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Doppelte Haushaltsführung

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Hallo,

ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand, der sich auf dem Gebiet doppelte Haushaltsführung (berufsbedingter Umzug)/ steuerliche Absetzbarkeit des Zweitwohnsitzes etc. gut auskennt, per PN bei mir melden könnte.

Ich sag schon mal danke im Voraus
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Riedadler schrieb:
Hallo,

ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand, der sich auf dem Gebiet doppelte Haushaltsführung (berufsbedingter Umzug)/ steuerliche Absetzbarkeit des Zweitwohnsitzes etc. gut auskennt, per PN bei mir melden könnte.

Ich sag schon mal danke im Voraus


Bin selbst mal gependelt und kann Dir nur sagen, daß Du inzwischen den zweiten Wohnsitz nur noch geltend machen kannst, wenn Du am Erstwohnsitz verhzeiratet bist und ich glaube sogar Kinder mußt Du haben.

Ich bekam jedenfalls nix (Stand bis April 2009, kann sich natürlich wieder geändert haben).
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Also mal ein wenig konkreter:

Angenommen, ein netter junger Mann, der schon immer im Elternhaus gemeldet ist (dort zwar schon länger nicht mehr wohnt, sich aber noch nie umgemeldet hat), zieht aus dem beschaulichen Hessen berufsbedingt ins tiefste Bayern. Sollte er dort nun seinen Erstwohnsitz melden, oder vielleicht seinen Zweitwohnsitz, um Heimfahrten von der Steuer absetzen zu können - die Hauptfrage ist, geht das denn?
Der nette junge Mann hat im elterlichen Haus keine eigene Wohnung, sondern eher nur ein Zimmer, aber weiß das Finanzamt das denn? Und muss er nachweisen, dass er oft nach Hause fährt und dort sozusagen sein Lebensmittelpunkt ist? Er ist dort z.B. noch im Sportverein und hat auch ne Dauerkarte bei der Eintracht. In der Realität wird er die Heimfahrt nach Hessen aber nicht wirklich oft antreten, darüber hinaus gibt es im neuen Wohnort eine Zweitwohnsitzsteuer von 9% der Jahreskaltmiete.

Frage also: Sollte man sich komplett ummelden, um die Zweitwohnsitzsteuer zu vermeiden bzw. kann man die Heimfahrten wahrscheinlich von der Steuer absetzen? Oder klappt es vielleicht nicht, und man zahlt die Zweitwohnsitzsteuer, ohne andersweitig was absetzen zu können?
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Wedge schrieb:

Bin selbst mal gependelt und kann Dir nur sagen, daß Du inzwischen den zweiten Wohnsitz nur noch geltend machen kannst, wenn Du am Erstwohnsitz verhzeiratet bist und ich glaube sogar Kinder mußt Du haben.



Das stimmt so definitiv nicht! Ich habe seit Oktober 2008 einen berufsbedingten Zweitwohnsitz in der Stuttgarter Ecke und mache ihn seit dem auch durchgängig in der Steuererklärung geltend. Und das macht sich durchaus bemerkbar. Lediglich die Verpflegungspauschalen, gibt es nur noch für die ersten 30 (glaube ich!?) Tage. Das war früher wohl anders.

Ich war damals noch nicht verheiratet und Kinder hab ich bis heute keine. Ich musste lediglich bei der ersten Steuererklärung schriftlich darlegen, wieso mein Lebensmittelpunkt hier an meinem Hauptwohnsitz ist. War einfach, das Waldstadion ist ums Eck
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Riedadler schrieb:
Also mal ein wenig konkreter:

Angenommen, ein netter junger Mann, der schon immer im Elternhaus gemeldet ist (dort zwar schon länger nicht mehr wohnt, sich aber noch nie umgemeldet hat), zieht aus dem beschaulichen Hessen berufsbedingt ins tiefste Bayern. Sollte er dort nun seinen Erstwohnsitz melden, oder vielleicht seinen Zweitwohnsitz, um Heimfahrten von der Steuer absetzen zu können - die Hauptfrage ist, geht das denn?
Der nette junge Mann hat im elterlichen Haus keine eigene Wohnung, sondern eher nur ein Zimmer, aber weiß das Finanzamt das denn? Und muss er nachweisen, dass er oft nach Hause fährt und dort sozusagen sein Lebensmittelpunkt ist? Er ist dort z.B. noch im Sportverein und hat auch ne Dauerkarte bei der Eintracht. In der Realität wird er die Heimfahrt nach Hessen aber nicht wirklich oft antreten, darüber hinaus gibt es im neuen Wohnort eine Zweitwohnsitzsteuer von 9% der Jahreskaltmiete.

Frage also: Sollte man sich komplett ummelden, um die Zweitwohnsitzsteuer zu vermeiden bzw. kann man die Heimfahrten wahrscheinlich von der Steuer absetzen? Oder klappt es vielleicht nicht, und man zahlt die Zweitwohnsitzsteuer, ohne andersweitig was absetzen zu können?


Ich bin nun gewiss kein Steuerrechtler. Aber dass man doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, wenn man bei Papi und Mami auszieht und am Wochenende die Wäsche bringt, vermag ich keinesfalls zu glauben.
Irgendwie gefällt mir auch die Haltung nicht. Selbstverständlich versucht jeder Steuern zu mindern. Aber das einem gleich als erster Gedanke kommt, wie man das Finanzamt behumsen kann, ich weiß nicht.
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Bisschen viel Polemik dabei, aber prinzipiell durchaus nachzuvollziehender Standpunkt. Ich werd mal mit dem jungen Mann darüber reden
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Ganz einfach:
Einen doppelten Haushalt kannst du nur führen, wenn am Heimatort bereits ein eigener Haushalt vorhanden war. Deshalb heißt es ja doppelt.


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