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ebay problem

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hallo,

habe bei ebay einen LCD versteigert.

nun meint der Käufer, das am Gehäuse eine Kante beschädigt sei und fordert einen Schadensersatz von 15 € , da er ansonsten das Gerät zu mir zurückschicken würde.

Ich bin mir aber sicher, das es optisch einwandfrei war und habe auch 2 Zeugen dafür.

Was kann ich jetzt machen?

Bitte um Hilfe der Forums-Anwälten
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Sag ihm das du nichts bezahlst und ihn auch nicht zurücknimmst. Immerhin hast du Zeugen und wegen einem so geringen Betrag wird er keinen weiteren Aufstand machen und wenn doch, dann ist es nur heiße Luft.
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Endless schrieb:
Sag ihm das du nichts bezahlst und ihn auch nicht zurücknimmst. Immerhin hast du Zeugen und wegen einem so geringen Betrag wird er keinen weiteren Aufstand machen und wenn doch, dann ist es nur heiße Luft.


jetzt hat der Typ mich negativ bewertet  
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LM_Adler_2005 schrieb:
Endless schrieb:
Sag ihm das du nichts bezahlst und ihn auch nicht zurücknimmst. Immerhin hast du Zeugen und wegen einem so geringen Betrag wird er keinen weiteren Aufstand machen und wenn doch, dann ist es nur heiße Luft.


jetzt hat der Typ mich negativ bewertet    


Würde zur Bewertung eine Stellungnahme schreiben, die ebenfalls eingeblendet wird. Dann können sich die Leser selber ein Bild vom Vorfall machen...
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LM_Adler_2005 schrieb:

jetzt hat der Typ mich negativ bewertet    


Verklage den Vogel.
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Bigbamboo schrieb:
LM_Adler_2005 schrieb:

jetzt hat der Typ mich negativ bewertet    


Verklage den Vogel.


Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, sich wegen solch läppischen Beträgen juristsich auseinanderzusetzen. Möglich ist es natürlich und der TE bekommt sicherlich recht.
Aber kann man sich in so einem Fall nicht gütlich einigen, in dem man die Portokosten zurückerstattet oder sich bei der Hälfte, also 7,50 € einigt? Ist doch viel sinnvoller als gleich komplett auf Stur zu stellen und mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Bei nem LCD war der Verkaufspreis bestimmt im dreistelligen Bereich, da fällt doch sowas nicht so ins Gewicht. Jetzt hat man nämlich ein riesen Gezerfe und negative Bewertungen, die bei eBay deutlich ins Gewicht fallen und das ganze Trara.
Ich würd ne Kompromisslösung anstreben! Bin der Überzeugung, dass man das für beide Parteien zufriedenstellend lösen kann.
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Knueller schrieb:

Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, sich wegen solch läppischen Beträgen juristsich auseinanderzusetzen....


Doch, es macht Sinn. Diese Schweinchen-Schlaus müssen raus aus eBay. Und wenn so ein Kasper erstmal die Prozesskosten bezahlt hat, dann wird er sich in Zukunft sein Verhalten ein wenig besser überlegen.
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Bigbamboo schrieb:
Knueller schrieb:

Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, sich wegen solch läppischen Beträgen juristsich auseinanderzusetzen....


Doch, es macht Sinn. Diese Schweinchen-Schlaus müssen raus aus eBay. Und wenn so ein Kasper erstmal die Prozesskosten bezahlt hat, dann wird er sich in Zukunft sein Verhalten ein wenig besser überlegen.



Naja, wie mans nimmt. Es geht hier um 15 Euro. Daran einen Prozess aufzuhängen halte ich für übertrieben. Aber jeder wie er meint.
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Fragt sich, ob der Käufer es für 15 Euro wirklich drauf ankommen lassen würde. Aber man muss sich auch nicht alles bieten lassen. Wenn das Gerät in einwandfreiem Zustand verschickt wurde, dann würde ich es auch nicht einsehen, 15 Euro für was auch immer zu zahlen.

Frage:
War die Verpackung beschädigt, dann kann der Paketdienstleister ja belangt werden?
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Knueller schrieb:

Naja, wie mans nimmt. Es geht hier um 15 Euro. Daran einen Prozess aufzuhängen halte ich für übertrieben. Aber jeder wie er meint.

Nein, es geht nicht um EUR 15,-, sondern um die negative Bewertung, welche unangenehme Folgen bei eBay hat.
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naja, mittlerweile beleidigt mich der Typ und will mir auch keine Bilder zukommen lassen.

Nichts mehr zu machen, trotzdem danke.
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Basaltkopp schrieb:
Fragt sich, ob der Käufer es für 15 Euro wirklich drauf ankommen lassen würde. Aber man muss sich auch nicht alles bieten lassen. Wenn das Gerät in einwandfreiem Zustand verschickt wurde, dann würde ich es auch nicht einsehen, 15 Euro für was auch immer zu zahlen.

Frage:
War die Verpackung beschädigt, dann kann der Paketdienstleister ja belangt werden?


eben.

der meinte, das der Karton gut verpackt gewesen wäre, also hätte ich das Gerät kaputt gemacht.
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Ja, das ebay schon richtig pfiffig gemacht, dass Verkäufer Käufer nicht mehr negativ bewerten können.


Ich verstehe nicht warum Du es Dir nicht hast zurückschicken lassen. Dann hättest Du eine Bewertung verlangen und erst dann das Geld zurückzahlen dürfen. Aber hinterher bin ich immer schlauer



DA
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Manch einer behauptet auch nur dass ein Schaden vorliegt um dann im nachhinein das Teil relativ billig zu bekommen oder um andere zu ärgern hatte ich auch schon öfters!

LG
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solche betrüger sollte man mal besuchen.
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zamusi schrieb:
solche betrüger sollte man mal besuchen.


Natürlich nur, um zu überprüfen, ob das Gerät wirklich beschädigt ist  
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Basaltkopp schrieb:
zamusi schrieb:
solche betrüger sollte man mal besuchen.


Natürlich nur, um zu überprüfen, ob das Gerät wirklich beschädigt ist    


kundenpflege sozusagen  ,-)
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zamusi schrieb:
Basaltkopp schrieb:
zamusi schrieb:
solche betrüger sollte man mal besuchen.


Natürlich nur, um zu überprüfen, ob das Gerät wirklich beschädigt ist    


kundenpflege sozusagen  ,-)  


Das meint also jemand der sagt, dass sein Kunde ein absoluter Pflegefall ist  
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Ich nutze einfach mal den bestehenden Beitrag.

Folgendes Problem: Meine Mutter hat bei ebay eine Tasche ersteigert. Angeblich "wenig getragen". Per Post kam ein zusammengeknäultes, fürchterlich stinkendes und verdrecktes etwas an, was sicherlich den Preis nicht wert war.
Wir haben versucht, die Verkäuferin mehrfach zu kontaktieren, um den Kauf rückgängig zu machen und nach Erstattung von Kaufpreis und Versandkosten die Tasche zurückzuschicken. Keine Reaktion.
Nach einer Weile haben wir über "Problem klären" ebay eingeschaltet, ausgewählt "Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" und auch von ebay eine Nachricht erhalten, dass wg. des hohen Mailaufkommens die Antwort ein paar Tage dauern wird. Aber auch Wochen später kam nichts mehr, auch auf weiter emails hat ebay nicht reagiert.
An der ebay Hotline meinte der Mitarbeiter, wir hätten "einen Fall eröffnen" müssen, er könne keinen im System finden. Dies hatten wir aber  gemacht, sonst hätten wir von ebay ja auch nicht die Bestätigungsmail bekommen. Jetzt sei es zu spät, da eine Frist von (ich glaube) 45 Tagen abgelaufen sei und ebay nichts mehr machen könne.

Hat jemand eine Idee, wie wir wieder an unser Geld kommen könnten?
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Rheuma_Kai schrieb:
Ich nutze einfach mal den bestehenden Beitrag.

Folgendes Problem: Meine Mutter hat bei ebay eine Tasche ersteigert. Angeblich "wenig getragen". Per Post kam ein zusammengeknäultes, fürchterlich stinkendes und verdrecktes etwas an, was sicherlich den Preis nicht wert war.
Wir haben versucht, die Verkäuferin mehrfach zu kontaktieren, um den Kauf rückgängig zu machen und nach Erstattung von Kaufpreis und Versandkosten die Tasche zurückzuschicken. Keine Reaktion.
Nach einer Weile haben wir über "Problem klären" ebay eingeschaltet, ausgewählt "Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" und auch von ebay eine Nachricht erhalten, dass wg. des hohen Mailaufkommens die Antwort ein paar Tage dauern wird. Aber auch Wochen später kam nichts mehr, auch auf weiter emails hat ebay nicht reagiert.
An der ebay Hotline meinte der Mitarbeiter, wir hätten "einen Fall eröffnen" müssen, er könne keinen im System finden. Dies hatten wir aber  gemacht, sonst hätten wir von ebay ja auch nicht die Bestätigungsmail bekommen. Jetzt sei es zu spät, da eine Frist von (ich glaube) 45 Tagen abgelaufen sei und ebay nichts mehr machen könne.

Hat jemand eine Idee, wie wir wieder an unser Geld kommen könnten?



Denke da gibts schlechte Chancen für dich/euch. Das Problem ist das es sich hier um einen priv. Verkäufer handelt. Trotzdem muss er den Artikel ehrlich beschreiben und Mängel erwähnen, denn so hättet ihr nie darauf geboten. Das Problem bei gebrauchten Artikeln ist, was für den anderen leichte Mängel sind die ihn nicht stören können für den Käufer grobe Mängel sein. Ich selbst habe auch schon etwas gebrauchtes ersteigert, welches in der Beschreibung mit guten Zustand beschrieben wurde. Angekommen ist der Artikel in einem (für mich) mehr als schlechten Zustand welche die Fotos wirklich nicht zeigten. Du könntest nur den VK bitten das teil zurück zunhemen, aber wenn er sich nicht zuckt kannst du nichts machen. Ebay wird dir da sowieso nie helfen, also verlass dich darauf nicht. Denke der Streitwert der Tasche ist zu gering (es sei denn es handelt sich um ein Designerstück) das es sich wohl nicht lohnt Zivilrechtlich dagegen weiter vorzugehen. versuch wenigstens den VK noch negativ zu bewerten, dass ist glaube bis zu 60 Tage nach Kauf möglich. Beleidige ihn aber darin nicht (kann sonst gelöscht werden von Ebay).


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