Ich versteh unseren Steuerbescheid nicht und möchte-wenn es berechtigt ist- Widerspruch einlegen.
Folgende Situation oder Sachverhalt:
verheiratet, Frau berufstätig und ich beziehe eine gesetzliche EU-Rente und daneben eine BU-Rente aus einer Privatversicherung,
Um die Behandlung der privaten BU-Rente gehts.Sie wird ja(eigentlich unverschämt genug) nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
"Ertragsanteil"ist nach meinen Infoser Prozentsatz ,der sich aus Lebensalter bis zum Ende der vetragl. Laufzeit berechnet(aus irgendeinem Grund plus ein oder 2 Prozent):
Also sagen wir konkret:
lebensalter: 50 J.
Ende der privaten Rentenlaufzeit; 60 j.(bei mir sogar 59 einhalb)
10 Jahre plus die o.g. ein oder 2 Prozent: 12 %
12% von meiner privaten BU-Rente= zu versteuernder Ertragsanteil in Euros(sagen wir Summe X)
Der Ertragsanteil/also Summe X ist dann mit dem für meine Frau und mich geltenden Steuerprozentsatz X zu versteuern.
Diese Wegelagerer vom Finanzamt haben direkt 31 % der Privatversicherungssumme als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.!!!
Deshalb möchte ich -wenn ich richtig liegen sollte-Widerspruch einlegen.
Für Infos in dieser Steuerfrage bedanke ich mich recht herzlich !!
Dirty-Harry schrieb: ... "Ertragsanteil"ist nach meinen Infoser Prozentsatz ,der sich aus Lebensalter bis zum Ende der vetragl. Laufzeit berechnet(aus irgendeinem Grund plus ein oder 2 Prozent) ...
Dirty-Harry schrieb: ... "Ertragsanteil"ist nach meinen Infoser Prozentsatz ,der sich aus Lebensalter bis zum Ende der vetragl. Laufzeit berechnet(aus irgendeinem Grund plus ein oder 2 Prozent) ...
Nach diesem $ 22 EStG würden die 31 % in meinem Falle(bezogen auf das damalige Beginnalter von doch erst 49J....... es ist oft zu spät ,aber selten zu früh)stimmen.
Da Du offensichtlich keine Zweifel hast, daß auch die private BU-Rente unter diese genannte Regelung fällt bzw. einzuordnen ist, habe ich wohl Pech gehabt.
Schade ,ich hätte so gerne..........aber ich hatte offensichtlich falsche Infos.
Da sorgt man in guten Zeiten für die Wechselfälle des Lebens(hier der gesundheitl. Verlust des berufl. Erwerbseinkommens) als verantwortungsvoller Mensch ausreichend vor (aus seinem bereits versteuerten Einkommen !!)und als "Dank"greift Dir der Staat hinterher in die Geldbörse........
Ich will nicht unverschämt sein(viele Arbeitnehmer können solche Absicherungen eben einfach nicht leisten), aber manche die es könnten, verjubeln ihr Geld lieber und fallen dann durchs Raster und liegen deshalb dem Staat auf der Tasche.
Deshalb gehören seriöse Menschen wie ich (auch Selbstachtung ist immer wichtig )eigentlich belohnt und nicht bestraft
Diese Floskel als Kritik an unserem sich zunehmend wandelnden System mußte ich natürlich (wo der Widerspruch ja anscheinend ins Wasser fällt) wenigstens noch raushauen ,-)
Aber o.k., die Wegelagerer haben hier ihren Zoll anscheinend rechtmäßig(berechtigt kommt mir nicht über die Lippen erhoben.
Und trotzdem ist das mir unbekannte Steuerrecht noch immer unverständlich:
Ich hab eben noch mal in meinem Berg Unterlagen nachgesehen und gelesen:
"Anders als Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten aus privater BU-Versicherung seit 2005 günstiger, nämlich mit dem Ertragsanteil , besteuert.
Ist das kompliziert
Bigbamboo ist mir insgesamt und insbesondere in Privatversicherungsdingen als kompetente und verläßliche Größe bekannt.
Aber diese Diskrepanz (ob,warum und wann sich irgendetwas geändert hat)muß ich halt noch irgendwie aufklären.
Auf jeden Fall war o.g. Auskunft von Bigbamboo insoweit schon mal wichtig und richtig!!
Ich hänge mich hier mal ein, da ich auch eine Frage im Bezug auf die Besteuerung von Renten habe.
Man kann ja als Arbeitnehmer einen Prozentsatz der RV-Beiträge von der Steuer absetzen. Ich nehme mal an, dieser Prozentsatz läuft parallel zu den Sätzen, die in der Tabelle (Link oben) definiert sind und den zu versteuernden Anteil der Rente bei einem bestimmten Renteneintrittsdatum festlegen.
Aber warum ist sowas zulässig? Schließlich kann ich zur Zeit (und in den nächsten Jahren) nur einen Teil der RV-Beiträge absetzen, bei einem Renteneintritt ab 2040 muss ich aber 100% der Rente versteuern, obwohl ich ja einen Anteil davon bereits versteuert habe.
seventh_son schrieb: Ich hänge mich hier mal ein, da ich auch eine Frage im Bezug auf die Besteuerung von Renten habe.
Man kann ja als Arbeitnehmer einen Prozentsatz der RV-Beiträge von der Steuer absetzen. Ich nehme mal an, dieser Prozentsatz läuft parallel zu den Sätzen, die in der Tabelle (Link oben) definiert sind und den zu versteuernden Anteil der Rente bei einem bestimmten Renteneintrittsdatum festlegen.
Aber warum ist sowas zulässig? Schließlich kann ich zur Zeit (und in den nächsten Jahren) nur einen Teil der RV-Beiträge absetzen, bei einem Renteneintritt ab 2040 muss ich aber 100% der Rente versteuern, obwohl ich ja einen Anteil davon bereits versteuert habe.
Ich kann es nur bestätigen(weil ich es entsprechend gelesen habe) aber natürlich nicht wirklich erklären. Selbst meine Frau, die vor Jahren bei einem Steuerberater gearbeitet hat, von daher relativ fit ist und sich um unsere Steuersachen kümmert............... steht bei dieser Rentenbesteuerungsgülle vor einem Rätsel.Meine og. Differenzen versteht sie trotz intensiver Bemühungen bislang nicht. Insbesondere auch,weil sie mir erklärt hat, daß das PC Steuer-Programm die o.g. 12 und nicht 31 % angesetzt hat.
Aber da sind wir -nach wie vor- noch bei der Meinungsbildung.
Deine angesprochen Thematik verstehe ich so, daß der Staat die Rentner successive zur Kasse bittet......neben den bereits zusätzl. bewirkten Rentenkürzungen bei der Rentenberechnungsformel.
Denk doch nur an die von Rentnern zu entrichtenden Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung.
ich komme berufl. aus der gesetzl. Krankenversicherung: Es war immer eine feste Größe, daß Rentner beitragsfrei sind....
Dirty-Harry schrieb: ... Da sorgt man in guten Zeiten für die Wechselfälle des Lebens(hier der gesundheitl. Verlust des berufl. Erwerbseinkommens) als verantwortungsvoller Mensch ausreichend vor (aus seinem bereits versteuerten Einkommen !!)und als "Dank"greift Dir der Staat hinterher in die Geldbörse. ...
Nein, eben das tut er nicht. Mittels des Ertragsanteils werden nur die Erträge (sprich: die Zinsen auf deine Beiträge, nicht die Beiträge selbst) besteuert und nicht die gesamten Rentenzahlungen.
Das dies auch einfacher und transparenter ginge - keine Frage. Aber da sind wir dann schon wieder beim Bierdeckel und dem Professor aus Heidelberg.
seventh_son schrieb: Ich hänge mich hier mal ein, da ich auch eine Frage im Bezug auf die Besteuerung von Renten habe. ...
Ab einem Renteneintritt im Jahr 2040 muss man seine Rentenleitungen voll versteuern, das ist richtig, im Gegenzug steigt aber auch die steuerliche Anrechnungsmöglichkeit auf 100% und das jedoch schon bis zum Jahr 2025.
Zulässig ist das ganze, da es den Staatshaushalt bei einer sofortigen Umstellung aus den Angeln gehoben hätte.
Ab einem Renteneintritt im Jahr 2040 muss man seine Rentenleitungen voll versteuern, das ist richtig, im Gegenzug steigt aber auch die steuerliche Anrechnungsmöglichkeit auf 100% und das jedoch schon bis zum Jahr 2025.
Zulässig ist das ganze, da es den Staatshaushalt bei einer sofortigen Umstellung aus den Angeln gehoben hätte.
Hilft das?
Jedoch bezahle ich von 2005 an bis 2025 noch anteilig Steuern auf die RV-Beiträge. Somit findet für diese Anteile eine Doppelbesteuerung bei Renteneintritt ab 2040 statt. Dass so eine Umstellung nicht sofort funktioniert, ist mir klar. Aber im Grunde genommen hätten die jetzt besteuerten Beitragsanteile vermerkt werden müssen, so dass sie bei Renteneintritt nicht nochmal besteuert werden. Aber das macht vermutlich zuviel Aufwand.
Dirty-Harry schrieb: ... Da sorgt man in guten Zeiten für die Wechselfälle des Lebens(hier der gesundheitl. Verlust des berufl. Erwerbseinkommens) als verantwortungsvoller Mensch ausreichend vor (aus seinem bereits versteuerten Einkommen !!)und als "Dank"greift Dir der Staat hinterher in die Geldbörse. ...
Nein, eben das tut er nicht. Mittels des Ertragsanteils werden nur die Erträge (sprich: die Zinsen auf deine Beiträge, nicht die Beiträge selbst) besteuert und nicht die gesamten Rentenzahlungen.
Das dies auch einfacher und transparenter ginge - keine Frage. Aber da sind wir dann schon wieder beim Bierdeckel und dem Professor aus Heidelberg.
seventh_son schrieb: Ich hänge mich hier mal ein, da ich auch eine Frage im Bezug auf die Besteuerung von Renten habe. ...
Ab einem Renteneintritt im Jahr 2040 muss man seine Rentenleitungen voll versteuern, das ist richtig, im Gegenzug steigt aber auch die steuerliche Anrechnungsmöglichkeit auf 100% und das jedoch schon bis zum Jahr 2025.
Zulässig ist das ganze, da es den Staatshaushalt bei einer sofortigen Umstellung aus den Angeln gehoben hätte.
Hilft das?
31 % Zinsen von meinen Beiträgen Du genialer und kluger Versicherungsfuzzi ,-) würdest auch Kühlschränke am Nordpool verkaufen (Spaß , ich bin in Steuersachen nicht fit).
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, daß die seit einem bestimmten Stichtag abgeschlossenen Lebens- bzw. Alterszusatzversicherungen neuerdings ebenfalls berechtigt steuerpflichtig sind (meine liegen Gott sei Dank vor diesem Stichtag) geb ich restlos auf............ ,-)
31 % Zinsen von meinen Beiträgen Du genialer und kluger Versicherungsfuzzi ,-) würdest auch Kühlschränke am Nordpool verkaufen (Spaß , ich bin in Steuersachen nicht fit).
Am Nordpol laufen aktuell die Kühlschrank-Tiefkühl-Kombos besonders gut.
Die 31% sind nicht der Zinssatz, den Du auf Deine Beiträge erhältst, sondern der sich bei Berücksichtigung des Zinseszinses ergebende Ertrag über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung; deshalb sinkt dieser Anteil ja auch mit zunehmenden Eintrittsalter.
Dirty-Harry schrieb: Wenn Du mir jetzt noch erklärst, daß die seit einem bestimmten Stichtag abgeschlossenen Lebens- bzw. Alterszusatzversicherungen neuerdings ebenfalls berechtigt steuerpflichtig sind (meine liegen Gott sei Dank vor diesem Stichtag) geb ich restlos auf............ ,-)
Dann gib' auf. Der Stichtag war der 01.01.2005; das entsprechende Gesetzt heißt Alterseinkünftegesetz.
Die 31% sind nicht der Zinssatz, den Du auf Deine Beiträge erhältst, sondern der sich bei Berücksichtigung des Zinseszinses ergebende Ertrag über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung; deshalb sinkt dieser Anteil ja auch mit zunehmenden Eintrittsalter.
Wie wird denn dieser Satz festgelegt? Lässt der sich so einfach errechnen, egal ob gesetzliche oder private Versicherung, und ohne Unterscheidung verschiedener privater Versicherungen?
Bigbamboo schrieb:
Dann gib' auf. Der Stichtag war der 01.01.2005; das entsprechende Gesetzt heißt Alterseinkünftegesetz.
Dirty-Harrys BU-Versicherung wurde aber doch sicher auch vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, warum muss er jetzt den Ertragsanteil versteuern?
Die 31% sind nicht der Zinssatz, den Du auf Deine Beiträge erhältst, sondern der sich bei Berücksichtigung des Zinseszinses ergebende Ertrag über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung; deshalb sinkt dieser Anteil ja auch mit zunehmenden Eintrittsalter.
Wie wird denn dieser Satz festgelegt? Lässt der sich so einfach errechnen, egal ob gesetzliche oder private Versicherung, und ohne Unterscheidung verschiedener privater Versicherungen?
Bigbamboo schrieb:
Dann gib' auf. Der Stichtag war der 01.01.2005; das entsprechende Gesetzt heißt Alterseinkünftegesetz.
Dirty-Harrys BU-Versicherung wurde aber doch sicher auch vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, warum muss er jetzt den Ertragsanteil versteuern?
Ich hatte nur einen Gedankensprung gemacht und die seit dem Stichtag (1.1.2005) geltende Besteuerung von Lebensversicherungen/ Altersvorsogeversicherungen angesprochen. Für Altverträge,die vorher abgeschlossen worden sind(solche hab ich... sie sollen mir später eine Zusatzrente neben der Altersrente bringen), gilt dies dagegen nicht.
Kapiert auch kein Mensch Ich hab dies nur gemacht,weil ich dachte Bigbamboo würde selbst diese Regelung evtl. sogar noch verteidigen.....
Hat aber nichts mit der von mir angesprochenen BU-Versicherung zu tun.
(Spaß,als Wettstreit betrachte ich es nämlich nicht)
Ohne Widerspruch hatten meine (wiederholten)telefon. Interventionen beim Finanzamt Erfolg !!
Ich sag es hier deshalb, falls eine vergleichbarer Fall mit einer "befristeten BU-Rente aus einer Privatversicherung" evt. mal bei Euch vorkommt.
Das Finanzamt hat versehentlich das Ende der Bezugszeit dieser privaten BU-Rente nicht berücksichtigt und deshalb einen zu hohen Ertragsanteil angesetzt.!!!
Sie nehmen die für mich günstigere Berichtigung vor.
Folgende Situation oder Sachverhalt:
verheiratet, Frau berufstätig und ich beziehe eine gesetzliche EU-Rente und daneben eine BU-Rente aus einer Privatversicherung,
Um die Behandlung der privaten BU-Rente gehts.Sie wird ja(eigentlich unverschämt genug) nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
"Ertragsanteil"ist nach meinen Infoser Prozentsatz ,der sich aus Lebensalter bis zum Ende der vetragl. Laufzeit berechnet(aus irgendeinem Grund plus ein oder 2 Prozent):
Also sagen wir konkret:
lebensalter: 50 J.
Ende der privaten Rentenlaufzeit; 60 j.(bei mir sogar 59 einhalb)
10 Jahre plus die o.g. ein oder 2 Prozent: 12 %
12% von meiner privaten BU-Rente= zu versteuernder Ertragsanteil in Euros(sagen wir Summe X)
Der Ertragsanteil/also Summe X ist dann mit dem für meine Frau und mich geltenden Steuerprozentsatz X zu versteuern.
Diese Wegelagerer vom Finanzamt haben direkt 31 % der Privatversicherungssumme als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.!!!
Deshalb möchte ich -wenn ich richtig liegen sollte-Widerspruch einlegen.
Für Infos in dieser Steuerfrage bedanke ich mich recht herzlich !!
Nö.
Guggst Du §22 EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Dankeschön Bigbamboo!
Nach diesem $ 22 EStG würden die 31 % in meinem Falle(bezogen auf das damalige Beginnalter von doch erst 49J....... es ist oft zu spät ,aber selten zu früh)stimmen.
Da Du offensichtlich keine Zweifel hast, daß auch die private BU-Rente unter diese genannte Regelung fällt bzw. einzuordnen ist, habe ich wohl Pech gehabt.
Schade ,ich hätte so gerne..........aber ich hatte offensichtlich falsche Infos.
Da sorgt man in guten Zeiten für die Wechselfälle des Lebens(hier der gesundheitl. Verlust des berufl. Erwerbseinkommens) als verantwortungsvoller Mensch ausreichend vor (aus seinem bereits versteuerten Einkommen !!)und als "Dank"greift Dir der Staat hinterher in die Geldbörse........
Ich will nicht unverschämt sein(viele Arbeitnehmer können solche Absicherungen eben einfach nicht leisten), aber manche die es könnten, verjubeln ihr Geld lieber und fallen dann durchs Raster und liegen deshalb dem Staat auf der Tasche.
Deshalb gehören seriöse Menschen wie ich (auch Selbstachtung ist immer wichtig )eigentlich belohnt und nicht bestraft
Diese Floskel als Kritik an unserem sich zunehmend wandelnden System mußte ich natürlich (wo der Widerspruch ja anscheinend ins Wasser fällt) wenigstens noch raushauen ,-)
Aber o.k., die Wegelagerer haben hier ihren Zoll anscheinend rechtmäßig(berechtigt kommt mir nicht über die Lippen erhoben.
Noch mal Danke.
Ich hab eben noch mal in meinem Berg Unterlagen nachgesehen und gelesen:
"Anders als Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten aus privater BU-Versicherung seit 2005 günstiger, nämlich mit dem Ertragsanteil , besteuert.
Ist das kompliziert
Bigbamboo ist mir insgesamt und insbesondere in Privatversicherungsdingen als kompetente und verläßliche Größe bekannt.
Aber diese Diskrepanz (ob,warum und wann sich irgendetwas geändert hat)muß ich halt noch irgendwie aufklären.
Auf jeden Fall war o.g. Auskunft von Bigbamboo insoweit schon mal wichtig und richtig!!
Man kann ja als Arbeitnehmer einen Prozentsatz der RV-Beiträge von der Steuer absetzen. Ich nehme mal an, dieser Prozentsatz läuft parallel zu den Sätzen, die in der Tabelle (Link oben) definiert sind und den zu versteuernden Anteil der Rente bei einem bestimmten Renteneintrittsdatum festlegen.
Aber warum ist sowas zulässig? Schließlich kann ich zur Zeit (und in den nächsten Jahren) nur einen Teil der RV-Beiträge absetzen, bei einem Renteneintritt ab 2040 muss ich aber 100% der Rente versteuern, obwohl ich ja einen Anteil davon bereits versteuert habe.
Ich kann es nur bestätigen(weil ich es entsprechend gelesen habe) aber natürlich nicht wirklich erklären.
Selbst meine Frau, die vor Jahren bei einem Steuerberater gearbeitet hat, von daher relativ fit ist und sich um unsere Steuersachen kümmert............... steht bei dieser Rentenbesteuerungsgülle vor einem Rätsel.Meine og. Differenzen versteht sie trotz intensiver Bemühungen bislang nicht. Insbesondere auch,weil sie mir erklärt hat, daß das PC Steuer-Programm die o.g. 12 und nicht 31 % angesetzt hat.
Aber da sind wir -nach wie vor- noch bei der Meinungsbildung.
Deine angesprochen Thematik verstehe ich so, daß der Staat die Rentner successive zur Kasse bittet......neben den bereits zusätzl. bewirkten Rentenkürzungen bei der Rentenberechnungsformel.
Denk doch nur an die von Rentnern zu entrichtenden Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung.
ich komme berufl. aus der gesetzl. Krankenversicherung: Es war immer eine feste Größe, daß Rentner beitragsfrei sind....
Längst vorbei :neutral-face :neutral-face
Nein, eben das tut er nicht. Mittels des Ertragsanteils werden nur die Erträge (sprich: die Zinsen auf deine Beiträge, nicht die Beiträge selbst) besteuert und nicht die gesamten Rentenzahlungen.
Das dies auch einfacher und transparenter ginge - keine Frage. Aber da sind wir dann schon wieder beim Bierdeckel und dem Professor aus Heidelberg.
Ab einem Renteneintritt im Jahr 2040 muss man seine Rentenleitungen voll versteuern, das ist richtig, im Gegenzug steigt aber auch die steuerliche Anrechnungsmöglichkeit auf 100% und das jedoch schon bis zum Jahr 2025.
Zulässig ist das ganze, da es den Staatshaushalt bei einer sofortigen Umstellung aus den Angeln gehoben hätte.
Hilft das?
Jedoch bezahle ich von 2005 an bis 2025 noch anteilig Steuern auf die RV-Beiträge. Somit findet für diese Anteile eine Doppelbesteuerung bei Renteneintritt ab 2040 statt. Dass so eine Umstellung nicht sofort funktioniert, ist mir klar. Aber im Grunde genommen hätten die jetzt besteuerten Beitragsanteile vermerkt werden müssen, so dass sie bei Renteneintritt nicht nochmal besteuert werden. Aber das macht vermutlich zuviel Aufwand.
31 % Zinsen von meinen Beiträgen Du genialer und kluger Versicherungsfuzzi ,-) würdest auch Kühlschränke am Nordpool verkaufen (Spaß , ich bin in Steuersachen
nicht fit).
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, daß die seit einem bestimmten Stichtag abgeschlossenen Lebens- bzw. Alterszusatzversicherungen neuerdings ebenfalls berechtigt steuerpflichtig sind (meine liegen Gott sei Dank vor diesem Stichtag) geb ich restlos auf............ ,-)
Am Nordpol laufen aktuell die Kühlschrank-Tiefkühl-Kombos besonders gut.
Die 31% sind nicht der Zinssatz, den Du auf Deine Beiträge erhältst, sondern der sich bei Berücksichtigung des Zinseszinses ergebende Ertrag über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung; deshalb sinkt dieser Anteil ja auch mit zunehmenden Eintrittsalter.
Dann gib' auf. Der Stichtag war der 01.01.2005; das entsprechende Gesetzt heißt Alterseinkünftegesetz.
@seventh_son: Zu kompliziert und zu teuer - jepp.
Wie wird denn dieser Satz festgelegt? Lässt der sich so einfach errechnen, egal ob gesetzliche oder private Versicherung, und ohne Unterscheidung verschiedener privater Versicherungen?
Dirty-Harrys BU-Versicherung wurde aber doch sicher auch vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, warum muss er jetzt den Ertragsanteil versteuern?
Ich hatte nur einen Gedankensprung gemacht und die seit dem Stichtag (1.1.2005) geltende Besteuerung von Lebensversicherungen/ Altersvorsogeversicherungen angesprochen. Für Altverträge,die vorher abgeschlossen worden sind(solche hab ich... sie sollen mir später eine Zusatzrente neben der Altersrente bringen), gilt dies dagegen nicht.
Kapiert auch kein Mensch Ich hab dies nur gemacht,weil ich dachte Bigbamboo würde selbst diese Regelung evtl. sogar noch verteidigen.....
Hat aber nichts mit der von mir angesprochenen BU-Versicherung zu tun.
Auswärtssieg beim Finanzamt !!
(Spaß,als Wettstreit betrachte ich es nämlich nicht)
Ohne Widerspruch hatten meine (wiederholten)telefon. Interventionen beim Finanzamt Erfolg !!
Ich sag es hier deshalb, falls eine vergleichbarer Fall mit einer "befristeten BU-Rente aus einer Privatversicherung" evt. mal bei Euch vorkommt.
Das Finanzamt hat versehentlich das Ende der Bezugszeit dieser privaten BU-Rente nicht berücksichtigt und deshalb einen zu hohen Ertragsanteil angesetzt.!!!
Sie nehmen die für mich günstigere Berichtigung vor.