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Geringfügige Beschäftigung in Steuerklasse V

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Da meine Frau, Studentin, kurz davor ist einen Job anzunehmen, wie läuft das eigentlich mit 400 Euro Jobs in SK 5?
Das Netz hält hier unterschiedliche Antworten parat. Steuerfrei oder nicht? Und wie ist das bei einem Halbtagsjob, sagen wir mal 900 Euro, da ist ja locker die Hälfte weg, bei dem fehlenden Freibetrag?
Ich weiß, dass man insgesamt natürlich so oder so einen Vorteil hat, aber bei SK 3 und SK 5, macht für SK 5 ja eigentlich fast nur ein 400 Euro Job Sinn, wenn der Ehegatte nicht gerade Großverdiener ist, oder?
Ab welchem Einkommensverhältnis empfiehlt sich 4 und 4?
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Also, es gibt da bei Geringfügigkeit mehrere Möglichkeiten.
a.) Nach Lohnsteuerkarte, dann fällt auch bei Stkl. V eine geringe Lohnsteuer an. Dies wird aber im Rahmen der Einkommenssteuer bei Finanzamt mit Deinen Bezügen (bei Zusammenveranlagung) sowieso überrechnet. Bei Stkl. V wären das 35,58 €/Monat
b.) Der Arbeitgeber versteuert pauschal mit 2%, dann ist Deine Frau raus aus der Steuerpflicht. Macht allerdings nicht jeder Arbeitgeber, würde ich aber mal nachfragen.

Ja, mit Stkl. V ist eine Halbtagsjob für die Frau nicht unbedingt lohnend. Du musst aber die Einkäufte als ganzes sehen (auch wenn es Deiner Frau vermutlich beim Blick auf den Lohnzettel schwer fällt  ,-) ). Immerhin zahlst Du ja dafür weniger an Steuer und die Kobination 3/5 rechnet sich insgesamt.
Hier habe ich einen Vergleichsrechner gefunden.

http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/rechner/steuerklasse/
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Danke, Volker.  


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