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Frage zu Erbschaftssteuer / Freibetrag / Schenkung

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Hallo zusammen,

ich habe mal versucht, mich durch Gesetzestexte zu lesen .... ich bin gescheitert

Konkreter Fall. Es existiert eine Immobilie, und die Eigentümer (und Bewohner) sind nun ein wenig in die Jahre gekommen. Irgendwann einmal wird es definitiv passieren, das man sich über eine Weitergabe der Immobilie Gedanken machen muss.

Nun die Frage, ich habe etwas von einem Freibetrag von 400 Teur gelesen, tritt das hier in Kraft ? Oder gilt das nur, wenn man als Kind (es geht nicht um Schwäger oder keine Ahnung wie weit entfernte Verwandte, es geht konkret um Kinder) das Haus anschliessend 10 J selbst bewohnt ?

Weder meien Geschwister noch ich werden das Haus behalten wollen / können, sodass ein Verkauf wohl anstehen würde.

Macht es einen Unterschied (steuerlich gesehen), wenn meine Eltern das Haus vorher überschreiben ? Oder ist es steuerlich egal ob wir es jetzt "geschenkt" bekommen oder irgendwann mal erben ?

Danke
Chris
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da es sich ja augenscheinlich um eine Erbengemeinschaft handelt, wird der erzielte Wert des Hauses durch Anzahl der Erben geteilt. Da müsste es schon eine Villa in bester Lage sein, damit der Freibetrag überschritten wird. Insofern ist eine Erbschaft steuerlich unbedenklich (sprich: es ist nicht zu versteuern), egal welchem Zweck das Haus anschliessend zugeführt wird.
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dann hab ich das doch richtig verstanden mit dem freibetrag .... dann spielts ja auch keine rolle, ob es vorher überschrieben wird oder nachher geerbt ... mh ?
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noch ne Frage, bei Überschreibung (Schenkung) im Rahmen des Freibetrages, wird aber trotzdem Grunderwerbsteuer fällig, oder ?

ReNo Gebühren fallen wohl auch im "üblichen" Maß an ?

ciao
chris


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