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Fahrtkosten bei Bewerbung

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Tag zusammen,

ist es nicht so, das ein Unternehmen mir die Fahrtkosten ( 0,30 € pro gefahrenem KM bzw. 2. Klasse Ticket) bezahlen MUSS, sofern sie mich nicht in der Einladung darauf hingewiesen haben, das sie es nicht übernehmen ?

Ich streite mich gerade mit einer Firma darüber, nachdem sie mich 2 x eingeladen haben und ich abgelehnt habe (spielt ja keine Rolle WER final abgelehnt hat....), habe ich ihnen meine Rechnung geschickt, und folgenden (einleitenden) Satz bekommen:

"wie wir Ihnen bereits bei der Einladung mitgeteilt haben, übernehmen wir keinerlei Kosten. Natürlich stellen wir dann im Gegenzug für die Gespräche in unserem Hause auch keine Kosten in Rechnung. "

Meine Antwort wäre (habe sie noch nicht weggeschickt):

"ich suche und suche, aber finde den Hinweis nicht, das Sie für die Einladung in Ihre Räumlichkeiten KEINE Reisekosten übernehmen. Wo genau haben Sie das mitgeteilt ?

Die Aussage, dass Sie auch keine Kosten in Rechnung stellen habe ich schmunzelnd zur Kenntnis genommen, dies tut in diesem Fall wohl eher gar nichts zur Sache."

Ist das denn korrekt so ? Ich bin mir zwar sicher, aber würde es lieber noch  "double-checken"

danke

chris
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Was ist denn das für ein Unternehmen? Super assig...
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Danke..... ja ist schon ne assige Aussage ....

zur Not verklag ich die
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Um wieviel Fahrtkosten handelt es sich denn?
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spielt das ne Rolle ??

72 €

2 Gespräche à 60 Entfernungskilometer, 240 * 0,30

Außerdem haben die mich angesprochen, eingeladen und auch im Vorfeld nicht erwähnt, das es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (okay, das war mir klar, bin nicht ganz blöd .... aber gesagt haben sie es trotzdem nicht ....)

aber wie gesagt, spielt alles keine Rolle, selbst wenn es 1,20 € wären müssten sie bezahlen .... allerdings würd ich dann keine Rechnung stellen .... das mach ich echt erst so ab 20 €
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jazon123 schrieb:
spielt das ne Rolle ??

72 €

2 Gespräche à 60 Entfernungskilometer, 240 * 0,30

Außerdem haben die mich angesprochen, eingeladen und auch im Vorfeld nicht erwähnt, das es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (okay, das war mir klar, bin nicht ganz blöd .... aber gesagt haben sie es trotzdem nicht ....)

aber wie gesagt, spielt alles keine Rolle, selbst wenn es 1,20 € wären müssten sie bezahlen .... allerdings würd ich dann keine Rechnung stellen .... das mach ich echt erst so ab 20 €



Du hast es aber schon verstanden, oder? Wenn sie im Einladungsschreiben die Kostenübernahme abgelehnt haben, dann gibt es auch nix. Wenn nicht: Drauf und dran!
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stefank schrieb:
jazon123 schrieb:
spielt das ne Rolle ??

72 €

2 Gespräche à 60 Entfernungskilometer, 240 * 0,30

Außerdem haben die mich angesprochen, eingeladen und auch im Vorfeld nicht erwähnt, das es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (okay, das war mir klar, bin nicht ganz blöd .... aber gesagt haben sie es trotzdem nicht ....)

aber wie gesagt, spielt alles keine Rolle, selbst wenn es 1,20 € wären müssten sie bezahlen .... allerdings würd ich dann keine Rechnung stellen .... das mach ich echt erst so ab 20 €



Du hast es aber schon verstanden, oder? Wenn sie im Einladungsschreiben die Kostenübernahme abgelehnt haben, dann gibt es auch nix. Wenn nicht: Drauf und dran!


Ich habe es nicht nur verstanden, ich habe es auch genau so im Eingangsposting erwähnt
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Das ist aber nett, dass sie für ein Bewerbungsgespräch nichts in Rechnung stellen. Haben die sie noch alle? Ich wüsste geren wer das ist.

DA
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Ich würd damit einfach mal die Rechtsabteilung vom AAmt belasten die streiten sich doch gerne bei sowas...
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crasher1985 schrieb:
Ich würd damit einfach mal die Rechtsabteilung vom AAmt belasten die streiten sich doch gerne bei sowas...


Warum das?
Entweder amtsseitig vermittelt, dann sowieso Kosten über die Agentur.
Oder eben nicht. Dann geht's die nichts an und interessiert dort zurecht niemanden.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Das ist aber nett, dass sie für ein Bewerbungsgespräch nichts in Rechnung stellen. Haben die sie noch alle? Ich wüsste geren wer das ist.

DA


kann ich nicht sagen, aber wenn du mal ein Vermögen hast, aus diesem Lande kommst und einen "Consultant" sehen möchtest ....

komibinier das mal .... denk an Schumi und Jogi Löw und du wirst drauf kommen ...
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jazon123 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Das ist aber nett, dass sie für ein Bewerbungsgespräch nichts in Rechnung stellen. Haben die sie noch alle? Ich wüsste geren wer das ist.

DA


kann ich nicht sagen, aber wenn du mal ein Vermögen hast, aus diesem Lande kommst und einen "Consultant" sehen möchtest ....

komibinier das mal .... denk an Schumi und Jogi Löw und du wirst drauf kommen ...


Schumi macht Werbung für Nivea?  
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Okay dann machen wir hier weiter.

Folgendes haben sie mir geschrieben:

"Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wie wir Ihnen bereits im Vorfeld unseres ersten Gespräches schriftlich und mündlich mitgeteilt haben, übernehmen wir keinerlei Kosten für die das persönliche Gespräch in unserem Hause. Wie ihnen auch mitgeteilt wurde, werden Bewerbungskosten von Ihrer Jobbörse übernommen.

Wir haben wir Ihnen im zweiten Gespräch direkt eine sehr lukrative Führungsposition in unserem Hause angeboten. Leider schlugen Sie das Jobangebot aus, obwohl Sie beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet waren. Auch hierfür hätten Sie von der Jobbörse Geld bekommen.

Name"

Meine Antwort:

"Sehr geehrter Herr Name,

ich weise Sie nochmals darauf hin, dass Sie (entgegen Ihrer Aussage in der unten stehenden E-Mail) mich NIE und zu KEINER ZEIT darauf aufmerksam gemacht haben, dass Sie die Kosten nicht übernehmen. Die Original Einladung von Ihnen hängt unten an, sind Sie bitte so freundlich und markieren mir den entsprechenden Passus falls ich ihn einfach nur nicht finde.

Auch bei unserem Telefonat haben Sie davon nichts erwähnt, es war auch kein Thema dort gewesen.

Welche Stelle Sie mir angeboten haben und warum ich sie abgelehnt habe, tut hierbei nichts zur Sache.

Ich bin NICHT auf Empfehlung oder Vermittlung der Agentur für Arbeit bei Ihnen vorstellig geworden, sondern weil Sie mich explizit eingeladen haben.

Hiermit sind Sie gemäß § 670 BGB zur Zahlung verpflichtet, sofern Sie es nicht bei der Einladung rechtzeitig und ausdrücklich erwähnt haben. Da diese Erklärung nirgendwo zu finden ist, ist die Rechtslage eindeutig und klar.

Welche Kosten die Jobbörse übernimmt oder nicht übernimmt, ist zweitrangig. Ich habe dort keinerlei Kosten geltend gemacht, so dass Sie sich auch keine Sorgen um die erwähnte Mehrfacherstattung machen müssen.

Alle oben stehenden Punkte sind durch das Bürgertelefon des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) validiert und entsprechen der Wahrheit und der gültigen Rechtsprechung.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig zur Zahlung der offenen Posten bis zu, 02.06.2011 auf, ansonsten werden ich die Sache an Anwälte, Presse und die Zentrale der FIRMENNAME weiterleiten.

Name"


ich glaub es schneit .... die spinnen wohl .... ich konnte mich gerade noch zurückhalten, ihm zu schreiben das Zaubertinte für E-Mails meines WIssens nach noch nicht existiert, und das er sich auf extreeem dünnen Eis bewegt .... hab es dann doch lieber sachlich gehalten.

NUn bin ich mal gespannt, das zieh ich durch ....
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in deinem brief steckt ne menge aggressivität. hat man beim schreiben richtig gemerkt...
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ähh..beim lesen natürlich. nicht beim schreiben  
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nachdem ich ihm 3 x einen normalen brief geschickt habe, und er mir ja dankenswerter weise versichert hat, das ich einen fehler begehe und das er mir ja für das gespräch auch nichts berechnet, bleib mir wenig anderes übrig, mein erster brief war stinknormal, eine ganz normale rechnung, aber irgendwann ist mal aus mit lustig ....
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falls es jemanden interessiert .... ich habe zwar keine Mails oder so mehr bekommen, aber eine Beschwerde an die Geschäftsführung gerichtet und meinen ganzen Mailverkehr als Hardcopy beigefügt, und heute waren 72 € auf meinem Konto, nicht von der Geschäftsführung, sondern von dem Menschen der mich eingeladen hatte (die sind dort alle selbständig).

Zja, hartnäckig sein lohnt sich meistens .... war eher eine Sache des Prinzipes als des Geldes

ciao
chris


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