Hallo, es handelt sich hierbei um eine Rechnung eines Internetanbieters die schon mehrere Jahre zurückliegt und die unserer Meinung nach alles andere als korrekt ist. Ist hier zufällig ein Anwalt, der mich in einem kurzen Telefonat beraten kann?
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus und allen einen guten Rutsch!
Bis zur Festsetzung des Neujahrstages im Jahr 1691 durch Papst Innozenz XII. auf den 1. Januar galt in weiten Teilen Europas der 6. Januar als Jahresbeginn....
BernemerAdler75 schrieb: Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
BernemerAdler75 schrieb: Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt. Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
BernemerAdler75 schrieb: Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt. Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
Also wie gesagt die muessen Dir zeigen das Du es genutzt hast bei einer TR waere es der Einzelverndungsnachweiss da die aber nach 80 Tagen geloescht werden koennen se es auch net nachwiesen ausser se haben Dir schon vorher nachweisslich Rechnungen geschickt.Sollte es jetzt erst die erste sein wuerde ich den nur schreiben das Du eine Auflistung willst wann Du ueber Sie im Internet warst also Datum Uhrzeit Dauer.
BernemerAdler75 schrieb: Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt. Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
Rischdisch Basalti, wenn der Anspruch nicht gehemmt (z.B. durch Mahnbescheid, Klageeinreichung oder durch ernsthafte Verhandlungen) ist/war, ist am 31.12. 06 Verjährung eingetreten und zwar wurscht, ob privat oder geschäftlich. Beweispflichtig ist der vermeintliche Anspruchsinhaber darüberhinaus.
BernemerAdler75 schrieb: Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt. Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
Rischdisch Basalti, wenn der Anspruch nicht gehemmt (z.B. durch Mahnbescheid, Klageeinreichung oder durch ernsthafte Verhandlungen) ist/war, ist am 31.12. 06 Verjährung eingetreten und zwar wurscht, ob privat oder geschäftlich. Beweispflichtig ist der vermeintliche Anspruchsinhaber darüberhinaus.
es gab niemals verhandlungen, und der mahnbescheid kam letzte woche....
Ich wäre vorsichtig mit dieser Behauptung. Gerade die Tatsache das der MB letzte Woche gekommen ist, spricht aus meiner Sicht dafür .dass die Verjährung unterbrochen werden sollte.
HeinzGründel schrieb: Ich wäre vorsichtig mit dieser Behauptung. Gerade die Tatsache das der MB letzte Woche gekommen ist, spricht aus meiner Sicht dafür .dass die Verjährung unterbrochen werden sollte.
das dachte ich mir am anfang auch... aber die verjährung wäre ja schon 2006 gewesen.... und wie hätte man diese verjährung "verlängern" können, damit sie erst ende 2007 in kraft getreten wäre?
es handelt sich hierbei um eine Rechnung eines Internetanbieters die schon mehrere Jahre zurückliegt und die unserer Meinung nach alles andere als korrekt ist.
Ist hier zufällig ein Anwalt, der mich in einem kurzen Telefonat beraten kann?
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus und allen einen guten Rutsch!
???
... entweder der Server hatte wieder mal 'ne kleine Auszeit oder in Mannheim sind sie halt sehr früh dran...
2008 ist aber schnell vorbei gegangen
PS Vielleicht hat der Gläubiger ja auch ein Zeitproblem? http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Welches Jahr schreibt Mannheim zurzeit?
Wenn die Forderung aus dem Jahr 2004 oder früher ist.....
haha, hab mich halt etwas umständlich ausgedrückt
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt.
Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
Also wie gesagt die muessen Dir zeigen das Du es genutzt hast bei einer TR waere es der Einzelverndungsnachweiss da die aber nach 80 Tagen geloescht werden koennen se es auch net nachwiesen ausser se haben Dir schon vorher nachweisslich Rechnungen geschickt.Sollte es jetzt erst die erste sein wuerde ich den nur schreiben das Du eine Auflistung willst wann Du ueber Sie im Internet warst also Datum Uhrzeit Dauer.
Das koennen se net mehr !
Rischdisch Basalti, wenn der Anspruch nicht gehemmt (z.B. durch Mahnbescheid, Klageeinreichung oder durch ernsthafte Verhandlungen) ist/war, ist am 31.12. 06 Verjährung eingetreten und zwar wurscht, ob privat oder geschäftlich.
Beweispflichtig ist der vermeintliche Anspruchsinhaber darüberhinaus.
es gab niemals verhandlungen, und der mahnbescheid kam letzte woche....
Dann ist die Frage doch beantwortet
hab ich etwas anderes behauptet?
das dachte ich mir am anfang auch...
aber die verjährung wäre ja schon 2006 gewesen.... und wie hätte man diese verjährung "verlängern" können, damit sie erst ende 2007 in kraft getreten wäre?