einen großen hilfeaufruf habe ich an die forumsgemeinde.
mein vater ist seit 27 jahren in seiner firma beschäftigt. nun war er die letzten 18 monate wegen eines bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. durch diverse andere krankheiten versucht er seit 15 monate frührente zu beantragen was aber immer wieder abgelehnt wurde und er jetzt vors sozialgericht zieht.
am 31.08.2011 endete die 18 monatige krankheitszeit und er war somit gezwungen wieder arbeiten zu gehen. letzte woche war er in seiner firma und hat seinen jahresurlaub eingereicht der auch genehmigt wurde bis zum 07.10.2011.
heute war nun ein brief in der post in dem die firma sagt das er AUF EIGENEN WUNSCH ZUM 31.08.2011 ausgesteuert wurde und er sich sofort beim arbeitsamt melden soll um sein einkommen zu sichern.
mein vater ist aus allen wolken gefallen.
jetzt meine frage. ist das rechtens bzw was kann man dagegen tun???
ziggo84 schrieb: einen großen hilfeaufruf habe ich an die forumsgemeinde.
mein vater ist seit 27 jahren in seiner firma beschäftigt. nun war er die letzten 18 monate wegen eines bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. durch diverse andere krankheiten versucht er seit 15 monate frührente zu beantragen was aber immer wieder abgelehnt wurde und er jetzt vors sozialgericht zieht.
am 31.08.2011 endete die 18 monatige krankheitszeit und er war somit gezwungen wieder arbeiten zu gehen. letzte woche war er in seiner firma und hat seinen jahresurlaub eingereicht der auch genehmigt wurde bis zum 07.10.2011.
heute war nun ein brief in der post in dem die firma sagt das er AUF EIGENEN WUNSCH ZUM 31.08.2011 ausgesteuert wurde und er sich sofort beim arbeitsamt melden soll um sein einkommen zu sichern.
mein vater ist aus allen wolken gefallen.
jetzt meine frage. ist das rechtens bzw was kann man dagegen tun???
Ich versuch es mal mit meinen Halbwissen. So wie sich das anhört handelt es sich um eine Fristgerechte kündigung. Diese ist meines wissens nach nur unter Angaben von gründen möglich. Der Grund hier scheint nach deinen Aussagen einfach falsch dementsprechend kann man sicher dagegen angehen. Fraglich ist es jedoch immer wieviel sinn es macht in einer Firma weiter zu arbeiten welche einen nichtmehr möchte.
das ja keine kündigung in dem sinne. das wäre ja noch gut da er dann anspruch auf eine abfindung hat. das arbeitsverhältnis wurde einfach aufgelöst wegen der krankheit meines vaters.
das problem an der sache ist das mit dem verlust des arbeitsplatzes unser haus auch flöten geht.
Wiki sagt zur Aussteuerung: "Im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet man das Auslaufen der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse als Aussteuerung. Dies kann beispielsweise vorkommen bei langjähriger, auf nicht absehbare Zeit fortbestehender Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist auf maximal 78 Wochen für die gleiche Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt (in diesem Zeitraum ist die normalerweise greifende gesetzliche Lohnfortzahlung von 6 Wochen bereits enthalten). Der Betroffene kann dann beispielsweise die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beantragen."
Um eine Kündigung handelt es sich also nicht. Dein Vater bekommt nur kein Krankengeld mehr und muss sich an das Arbeitsamt wenden um Zahlungen bei anhaltender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, so wirklich bewandert bin ich auf dem Feld nicht.
Mein Rat: Am Montag den Arbeitgeber fragen, was es damit auf sich hat.
ziggo84 schrieb: das ja keine kündigung in dem sinne. das wäre ja noch gut da er dann anspruch auf eine abfindung hat. das arbeitsverhältnis wurde einfach aufgelöst wegen der krankheit meines vaters.
das problem an der sache ist das mit dem verlust des arbeitsplatzes unser haus auch flöten geht.
Dann wäre es ein aufhebungsvertrag und der Bedarf beidseitiger Zustimmung.
ziggo84 schrieb: das ja keine kündigung in dem sinne. das wäre ja noch gut da er dann anspruch auf eine abfindung hat. das arbeitsverhältnis wurde einfach aufgelöst wegen der krankheit meines vaters.
das problem an der sache ist das mit dem verlust des arbeitsplatzes unser haus auch flöten geht.
Dann wäre es ein aufhebungsvertrag und der Bedarf beidseitiger Zustimmung.
er hat mit der krankenkasse rücksprache gehalten. die haben ihm gesagt das er anspruch auf krankengeld bis einschl. 30.08.2011 hat. sie haben ihm dann geraten ab 31.08.2011 urlaub einzureichen was er auch getan hat. dieser wurde dann auch genehmigt.
ziggo84 schrieb: er hat mit der krankenkasse rücksprache gehalten. die haben ihm gesagt das er anspruch auf krankengeld bis einschl. 30.08.2011 hat. sie haben ihm dann geraten ab 31.08.2011 urlaub einzureichen was er auch getan hat. dieser wurde dann auch genehmigt.
Mit welchem Datum wurde der Brief der Firma denn datiert und wann hat dein Vater seinen Urlaub eingereicht? Ich weiß ja nicht wie groß die Firma ist, aber das könnte einfach nur ein Schreiben sein, das die Firma aufgrund der anstehenden Aussteurung verfasst hat und das eigentlich wegen des rechtzeitigen Urlaubsantrags hinfällig geworden war, aber trotzdem versandt wurde. Schau doch mal nach!
Ich würde auf jeden Fall den Rat eines Betriebsrats (sofern im Unternehmen vorhanden), einer Gewerkschaft oder z. B. des VdK (ich glaube, die machen das sogar kostenfrei) einholen! Damit nix anbrennt!
KroateausFfm hat die Situation richtig analysiert. Mein zusätzlicher Praxisrat: SOFORT einen auf das Sozialgesetzbuch (SGB) spezialisierten Anwalt aufsuchen (Adresse über Anwaltskammer, bei Hilfsbedarf bitte PN an mich), eine Erstberatung kostet nicht die Welt und kann verhindern, dass dein Vater um seine Rechte gebracht wird.
ziggo84 schrieb: morgen hat mein dad nen termin beim anwalt. mal schauen was dabei herrauskommt. danke schonmal vorab für die infos
Hatte den Beitrag ursprünglich gar nicht gesehen.
Denke ebenfalls, daß Kroate aus Ffm. richtig vermutet hat.
Nur noch eine Ergänzung,weil es bezügl. des Höchstkrankengeldanspruch nicht so bekannt ist.
Aussteuerung des Krankengeldes wegen 78 wöchiger Höchstbezugsdauer bedeutet auch, daß der (allerdings in fernerer Zukunft) wieder aufleben kann:
Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit(hier vermutl. Rücken) mit Beginn des neuen neuen 3 Jahres Zeitraumes(der sogenannten neuen "Blockfrist")
Dies sollte man bei den ganzen Themen(Einkommenssicherung und laufendes Rentenverfahren)sicherheitshalber nicht ganz unbeachtet lassen.
Auch dies würde ich (evtl. zusammen mit dem Anwalt)am Rande in den Blick nehmen.
Also: Bei der Krankenkasse schriftl. im Zusammenhang mit der Aussteuerung schon jetzt den Beginn der neuen Blockfrist erfragen. Ferner ist bis dahin über den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit weiterhin bescheinigen zu lassen.
Rentenverfahren:
Ich hab den Weg Deines Vaters ähnlich ja bereits hinter mir. Hab die Rente durchgesetzt.
Nicht einschüchtern lassen, von den verlogenen Gutachtern des Rentenversicherungsträgers(die werden vordergründig von der RV für die Ablehnung bezahlt).
Klage beim Sozialgericht. Im Rahmen dieses Sozailgerichtsverfahren kann der Rentenberater(Anwalt o.ä)Deines Vaters zusätzlich einen eigenen Gutachter beantragen und einbeziehen lassen . Der dann natürlich umgekehrt pro Rentenposition Deines Vaters argumentiert.
Zumindest bei mir(was kein Einzelfall ist) zieht der Rentenversicherungsträger im laufenden Sozialgerichtsverfahren den Schwanz ein und lenkt ein (genehmigt die Rente!)
Die Kosten dieses eigenen Gutachters im Sozialgerichtsverfahren gehen zu Lasten Deines Vaters.
Allerdings zahlt die Rechtschutzversicherung dies, wenn er eine entsprechende Versicherung hat !!!
Viel Erfolg. Hart bleiben und dann gewinnt Ihr(bekommt er die Rente!!).
KroateAusFfm schrieb: Wiki sagt zur Aussteuerung: "Im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet man das Auslaufen der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse als Aussteuerung. Dies kann beispielsweise vorkommen bei langjähriger, auf nicht absehbare Zeit fortbestehender Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist auf maximal 78 Wochen für die gleiche Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt (in diesem Zeitraum ist die normalerweise greifende gesetzliche Lohnfortzahlung von 6 Wochen bereits enthalten). Der Betroffene kann dann beispielsweise die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beantragen."
Um eine Kündigung handelt es sich also nicht. Dein Vater bekommt nur kein Krankengeld mehr und muss sich an das Arbeitsamt wenden um Zahlungen bei anhaltender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, so wirklich bewandert bin ich auf dem Feld nicht.
Mein Rat: Am Montag den Arbeitgeber fragen, was es damit auf sich hat.
So wie Kroate es schreibt isses richtig. Allerdings schreibst du, die Kasse hätte Ihm geraten Urlaub zu nehmen? Spinnen die? Jeder Krankengeld-Sachbearbeiter weiss um die Dringlichkeit der Meldung beim Arbeitsmat wenn eine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht. Da würde ich gleich bei der Kasse eine Vorstandsbeschwerde einreichen
ziggo84 schrieb: morgen hat mein dad nen termin beim anwalt. mal schauen was dabei herrauskommt. danke schonmal vorab für die infos
Hatte den Beitrag ursprünglich gar nicht gesehen.
Denke ebenfalls, daß Kroate aus Ffm. richtig vermutet hat.
Nur noch eine Ergänzung,weil es bezügl. des Höchstkrankengeldanspruch nicht so bekannt ist.
Aussteuerung des Krankengeldes wegen 78 wöchiger Höchstbezugsdauer bedeutet auch, daß der (allerdings in fernerer Zukunft) wieder aufleben kann:
Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit(hier vermutl. Rücken) mit Beginn des neuen neuen 3 Jahres Zeitraumes(der sogenannten neuen "Blockfrist")
Dies sollte man bei den ganzen Themen(Einkommenssicherung und laufendes Rentenverfahren)sicherheitshalber nicht ganz unbeachtet lassen.
Auch dies würde ich (evtl. zusammen mit dem Anwalt)am Rande in den Blick nehmen.
Also: Bei der Krankenkasse schriftl. im Zusammenhang mit der Aussteuerung schon jetzt den Beginn der neuen Blockfrist erfragen. Ferner ist bis dahin über den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit weiterhin bescheinigen zu lassen.
Rentenverfahren:
Ich hab den Weg Deines Vaters ähnlich ja bereits hinter mir. Hab die Rente durchgesetzt.
Nicht einschüchtern lassen, von den verlogenen Gutachtern des Rentenversicherungsträgers(die werden vordergründig von der RV für die Ablehnung bezahlt).
Klage beim Sozialgericht. Im Rahmen dieses Sozailgerichtsverfahren kann der Rentenberater(Anwalt o.ä)Deines Vaters zusätzlich einen eigenen Gutachter beantragen und einbeziehen lassen . Der dann natürlich umgekehrt pro Rentenposition Deines Vaters argumentiert.
Zumindest bei mir(was kein Einzelfall ist) zieht der Rentenversicherungsträger im laufenden Sozialgerichtsverfahren den Schwanz ein und lenkt ein (genehmigt die Rente!)
Die Kosten dieses eigenen Gutachters im Sozialgerichtsverfahren gehen zu Lasten Deines Vaters.
Allerdings zahlt die Rechtschutzversicherung dies, wenn er eine entsprechende Versicherung hat !!!
Viel Erfolg. Hart bleiben und dann gewinnt Ihr(bekommt er die Rente!!).
danke für die tips. mein vater schlägt sich auch schon lange mit denen rum. zu dem bandscheibenvorfall kommt auch noch diabetes und eine herzerkrankung dazu. ich kann es nicht verstehen das die ihn nicht in rente gehen lassen. es gibt leute die wegen hohem blutdruck in rente sind...
ziggo84 schrieb: morgen hat mein dad nen termin beim anwalt. mal schauen was dabei herrauskommt. danke schonmal vorab für die infos
Hatte den Beitrag ursprünglich gar nicht gesehen.
Denke ebenfalls, daß Kroate aus Ffm. richtig vermutet hat.
Nur noch eine Ergänzung,weil es bezügl. des Höchstkrankengeldanspruch nicht so bekannt ist.
Aussteuerung des Krankengeldes wegen 78 wöchiger Höchstbezugsdauer bedeutet auch, daß der (allerdings in fernerer Zukunft) wieder aufleben kann:
Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit(hier vermutl. Rücken) mit Beginn des neuen neuen 3 Jahres Zeitraumes(der sogenannten neuen "Blockfrist")
Dies sollte man bei den ganzen Themen(Einkommenssicherung und laufendes Rentenverfahren)sicherheitshalber nicht ganz unbeachtet lassen.
Auch dies würde ich (evtl. zusammen mit dem Anwalt)am Rande in den Blick nehmen.
Also: Bei der Krankenkasse schriftl. im Zusammenhang mit der Aussteuerung schon jetzt den Beginn der neuen Blockfrist erfragen. Ferner ist bis dahin über den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit weiterhin bescheinigen zu lassen.
Rentenverfahren:
Ich hab den Weg Deines Vaters ähnlich ja bereits hinter mir. Hab die Rente durchgesetzt.
Nicht einschüchtern lassen, von den verlogenen Gutachtern des Rentenversicherungsträgers(die werden vordergründig von der RV für die Ablehnung bezahlt).
Klage beim Sozialgericht. Im Rahmen dieses Sozailgerichtsverfahren kann der Rentenberater(Anwalt o.ä)Deines Vaters zusätzlich einen eigenen Gutachter beantragen und einbeziehen lassen . Der dann natürlich umgekehrt pro Rentenposition Deines Vaters argumentiert.
Zumindest bei mir(was kein Einzelfall ist) zieht der Rentenversicherungsträger im laufenden Sozialgerichtsverfahren den Schwanz ein und lenkt ein (genehmigt die Rente!)
Die Kosten dieses eigenen Gutachters im Sozialgerichtsverfahren gehen zu Lasten Deines Vaters.
Allerdings zahlt die Rechtschutzversicherung dies, wenn er eine entsprechende Versicherung hat !!!
Viel Erfolg. Hart bleiben und dann gewinnt Ihr(bekommt er die Rente!!).
danke für die tips. mein vater schlägt sich auch schon lange mit denen rum. zu dem bandscheibenvorfall kommt auch noch diabetes und eine herzerkrankung dazu. ich kann es nicht verstehen das die ihn nicht in rente gehen lassen. es gibt leute die wegen hohem blutdruck in rente sind...
Die Rentenversicherung macht dies leider längst mit System. Jeder kranke Mensch ,der bei diesen Machenschaften die Geduld verliert oder sich einschüchtern läßt,evtl. sich auch den o.g. eigenen Gutachter bei Gericht nicht oder nicht mehr leisten kann, ist ein Fall weniger der die Rentenkasse belastet.Und nur darum geht es den Lutschern.
eine Schande sind solche Gegebenheiten für unseren Rechtsstaat.
Ich hoffe, Dein Vater ist Rechtschutzversichert. Für den Fall, daß dies nicht so ist ein Anhaltspunkt, was in meinem Fall die Versicherung insoweit ausgegeben hat:
für den "eigenen" Gutachter :1800 Euro zusätzlich die Gebührensätze für den Rentenberater: irgendetwas von ca. 750 Euro
Ich hätte dieses Geld auf jeden Fall auch selbst ausgegeben, wenn ich nicht versichert gewesen wäre.
Einfach um meine berechtigte Rechtsposition gegen diese miesen Machenschaften auszuschöpfen.
Was Du aufzeigst klingt zumindest eindeutig: Die Rente steht ihm zu.
Wenn der vom Gericht eingesetzte Gutachter sich nicht eindeutig für die volle EU-Rente ausspricht(bei mir hat er insoweit zwar ne Tür geöffnet,wollte aber nicht ganz durchgehen... rumgeeiert) bitte sofort über den Rentenberater den eigenen Gutachter beantragen(die müßen dem stattgeben). Zur Not auch ohne Versicherung die Kosten selbst übernehmen(wenn es halt möglich ist).
Dann bekommt er nach meiner Einschätzung bestimmt die Rente !!
er ist zum glück rechtschutzversichert. der rentenberater den er hat ist auch top. der managt das bis jetzt ganz gut. das gutachten wird er auch selbst in auftrag geben. die frage ist nur wann der gerichtstermin sein wird. wenn sich das jetzt noch 1-2 jahre hinzieht wirds problematisch mit der arbeit.
das beste war der vertrauensarzt der RV. mein vater hat dort vor ca 9 monaten einen termin zur untersuchung gehabt. die ärztin hat seine reflexe im knie getestet. diese waren ok und sie hat ihn dann für voll arbeitsfähig erklärt. mein vater hat ihr versucht zu erklären das er einen bandscheibenvorfall hat und keine knieprobleme. sie hat ihn dann mit den worten "sind sie hier der arzt oder ich?" aus der praxis gebeten.
ich versteh auch nicht das die RV so ein aufstand macht. das sind machenschaften die mit einem "sozialstaat" nix mehr zu tun haben!!!!
ziggo84 schrieb: er ist zum glück rechtschutzversichert. der rentenberater den er hat ist auch top. der managt das bis jetzt ganz gut. das gutachten wird er auch selbst in auftrag geben. die frage ist nur wann der gerichtstermin sein wird. wenn sich das jetzt noch 1-2 jahre hinzieht wirds problematisch mit der arbeit.
das beste war der vertrauensarzt der RV. mein vater hat dort vor ca 9 monaten einen termin zur untersuchung gehabt. die ärztin hat seine reflexe im knie getestet. diese waren ok und sie hat ihn dann für voll arbeitsfähig erklärt. mein vater hat ihr versucht zu erklären das er einen bandscheibenvorfall hat und keine knieprobleme. sie hat ihn dann mit den worten "sind sie hier der arzt oder ich?" aus der praxis gebeten.
ich versteh auch nicht das die RV so ein aufstand macht. das sind machenschaften die mit einem "sozialstaat" nix mehr zu tun haben!!!!
"problematisch mit der Arbeit" bedeutet insoweit mit dem Einkommen(weil er ja nicht mehr arbeiten kann)
Neben den von Dir berechtigt aufgezeigten eigenartigen Gutachten ist der lange Weg oft schwierig finanz.durchzuhalten:
78 Wochen Krankengeld(zunächst Aussteuerung) anschl.Arbeitslosengeld Hartz 4 oder vom Einkommen des hoffentlich ganz gut verdienenden Ehepartners leben.
Deshalb hatte ich Dir ja ganz am Anfang den Hinweis mit dem (in der Regel eineinhalb Jahre nach der Krangeldaussteuerung) beginnenden neuen 78 wöchigen Krankengeldanspruch aufgezeigt.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit ununterbrochen fortbesteht und ärtzl. dokumentiert ist.
Der wieder auflebende Krankengeldanspruch ist eine Einkommenssicherung bei entsprechend langer Rentenbearbeitungsdauer !! ,-)
mein vater ist seit 27 jahren in seiner firma beschäftigt. nun war er die letzten 18 monate wegen eines bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. durch diverse andere krankheiten versucht er seit 15 monate frührente zu beantragen was aber immer wieder abgelehnt wurde und er jetzt vors sozialgericht zieht.
am 31.08.2011 endete die 18 monatige krankheitszeit und er war somit gezwungen wieder arbeiten zu gehen. letzte woche war er in seiner firma und hat seinen jahresurlaub
eingereicht der auch genehmigt wurde bis zum 07.10.2011.
heute war nun ein brief in der post in dem die firma sagt das er AUF EIGENEN WUNSCH ZUM 31.08.2011 ausgesteuert wurde und er sich sofort beim arbeitsamt melden soll um sein einkommen zu sichern.
mein vater ist aus allen wolken gefallen.
jetzt meine frage. ist das rechtens bzw was kann man dagegen tun???
Ich versuch es mal mit meinen Halbwissen. So wie sich das anhört handelt es sich um eine Fristgerechte kündigung. Diese ist meines wissens nach nur unter Angaben von gründen möglich. Der Grund hier scheint nach deinen Aussagen einfach falsch dementsprechend kann man sicher dagegen angehen. Fraglich ist es jedoch immer wieviel sinn es macht in einer Firma weiter zu arbeiten welche einen nichtmehr möchte.
das problem an der sache ist das mit dem verlust des arbeitsplatzes unser haus auch flöten geht.
Um eine Kündigung handelt es sich also nicht. Dein Vater bekommt nur kein Krankengeld mehr und muss sich an das Arbeitsamt wenden um Zahlungen bei anhaltender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, so wirklich bewandert bin ich auf dem Feld nicht.
Mein Rat: Am Montag den Arbeitgeber fragen, was es damit auf sich hat.
Dann wäre es ein aufhebungsvertrag und der Bedarf beidseitiger Zustimmung.
ok vergiss es der kroate hats schon^^
Mit welchem Datum wurde der Brief der Firma denn datiert und wann hat dein Vater seinen Urlaub eingereicht?
Ich weiß ja nicht wie groß die Firma ist, aber das könnte einfach nur ein Schreiben sein, das die Firma aufgrund der anstehenden Aussteurung verfasst hat und das eigentlich wegen des rechtzeitigen Urlaubsantrags hinfällig geworden war, aber trotzdem versandt wurde.
Schau doch mal nach!
Hatte den Beitrag ursprünglich gar nicht gesehen.
Denke ebenfalls, daß Kroate aus Ffm. richtig vermutet hat.
Nur noch eine Ergänzung,weil es bezügl. des Höchstkrankengeldanspruch nicht so bekannt ist.
Aussteuerung des Krankengeldes wegen 78 wöchiger Höchstbezugsdauer bedeutet auch, daß der (allerdings in fernerer Zukunft) wieder aufleben kann:
Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit(hier vermutl. Rücken) mit Beginn des neuen neuen 3 Jahres Zeitraumes(der sogenannten neuen "Blockfrist")
Dies sollte man bei den ganzen Themen(Einkommenssicherung und laufendes Rentenverfahren)sicherheitshalber nicht ganz unbeachtet lassen.
Auch dies würde ich (evtl. zusammen mit dem Anwalt)am Rande in den Blick nehmen.
Also: Bei der Krankenkasse schriftl. im Zusammenhang mit der Aussteuerung schon jetzt den Beginn der neuen Blockfrist erfragen. Ferner ist bis dahin über den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit weiterhin bescheinigen zu lassen.
Rentenverfahren:
Ich hab den Weg Deines Vaters ähnlich ja bereits hinter mir. Hab die Rente durchgesetzt.
Nicht einschüchtern lassen, von den verlogenen Gutachtern des Rentenversicherungsträgers(die werden vordergründig von der RV für die Ablehnung bezahlt).
Klage beim Sozialgericht. Im Rahmen dieses Sozailgerichtsverfahren kann der Rentenberater(Anwalt o.ä)Deines Vaters zusätzlich einen eigenen Gutachter beantragen und einbeziehen lassen . Der dann natürlich umgekehrt pro Rentenposition Deines Vaters argumentiert.
Zumindest bei mir(was kein Einzelfall ist) zieht der Rentenversicherungsträger im laufenden Sozialgerichtsverfahren den Schwanz ein und lenkt ein (genehmigt die Rente!)
Die Kosten dieses eigenen Gutachters im Sozialgerichtsverfahren gehen zu Lasten Deines Vaters.
Allerdings zahlt die Rechtschutzversicherung dies, wenn er eine entsprechende Versicherung hat !!!
Viel Erfolg. Hart bleiben und dann gewinnt Ihr(bekommt er die Rente!!).
Und ich bin bestimmt kein Einzelfall.
So wie Kroate es schreibt isses richtig. Allerdings schreibst du, die Kasse hätte Ihm geraten Urlaub zu nehmen? Spinnen die? Jeder Krankengeld-Sachbearbeiter weiss um die Dringlichkeit der Meldung beim Arbeitsmat wenn eine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht. Da würde ich gleich bei der Kasse eine Vorstandsbeschwerde einreichen
danke für die tips. mein vater schlägt sich auch schon lange mit denen rum. zu dem bandscheibenvorfall kommt auch noch diabetes und eine herzerkrankung dazu.
ich kann es nicht verstehen das die ihn nicht in rente gehen lassen. es gibt leute die wegen hohem blutdruck in rente sind...
Die Rentenversicherung macht dies leider längst mit System. Jeder kranke Mensch ,der bei diesen Machenschaften die Geduld verliert oder sich einschüchtern läßt,evtl. sich auch den o.g. eigenen Gutachter bei Gericht nicht oder nicht mehr leisten kann, ist ein Fall weniger der die Rentenkasse belastet.Und nur darum geht es den Lutschern.
eine Schande sind solche Gegebenheiten für unseren Rechtsstaat.
Ich hoffe, Dein Vater ist Rechtschutzversichert. Für den Fall, daß dies nicht so ist ein Anhaltspunkt, was in meinem Fall die Versicherung insoweit ausgegeben hat:
für den "eigenen" Gutachter :1800 Euro
zusätzlich die Gebührensätze für den Rentenberater: irgendetwas von ca. 750 Euro
Ich hätte dieses Geld auf jeden Fall auch selbst ausgegeben, wenn ich nicht versichert gewesen wäre.
Einfach um meine berechtigte Rechtsposition gegen diese miesen Machenschaften auszuschöpfen.
Was Du aufzeigst klingt zumindest eindeutig: Die Rente steht ihm zu.
Wenn der vom Gericht eingesetzte Gutachter sich nicht eindeutig für die volle EU-Rente ausspricht(bei mir hat er insoweit zwar ne Tür geöffnet,wollte aber nicht ganz durchgehen... rumgeeiert) bitte sofort über den Rentenberater den eigenen Gutachter beantragen(die müßen dem stattgeben). Zur Not auch ohne Versicherung die Kosten selbst übernehmen(wenn es halt möglich ist).
Dann bekommt er nach meiner Einschätzung bestimmt die Rente !!
das beste war der vertrauensarzt der RV. mein vater hat dort vor ca 9 monaten einen termin zur untersuchung gehabt. die ärztin hat seine reflexe im knie getestet. diese waren ok und sie hat ihn dann für voll arbeitsfähig erklärt. mein vater hat ihr versucht zu erklären das er einen bandscheibenvorfall hat und keine knieprobleme. sie hat ihn dann mit den worten "sind sie hier der arzt oder ich?" aus der praxis gebeten.
ich versteh auch nicht das die RV so ein aufstand macht.
das sind machenschaften die mit einem "sozialstaat" nix mehr zu tun haben!!!!
"problematisch mit der Arbeit" bedeutet insoweit mit dem Einkommen(weil er ja nicht mehr arbeiten kann)
Neben den von Dir berechtigt aufgezeigten eigenartigen Gutachten ist der lange Weg oft schwierig finanz.durchzuhalten:
78 Wochen Krankengeld(zunächst Aussteuerung)
anschl.Arbeitslosengeld
Hartz 4 oder vom Einkommen des hoffentlich ganz gut verdienenden Ehepartners leben.
Deshalb hatte ich Dir ja ganz am Anfang den Hinweis mit dem (in der Regel eineinhalb Jahre nach der Krangeldaussteuerung) beginnenden neuen 78 wöchigen Krankengeldanspruch aufgezeigt.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Krankheit ununterbrochen fortbesteht und ärtzl. dokumentiert ist.
Der wieder auflebende Krankengeldanspruch ist eine Einkommenssicherung bei entsprechend langer Rentenbearbeitungsdauer !! ,-)