Mich hat bei nem Amateuspiel auch schonmal ein gegenspieler unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Da dachte ich auch schon drüber nach zum Anwalt zu gehen... Interessante Fragestellung auf jeden Fall aml sehen wie das Gericht hier entscheiden wird...
was haltet ihr davon? einerseits ist es wohl richtig andererseits sehe ich das eigentlich in der Verantwortung der DFL.
Was soll es bitte werden wenn die Spieler nun privat gegeneinander Klagen?
Wieso siehst du das in der Zuständigkeit der DFL? Die DFL ist doch nicht für Zivilrecht zuständig. Die Tatsache, dass man die DFL von staatlicher Sache normalerweise eben machen lässt, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass der Staat nicht eingreifen könnte wenn er wollte.
Fußball ist eine Kampfsportart im juristischen Sinne,d.h. es ist ein Spiel, das man gegeneinander betreibt und bei dem ein gewisses Maß an Körperkontakt vorauszusetzen ist.
Es muss sich schon um ein grob regelwidriges Verhalten gehandelt haben, um eine Schadenersatzpflicht auszulösen. Letztlich wird in ein (relatives hohes) Verletzungsrisiko, auch durch relativ schwere Regelverstöße, wechselseitig vor Spielbeginn eingewilligt. Sollte das Verhalten aber tatsächlich "spielfremd" und der Regelverstoß wirklich "grob" gewesen sein, wäre eine Haftung gar nicht unwahrscheinlich.
Leider lässt sich der Artikel nur über die Schwere der Verletzung aus, die ist aber erstmal gar nicht so relevant. Deshalb kann man zu dem konkreten Fall auch wenig sagen.
sacki schrieb: Fußball ist eine Kampfsportart im juristischen Sinne,d.h. es ist ein Spiel, das man gegeneinander betreibt und bei dem ein gewisses Maß an Körperkontakt vorauszusetzen ist.
Es muss sich schon um ein grob regelwidriges Verhalten gehandelt haben, um eine Schadenersatzpflicht auszulösen. Letztlich wird in ein (relatives hohes) Verletzungsrisiko, auch durch relativ schwere Regelverstöße, wechselseitig vor Spielbeginn eingewilligt. Sollte das Verhalten aber tatsächlich "spielfremd" und der Regelverstoß wirklich "grob" gewesen sein, wäre eine Haftung gar nicht unwahrscheinlich.
Leider lässt sich der Artikel nur über die Schwere der Verletzung aus, die ist aber erstmal gar nicht so relevant. Deshalb kann man zu dem konkreten Fall auch wenig sagen.
Man stelle sich vor, die größten oberschlauen Stümper,die nicht mal nen Ball stoppen können, bestellen zum A-Klassespiel regelmäßig 10 Zeugen, die jeden eckigen Schritt per Kamera prozeßgerecht vorbereiten.
Sport beinhaltet Risiken.
Für vorsätzliche und gesundheitsgefährdende Fouls ist kein Raum. Was der Schiedsrichter und die Verbände sportrechtlich klrären und eingrenzen müßen.
Wem dies zu riskant ist, sollte Schach oder Halma spielen(da wird er auch nicht elfmeterreif gefoult).
Ich kann die Klage bestens nachvollziehen. Das war kein "Zweikampf im Fussball" sondern Körperverletzung. Ich hoffe er kommt mit der Klage durch, solch miesen Tretern würde ich ne schmerzliche Geldstrafe wünschen.
1amanatidis8 schrieb: Ich kann die Klage bestens nachvollziehen. Das war kein "Zweikampf im Fussball" sondern Körperverletzung. Ich hoffe er kommt mit der Klage durch, solch miesen Tretern würde ich ne schmerzliche Geldstrafe wünschen.
Schon klar Ama. Ich leide da so mit, daß ich mir solche Bilder weder ansehen kann und mir dies(auch aus anderen Gründen)keinesfalls reinziehen will.
Aber wo ist die Grenze z:B.zu harmlosen Blessuren?
Ich hab o.g. Beispiel mit dem A-Klassekicker mit seinen bestellten Zeugen bewußt gewählt.
Der ist selbständig und bekommt im Rahmen ner Rudelbildung einen heftigen Stoß gegen die Brust und spielt vor der laufenden Kamera eines Freundes "die Rolle seines Lebens"und fordert zivilrechtlich für einige Tage Einkommensersatz..........
1amanatidis8 schrieb: Ich kann die Klage bestens nachvollziehen. Das war kein "Zweikampf im Fussball" sondern Körperverletzung. Ich hoffe er kommt mit der Klage durch, solch miesen Tretern würde ich ne schmerzliche Geldstrafe wünschen.
Mir fehlt die praktische Erfahrung, um wirklich sagen zu können, wie man die Bilder mit Blick auf die Beurteilung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einordnen würde.
Die Grenzziehung zwischen "normalen" Verletzungen und absichtlicher Gefährdung ist echt schwer - bin bei den Extremfällen als ultima ratio aber auch für eine gerichtliche Klärung, da Fussball kein Freifahrtsschein für schwere Körperverletzung sein darf. Jeder weiss vor einem Spiel, dass aus einer Verkettung von unglücklichen Umständen eine heftige Verletzung entstehen kann, für die dann natürlich nicht nur der Mitspieler verantwortlich zu machen ist. Manche Sachen sind spielimmanent und würden es zerstören, wenn jede kleine Verletzung zur Straftat würde. Wenn der Mitspieler es aber darauf angelegt hat, das Handeln nicht mehr spielangemessen und kein "Unfall" war, dann müssen auch beim Fussballspiel Konsequenzen möglich sein.
Abgesehen davon gibt es auch Situationen, wo ich das Gefühl habe, dass bestimmte Spieler regelrecht ausgeschaltet werden sollen (VT: evtl. als Strafe für fehlende Kooperation). Wenn sich diese Situtationen überlappen, ist eine strafrechtliche Aufarbeitung besonders wünschenswert.
Danke für das Einstellen dieses Artikels-Sacki. Fürchte,da wird für den Betroffenen leider nichts bei rauskommen,auch wenn das üble Foul wahrlich eine saftige Strafe verdient hätte. Wie will man da einen Vorsatz nachweisen,wenn der Foulende Spieler sich nachträglich scheinheilig entschuldigt u.die in diesem Artikel dargelegten Gründe für sein Fehlverhalten vorbringt?
Einem Kollegen von mir, der bei einem Spiel so spielt wie unser Franz ( ) rieb sich so sehr mit einem Gegenspieler auf, das der Gegenspieler während dem Spiel sagte, das er ihn umhauen will. 20 Minuten später ein Foul -> Schien-und Wadenbeinbruch. Auf Anzeige wurde verzichtet, es klärte sich irgendwann "von selbst". Wer weiß was bei diesem Spiel für Worte gefallen sind. So geht man jedenfalls nicht in einen Zweikampf, er wollte ihn verletzen. Auch wenn er dann wohl überrascht war das so so heftig wird.
was haltet ihr davon? einerseits ist es wohl richtig andererseits sehe ich das eigentlich in der Verantwortung der DFL.
Was soll es bitte werden wenn die Spieler nun privat gegeneinander Klagen?
Wieso siehst du das in der Zuständigkeit der DFL? Die DFL ist doch nicht für Zivilrecht zuständig. Die Tatsache, dass man die DFL von staatlicher Sache normalerweise eben machen lässt, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass der Staat nicht eingreifen könnte wenn er wollte.
Es muss sich schon um ein grob regelwidriges Verhalten gehandelt haben, um eine Schadenersatzpflicht auszulösen. Letztlich wird in ein (relatives hohes) Verletzungsrisiko, auch durch relativ schwere Regelverstöße, wechselseitig vor Spielbeginn eingewilligt. Sollte das Verhalten aber tatsächlich "spielfremd" und der Regelverstoß wirklich "grob" gewesen sein, wäre eine Haftung gar nicht unwahrscheinlich.
Leider lässt sich der Artikel nur über die Schwere der Verletzung aus, die ist aber erstmal gar nicht so relevant. Deshalb kann man zu dem konkreten Fall auch wenig sagen.
hier noch das foul um das es geht:
http://www.youtube.com/watch?v=KzKu3r8i7QM
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/562/Eine-rote-Karte-macht-noch-keinen-Schadensersatz/
Man stelle sich vor, die größten oberschlauen Stümper,die nicht mal nen Ball stoppen können, bestellen zum A-Klassespiel regelmäßig 10 Zeugen, die jeden eckigen Schritt per Kamera prozeßgerecht vorbereiten.
Sport beinhaltet Risiken.
Für vorsätzliche und gesundheitsgefährdende Fouls ist kein Raum. Was der Schiedsrichter und die Verbände sportrechtlich klrären und eingrenzen müßen.
Wem dies zu riskant ist, sollte Schach oder Halma spielen(da wird er auch nicht elfmeterreif gefoult).
Schon klar Ama.
Ich leide da so mit, daß ich mir solche Bilder weder ansehen kann und mir dies(auch aus anderen Gründen)keinesfalls reinziehen will.
Aber wo ist die Grenze z:B.zu harmlosen Blessuren?
Ich hab o.g. Beispiel mit dem A-Klassekicker mit seinen bestellten Zeugen bewußt gewählt.
Der ist selbständig und bekommt im Rahmen ner Rudelbildung einen heftigen Stoß gegen die Brust und spielt vor der laufenden Kamera eines Freundes "die Rolle seines Lebens"und fordert zivilrechtlich für einige Tage Einkommensersatz..........
Mir fehlt die praktische Erfahrung, um wirklich sagen zu können, wie man die Bilder mit Blick auf die Beurteilung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einordnen würde.
Ich denke aber, ganz so eindeutig ist es nicht.
Jeder weiss vor einem Spiel, dass aus einer Verkettung von unglücklichen Umständen eine heftige Verletzung entstehen kann, für die dann natürlich nicht nur der Mitspieler verantwortlich zu machen ist. Manche Sachen sind spielimmanent und würden es zerstören, wenn jede kleine Verletzung zur Straftat würde.
Wenn der Mitspieler es aber darauf angelegt hat, das Handeln nicht mehr spielangemessen und kein "Unfall" war, dann müssen auch beim Fussballspiel Konsequenzen möglich sein.
Abgesehen davon gibt es auch Situationen, wo ich das Gefühl habe, dass bestimmte Spieler regelrecht ausgeschaltet werden sollen (VT: evtl. als Strafe für fehlende Kooperation). Wenn sich diese Situtationen überlappen, ist eine strafrechtliche Aufarbeitung besonders wünschenswert.
Danke für das Einstellen dieses Artikels-Sacki.
Fürchte,da wird für den Betroffenen leider nichts bei rauskommen,auch wenn das üble Foul wahrlich eine saftige Strafe verdient hätte.
Wie will man da einen Vorsatz nachweisen,wenn der Foulende Spieler sich nachträglich scheinheilig entschuldigt u.die in diesem Artikel dargelegten Gründe für sein Fehlverhalten vorbringt?
Auf Anzeige wurde verzichtet, es klärte sich irgendwann "von selbst".
Wer weiß was bei diesem Spiel für Worte gefallen sind.
So geht man jedenfalls nicht in einen Zweikampf, er wollte ihn verletzen. Auch wenn er dann wohl überrascht war das so so heftig wird.