen Wohnung bestätigen zu lassen, die Wohnung? Generell ne dumme Idee...

Und "unzumutbar" wäre es nur, wenn dein Bruder gewalttätig ihr gegenüber wäre, bzw. sie bedrohen würde. Getrennt zu sein ist da kaum ein Grund, das müssen erwachsene Menschen n paar Wochen/nen Monat aushalten.

Letztlich muss sie jedenfalls mit zahlen. Der Vermieter kannvon jedem von den beiden die Miete verlange (Gesamtschuldnerische Haftung), da beide Vertragspartner sind. Verlangt er die Miete nur von deinem Bruder, dann kann dieser von der Ex die Hälfte zurückfordern.
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Danke für die Info.Bestätigt auch meinen Gedankengang.

Zurückfordern heißt dann per Gericht,oder?
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MatzeGiessen schrieb:
Danke für die Info.Bestätigt auch meinen Gedankengang.

Zurückfordern heißt dann per Gericht,oder?


In letzter Konsequenz ja. Muss ja aber nicht soweit kommen.
Besser ist es meist, man einigt sich irgendwie. Ist aber natürlich in solch emotionalen Fällen recht schwierig.
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Kenne ne ähnliche Situation.
Mein Anwalt hat das mit Papierkram erledigt. Ging auch ohne Gericht.
Wenn Dein Bruder nicht allzu viel verdient, kann er versuchen, Beratungskostenhilfe (über`s Amtsgericht) zu bekommen. Damit sind dann erstmal die Anwaltkosten gedeckt. Zumindest war es bei mir so.
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Zur zeit geht er noch auf eine Blindenschule (er ist seit dem 16. lebensjahr stetig erblindet...).
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Ertsmal zu der Geschichte mit evtl. Besuch eines neuen Liebhabers: Dies beeinträchtigt, juristisch gesagt, den berechtigten Mitbesitz deines Bruders an der Mietsache. Er muss dies nicht dulden, denn dies ist nicht zumutbar (das wäre auch so, wenn mehrere Zimmer vorhanden wären). Er kann also insoweit ein Hausverbot gegenüber dem Neuen aussprechen, und dies erforderlichenfalls auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen.
Angesichts des Verhaltens der Freundin kann ich deinem Bruder insgesamt nur dringend raten, anwaltliche Hilfe in Anpruch zu nehmen. Anzudenken wäre z.B., die Leistungszahlende Stelle zu informieren und zu veranlassen, dass der Mietanteil direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen wird. Dies hat Aussicht auf Erfolg, wenn man auf die Gefahr hinweist, dass der Mietanteil nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
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Danke für die Infos!


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