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Rentenversicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte

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Gude Forum,
zu solch später Stunde hab ich noch eine kleine Frage.

Ich möchte demnächst eine geringfügig beschäftigte Stelle annehmen. Im Vertrag steht etwas vom Hinweis auf die Rentenversicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung.
Da ich das erste Mal mit so nem Kram zu tun hab, kenn ich mich nicht wirklich damit aus. Im Internet findet man häufig auch keine richtig eindeutigen und zufriedenstellenden Erklärungen, deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand Kenne hat.

Wenn ich das richtig verstehe, ist man bei geringfügiger Beschäftigung nicht verpflichtet in die Rentenkasse einzuzahlen, sondern kann das freiwillig machen. Möchte man einzahlen, würde das 4,9% vom Gehalt bedeuten (bei geringfügiger Beschäftigung also nicht sooo viel). Was bringt mir das, wenn ich freiwillig einzahle? Das müsste doch später irgendwelche Vorteile bringen,oder?

Gruß
niederrheiner_adler
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niederrheiner_adler schrieb:
Das müsste doch später irgendwelche Vorteile bringen,oder?


Geringfügige, schätze ich mal. Aber eine fundierte Antwort kann ich dir leider auch nicht geben.
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Guck mal hier. Nicht uninteressant. Du arbeitest ein bisschen länger und bekommst dafür Rentenanspruch. Ist auch für deinen Chef interessant.

http://www.minijobrente.de/
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geringfühgig ist der Vorteil!
eben geringfühgig
du mußt dir das ausrechnen lassen, ganz konkret mit Optionen für dich
die bei dir ganz speziell noch besser wären
also ab zur Rentenberatungsstelle!
sonst ärgerst du dich vielleicht später sehr!
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niederrheiner_adler schrieb:
Was bringt mir das, wenn ich freiwillig einzahle? Das müsste doch später irgendwelche Vorteile bringen,oder?


Richtig interessant ist diese Option für jemanden, dem noch BEschäftigungszeiten fehlen um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Der kann auf diese Weise auch ohne "normale" Beschäftigung die erforderlichen Zeiten für eine Altersrente erreichen.

Rein von den eingezhalten beträgen kommt natürlich kein vernünftiger Rentenanspruch zu stande. Wenn Du neben einer Vollzeitbeschäftigung geringfügig arbeitest, machst es imho keinen Sinn noch zusätzlich diese Kläckerbeträge einzuzahlen. Ist also individuell von Deiner Ausgangslage abhängig ob dies sinnvoll ist.
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niederrheiner_adler schrieb:
Gude Forum,
zu solch später Stunde hab ich noch eine kleine Frage.

Ich möchte demnächst eine geringfügig beschäftigte Stelle annehmen. Im Vertrag steht etwas vom Hinweis auf die Rentenversicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung.
Da ich das erste Mal mit so nem Kram zu tun hab, kenn ich mich nicht wirklich damit aus. Im Internet findet man häufig auch keine richtig eindeutigen und zufriedenstellenden Erklärungen, deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand Kenne hat.

Wenn ich das richtig verstehe, ist man bei geringfügiger Beschäftigung nicht verpflichtet in die Rentenkasse einzuzahlen, sondern kann das freiwillig machen. Möchte man einzahlen, würde das 4,9% vom Gehalt bedeuten (bei geringfügiger Beschäftigung also nicht sooo viel). Was bringt mir das, wenn ich freiwillig einzahle? Das müsste doch später irgendwelche Vorteile bringen,oder?

Gruß
niederrheiner_adler


Das ist für dich eher uninteressant, Andi.
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Moin,
da das meine täglich Brot ist arbeitstechnisch, denke ich das ich dir weiterhelfen kann.

Wie du richig erkannst hast, zahlst du keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, meistens pauschalisiert sie der Arbeitgeber. So das für dich "meistens" Brutto wie Netto rauskommt.

Manche Arbeitgeber lassen sich eventuell die Steuerkarte vorlegen um 2 % Pauschalsteuer beim Minijob zu sparen (aber das ist ein anderes Thema).

Die Zeiten werden also nicht in deinem "Lebenslauf" für die Rente erfasst, da du selber nichts einzahlst. Jeder geringfügige Beschäftigte hat aber die Wahlmöglichkeit durch Zuzahlung der von 4,9 % im Monat (das ist die Differenz zu den 15 % die der Arbeitgeber bereits pauschal zahlt) die Zeiten in seinem späteren Retenverlauf mitanrechnen zulassen.

Es lohnt sich z.B. für Leute die noch nicht genügend Rentenbeitragsjahre zusammen haben und so die fehlenden Monate auffüllen können.

Ist jetzt die Frage ob das bei dir der Fall ist, oder noch sein wird?
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Danke für eure Antworten bisher!

Naja,bisher ist es so, dass ich noch nix in besagte Rentenkasse eingezahlt habe. Bin aber auch noch relativ jung und frage mich,ob ich jetzt schon an mögliche Zusatzbeiträge denken sollte, wenn ich noch 40 Jahre schuften gehen muss :P

Zumal ich bestimmt eh nichts mehr von dem Kram sehe...wer weiß schon was in 40 Jahren ist...
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Unter diesen Umständen macht der Zusatzbeitrag für Dich wirklich absolut keinen Sinn.

Zu früh an's Alter bzw. die Renten denken, kann man aber eigentlich gar nicht: Die Zeit ist beim Ansparen ein ganz wichtiger Faktor.
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wenn du freiwillig die 4,9 (?) einzahlst, hättest du anspruch auf die riester-rente.

ist zwar nicht die welt, aber immerhin.


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