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Lebensversicherung bei Selbstmord

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Ich hoffe, hier kennt jemand die richtige Antwort mit guter Begründung. Das Internet war bisher nicht sehr hilfreich.

Ich lese momentan das Buch von Robert Enke und gestern Abend meinte meine Freundin, dass die Lebensversicherung bei Selbstmord keinen Cent zahlt.
Ich bin/war anderer Meinung, dass das  Situationsabhänhig ist.

Hab im Internet auch folgendes gefunden:

Versicherungsvertragsgesetz schrieb:

§ 161 Selbsttötung

(1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Dies gilt nicht, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 kann durch Einzelvereinbarung erhöht werden.

(3) Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, hat er den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.


Nach Recherchen im Internet komm ich zu folgendem Schluss:

Wer innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsabschluss Selbstmord begeht, hat keinen Anspruch auf die volle Versicherungssumme, aber das bisher eingezahlte wird meist wieder ausgezahlt.
Nach den 3 Jahren ist es Situationsabhängig und auch abhängig von der Versicherung.
Hab des öfteren gelesen, dass man nur den Anspruch auf die volle Versicherungssumme hat, wenn man nicht mehr im Besitz der vollen Handlungsfähigkeit ist und dies auch nachgewiesen ist.

Wie verhält sich das im Fall Enke?
Zählt die Depression auch dazu?

Weiss nicht, ob das Im Enke-Thread schon mal diskutiert wurde oder ob es besser dort rein gepasst hätte.
Wenn das Thema zu sensibel ist, bitte wieder löschen, ansonsten bin ich auf (sachliche) Antworten gespannt.
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Nach drei Jahren gibbet die volle Versicherungssumme, vorher nur den den Rückkaufswert, welcher aber (meist) deutlich unterhalb der Summe der gezahlten Beiträge liegt.
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Ergänzung: Selbsttötung infolge einer Depression fällt eigentlich auch unter den die 'freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit'. Freiwillig wird da aber eher kein Versicherer zahlen.
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Bei einer Selbsttötung duch schwere Depression zahlt die Versicherung, wenn die Depression entsprechend diagnostiziert und aktenkundig ist.
Da sind die Urteile eigentlich ziemlich einheitlich.

Wenn es eine Selbsttötung wegen einer nicht diagnostizierten Depression ist (man hatte bei dem Depressionsschub keine Kraft oder Hilfe, um zum Arzt oder in die Klinik zu gehen), werden die Angehörigen innerhalb der Frist leer ausgehen.
Das Problem ist immmer die Beweisbarkeit.

Bei den meisten Gesellschaften ist die Frist für die Selbsttötung 3 Jahre (ist in den AVB abweichend zum VVG geregelt), danach wird gezahlz.
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bernie schrieb:
Bei einer Selbsttötung duch schwere Depression zahlt die Versicherung, wenn die Depression entsprechend diagnostiziert und aktenkundig ist.
Da sind die Urteile eigentlich ziemlich einheitlich. ...

Und diese ganzen Urteile gibt es eben nur deshalb, weil die Versicherer nicht von sich aus zahlen.
bernie schrieb:
... Bei den meisten Gesellschaften ist die Frist für die Selbsttötung 3 Jahre (ist in den AVB abweichend zum VVG geregelt), danach wird gezahlz.

VVG-Reform verpennt?  ,-)

http://dejure.org/gesetze/VVG/161.html
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Bigbamboo schrieb:
bernie schrieb:
Bei einer Selbsttötung duch schwere Depression zahlt die Versicherung, wenn die Depression entsprechend diagnostiziert und aktenkundig ist.
Da sind die Urteile eigentlich ziemlich einheitlich. ...

Und diese ganzen Urteile gibt es eben nur deshalb, weil die Versicherer nicht von sich aus zahlen.
bernie schrieb:
... Bei den meisten Gesellschaften ist die Frist für die Selbsttötung 3 Jahre (ist in den AVB abweichend zum VVG geregelt), danach wird gezahlz.

VVG-Reform verpennt?  ,-)

http://dejure.org/gesetze/VVG/161.html




Upps    Ich bin halt ein ewig Gestriger.
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bernie schrieb:
...


nun ja... kommt ja auch nicht soooo oft vor (gott sei dank). vielleicht aber auch, weil es die potentiellen personen nicht wissen.
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Rosbacher_Adler schrieb:
Ich hoffe, hier kennt jemand die richtige Antwort mit guter Begründung. Das Internet war bisher nicht sehr hilfreich.

Ich lese momentan das Buch von Robert Enke und gestern Abend meinte meine Freundin, dass die Lebensversicherung bei Selbstmord keinen Cent zahlt.
Ich bin/war anderer Meinung, dass das  Situationsabhänhig ist.

Hab im Internet auch folgendes gefunden:

Versicherungsvertragsgesetz schrieb:

§ 161 Selbsttötung

(1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Dies gilt nicht, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 kann durch Einzelvereinbarung erhöht werden.

(3) Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, hat er den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.


Nach Recherchen im Internet komm ich zu folgendem Schluss:

Wer innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsabschluss Selbstmord begeht, hat keinen Anspruch auf die volle Versicherungssumme, aber das bisher eingezahlte wird meist wieder ausgezahlt.
Nach den 3 Jahren ist es Situationsabhängig und auch abhängig von der Versicherung.
Hab des öfteren gelesen, dass man nur den Anspruch auf die volle Versicherungssumme hat, wenn man nicht mehr im Besitz der vollen Handlungsfähigkeit ist und dies auch nachgewiesen ist.

Wie verhält sich das im Fall Enke?
Zählt die Depression auch dazu?

Weiss nicht, ob das Im Enke-Thread schon mal diskutiert wurde oder ob es besser dort rein gepasst hätte.
Wenn das Thema zu sensibel ist, bitte wieder löschen, ansonsten bin ich auf (sachliche) Antworten gespannt.


Um Gottes willen! Mach keinen Quatsch!  
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WuerzburgerAdler schrieb:
Rosbacher_Adler schrieb:
Ich hoffe, hier kennt jemand die richtige Antwort mit guter Begründung. Das Internet war bisher nicht sehr hilfreich.

Ich lese momentan das Buch von Robert Enke und gestern Abend meinte meine Freundin, dass die Lebensversicherung bei Selbstmord keinen Cent zahlt.
Ich bin/war anderer Meinung, dass das  Situationsabhänhig ist.

Hab im Internet auch folgendes gefunden:

Versicherungsvertragsgesetz schrieb:

§ 161 Selbsttötung

(1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Dies gilt nicht, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 kann durch Einzelvereinbarung erhöht werden.

(3) Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, hat er den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.


Nach Recherchen im Internet komm ich zu folgendem Schluss:

Wer innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsabschluss Selbstmord begeht, hat keinen Anspruch auf die volle Versicherungssumme, aber das bisher eingezahlte wird meist wieder ausgezahlt.
Nach den 3 Jahren ist es Situationsabhängig und auch abhängig von der Versicherung.
Hab des öfteren gelesen, dass man nur den Anspruch auf die volle Versicherungssumme hat, wenn man nicht mehr im Besitz der vollen Handlungsfähigkeit ist und dies auch nachgewiesen ist.

Wie verhält sich das im Fall Enke?
Zählt die Depression auch dazu?

Weiss nicht, ob das Im Enke-Thread schon mal diskutiert wurde oder ob es besser dort rein gepasst hätte.
Wenn das Thema zu sensibel ist, bitte wieder löschen, ansonsten bin ich auf (sachliche) Antworten gespannt.


Um Gottes willen! Mach keinen Quatsch!    


Geht nicht um mich Die Frage kam mir nur in den Sinn, als ich das Buch gelesen hab (was übrigens sehr gut ist).
Würde sich außerdem garnicht lohnen, da ich momentan noch unter den 3 Jahren bin


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