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Rechtsfrage - Urlaub bei Kündigung

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Moin..

habe folgende Frage:

Person X arbeites seit 4 1/2 Jahren in einem Betrieb.
Betrieb macht dicht.
Aulösungsverträge werden angeboten. Laufen dann am 31.08.2011 aus.
Person X hat 24 Tage Urlaubsanspruch.

Wieviel Urlaub steht im zu, wenn der Vertrag zu dem genannten Zeitpunkt ausläuft? 8/12 also 16 Tage? oder 20 Tage gestzlichen Mindesturlaub, da das Verhältnis im zweiten Halbjahr endet?

Sollte der zweite Fall eintreten, würde ich mich über aussagekräftige Tipps freuen, wo man das so schwarz auf weiß nachlesen kann (offizielles Gesetz)

Ich finde leider nur zu Hauf verschiedene Meinungen die sich von A bis Z unterscheiden.

Vielen Dank schon mal.
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§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Daher mEn:
Bei Beschäftigungsende nach dem 30. Juni ist der volle ungekürzte Jahresurlaub zu gewähren.

Also 24Tage, bedeutet dann aber kein anspruch beim evtl neuen Arbeitgeber.

Weiterhin wäre es wichtig zu wissen ob es einen Tarifvertrag gibt der eben diese thematik regelt.

Meine laienhafte Sicht des Sachverhalts..
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gotcha24 schrieb:
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Daher mEn:
Bei Beschäftigungsende nach dem 30. Juni ist der volle ungekürzte Jahresurlaub zu gewähren.

Also 24Tage, bedeutet dann aber kein anspruch beim evtl neuen Arbeitgeber.

Weiterhin wäre es wichtig zu wissen ob es einen Tarifvertrag gibt der eben diese thematik regelt.

Meine laienhafte Sicht des Sachverhalts..


Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
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gotcha24 schrieb:

Also 24Tage, bedeutet dann aber kein anspruch beim evtl neuen Arbeitgeber.

Weiterhin wäre es wichtig zu wissen ob es einen Tarifvertrag gibt der eben diese thematik regelt.



Vielen Dank erstmal für die Mithilfe.
24 Tage glaube ich, dass es nicht ganz sind. 24 Tage ist der Jahresurlaub mit dem Betrieb vereinbart.
Deswegen gilt da der gesetzliche Jahresurlaub. Das sind 20 Tage.

Einen speziellen Tarifvertrag gibt es nicht. Das wäre allerdings meines Wissens nach irrelevant. Denn Gesetz geht vor Vertrag.
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Richtig, denn §3BUrlG spricht von 24tagen, diese beziehen sich auf eine 6 Tagewoche, dh in deinem Fall (5Tagewoche) 20Tage - in beiden Fällen 4 Arbeitswochen.
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Grüßt euch,

ich frage mal hier, einer Freundin von mir wurde nach 16 Jahren Mietdauer
aufgrund Eigenbedarfs die Wohnung gekündigt, die Verträge galten
2x für jeweils 5 Jahre, danach eine jährliche Verlängerung um ebenfalls
jeweils ein Jahr, wann muss sie raus?

Laut Vermieter 6 - 8 Monate??!

Stimmt das?

Danke für eine fundierte Antwort.
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KronbergerAdler schrieb:
Grüßt euch,

ich frage mal hier, einer Freundin von mir wurde nach 16 Jahren Mietdauer
aufgrund Eigenbedarfs die Wohnung gekündigt, die Verträge galten
2x für jeweils 5 Jahre, danach eine jährliche Verlängerung um ebenfalls
jeweils ein Jahr, wann muss sie raus?

Laut Vermieter 6 - 8 Monate??!

Stimmt das?



Selbst mal das BGB gewälzt ?

Tipp:
Die Regelung hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung findest du in §§ 573 ff. BGB.
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Vielen Dank für deinen Tipp,

Bin am 573 auch schon "hängen geblieben" ,
für mich waren / sind die neun Monate nach 16 Jahren,
unglaublich...

Beste Grüße
Kroni


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