Ergaenzungsspieler schrieb: Municadler - gut, da stoße ich direkt an meine Grenzen.
Dachte nur, dass bei einem Gehalt von € 25.000 minus € 10.000 Freibetrag = € 15.000 x 25% = € 3.750.
Das sind dann eben nur 15% vom Gesamtbrutto.
Bei € 50.000 Gehalt sind das dann 20% tatsächlich gezahlter Steuer.
Aber egal - kenne mich deutlich zu wenig aus, um über Details zu verhandeln.
schon klar du hast auch Recht dass natürlich der Anteil der geszahlten Steuer zum Bruttogehalt.
der Freibetrag wirkt sich nur in absoluten zahlen für alle gleich aus und eben auch eine eventuelle Erhöhung. Daher hätte der Geringverdiener den selben Vorteil wie der Grossverdiener ( wie gesagt nur absolut gesehen) aber eben den Nachteil, der nun neu zu versteuernden Zuschläge.
Ich möchte auch keine Haarspalterei betreiben, ich habe nur eben angemerkt dass wenn man unter Vereinfachung das streichen der Steuerfreit dieser Zuschläge meint, dies nichts mit wirklicher Vereinfachung zu tun hat. Es wäre damit viel mehr eine Abschaffung einer Steuersubvention.
Da es im Bundeshaushalt aber hunderte Steuersubventionstatbestände gibt, ärgert es mich wenn immer die Zuschläge, die den "kleinen Mann" betreffen zuerst genannt werden. Und das noch unter dem Deckmäntelchen einer Vereinfachung, die gar keine ist.
Ergaenzungsspieler schrieb: Municadler - gut, da stoße ich direkt an meine Grenzen.
Dachte nur, dass bei einem Gehalt von € 25.000 minus € 10.000 Freibetrag = € 15.000 x 25% = € 3.750.
Das sind dann eben nur 15% vom Gesamtbrutto.
Bei € 50.000 Gehalt sind das dann 20% tatsächlich gezahlter Steuer.
Aber egal - kenne mich deutlich zu wenig aus, um über Details zu verhandeln.
schon klar du hast auch Recht dass natürlich der Anteil der geszahlten Steuer zum Bruttogehalt.
der Freibetrag wirkt sich nur in absoluten zahlen für alle gleich aus und eben auch eine eventuelle Erhöhung. Daher hätte der Geringverdiener den selben Vorteil wie der Grossverdiener ( wie gesagt nur absolut gesehen) aber eben den Nachteil, der nun neu zu versteuernden Zuschläge.
Ich möchte auch keine Haarspalterei betreiben, ich habe nur eben angemerkt dass wenn man unter Vereinfachung das streichen der Steuerfreit dieser Zuschläge meint, dies nichts mit wirklicher Vereinfachung zu tun hat. Es wäre damit viel mehr eine Abschaffung einer Steuersubvention.
Da es im Bundeshaushalt aber hunderte Steuersubventionstatbestände gibt, ärgert es mich wenn immer die Zuschläge, die den "kleinen Mann" betreffen zuerst genannt werden. Und das noch unter dem Deckmäntelchen einer Vereinfachung, die gar keine ist.
...., dass der Anteil der gezahlten Steuer zum Gesamtbrutto steigt
municadler schrieb: Verdächtig klingt beim Thema "Steuervereinfachung" immer dass dann sofort sonn - und Feiertagszuschläge genannt werden..
Kein Mensch hat ein Problem bei der Steuererklärung mit diesen Steuerfreien Zuschlägen - sie müssen gar nicht aufgeführt werden, sondern weren eben mit dem gehalt steuerfrei ausbezahlt und fertig.
Wenn also nun lt. Kirchhoff alle 25 % zahlen sollen und beispielsweise Sonn und Feiertagszuschläge zukünftig besteuert werden, heisst das nichts andres als dass die Steuersenkung der Spitzverdiener indirekt die Krankenschwester, der U-bahn Fahrer etc bezahlt.
Das muss man den Menschen dann auch so sagen.. Mal sehen wie gross dann die Zustimmung noch ist. ...
Mal zum Nachdenken hierzu:
Arbeiter X ist bei einem Autokonzern angestellt, arbeitet ab und an Nacht- und Wochenendschicht. Sein nicht gerade schlechter Verdienst in dieser Zeit ist steuerlich begünstigt.
Anwalt Y ist in der Existenzgründung und erledigt desnächtens und an Wochenenden seine Arbeit. Sein anteiliger Verdienst in dieser Zeit und gänzlich nicht-begünstigt.
Kleinunternehmer Z betreibt einen Kiosk an einem Ausflugstiel. Wochentags hat er geschlossen, geöffnet nur an Wochenenden und Feiertagen. Ausschließlich an diesen Tagen erzielt er seine Umsätze, aber die sind ebenfalls in vollem Umfang nicht steuerlich begünstigt.
Hier hakt es also. Deswegen sind diese Begünstigungen als mit als erste zu eliminieren. Es ist Sache der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit an Wochenenden und in der Nacht besser zu vergüten damit das für sie attraktiv bleibt. Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerpolitik.
Vielleicht erinnert sich noch so mancher, wie die Eishockey-Proficlubs vor einigen Jahren diese Steuerbegünstigung auf die Saläre ihrer Profis umgesetzt wissen wollten und das Steuerrecht hierauf reagierte.
Natürlich würden bei einem Wegfall steuerlicher Vorteile und Privilegien die jeweiligen Nutzniesser aufjaulen, prozessieren und den Untergang des Staates prophezeien. Aber im Steuerrecht ist in allen Steuerarten in den letzten Jahren ein derartiger Wildwuchs entstanden daß man auch irgendwo anfangen muß. Das kann die Steuerfreiheit oder -begünstigung bestimmter Einkünfte sein, Wegfall bzw. Deckelung bestimmter Werbungskosten, weitere Erschwerung von Verlustverrechnungen usw.
Wenn "Otto Normalsteuerzahler" dann durch Wegfall diverser Steuerbegünstigungen und Transfers in der breiten Masse günstiger besteuert wird sollte dies angestrebt werden. Allerdings fallen dann eben auch viele Nutzniesser und Steuervermeidungskünstler unter den Tisch und schreien. Dann wird ob des eigenen Vorteils willen gerne auf den Einzelfall der armen Omi mit Beinprothese verwiesen. Hier müssen dann eben andere staatliche Transferleistungen ansetzen.
Nur traut es sich kaum ein Politiker, da er ja wiedergewählt werden möchte.
municadler schrieb: Verdächtig klingt beim Thema "Steuervereinfachung" immer dass dann sofort sonn - und Feiertagszuschläge genannt werden..
Kein Mensch hat ein Problem bei der Steuererklärung mit diesen Steuerfreien Zuschlägen - sie müssen gar nicht aufgeführt werden, sondern weren eben mit dem gehalt steuerfrei ausbezahlt und fertig.
Wenn also nun lt. Kirchhoff alle 25 % zahlen sollen und beispielsweise Sonn und Feiertagszuschläge zukünftig besteuert werden, heisst das nichts andres als dass die Steuersenkung der Spitzverdiener indirekt die Krankenschwester, der U-bahn Fahrer etc bezahlt.
Das muss man den Menschen dann auch so sagen.. Mal sehen wie gross dann die Zustimmung noch ist. ...
Mal zum Nachdenken hierzu:
Arbeiter X ist bei einem Autokonzern angestellt, arbeitet ab und an Nacht- und Wochenendschicht. Sein nicht gerade schlechter Verdienst in dieser Zeit ist steuerlich begünstigt.
Anwalt Y ist in der Existenzgründung und erledigt desnächtens und an Wochenenden seine Arbeit. Sein anteiliger Verdienst in dieser Zeit und gänzlich nicht-begünstigt.
Kleinunternehmer Z betreibt einen Kiosk an einem Ausflugstiel. Wochentags hat er geschlossen, geöffnet nur an Wochenenden und Feiertagen. Ausschließlich an diesen Tagen erzielt er seine Umsätze, aber die sind ebenfalls in vollem Umfang nicht steuerlich begünstigt.
Hier hakt es also. Deswegen sind diese Begünstigungen als mit als erste zu eliminieren. Es ist Sache der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit an Wochenenden und in der Nacht besser zu vergüten damit das für sie attraktiv bleibt. Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerpolitik.
Vielleicht erinnert sich noch so mancher, wie die Eishockey-Proficlubs vor einigen Jahren diese Steuerbegünstigung auf die Saläre ihrer Profis umgesetzt wissen wollten und das Steuerrecht hierauf reagierte.
Natürlich würden bei einem Wegfall steuerlicher Vorteile und Privilegien die jeweiligen Nutzniesser aufjaulen, prozessieren und den Untergang des Staates prophezeien. Aber im Steuerrecht ist in allen Steuerarten in den letzten Jahren ein derartiger Wildwuchs entstanden daß man auch irgendwo anfangen muß. Das kann die Steuerfreiheit oder -begünstigung bestimmter Einkünfte sein, Wegfall bzw. Deckelung bestimmter Werbungskosten, weitere Erschwerung von Verlustverrechnungen usw.
Wenn "Otto Normalsteuerzahler" dann durch Wegfall diverser Steuerbegünstigungen und Transfers in der breiten Masse günstiger besteuert wird sollte dies angestrebt werden. Allerdings fallen dann eben auch viele Nutzniesser und Steuervermeidungskünstler unter den Tisch und schreien. Dann wird ob des eigenen Vorteils willen gerne auf den Einzelfall der armen Omi mit Beinprothese verwiesen. Hier müssen dann eben andere staatliche Transferleistungen ansetzen.
Nur traut es sich kaum ein Politiker, da er ja wiedergewählt werden möchte.
ich stimme dir in jedem Punkt zu .. wenn man aber Selbständige, die abends arbeiten mit Lohnempfängern gleichtsellt, warum dann nicht auch eine Gleichstellung bei den Fahrten zur oder Für die Arbeit? Eine Pendlerpauschale für Selbständige ?
Ob man dann die Fahrten zur Arbeit /bzw Gewinnerzielung des eigenen Unternehmens mit einem Ford Focus oder einem 7er BMW macht bliebe privatsache weil pauschaliert. Und das wäre sogar eine echte Vereinfachung... ich nehme an du bist dagegen, weil man Selbständigkeit nicht immer mit abhäniger Beschäftigung vergleichen kann....
Hier hakt es also. Deswegen sind diese Begünstigungen als mit als erste zu eliminieren. Es ist Sache der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit an Wochenenden und in der Nacht besser zu vergüten damit das für sie attraktiv bleibt. Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerpolitik.
Lass das bloß nicht diesen Hund hören, also den Arbeitgeberpräsidenten, meine ich .
Es handelt sich somit nach deiner (exzellenten) Darstellung nicht primär um ein Privileg der Arbeitnehmer, vielmehr werden die Arbeitgeber entlastet durch die Allgemeinheit (=Steuerzahler), indem sie ohne nennenswerten eigenen Mehraufwandt Wochenendarbeit attraktiver vergeben können.
Wäre also durchaus eine Überlegung wert. Aber ob der Hund das auch so versteht?
Ob man dann die Fahrten zur Arbeit /bzw Gewinnerzielung des eigenen Unternehmens mit einem Ford Focus oder einem 7er BMW macht bliebe privatsache weil pauschaliert. Und das wäre sogar eine echte Vereinfachung... ich nehme an du bist dagegen, weil man Selbständigkeit nicht immer mit abhäniger Beschäftigung vergleichen kann.... eben...
In Frankreich wird die Absetzbarkeit von Firmenwagen für Unternehmer auf ein "unteres Mittelklasseniveau" gedeckelt.
Hier geht das nicht, weil die deutsche Autoindustrie.....
Dann müsste man aber auch einem Arbeitnehmer gestatten, sein Auto von der Steuer abzusetzen. Selbstständige und nichtselbstständige Arbeit sollte eigentlich gleich besteuert werden. Fahrtenbuch geführt, und in Höhe des Anteils der Privatfahrten ist die Steuer zurückzuzahlen. Man sieht: gerechter, aber auch komplizierter...
Oder eben umgekehrt: Auch Selbstständige dürfen unabhängig von der Wagenklasse nur noch km-Pauschalen für unternehmerisch veranlasste fahrten absetzen. Womit wir wieder bei der deutschen Autoindustrie wären....
wenn man aber Selbständige, die abends arbeiten mit Lohnempfängern gleichtsellt, warum dann nicht auch eine Gleichstellung bei den Fahrten zur oder Für die Arbeit? Eine Pendlerpauschale für Selbständige ?
Ob man dann die Fahrten zur Arbeit /bzw Gewinnerzielung des eigenen Unternehmens mit einem Ford Focus oder einem 7er BMW macht bliebe privatsache weil pauschaliert. Und das wäre sogar eine echte Vereinfachung... ich nehme an du bist dagegen, weil man Selbständigkeit nicht immer mit abhäniger Beschäftigung vergleichen kann....
eben...
Ich bin aus Gründen der Steuerlogik gegen eine Ungleichbehandlung der Einkunftsarten. Deswegen bin ich auch kein Fan der Abgeltungsteuer. Dies mal vorab.
Zu der Pendlerpauschale: Die gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Unternehmer. Und zwar absolut identisch.
Wenn ein Unternehmer seinen Firmenwagen nutzt muß er für die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte diese Kilometer versteuern (und zwar mit 0,03% des PKW-Bruttolistenpreises x einfacher Entfernungskilometer x Monate )
Dagegensetzen kann der die Kilometerpauschale, welche exakt den Werten für Arbeitnehmern entspricht. Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
wenn man aber Selbständige, die abends arbeiten mit Lohnempfängern gleichtsellt, warum dann nicht auch eine Gleichstellung bei den Fahrten zur oder Für die Arbeit? Eine Pendlerpauschale für Selbständige ?
Ob man dann die Fahrten zur Arbeit /bzw Gewinnerzielung des eigenen Unternehmens mit einem Ford Focus oder einem 7er BMW macht bliebe privatsache weil pauschaliert. Und das wäre sogar eine echte Vereinfachung... ich nehme an du bist dagegen, weil man Selbständigkeit nicht immer mit abhäniger Beschäftigung vergleichen kann....
eben...
Ich bin aus Gründen der Steuerlogik gegen eine Ungleichbehandlung der Einkunftsarten. Deswegen bin ich auch kein Fan der Abgeltungsteuer. Dies mal vorab.
Zu der Pendlerpauschale: Die gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Unternehmer. Und zwar absolut identisch.
Wenn ein Unternehmer seinen Firmenwagen nutzt muß er für die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte diese Kilometer versteuern (und zwar mit 0,03% des PKW-Bruttolistenpreises x einfacher Entfernungskilometer x Monate )
Dagegensetzen kann der die Kilometerpauschale, welche exakt den Werten für Arbeitnehmern entspricht. Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
nur kann der Arbeitnehmer den Kaufpreis seines neu erworbenen Fahrzeugs nicht Gewinnmindernd von seinem zu versteuernden Einkommen aschreiben. Auch nicht nur den Teil, den er für Fahrten zur Arbeit benötigt. Das ist -wenn überhaupt- pauschaliert in der Pendlerpauschale
Schaedelharry63 schrieb: Lass das bloß nicht diesen Hund hören, also den Arbeitgeberpräsidenten, meine ich .
Es handelt sich somit nach deiner (exzellenten) Darstellung nicht primär um ein Privileg der Arbeitnehmer, vielmehr werden die Arbeitgeber entlastet durch die Allgemeinheit (=Steuerzahler), indem sie ohne nennenswerten eigenen Mehraufwandt Wochenendarbeit attraktiver vergeben können.
Wäre also durchaus eine Überlegung wert. Aber ob der Hund das auch so versteht?
Keine Sorge, der Hund versteht das schon. ,-)
Aber ich glaube daß er diesen steuerlichen Status Quo gerne weiterbahalten möchte, da sowohl die darin involvierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Vorteile daraus ziehen.
EFCB schrieb: Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
Wirklich?
Der Unternehmer kann seinen Wagen, so er dem Unternehmen zugeordnet wurde, gestaffelt auf 5 Jahre "abschreiben", d.h. als Betriebsausgabe den vollen Nettowert von seinen Einkünften abziehen und so seinen Gewinn minimieren.
Das kann der AN meines Erachtens nicht, den Kaufpreis gestaffelt auf 5 Jahre als Werbungskosten geltend machen....
Der Arbeitnehmer nutzt seinen PKW in der Regel ja auch nicht für geschäftlich notwendige Fahrten außerhalb der Fahrten Wohnung-Arbeitstätte wie ein Unternehmer oder Selbständiger. (Und der muß um alle steuerlichen Vorteile zu ziehen den PKW schon zu mindestens 50% geschäftlich nutzen.)
Falls doch kann auch der Arbeitnehmer für seine Geschäftsfahrten weitere Werbungskosten geltend machen oder sich Geld hierfür vom Betrieb zahlen lassen.
EFCB schrieb: Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
Wirklich?
Der Unternehmer kann seinen Wagen, so er dem Unternehmen zugeordnet wurde, gestaffelt auf 5 Jahre "abschreiben", d.h. als Betriebsausgabe den vollen Nettowert von seinen Einkünften abziehen und so seinen Gewinn minimieren.
Das kann der AN meines Erachtens nicht, den Kaufpreis gestaffelt auf 5 Jahre als Werbungskosten geltend machen....
Du vergisst, daß der Unternehmer den privaten Nutzungsanteil und die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte (abzüglich der KM-Pauschale) zu versteuern hat. Und der fällt (sofern wie meistens kein Fahrtenbuch geführt wird) auch p.a. mit 12% des Buttolistenpreises an, wenn das Auto aus der 5-jährigen Abschreibungsdauer draußen ist. Dann liegt Dein Privater Nutzungsanteil nämlich unter Umständen über den KFZ-Kosten.
Nicht jeder Selbständige oder Unternehmer kauft sich alle 5 Jahre einen Neuwagen
Es ist aber unbestritten, daß Unternehmer und Selbständige gewisse Dinge leichter steuerlich absetzen können als ein Arbeitnehmer.
EFCB schrieb: Der Arbeitnehmer nutzt seinen PKW in der Regel ja auch nicht für geschäftlich notwendige Fahrten außerhalb der Fahrten Wohnung-Arbeitstätte wie ein Unternehmer oder Selbständiger. (Und der muß um alle steuerlichen Vorteile zu ziehen den PKW schon zu mindestens 50% geschäftlich nutzen.)
Falls doch kann auch der Arbeitnehmer für seine Geschäftsfahrten weitere Werbungskosten geltend machen oder sich Geld hierfür vom Betrieb zahlen lassen.
also gibts doch Vorteile man könnte diese Vorteile dem Arbeitnehmer ja auch zu Teil werden lassen in dem Mase wie er das Auto eben zu Arbeitsfahrten braucht...
noch dazu könnte sich die deutsche autoindustrie dann noch mehr über eine indirekte Steuersubvention freuen als jetzt schon..
Allerdings sind nach Kirchhoff ja Subventionen schlecht.. aber wohl offensichtlich nicht so ganz alle ...
EFCB schrieb: Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
Wirklich?
Der Unternehmer kann seinen Wagen, so er dem Unternehmen zugeordnet wurde, gestaffelt auf 5 Jahre "abschreiben", d.h. als Betriebsausgabe den vollen Nettowert von seinen Einkünften abziehen und so seinen Gewinn minimieren.
Das kann der AN meines Erachtens nicht, den Kaufpreis gestaffelt auf 5 Jahre als Werbungskosten geltend machen....
Du vergisst, daß der Unternehmer den privaten Nutzungsanteil und die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte (abzüglich der KM-Pauschale) zu versteuern hat. Und der fällt (sofern wie meistens kein Fahrtenbuch geführt wird) auch p.a. mit 12% des Buttolistenpreises an, wenn das Auto aus der 5-jährigen Abschreibungsdauer draußen ist. Dann liegt Dein Privater Nutzungsanteil nämlich unter Umständen über den KFZ-Kosten.
Nicht jeder Selbständige oder Unternehmer kauft sich alle 5 Jahre einen Neuwagen
Es ist aber unbestritten, daß Unternehmer und Selbständige gewisse Dinge leichter steuerlich absetzen können als ein Arbeitnehmer.
und genau deshalb ist es keine unhaltbare Steuerbegünstigung der Krankenschwester Ihre steuerfreien Zuschläge zu belassen..
wenn im Beispiel der Krankenschwester dies - wie du anführst- der Arbeitgeber ausgleichen soll, ist das überigens oft der Steuerzahler selbst....
EFCB schrieb: Der Arbeitnehmer nutzt seinen PKW in der Regel ja auch nicht für geschäftlich notwendige Fahrten außerhalb der Fahrten Wohnung-Arbeitstätte wie ein Unternehmer oder Selbständiger. Falls doch kann auch der Arbeitnehmer für seine Geschäftsfahrten weitere Werbungskosten geltend machen oder sich Geld hierfür vom Betrieb zahlen lassen.
Der arme Hund, schon wieder !
Es soll auch AN geben, bei denen aufgrund der allgemein erwarteten "Mobilität" die Fahrten "Wohnung-Arbeitsstätte" mehr als 50 % der Gesamtfahrten ausmachen; also den Pkw zwar nicht "geschäftlich=Betriebsausgabe" bezüglich der Einkunftsart "Selbstständiger" nutzen aber in gleicher Weise "beruflich=Werbungskosten" bezüglich der Einkunftsart "Nichtselbstständige Arbeit".
Ich glaube kaum, das ein Arbeitgeber so was für seinen AN finanzieren würde. Nicht jeder bekommt von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.
Umgekehrt wäre ein Unterrnehmer/Selbstständiger nur dann einem AN gleichgestellt, wenn er ausschließlich die km-Pauschale absetzen dürfte, auch wenn er das Auto zu 100% unternehmerisch nutzt, ohne den Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen zu dürfen. Auch dann heisst es aber schön Fahrtenbuch führen (beim AN stehen die km Wohnung-ASt. ja fest), und wehe, die km-Angabe auf der Inspektionsrechnung unterscheidet sich von dem km-Stand, der vom Unternehmer an diesem Tag im Fahrtenbuch steht .
Ihr seht, man kann es auch auf die Spitze treiben. Eine größtmögliche Gerechtigkeit bedingt eine komplizierte Umsetzung der Gesetze sowie deren verwaltungsintensive Kontrolle.
Man sollte wirklich eine Vereinfachung anstreben. Das bedingt aber, das sich alle von liebgewonnenen Subventionen trennen müssen, von wegen St.-Florians-Prinzip....
Umgekehrt wäre ein Unterrnehmer/Selbstständiger nur dann einem AN gleichgestellt, wenn er ausschließlich die km-Pauschale absetzen dürfte, auch wenn er das Auto zu 100% unternehmerisch nutzt, ohne den Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen zu dürfen.
Spritpreise, Reparaturkosten etc. natürlich auch nicht. Steckt alles in der Pauschale. wie beim AN ,-) .
municadler schrieb: also gibts doch Vorteile man könnte diese Vorteile dem Arbeitnehmer ja auch zu Teil werden lassen in dem Mase wie er das Auto eben zu Arbeitsfahrten braucht...
Diese "Vorteile" könnte jeder Arbeitnehmer, der sein Privatauto für Geschäftsfahrten ( nicht Fahrten Wohnung-Arbeitstätte) nutzt geltend machen. Sind das nämlich erhebliche Werte ist das ernsthaft zu überlegen. Das würde jetzt aber an dieser Stelle zu weit führen.
Hauen wir also lieber wieder auf die bösen Steuerfachleute ein, die an Besitzstände und Steuervorteile wollen. Wie lieb sind doch da de Politiker, welche sich schon wieder höhere oder neue Steuern ausdenken oder ausgelaufene Steuerarten reaktivieren wollen.
Merke: Höhere und zusätzliche Steuern sind gut. Schließlich werden diese ja einzig und allein nur und ausschließlich für Bildung ausgegeben ( so argmentiert man in der Planungs und Einführungsphase gerne.
Zudem können bei ansehnlichen Mehrschröpfungen auch wider zusätzliche Geldtransfers an den Steuerbürger zurückfließen - sofern er denn zu der so gehätschelten Bevölkerungsgruppe zählt.
Und durch zusätzlich notwendige Steuerverwaltung werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Also eine Win-Win-Win Situation, quasi ein Pareto-Optimum
municadler schrieb: also gibts doch Vorteile man könnte diese Vorteile dem Arbeitnehmer ja auch zu Teil werden lassen in dem Mase wie er das Auto eben zu Arbeitsfahrten braucht...
Diese "Vorteile" könnte jeder Arbeitnehmer, der sein Privatauto für Geschäftsfahrten ( nicht Fahrten Wohnung-Arbeitstätte) nutzt geltend machen. Sind das nämlich erhebliche Werte ist das ernsthaft zu überlegen. Das würde jetzt aber an dieser Stelle zu weit führen.
Hauen wir also lieber wieder auf die bösen Steuerfachleute ein, die an Besitzstände und Steuervorteile wollen. Wie lieb sind doch da de Politiker, welche sich schon wieder höhere oder neue Steuern ausdenken oder ausgelaufene Steuerarten reaktivieren wollen.
Merke: Höhere und zusätzliche Steuern sind gut. Schließlich werden diese ja einzig und allein nur und ausschließlich für Bildung ausgegeben ( so argmentiert man in der Planungs und Einführungsphase gerne.
Zudem können bei ansehnlichen Mehrschröpfungen auch wider zusätzliche Geldtransfers an den Steuerbürger zurückfließen - sofern er denn zu der so gehätschelten Bevölkerungsgruppe zählt.
Und durch zusätzlich notwendige Steuerverwaltung werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Also eine Win-Win-Win Situation, quasi ein Pareto-Optimum
nochmals : Ausgangspunkt unsrer Diskussion war, dass ich kritisierte dass ausgerechnet die Steuerfreiheit von sonntags und nachtstunden als Streichungsmöglichkeit angeführt wird ( alles im Kontext einer angeblichen Steuervereinfachung) Ich bin nicht gegen Steuervereinfachung, aber warum wird dann als erstes ein Steuertatbestand genannt, der -bei dessen Streichung -null komma null zur Vereinfachung beiträgt, sondern lediglich der Mehreinahme des Staates dient.
Und das noch bei Berufen die wirklich -salopp gesagt- arme Schweine sind..
Nochmal kein Mensch hat eine Vereinfachung seiner Steuererklärung durch die Streichung der Steuerfreiheit dieser Zuschläge. Sie kommen darin schlicht gar nicht vor.
ich bin absolut für Steuervereinfachung, da gäbe es genug Spielwiesen die auch alle betreffen würden.. das aber diejenigen, die vorher mehr "Steuergestaltungsmöglichkeiten" hatten, danach auch stärker davon betroffen sein müssten ist auch klar..
Setzt man ALL dies um - dann kann man auch über die Zuschläge reden.. aber bitte in der Reihenfolge...
Jedes Steuervereinfachungs-/harmonisierungs-/modernisierungsgesetz mit Gerechtigkeitsbegründung hat mir bislang mehr Arbeit als lieb und Ärger beschert. Alles wurde komplexer, ungerechter und undurchsichtiger in den letzten 10-15 Jahren.
Daher hätte ich gern ein VerkomplizierungsGesetz mit Ungerechtigkeitspostulat. So wie die Jungs drauf sind, wird es danach wieder spürbar einfacher und gerechter.
Dachte nur, dass bei einem Gehalt von € 25.000 minus € 10.000 Freibetrag = € 15.000 x 25% = € 3.750.
Das sind dann eben nur 15% vom Gesamtbrutto.
Bei € 50.000 Gehalt sind das dann 20% tatsächlich gezahlter Steuer.
Aber egal - kenne mich deutlich zu wenig aus, um über Details zu verhandeln.
schon klar du hast auch Recht dass natürlich der Anteil der geszahlten Steuer zum Bruttogehalt.
der Freibetrag wirkt sich nur in absoluten zahlen für alle gleich aus und eben auch eine eventuelle Erhöhung. Daher hätte der Geringverdiener den selben Vorteil wie der Grossverdiener ( wie gesagt nur absolut gesehen) aber eben den Nachteil, der nun neu zu versteuernden Zuschläge.
Ich möchte auch keine Haarspalterei betreiben, ich habe nur eben angemerkt dass wenn man unter Vereinfachung das streichen der Steuerfreit dieser Zuschläge meint, dies nichts mit wirklicher Vereinfachung zu tun hat. Es wäre damit viel mehr eine Abschaffung einer Steuersubvention.
Da es im Bundeshaushalt aber hunderte Steuersubventionstatbestände gibt, ärgert es mich wenn immer die Zuschläge, die den "kleinen Mann" betreffen zuerst genannt werden. Und das noch unter dem Deckmäntelchen einer Vereinfachung, die gar keine ist.
...., dass der Anteil der gezahlten Steuer zum Gesamtbrutto steigt
sollte es heissen - sorry.
Mal zum Nachdenken hierzu:
Arbeiter X ist bei einem Autokonzern angestellt, arbeitet ab und an Nacht- und Wochenendschicht. Sein nicht gerade schlechter Verdienst in dieser Zeit ist steuerlich begünstigt.
Anwalt Y ist in der Existenzgründung und erledigt desnächtens und an Wochenenden seine Arbeit. Sein anteiliger Verdienst in dieser Zeit und gänzlich nicht-begünstigt.
Kleinunternehmer Z betreibt einen Kiosk an einem Ausflugstiel. Wochentags hat er geschlossen, geöffnet nur an Wochenenden und Feiertagen. Ausschließlich an diesen Tagen erzielt er seine Umsätze, aber die sind ebenfalls in vollem Umfang nicht steuerlich begünstigt.
Hier hakt es also. Deswegen sind diese Begünstigungen als mit als erste zu eliminieren. Es ist Sache der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit an Wochenenden und in der Nacht besser zu vergüten damit das für sie attraktiv bleibt. Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerpolitik.
Vielleicht erinnert sich noch so mancher, wie die Eishockey-Proficlubs vor einigen Jahren diese Steuerbegünstigung auf die Saläre ihrer Profis umgesetzt wissen wollten und das Steuerrecht hierauf reagierte.
Natürlich würden bei einem Wegfall steuerlicher Vorteile und Privilegien die jeweiligen Nutzniesser aufjaulen, prozessieren und den Untergang des Staates prophezeien. Aber im Steuerrecht ist in allen Steuerarten in den letzten Jahren ein derartiger Wildwuchs entstanden daß man auch irgendwo anfangen muß. Das kann die Steuerfreiheit oder -begünstigung bestimmter Einkünfte sein, Wegfall bzw. Deckelung bestimmter Werbungskosten, weitere Erschwerung von Verlustverrechnungen usw.
Wenn "Otto Normalsteuerzahler" dann durch Wegfall diverser Steuerbegünstigungen und Transfers in der breiten Masse günstiger besteuert wird sollte dies angestrebt werden. Allerdings fallen dann eben auch viele Nutzniesser und Steuervermeidungskünstler unter den Tisch und schreien. Dann wird ob des eigenen Vorteils willen gerne auf den Einzelfall der armen Omi mit Beinprothese verwiesen. Hier müssen dann eben andere staatliche Transferleistungen ansetzen.
Nur traut es sich kaum ein Politiker, da er ja wiedergewählt werden möchte.
ich stimme dir in jedem Punkt zu ..
wenn man aber Selbständige, die abends arbeiten mit Lohnempfängern gleichtsellt, warum dann nicht auch eine Gleichstellung bei den Fahrten zur oder Für die Arbeit?
Eine Pendlerpauschale für Selbständige ?
Ob man dann die Fahrten zur Arbeit /bzw Gewinnerzielung des eigenen Unternehmens mit einem Ford Focus oder einem 7er BMW macht bliebe privatsache weil pauschaliert. Und das wäre sogar eine echte Vereinfachung... ich nehme an du bist dagegen, weil man Selbständigkeit nicht immer mit abhäniger Beschäftigung vergleichen kann....
eben...
Lass das bloß nicht diesen Hund hören, also den Arbeitgeberpräsidenten, meine ich .
Es handelt sich somit nach deiner (exzellenten) Darstellung nicht primär um ein Privileg der Arbeitnehmer, vielmehr werden die Arbeitgeber entlastet durch die Allgemeinheit (=Steuerzahler), indem sie ohne nennenswerten eigenen Mehraufwandt Wochenendarbeit attraktiver vergeben können.
Wäre also durchaus eine Überlegung wert. Aber ob der Hund das auch so versteht?
In Frankreich wird die Absetzbarkeit von Firmenwagen für Unternehmer auf ein "unteres Mittelklasseniveau" gedeckelt.
Hier geht das nicht, weil die deutsche Autoindustrie.....
Dann müsste man aber auch einem Arbeitnehmer gestatten, sein Auto von der Steuer abzusetzen. Selbstständige und nichtselbstständige Arbeit sollte eigentlich gleich besteuert werden. Fahrtenbuch geführt, und in Höhe des Anteils der Privatfahrten ist die Steuer zurückzuzahlen. Man sieht: gerechter, aber auch komplizierter...
Oder eben umgekehrt:
Auch Selbstständige dürfen unabhängig von der Wagenklasse nur noch km-Pauschalen für unternehmerisch veranlasste fahrten absetzen. Womit wir wieder bei der deutschen Autoindustrie wären....
Ich bin aus Gründen der Steuerlogik gegen eine Ungleichbehandlung der Einkunftsarten. Deswegen bin ich auch kein Fan der Abgeltungsteuer. Dies mal vorab.
Zu der Pendlerpauschale: Die gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Unternehmer. Und zwar absolut identisch.
Wenn ein Unternehmer seinen Firmenwagen nutzt muß er für die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte diese Kilometer versteuern (und zwar mit 0,03% des PKW-Bruttolistenpreises x einfacher Entfernungskilometer x Monate )
Dagegensetzen kann der die Kilometerpauschale, welche exakt den Werten für Arbeitnehmern entspricht. Fährt der Handwerker oder Chef eines großen Unternehmens mit einem teuren Auto in seine Firma ist dies für ihn einkommen- und gewerbesteuerlich ungünstiger wenn er nur einen Dacia als Firmenwagen hat.
nur kann der Arbeitnehmer den Kaufpreis seines neu erworbenen Fahrzeugs nicht Gewinnmindernd von seinem zu versteuernden Einkommen aschreiben. Auch nicht nur den Teil, den er für Fahrten zur Arbeit benötigt. Das ist -wenn überhaupt- pauschaliert in der Pendlerpauschale
Keine Sorge, der Hund versteht das schon. ,-)
Aber ich glaube daß er diesen steuerlichen Status Quo gerne weiterbahalten möchte, da sowohl die darin involvierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Vorteile daraus ziehen.
Wirklich?
Der Unternehmer kann seinen Wagen, so er dem Unternehmen zugeordnet wurde, gestaffelt auf 5 Jahre "abschreiben", d.h. als Betriebsausgabe den vollen Nettowert von seinen Einkünften abziehen und so seinen Gewinn minimieren.
Das kann der AN meines Erachtens nicht, den Kaufpreis gestaffelt auf 5 Jahre als Werbungskosten geltend machen....
Falls doch kann auch der Arbeitnehmer für seine Geschäftsfahrten weitere Werbungskosten geltend machen oder sich Geld hierfür vom Betrieb zahlen lassen.
Du vergisst, daß der Unternehmer den privaten Nutzungsanteil und die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte (abzüglich der KM-Pauschale) zu versteuern hat. Und der fällt (sofern wie meistens kein Fahrtenbuch geführt wird) auch p.a. mit 12% des Buttolistenpreises an, wenn das Auto aus der 5-jährigen Abschreibungsdauer draußen ist. Dann liegt Dein Privater Nutzungsanteil nämlich unter Umständen über den KFZ-Kosten.
Nicht jeder Selbständige oder Unternehmer kauft sich alle 5 Jahre einen Neuwagen
Es ist aber unbestritten, daß Unternehmer und Selbständige gewisse Dinge leichter steuerlich absetzen können als ein Arbeitnehmer.
also gibts doch Vorteile man könnte diese Vorteile dem Arbeitnehmer ja auch zu Teil werden lassen in dem Mase wie er das Auto eben zu Arbeitsfahrten braucht...
noch dazu könnte sich die deutsche autoindustrie dann noch mehr über eine indirekte Steuersubvention freuen als jetzt schon..
Allerdings sind nach Kirchhoff ja Subventionen schlecht.. aber wohl offensichtlich nicht so ganz alle ...
und genau deshalb ist es keine unhaltbare Steuerbegünstigung der Krankenschwester Ihre steuerfreien Zuschläge zu belassen..
wenn im Beispiel der Krankenschwester dies - wie du anführst- der Arbeitgeber ausgleichen soll, ist das überigens oft der Steuerzahler selbst....
Der arme Hund, schon wieder !
Es soll auch AN geben, bei denen aufgrund der allgemein erwarteten "Mobilität" die Fahrten "Wohnung-Arbeitsstätte" mehr als 50 % der Gesamtfahrten ausmachen; also den Pkw zwar nicht "geschäftlich=Betriebsausgabe" bezüglich der Einkunftsart "Selbstständiger" nutzen aber in gleicher Weise "beruflich=Werbungskosten" bezüglich der Einkunftsart "Nichtselbstständige Arbeit".
Ich glaube kaum, das ein Arbeitgeber so was für seinen AN finanzieren würde. Nicht jeder bekommt von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.
Umgekehrt wäre ein Unterrnehmer/Selbstständiger nur dann einem AN gleichgestellt, wenn er ausschließlich die km-Pauschale absetzen dürfte, auch wenn er das Auto zu 100% unternehmerisch nutzt, ohne den Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen zu dürfen. Auch dann heisst es aber schön Fahrtenbuch führen (beim AN stehen die km Wohnung-ASt. ja fest), und wehe, die km-Angabe auf der Inspektionsrechnung unterscheidet sich von dem km-Stand, der vom Unternehmer an diesem Tag im Fahrtenbuch steht .
Ihr seht, man kann es auch auf die Spitze treiben. Eine größtmögliche Gerechtigkeit bedingt eine komplizierte Umsetzung der Gesetze sowie deren verwaltungsintensive Kontrolle.
Man sollte wirklich eine Vereinfachung anstreben. Das bedingt aber, das sich alle von liebgewonnenen Subventionen trennen müssen, von wegen St.-Florians-Prinzip....
Spritpreise, Reparaturkosten etc. natürlich auch nicht. Steckt alles in der Pauschale. wie beim AN ,-) .
Diese "Vorteile" könnte jeder Arbeitnehmer, der sein Privatauto für Geschäftsfahrten ( nicht Fahrten Wohnung-Arbeitstätte) nutzt geltend machen. Sind das nämlich erhebliche Werte ist das ernsthaft zu überlegen. Das würde jetzt aber an dieser Stelle zu weit führen.
Hauen wir also lieber wieder auf die bösen Steuerfachleute ein, die an Besitzstände und Steuervorteile wollen. Wie lieb sind doch da de Politiker, welche sich schon wieder höhere oder neue Steuern ausdenken oder ausgelaufene Steuerarten reaktivieren wollen.
Merke: Höhere und zusätzliche Steuern sind gut. Schließlich werden diese ja einzig und allein nur und ausschließlich für Bildung ausgegeben ( so argmentiert man in der Planungs und Einführungsphase gerne.
Zudem können bei ansehnlichen Mehrschröpfungen auch wider zusätzliche Geldtransfers an den Steuerbürger zurückfließen - sofern er denn zu der so gehätschelten Bevölkerungsgruppe zählt.
Und durch zusätzlich notwendige Steuerverwaltung werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Also eine Win-Win-Win Situation, quasi ein Pareto-Optimum
nochmals :
Ausgangspunkt unsrer Diskussion war, dass ich kritisierte dass ausgerechnet die Steuerfreiheit von sonntags und nachtstunden als Streichungsmöglichkeit angeführt wird ( alles im Kontext einer angeblichen Steuervereinfachung)
Ich bin nicht gegen Steuervereinfachung, aber warum wird dann als erstes ein Steuertatbestand genannt, der -bei dessen Streichung -null komma null zur Vereinfachung beiträgt, sondern lediglich der Mehreinahme des Staates dient.
Und das noch bei Berufen die wirklich -salopp gesagt- arme Schweine sind..
Nochmal kein Mensch hat eine Vereinfachung seiner Steuererklärung durch die Streichung der Steuerfreiheit dieser Zuschläge. Sie kommen darin schlicht gar nicht vor.
ich bin absolut für Steuervereinfachung, da gäbe es genug Spielwiesen die auch alle betreffen würden.. das aber diejenigen, die vorher mehr "Steuergestaltungsmöglichkeiten" hatten, danach auch stärker davon betroffen sein müssten ist auch klar..
Setzt man ALL dies um - dann kann man auch über die Zuschläge reden.. aber bitte in der Reihenfolge...
Daher hätte ich gern ein VerkomplizierungsGesetz mit Ungerechtigkeitspostulat. So wie die Jungs drauf sind, wird es danach wieder spürbar einfacher und gerechter.