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Mietrecht

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Hi

Ich wohne in einer Siedlung,die zu mind. 80% einer Wohnbaugesellschaft gehört.Das heißt,dass die meisten umliegenden Häuser in deren "Aufgabenbereich" fallen.Zwischen den Häusern sind sehr viele Spielplätze und Rasenflächen.

Letztens haben alle Bewohner unseres Hauses und die des Nachbarhauses ein Schreiben bekommen,in dem es um Tauben bzw. Rattenproblematik geht.Darin wird geschrieben,dass man aufhören solle eben jene zu füttern bzw. Essen raus zu stellen,damit diese nicht "angelockt" werden.

So weit so normal.Nur stand da auch drin,dass - sollte das Problem nicht besser werden - alle Mieter dieser beiden Häuser für die Kosten für die "Reinigung"/"Beseitigung" aufkommen sollen.

Müssen wir das?Das Gebiet wird ja nicht nur von unsern Häusern genutzt,sondern - wie oben beschrieben - leben hier in einem kleinen Umfeld recht viele Menschen,die alle Mieter bei der Gesellschaft sind.Aber nur unsere beiden Häuser haben die Zettel bekommen.Zudem geht der Hausmeister seiner Tätigkeit nicht nach und entleert die "öffentlichen" Mülltonnen nicht bzw. nur alle 2 Wochen.Deshalb quellen diese oft vor Müll über und der Müll liegt dann auf dem Boden/Rasen...

Lange Rede,kurzer Sinn: Ist es rechtens,wenn nur 2 Häuser in einer großen Siedlung,die von vielen mehr genutzt wird für die "Beiseitigungskosten" aufkommen sollen/müssen?

Ich bedanke mich schon mal vorab für die Infos & Antworten  
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Rechtliche Info kann ich Dir da net geben, aber ich kann mir das net vorstellen und würde dies auch nicht so hinnehmen...
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Hausreinigung und Ungerzieferbekämpfung sind grundsätzlich umlagefähig. Jedoch müsste es sich dann um laufende Betriebskosten handeln, die Kosten müssten also in gleichmäßigen Zeitabständen anfallen (zum Teil wird von der Rechtssprechung zumindest ein jährlicher Turnus verlangt). Das wird bei einer einmaligen Reinigung resp. Ungezieferbekämpfung abzulehnen sein.

Des Weiteren müssen die Kosten objektbezogen sein. Inwieweit das bei euch der Fall ist, vermag ich aber nicht zu beurteilen.


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