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ebay problem

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Ich muss 1amanatidis8 da zustimmen. Bin zwar kein Ebay Profi aber da bleibt dir eigl nur die Möglichkeit mit einer schlechten Bewertung. Eigl. hast du ja eine Bestätigungsemail, dass du ein Problem bei Ebay gemeldet hast, also hast du meiner Meinung nach nachweislich die Frist nicht verpasst. Aber das Maximum was du rausholen könntest wäre das der Verkäufer eine Verwarnung bekommt. Allein das ist schon Kampf genug. Das Geld wirst du aber nicht mehr bekommen.
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Rheuma_Kai schrieb:
Ich nutze einfach mal den bestehenden Beitrag.

Folgendes Problem: Meine Mutter hat bei ebay eine Tasche ersteigert. Angeblich "wenig getragen". Per Post kam ein zusammengeknäultes, fürchterlich stinkendes und verdrecktes etwas an, was sicherlich den Preis nicht wert war.
Wir haben versucht, die Verkäuferin mehrfach zu kontaktieren, um den Kauf rückgängig zu machen und nach Erstattung von Kaufpreis und Versandkosten die Tasche zurückzuschicken. Keine Reaktion.
Nach einer Weile haben wir über "Problem klären" ebay eingeschaltet, ausgewählt "Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" und auch von ebay eine Nachricht erhalten, dass wg. des hohen Mailaufkommens die Antwort ein paar Tage dauern wird. Aber auch Wochen später kam nichts mehr, auch auf weiter emails hat ebay nicht reagiert.
An der ebay Hotline meinte der Mitarbeiter, wir hätten "einen Fall eröffnen" müssen, er könne keinen im System finden. Dies hatten wir aber  gemacht, sonst hätten wir von ebay ja auch nicht die Bestätigungsmail bekommen. Jetzt sei es zu spät, da eine Frist von (ich glaube) 45 Tagen abgelaufen sei und ebay nichts mehr machen könne.

Hat jemand eine Idee, wie wir wieder an unser Geld kommen könnten?


Habt ihr die Tasche per PayPal bezahlt?
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P.B-89 schrieb:
Ich muss 1amanatidis8 da zustimmen. Bin zwar kein Ebay Profi aber da bleibt dir eigl nur die Möglichkeit mit einer schlechten Bewertung. Eigl. hast du ja eine Bestätigungsemail, dass du ein Problem bei Ebay gemeldet hast, also hast du meiner Meinung nach nachweislich die Frist nicht verpasst. Aber das Maximum was du rausholen könntest wäre das der Verkäufer eine Verwarnung bekommt. Allein das ist schon Kampf genug. Das Geld wirst du aber nicht mehr bekommen.

Nein, der Käuferschutz greift nur bei PayPal, also muss auch dort der Fall eröffnet werden. Natürlich kann auch ein Fall bei ebay eröffnet werden, allerdings greift der PayPal-Käuferschutz auch nur, wenn bei PayPal ein Konfliktfall eröffnet wird.
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f1r3 schrieb:
P.B-89 schrieb:
Ich muss 1amanatidis8 da zustimmen. Bin zwar kein Ebay Profi aber da bleibt dir eigl nur die Möglichkeit mit einer schlechten Bewertung. Eigl. hast du ja eine Bestätigungsemail, dass du ein Problem bei Ebay gemeldet hast, also hast du meiner Meinung nach nachweislich die Frist nicht verpasst. Aber das Maximum was du rausholen könntest wäre das der Verkäufer eine Verwarnung bekommt. Allein das ist schon Kampf genug. Das Geld wirst du aber nicht mehr bekommen.

Nein, der Käuferschutz greift nur bei PayPal, also muss auch dort der Fall eröffnet werden. Natürlich kann auch ein Fall bei ebay eröffnet werden, allerdings greift der PayPal-Käuferschutz auch nur, wenn bei PayPal ein Konfliktfall eröffnet wird.


Ja aber wir wissen doch noch garnicht ob der Artikel per PayPal bezahlt wurde.
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PayPal hilft da auch nicht.
Die Leistung ("Tasche") wurde ja erbracht.
PayPal zahlt nur bei Nichtlieferung zurück.
Das das Ding in einem Sau-Zustand ist, ist selbstverständlich extrem ärgerlich.
Hilft nur: negative Bewertung.

Ansonsten: Mund abbutze un weider.
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Absenderadresse notieren, hinfahren, F.esse hauen, feddisch!
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Wehrheimer_Adler schrieb:
PayPal hilft da auch nicht.
Die Leistung ("Tasche") wurde ja erbracht.
PayPal zahlt nur bei Nichtlieferung zurück.
Das das Ding in einem Sau-Zustand ist, ist selbstverständlich extrem ärgerlich.
Hilft nur: negative Bewertung.

Ansonsten: Mund abbutze un weider.


die leistung ist aber "tasche mit geringen gebrauchsspuren" und nicht "verranztes Ding".

d.h. der paypal-käuferschutz könnte auch da greifen. allerdings gibt es auch da die 45-tagefrist:
https://www.paypal.com/helpcenter/main.jsp;jsessionid=cT55Tv7flWj4tPFYGLlgh1mwvN3n8KjLLTTQGrjd2jwR2QrVnK7d!1530330564?locale=de_DE&_dyncharset=UTF-8&countrycode=DE&cmd=_help&serverInstance=9016&t=solutionTab&ft=browseTab&ps=solutionPanels&solutionId=1101204&isSrch=Yes
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Danke erstmal für eure Antworten.

Sieht wohl nicht so gut aus... Ein Nachtrag noch: die Verkäuferin hat uns nach dem Kauf und vor dem Versand eine Mail geschickt, in der sie schreibt, dass sie angeblich erst beim Verpacken festgestellt hätte, dass die Tasche "ein paar Flecken" hätte und hat vorgeschlagen, wir sollen sie einfach in die Waschmaschine schmeißen, das "würde der Tasche sicherlich nicht schaden". Na klar, sicher nicht...

Die Tasche wurde tatsächlich mit paypal bezahlt, nur besteht da leider auch die 45-Tage-Frist. Außerdem hätte paypal ein Gutachten über den Zustand der Tasche benötigt - selbstverständlich auf unsere Kosten.

Vielleicht hätten wir einfach viel früher Stress machen müssen, ebay, paypal usw einschalten. Aber ich dachte immer (aus eigenen Erfahrungen mit ebay), dass es unter anständigen Leuten möglich sein sollte, so etwas friedlich zu regeln...

ebay selbst gibt auch ein mieses Bild ab. Kassieren horrende Gebühren, wenn es aber mal einen Streitfall gibt, geht der denen gerade mal am Allerwertesten vorbei. Erst meldet sich der Verein trotz Mailankündigung nicht, jetzt soll die Frist abgelaufen sein. Drecksladen.
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Hoffe für dich der finanzielle Schaden ist nicht zu groß. Aber so lernst du was aus der Sache beim nächsten Problem bei Ebay wie du vorgehen wirst. Demnächst direkt den fehler ansprechen, frsit setzen und dann reagieren mit Fall eröffnen. Ganz zum Schluss bleibt dir immer noch die negative Bewertung. Die solltest du wirklich erst am Ende nutzen da der Kontakt ganz abbrechen wird wenn diese voreilig zu schnell vergeben wird.
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1amanatidis8 schrieb:
Hoffe für dich der finanzielle Schaden ist nicht zu groß. Aber so lernst du was aus der Sache beim nächsten Problem bei Ebay wie du vorgehen wirst. Demnächst direkt den fehler ansprechen, frsit setzen und dann reagieren mit Fall eröffnen. Ganz zum Schluss bleibt dir immer noch die negative Bewertung. Die solltest du wirklich erst am Ende nutzen da der Kontakt ganz abbrechen wird wenn diese voreilig zu schnell vergeben wird.


Das mit dem "Fall eröffnen" ist reine Augenwischerei von ebay. Ich hatte mal einen Fall, wo ich etwas verkauft habe und der Kunde sich einfach nicht gemeldet hat, um den Artikel zu bezahlen. (sog. Spaßbieter). Nach dem Eröffnen des Falls habe ich von ebay nur noch gehört, daß der Kunde aufgefordert wurde, Stellung zu beziehen. Hat er aber nicht!

Nach Ablauf der Frist wurde der Fall geschlossen und mir empfohlen, ggf. eine Zivilklage zu prüfen. Wirklich sehr hilfreich.

Wenn ihr mal Probleme mit ebay habt, seht zu, daß sie nicht zu teuer werden und hakt es unter "Erfahrung gesammelt" ab.
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Ca-Jo schrieb:

Das mit dem "Fall eröffnen" ist reine Augenwischerei von ebay. Ich hatte mal einen Fall, wo ich etwas verkauft habe und der Kunde sich einfach nicht gemeldet hat, um den Artikel zu bezahlen. (sog. Spaßbieter). Nach dem Eröffnen des Falls habe ich von ebay nur noch gehört, daß der Kunde aufgefordert wurde, Stellung zu beziehen. Hat er aber nicht!

Nach Ablauf der Frist wurde der Fall geschlossen und mir empfohlen, ggf. eine Zivilklage zu prüfen. Wirklich sehr hilfreich.

Wenn ihr mal Probleme mit ebay habt, seht zu, daß sie nicht zu teuer werden und hakt es unter "Erfahrung gesammelt" ab.


Das ist wohl richtig. Jedoch sage ich ja nicht das man nach der Fall-Eröffnung große Hilfe von Ebay erwarten darf. Aber einem bleibt nur das übrig. Ebay wird ihn höchstens verwarnen.
Und zu deinem Fall bzw. Erfahrung. Wenn sich der andere Handelspartner nicht meldet auf deine Falleröffnung, wird dir das am Ende zu gute gelegt. Also wird er verwarnt oder gesperrt (je nachdem wieviele vergehen er bisher hat) wenn er sich gar nicht äußert. Dafür hat er ja die Frist, von glaube 10 Tagen. Viel besser hat mir bereits schon Paypal geholfen was aber auch keine Garantie ist. Jedoch habe ich dort schon 2-3 mal mein Geld erstattet bekommen und immer Recht bekommen bei den Streitigkeiten.
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Ca-Jo schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Hoffe für dich der finanzielle Schaden ist nicht zu groß. Aber so lernst du was aus der Sache beim nächsten Problem bei Ebay wie du vorgehen wirst. Demnächst direkt den fehler ansprechen, frsit setzen und dann reagieren mit Fall eröffnen. Ganz zum Schluss bleibt dir immer noch die negative Bewertung. Die solltest du wirklich erst am Ende nutzen da der Kontakt ganz abbrechen wird wenn diese voreilig zu schnell vergeben wird.


Das mit dem "Fall eröffnen" ist reine Augenwischerei von ebay. Ich hatte mal einen Fall, wo ich etwas verkauft habe und der Kunde sich einfach nicht gemeldet hat, um den Artikel zu bezahlen. (sog. Spaßbieter). Nach dem Eröffnen des Falls habe ich von ebay nur noch gehört, daß der Kunde aufgefordert wurde, Stellung zu beziehen. Hat er aber nicht!

Nach Ablauf der Frist wurde der Fall geschlossen und mir empfohlen, ggf. eine Zivilklage zu prüfen. Wirklich sehr hilfreich.

Wenn ihr mal Probleme mit ebay habt, seht zu, daß sie nicht zu teuer werden und hakt es unter "Erfahrung gesammelt" ab.


Nein, das stimmt so nicht. Ich habe auch schon den PayPal-Käuferschutz bemüht und mein Geld (170 Euro) für einen nicht gelieferten Artikel zurück erhalten.

Für Verkäufer sieht es da anders aus. PayPal ersetzt nicht sämtliche Gerichte, sondern bietet im Wesentlichen den Käufern einen gewissen Schutz. Wenn nun ein Käufer nicht bezahlt, kannst Du als Verkäufer natürlich auf Einhaltung des Vertrages klagen. Dass PayPal hier keine rechtlichen Schritte einleitet, sollte klar sein: PayPal ist keine Rechtschutzversicherung.
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Rheuma_Kai schrieb:
Danke erstmal für eure Antworten.

Sieht wohl nicht so gut aus... Ein Nachtrag noch: die Verkäuferin hat uns nach dem Kauf und vor dem Versand eine Mail geschickt, in der sie schreibt, dass sie angeblich erst beim Verpacken festgestellt hätte, dass die Tasche "ein paar Flecken" hätte und hat vorgeschlagen, wir sollen sie einfach in die Waschmaschine schmeißen, das "würde der Tasche sicherlich nicht schaden". Na klar, sicher nicht...

Die Tasche wurde tatsächlich mit paypal bezahlt, nur besteht da leider auch die 45-Tage-Frist. Außerdem hätte paypal ein Gutachten über den Zustand der Tasche benötigt - selbstverständlich auf unsere Kosten.

Vielleicht hätten wir einfach viel früher Stress machen müssen, ebay, paypal usw einschalten. Aber ich dachte immer (aus eigenen Erfahrungen mit ebay), dass es unter anständigen Leuten möglich sein sollte, so etwas friedlich zu regeln...

ebay selbst gibt auch ein mieses Bild ab. Kassieren horrende Gebühren, wenn es aber mal einen Streitfall gibt, geht der denen gerade mal am Allerwertesten vorbei. Erst meldet sich der Verein trotz Mailankündigung nicht, jetzt soll die Frist abgelaufen sein. Drecksladen.  


Einfach mal bluffen. Dem Verkäufer mailen, dass paypal ein Gutachten benötigt. Dieses müsste der Verkäufer bezahlen, wenn sich herausstellen sollte, das der Zustand der Tasche tatsächlich nicht der Beschreibung entspricht. Wenn der Verkäufer etwas unsicher ist dann knickt er ein.
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Neues von der ebay-Front:
Habe etwas über die Verkäuferin recherchiert und so noch eine private und geschäftliche Email-Adresse herausgefunden. Habe ihr an alle verfügbaren Adressen geschrieben, sachlich, emotionslos aber bestimmt. Habe ihr eine Frist von einer Woche gesetzt, das Geld zurück zu überweisen und ihr mitgeteilt, dass ich nach Ablauf dieser Frist, die Sache umgehend an meinen Anwalt (den es gar nicht gibt, Anm. der Red.   ) weitergeben werde und mir vorbehalte, Strafanzeige zu erstatten. Das hat wohl gewirkt, gestern ist die komplette Rückzahlung eingegangen.

Dass man immer erst böse werden muss...  
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Glückwunsch!
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Rheuma_Kai schrieb:
Habe ihr eine Frist von einer Woche gesetzt, das Geld zurück zu überweisen und ihr mitgeteilt, dass ich nach Ablauf dieser Frist, die Sache umgehend an meinen Anwalt (den es gar nicht gibt, Anm. der Red.   ) weitergeben werde und mir vorbehalte, Strafanzeige zu erstatten.  


Blöd wäre nur wenn sich jetzt herausstellt, dass es sich bei der Verkäuferin z.B. um Hyundaii30 handelt. Dann weiß sie jetzt, dass du bluffst


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