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Mietkaution

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Hallo,

kurze Frage zum Mietrecht: Mein Ex-Vermieter hat mir jetzt endlich meine Kaution zurückbezahlt, und zwar in genau der Höhe, in der ich sie damals einbezahlt habe (abzüglich NK-Nachzahlung, die mir etwas hoch vorkommt, aber das ist jetzt hier nicht das Thema).
Allerdings ist er doch eigentlich verpflichtet, die Kaution zu verzinsen und mit den Zinsertrag auch zu geben, oder etwa nicht?

Habe da auch schon mal nen Paragraphen rausgesucht, allerdings steht es sogar so im Mietvertrag (also dass er die Kaution anlegen muss).
Ich kann das also schon einfordern, oder...?

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
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Es verblüfft immer wieder, welche Verunsicherung bei juristischen Fragen des Alltags offenkundig herrscht. Wenn etwas im Gesetz steht, und zusätzlich noch im Mietvertrag, welchen Grund könnte es denn geben, dass das nicht gelten soll? Selbstverständlich muss dir der Vermieter den Zins herausgeben. Hat er versäumt, das Geld verzinslich anzulegen, so schuldet er den jeweiligen Zins für Anlagen mit dreimonatiger Kündigung, den die Kaution bei tatsächlicher Anlage gebracht hätte.
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Danke! War mir ja eigentlich auch sicher, aber bevor ich mich da jetzt anfange zu beschweren wollte ich nochmal nachgefragt haben. Wenn mir jetzt noch jemand sagen kann, welchen Zinssatz ich in etwa erwarten kann (Anfang 2007 - Mitte 2009), dann bin ich vollends happy. Im Internet finde ich da Angaben bezüglich des Mietkautionszinssatzes zwischen 0,5 und 2,5 %.
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Frag' bei deiner Hausbank nach, die können dir den Zins berechnen.
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Riedadler schrieb:
Hallo,

kurze Frage zum Mietrecht: Mein Ex-Vermieter hat mir jetzt endlich meine Kaution zurückbezahlt, und zwar in genau der Höhe, in der ich sie damals einbezahlt habe (abzüglich NK-Nachzahlung, die mir etwas hoch vorkommt, aber das ist jetzt hier nicht das Thema).
Allerdings ist er doch eigentlich verpflichtet, die Kaution zu verzinsen und mit den Zinsertrag auch zu geben, oder etwa nicht?

Habe da auch schon mal nen Paragraphen rausgesucht, allerdings steht es sogar so im Mietvertrag (also dass er die Kaution anlegen muss).
Ich kann das also schon einfordern, oder...?

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html



Kurzer Nachtrag :
Vorher im Mietvertrag schauen, was angegeben ist als Zinssatz. Ggf. ist ein höherer Zinssatz vereinbart. Dann bei der Hausbank des Vermieters nachfragen, wie hoch der Zins war.

Mindestens sind es die Zinssätze der Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Sätze findest du im Übrigen auch auf der Bundesbank-Homepage (Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist), aber über die Bank hast du weniger Aufwand.  

Tipp für die Zukunft : Mach ein Tagesgeld-/Sparkonto auf deinen Damen mit Sperrvermerk für den Vermieter. Urkunde darüber geht an den Vermieter.
Vorteil : Verzinsung geht direkt auf dein Konto und du hast regelmäßig schneller deine Kaution wieder.
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moin, schönen guten Tag. Ich hoffe hier kann mir jemand nen Rat geben, ob es sich in meinem Fall lohnt einen Anwalt aufzusuchen.

Der Fall: Ich bin seit dem 1.9.2008 Hauptmieter einer Wohngemeinschaft gewesen. Diese WG existierte seit dem 1.10.2003. Damals wurde die Mietkaution bar übergeben. Mein Kollegen und ehemaliger Hauptmieter sagte dazu: "er wollte das Geld bar haben oder er hätte uns die Wohnung nicht vermietet."

Nun wurde die Wohnung im November 2010 an neue Eigentümer verkauft, mit denen wir uns friedlich geeinigt hatten die Wohnung vor dem Ende des Mietvertrags zu verlassen ,was wir dann auch am 15.4.2011 getan haben.

Nun hat der Vermieter mir nach 3 Monaten endlich die Abrechnung für die Kaution zugeschickt und es kommt zu meiner Frage.

Der Vermieter will mir angebliche Nebenkostennachzahlungen von der Mietkaution abziehen. Ich selber habe niemals so eine Abrechnung oder eine Mahnung bekommen. In der Abrechnung behauptet er, dass die Abrechnungen durch Boten zugestellt wurden. Der erste Hauptmieter der Wohnung bestätigte mir allerdings, dass er auch niemals eine Abrechnung erhalten habe.

Der Vermieter will Nachzahlungen von insgesamt über 600Euro für 2007,2008,2009 und eine Sicherheit von 200Euro für 2011 haben.

Wie sieht das aus. Ist der Vermieter im Recht mir Nachzahlungen aufzubürden, von einer Zeit, wo ich gar nicht Hauptmieter war (ich hatte schon damals in der WG gelebt, aber eben ohne direkten Mietvertrag mit dem Vermieter)?

Ist er im Recht von mir Nachzahlungen zu verlangen ohne mir eine Abrechnung zuzustellen?

Darf er die Nebenkosten einbehalten, obwohl er 2011 schon gar nicht mehr Besitzer der Wohnung war?

Es geht insgesamt um knapp 800Euro, die er einbehalten möchte. Zum Glück hab ich keine finanziellen Probleme. In diesem Fall geht es mir um die Auszahlung der letzten Mitbewohner und ums Recht.

Bei Bedarf kann ich gerne die Email mit den Anhängen zur Verfügung stellen.

mfg,
Ole
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Als erstes würde ich mir ja mal die Nebenkostenabrechnungen der drei Jahre schriftlich geben lassen.
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Die hat er mir mit der Gesamtabrechnung zukommen lassen.
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korrektur: Er hat mir nur die Abrechnungen für 2007,2008 und 2009 geschickt. Keine Ahnung warum er 2010 nicht mitgeschickt hat. Kann mir kaum vorstellen, dass die genau gepasst hat.
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Hast PN.
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preller schrieb:
moin, schönen guten Tag. Ich hoffe hier kann mir jemand nen Rat geben, ob es sich in meinem Fall lohnt einen Anwalt aufzusuchen.

Der Fall: Ich bin seit dem 1.9.2008 Hauptmieter einer Wohngemeinschaft gewesen. Diese WG existierte seit dem 1.10.2003. Damals wurde die Mietkaution bar übergeben. Mein Kollegen und ehemaliger Hauptmieter sagte dazu: "er wollte das Geld bar haben oder er hätte uns die Wohnung nicht vermietet."

Nun wurde die Wohnung im November 2010 an neue Eigentümer verkauft, mit denen wir uns friedlich geeinigt hatten die Wohnung vor dem Ende des Mietvertrags zu verlassen ,was wir dann auch am 15.4.2011 getan haben.

Nun hat der Vermieter mir nach 3 Monaten endlich die Abrechnung für die Kaution zugeschickt und es kommt zu meiner Frage.

Der Vermieter will mir angebliche Nebenkostennachzahlungen von der Mietkaution abziehen. Ich selber habe niemals so eine Abrechnung oder eine Mahnung bekommen. In der Abrechnung behauptet er, dass die Abrechnungen durch Boten zugestellt wurden. Der erste Hauptmieter der Wohnung bestätigte mir allerdings, dass er auch niemals eine Abrechnung erhalten habe.

Der Vermieter will Nachzahlungen von insgesamt über 600Euro für 2007,2008,2009 und eine Sicherheit von 200Euro für 2011 haben.

Wie sieht das aus. Ist der Vermieter im Recht mir Nachzahlungen aufzubürden, von einer Zeit, wo ich gar nicht Hauptmieter war (ich hatte schon damals in der WG gelebt, aber eben ohne direkten Mietvertrag mit dem Vermieter)?

Ist er im Recht von mir Nachzahlungen zu verlangen ohne mir eine Abrechnung zuzustellen?

Darf er die Nebenkosten einbehalten, obwohl er 2011 schon gar nicht mehr Besitzer der Wohnung war?

Es geht insgesamt um knapp 800Euro, die er einbehalten möchte. Zum Glück hab ich keine finanziellen Probleme. In diesem Fall geht es mir um die Auszahlung der letzten Mitbewohner und ums Recht.

Bei Bedarf kann ich gerne die Email mit den Anhängen zur Verfügung stellen.

mfg,
Ole


Der Vermieter hat auf gut deutsch gesagt für 2007-2009 garnichts mehr zu fordern aus den BK-Abrechnungen !!!

Falls Nachforderungen aus BK-Abrechnungen bestehen müssen diese spätestens am 31.12. des FOLGEJAHRES geltend gemacht werden, bspw. Abrechnung 2007 am 31.12.2008 usw.

Wenn die Abrechnung bis dahin nicht erstellt wurde und dir zugegangen ist hat er keinen Anspruch auf Nachzahlungen !

So wie ich das verstanden habe hat er dir ja jetzt erst diese Abrechnungen zugestellt, von daher kann er da nichts mehr verlangen.

Anders sieht es übrigens bei Guthaben aus, die müsste er auszahlen !!!

Grüße
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ItchycooPark schrieb:
preller schrieb:
moin, schönen guten Tag. Ich hoffe hier kann mir jemand nen Rat geben, ob es sich in meinem Fall lohnt einen Anwalt aufzusuchen.

Der Fall: Ich bin seit dem 1.9.2008 Hauptmieter einer Wohngemeinschaft gewesen. Diese WG existierte seit dem 1.10.2003. Damals wurde die Mietkaution bar übergeben. Mein Kollegen und ehemaliger Hauptmieter sagte dazu: "er wollte das Geld bar haben oder er hätte uns die Wohnung nicht vermietet."

Nun wurde die Wohnung im November 2010 an neue Eigentümer verkauft, mit denen wir uns friedlich geeinigt hatten die Wohnung vor dem Ende des Mietvertrags zu verlassen ,was wir dann auch am 15.4.2011 getan haben.

Nun hat der Vermieter mir nach 3 Monaten endlich die Abrechnung für die Kaution zugeschickt und es kommt zu meiner Frage.

Der Vermieter will mir angebliche Nebenkostennachzahlungen von der Mietkaution abziehen. Ich selber habe niemals so eine Abrechnung oder eine Mahnung bekommen. In der Abrechnung behauptet er, dass die Abrechnungen durch Boten zugestellt wurden. Der erste Hauptmieter der Wohnung bestätigte mir allerdings, dass er auch niemals eine Abrechnung erhalten habe.

Der Vermieter will Nachzahlungen von insgesamt über 600Euro für 2007,2008,2009 und eine Sicherheit von 200Euro für 2011 haben.

Wie sieht das aus. Ist der Vermieter im Recht mir Nachzahlungen aufzubürden, von einer Zeit, wo ich gar nicht Hauptmieter war (ich hatte schon damals in der WG gelebt, aber eben ohne direkten Mietvertrag mit dem Vermieter)?

Ist er im Recht von mir Nachzahlungen zu verlangen ohne mir eine Abrechnung zuzustellen?

Darf er die Nebenkosten einbehalten, obwohl er 2011 schon gar nicht mehr Besitzer der Wohnung war?

Es geht insgesamt um knapp 800Euro, die er einbehalten möchte. Zum Glück hab ich keine finanziellen Probleme. In diesem Fall geht es mir um die Auszahlung der letzten Mitbewohner und ums Recht.

Bei Bedarf kann ich gerne die Email mit den Anhängen zur Verfügung stellen.

mfg,
Ole


Der Vermieter hat auf gut deutsch gesagt für 2007-2009 garnichts mehr zu fordern aus den BK-Abrechnungen !!!

Falls Nachforderungen aus BK-Abrechnungen bestehen müssen diese spätestens am 31.12. des FOLGEJAHRES geltend gemacht werden, bspw. Abrechnung 2007 am 31.12.2008 usw.

Wenn die Abrechnung bis dahin nicht erstellt wurde und dir zugegangen ist hat er keinen Anspruch auf Nachzahlungen !

So wie ich das verstanden habe hat er dir ja jetzt erst diese Abrechnungen zugestellt, von daher kann er da nichts mehr verlangen.

Anders sieht es übrigens bei Guthaben aus, die müsste er auszahlen !!!

Grüße


Das Problem ist, dass die Verjährung erst nach drei Jahren eintritt. Solange der Vermieter die Zustellung der Abrechnung nachweisbar behauptet, dürfte hier nichts zu machen sein.
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stefank schrieb:
ItchycooPark schrieb:
preller schrieb:
moin, schönen guten Tag. Ich hoffe hier kann mir jemand nen Rat geben, ob es sich in meinem Fall lohnt einen Anwalt aufzusuchen.

Der Fall: Ich bin seit dem 1.9.2008 Hauptmieter einer Wohngemeinschaft gewesen. Diese WG existierte seit dem 1.10.2003. Damals wurde die Mietkaution bar übergeben. Mein Kollegen und ehemaliger Hauptmieter sagte dazu: "er wollte das Geld bar haben oder er hätte uns die Wohnung nicht vermietet."

Nun wurde die Wohnung im November 2010 an neue Eigentümer verkauft, mit denen wir uns friedlich geeinigt hatten die Wohnung vor dem Ende des Mietvertrags zu verlassen ,was wir dann auch am 15.4.2011 getan haben.

Nun hat der Vermieter mir nach 3 Monaten endlich die Abrechnung für die Kaution zugeschickt und es kommt zu meiner Frage.

Der Vermieter will mir angebliche Nebenkostennachzahlungen von der Mietkaution abziehen. Ich selber habe niemals so eine Abrechnung oder eine Mahnung bekommen. In der Abrechnung behauptet er, dass die Abrechnungen durch Boten zugestellt wurden. Der erste Hauptmieter der Wohnung bestätigte mir allerdings, dass er auch niemals eine Abrechnung erhalten habe.

Der Vermieter will Nachzahlungen von insgesamt über 600Euro für 2007,2008,2009 und eine Sicherheit von 200Euro für 2011 haben.

Wie sieht das aus. Ist der Vermieter im Recht mir Nachzahlungen aufzubürden, von einer Zeit, wo ich gar nicht Hauptmieter war (ich hatte schon damals in der WG gelebt, aber eben ohne direkten Mietvertrag mit dem Vermieter)?

Ist er im Recht von mir Nachzahlungen zu verlangen ohne mir eine Abrechnung zuzustellen?

Darf er die Nebenkosten einbehalten, obwohl er 2011 schon gar nicht mehr Besitzer der Wohnung war?

Es geht insgesamt um knapp 800Euro, die er einbehalten möchte. Zum Glück hab ich keine finanziellen Probleme. In diesem Fall geht es mir um die Auszahlung der letzten Mitbewohner und ums Recht.

Bei Bedarf kann ich gerne die Email mit den Anhängen zur Verfügung stellen.

mfg,
Ole


Der Vermieter hat auf gut deutsch gesagt für 2007-2009 garnichts mehr zu fordern aus den BK-Abrechnungen !!!

Falls Nachforderungen aus BK-Abrechnungen bestehen müssen diese spätestens am 31.12. des FOLGEJAHRES geltend gemacht werden, bspw. Abrechnung 2007 am 31.12.2008 usw.

Wenn die Abrechnung bis dahin nicht erstellt wurde und dir zugegangen ist hat er keinen Anspruch auf Nachzahlungen !

So wie ich das verstanden habe hat er dir ja jetzt erst diese Abrechnungen zugestellt, von daher kann er da nichts mehr verlangen.

Anders sieht es übrigens bei Guthaben aus, die müsste er auszahlen !!!

Grüße


Das Problem ist, dass die Verjährung erst nach drei Jahren eintritt. Solange der Vermieter die Zustellung der Abrechnung nachweisbar behauptet, dürfte hier nichts zu machen sein.



Sicher 3 Jahre? Also ich bin beim Mieterschutzbund Frankfurt und habe einen ähnlichen Fall. Dort sagte man mir das die BK-Abrechnung 1 Jahr nach Ausstellungen verjährt ist. Das heißt der Vermieter kann nach dieser Zeit keinerlei Zahlungen mehr fordern. Das wurde mir von den 2 Zweigstellen in Frankfurt bestätigt.
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Ich glaube die verjährung nach einem Jahr bezieht sich nur auf das zustellen der Abbrechnung. Wenn diese zugestellt wurde und gültig war gelten die 3 Jahre.
Wenn man die Abbrechnung aber angefochten hat und diese damit ungültig wurde, kann der Vermieter nach einem Jahr dann keine neue Abbrechnung mehr zusenden, da die Frist ja abgelaufen ist.
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Von der Verjährung gem. § 195 ff BGB zu unterscheiden ist die seit 1.9.2001 geltende Ausschlussfrist gem. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB bei Wohnraummietverhätnissen. Danach kann der Vermieter keine Betriebskosten-Nachforderung geltend machen, wenn die Abrechnung dem Mieter nicht spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen ist.

Das bedeutet, dass der Vermieter beispielsweise die BK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens am 31.12.2008 dem Mieter zustellen musste. Bei einem verspäteten Zugang ist der Vermieter mit der Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen. (Ausnahme: Der Vermieter hätte die verspätete Vorlage der Abrechnung nicht zu vertreten.)

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/haupt.htm

Ist die Abrechnung innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 BGB zugegangen, beträgt die Verjährungsfrist für die Nachforderung 3 Jahre gem. § 195 BGB.  
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StefanNossek schrieb:
Von der Verjährung gem. § 195 ff BGB zu unterscheiden ist die seit 1.9.2001 geltende Ausschlussfrist gem. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB bei Wohnraummietverhätnissen. Danach kann der Vermieter keine Betriebskosten-Nachforderung geltend machen, wenn die Abrechnung dem Mieter nicht spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen ist.

Das bedeutet, dass der Vermieter beispielsweise die BK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens am 31.12.2008 dem Mieter zustellen musste. Bei einem verspäteten Zugang ist der Vermieter mit der Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen. (Ausnahme: Der Vermieter hätte die verspätete Vorlage der Abrechnung nicht zu vertreten.)

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/haupt.htm

Ist die Abrechnung innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 BGB zugegangen, beträgt die Verjährungsfrist für die Nachforderung 3 Jahre gem. § 195 BGB.  


Genau so ist es. Ich habe dem TE per PN geraten, zum Erschrecken des Vermieters eine eidesstattliche Versicherung des angeblichen Botens zu verlangen. Ob man aber tatsächlich hier letztlich klagen sollte, ist Geschmackssache.
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danke fuer die tips. ich hoffe der thread kann dann wieder im nirvana verschwinden. ich klopf auf holz, dass die meisten vermieter faehige vermieter sind  


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