Ich war heute Abend mit dem Auto unterwegs. Dazu nehme ich eine Bundesstraße, die zunächst in meine Fahrtrichtung zweispurig verläuft, und dann zu einer Spur zusammengeführt wird (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 KmH auf beiden Spuren). Dahinter folgt ein Streckenabschnitt, der Schnur geradeaus verläuft, ca. 3 Kilometer. Ich bin mir nicht sicher, ob für diesen Streckenabschnitt ein Überholverbot herrschte, weiß nur dass auch weiterhin 100 KmH zulässig waren.
Nach ca. 500 Metern fuhr ich auf ein langsam fahrendes Transportfahrzeug auf, das mit ca. 70 KmH unterwegs war. Es war noch nicht dunkel (gerade mitten in der Dämmerung), ich konnte klar sehen dass die Straße frei war und auf der entgegenkommenden Spur kein Auto entgegenkam. Also setzte ich den Blinker und setzte zum Überholen an.
In diesem Moment, als ich noch ca. 5 Meter hinter dem Transportfahrzeug war (aber bereits auf der Gegenspur zum Überholen), setzt das andere Fahrzeug den Blinker und zieht provokant ebenfalls auf die Gegenspur. Da ich bereits ca. 90 KmH drauf hatte, und das Ganze recht schnell ging, war ich gezwungen ganz nach links, fast in den Straßengraben zu fahren. Zwischen diesem und dem rechts mir immer näher kommenden Transportfahrzeug waren nur noch je 30-40 Zentimeter. Blitzschnell musste ich entscheiden: Voll in die Eisen steigen, ab in´s Feld oder Vollgas. Ich entschied mich für Letzteres, und schaffte es an dem Fahrzeug vorbeizukommen - das direkt darauf wieder auf "seine" Spur wechselte.
Das andere Fahrzeug hat definitiv kein anderes Gefährt überholt, und musste auch keiner Gefahr ausweichen. Ich empfand das Verhalten als reine Nötigung, die ganz böse hätte ausgehen können.
Nun meine Frage: bringt es etwas, das Ganze zur Anzeige zu bringen? Auch in Anbetracht dessen, dass ich mir nicht sicher bin ob in dem Bereich nicht vielleicht doch Überholverbot herrschte?
Ich habe leider in den nächsten Tagen keine Zeit, die Stelle noch einmal abzufahren (erst wieder am Samstag). Was ich aber noch gemacht habe: ich bin im nächsten Ort rechts rangefahren, habe gewartet bis mich das Transportfahrzeug wieder überholt hat, und habe mich (nachdem noch 4 oder 5 Fahrzeuge zwischen uns waren) drangehängt. Das Fahrzeug ist dann am Ortsausgang in eine Hofeinfahrt gefahren, ich hielt an, konnte mir das Kennzeichen merken und könnte auch grob den Fahrer beschreiben, den ich beim Weg vom Auto bis zur Haustür in der Dämmerung noch einigermaßen erkennen konnte.
Das Fahrzeug ist aber - darauf deutet das Kennzeichen hin - nicht von hier (Gießen), sondern ein Firmenfahrzeug einer Wiesbadener Firma.
Auf Selbstjustiz stehe ich nicht - darum habe ich den Fahrer nicht unmittelbar mit der Sache konfrontiert.
Wäre nett, wenn ein juristisch bewanderter mir hier seine Meinung zu sagen würde. Hätte eine Anzeige Aussicht auf Erfolg, oder würde ich mir nur selbst schaden, wenn sich herausstellt dass auf dem Streckenabschnitt doch Überholverbot herrschte? Aussage gegen Aussage - kann ich mir trotz meiner detaigenauen Beschreibung einen "Erfolg" abschminken?
Leopard schrieb: Ich hätte den ausgebremst und mir den Typen gekrallt. Aber dein Weg der Vermeidung von Selbstjustiz ist auch ne Option.
Auch wenn ich ganz schön wütend werden kann, neige ich überhaupt nicht zur Gewalt. Und ich kenne jemanden, der hat wirklich mal nach einer Nötigung jemanden "gestellt" und im folgenden Disput dem Übeltäter ein Veilchen verpasst. Dafür wurde dann er vom Anderen angezeigt, mit dem Ergebnis: er musst zahlen, und der Verkehrssünder kam ungeschoren davon
Ich bin zwar kein Anwalt aber ich prophezeie mal, dass es ohne eindeutige Fahrerbeschreibung und Zeugen wohl im Sande verlaufen wird, wenn der andere nicht komplett Hohl ist und schreit: "Hurra, ich wars."
Stell' eine Anzeige. Dann kann der Angezeigte über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen und weiß dann wie du heißt, wann du geboren bist und wo du wohnst. Vielleicht steht ja der vermeintliche Nötiger auf Selbstjustiz.
Ernsthaft: Aussage gegen Aussage, das geht aus wie das Hornberger Schießen.
goyschak schrieb: Stell' eine Anzeige. Dann kann der Angezeigte über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen und weiß dann wie du heißt, wann du geboren bist und wo du wohnst. Vielleicht steht ja der vermeintliche Nötiger auf Selbstjustiz.
Ernsthaft: Aussage gegen Aussage, das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Das mit der Aussage gegen Aussage ist nicht ganz so einfach.Während ein Beschuldigter straffrei Lügen darf muss ein Zeuge mit saftigen Strafen rechnen.Also in der Regel wird vor Gericht die Aussage eines Zeugen höher bewertet.Du verstehn Stefan.
goyschak schrieb: Stell' eine Anzeige. Dann kann der Angezeigte über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen und weiß dann wie du heißt, wann du geboren bist und wo du wohnst. Vielleicht steht ja der vermeintliche Nötiger auf Selbstjustiz.
Ernsthaft: Aussage gegen Aussage, das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Das mit der Aussage gegen Aussage ist nicht ganz so einfach.Während ein Beschuldigter straffrei Lügen darf muss ein Zeuge mit saftigen Strafen rechnen.Also in der Regel wird vor Gericht die Aussage eines Zeugen höher bewertet.Du verstehn Stefan.
Dennoch wird es kritisch wenn nur der Anzeigenerstatter als Zeuge da ist. Zwar wird sich die Staatsanwaltschaft schon denken, dass was dran sein wird, weil er ja nix persönlich von der Anzeige hat. Da im Strafrecht aber auch "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, wird es am Ende schwierig werden.
Ganz ehrlich, lass es. Es war eigentlich schon zuviel Mühe, diesen Thread zu eröffnen. Wie eben schon erwähnt wurde - das geht aus wie das Hornberger schießen. Am Ende schneidest Du Dir sogar noch ins eigene Fleisch, wenn da tatsächlich Überholverbot war.
goyschak schrieb: Stell' eine Anzeige. Dann kann der Angezeigte über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen und weiß dann wie du heißt, wann du geboren bist und wo du wohnst. Vielleicht steht ja der vermeintliche Nötiger auf Selbstjustiz.
Ernsthaft: Aussage gegen Aussage, das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Das mit der Aussage gegen Aussage ist nicht ganz so einfach.Während ein Beschuldigter straffrei Lügen darf muss ein Zeuge mit saftigen Strafen rechnen.Also in der Regel wird vor Gericht die Aussage eines Zeugen höher bewertet.Du verstehn Stefan.
Dennoch wird es kritisch wenn nur der Anzeigenerstatter als Zeuge da ist. Zwar wird sich die Staatsanwaltschaft schon denken, dass was dran sein wird, weil er ja nix persönlich von der Anzeige hat. Da im Strafrecht aber auch "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, wird es am Ende schwierig werden.
Ich hab das nur mal geschrieben da schon so mancher blöde reingeschaut hatt weil er an Aussage gegen Aussage als Beschuldigter geglaubt hatt.Also sollte das mehr eine Wahrnung sein wen man beschuldigter ist dies zueinfach zu sehn sondern vorsicht ist die Mutter aller Porzelanpuppen.
Mindestens Nötigung (§ 240 StGB), eher sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Problematisch wird es allerdings mit der Beweisführung. Wenn der andere abstreitet dein Fahrzeug dort gesehen, geschweige denn von diesem überholt worden zu sein, wird es schwer. Erst recht, wenn das Transportfahrzeug noch einen Beifahrer an Bord hatte. Allerdings dadurch, dass du sagen kannst, wo das Fahrtziel des Transporters war und ungefähr den Fahrer beschreiben kannst, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Richter deine Aussage für glaubhaft hält und es zu einer Verurteilung/einem Strafbefehl kommt. Erst recht, wenn der andere Fahrer bereits ähnlich aggressiv iim Straßenverkehr auffällig war.
Das ist natürlich auch mit Stress und Aufwand verbunden. Und falls dort Überholverbot war, auch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige für dich und eben der Gefahr, dass am Ende nur du der "Dumme" bist. Bedenken solltest du aber, dass es bei einer Anzeige in einem solchen Fall nicht nur um "Genugtuung" für dich geht, sondern dass jemand, der sich so verhält eine Gefahr im Straßenverkehr für jeden darstellt, die auch mal mit schlimmen Konsequenzen enden kann.
Danke euch schon mal ganz herzlich für eure Antworten. Mir hängt die Sache auch heute noch nach. Und ich muss dazu sagen, dass ich schon viele Jahre Auto fahre, einiges erlebt habe, und nicht hypersensibel bin. Aber das gestern war schon eine krasse Nummer, die ich so bisher noch nie erlebt habe.
Ich werde sicher erst einmal nichts machen, bevor ich nicht am Wochenende die Strecke noch einmal abgefahren bin und mich des (Nicht-)Überholverbots versichere. Ob sich eine Anzeige lohnt oder nicht - ich bin mir weiter unsicher. Eure Antworten zeigen ja sowohl plausible Gründe auf die dafür sprechen, wie auch Gründe die plausibel davon abraten.
Eine Alternative, auf die mich eine nette Bekannte brachte, wäre es vielleicht, wenn ich der Firma der der Lieferwagen gehört einen Brief schreibe und sie darin auf das Verhalten ihres Angestellten aufmerksam mache. Es macht sicher keine Firma froh, wenn ihre Angestellten mit den Dienstfahrzeugen als Verkehrsrüpel auffallen und sogar andere Menschen in Gefahr bringen. Ich würde hierbei zwar nie erfahren ob dies etwas erbracht hat. Aber zumindest hätte ich dann meinen inneren Frieden, die Sache nicht einfach so hingenommen zu haben.
Tackleberry schrieb: Danke euch schon mal ganz herzlich für eure Antworten. Mir hängt die Sache auch heute noch nach. Und ich muss dazu sagen, dass ich schon viele Jahre Auto fahre, einiges erlebt habe, und nicht hypersensibel bin. Aber das gestern war schon eine krasse Nummer, die ich so bisher noch nie erlebt habe.
Ich werde sicher erst einmal nichts machen, bevor ich nicht am Wochenende die Strecke noch einmal abgefahren bin und mich des (Nicht-)Überholverbots versichere. Ob sich eine Anzeige lohnt oder nicht - ich bin mir weiter unsicher. Eure Antworten zeigen ja sowohl plausible Gründe auf die dafür sprechen, wie auch Gründe die plausibel davon abraten.
Eine Alternative, auf die mich eine nette Bekannte brachte, wäre es vielleicht, wenn ich der Firma der der Lieferwagen gehört einen Brief schreibe und sie darin auf das Verhalten ihres Angestellten aufmerksam mache. Es macht sicher keine Firma froh, wenn ihre Angestellten mit den Dienstfahrzeugen als Verkehrsrüpel auffallen und sogar andere Menschen in Gefahr bringen. Ich würde hierbei zwar nie erfahren ob dies etwas erbracht hat. Aber zumindest hätte ich dann meinen inneren Frieden, die Sache nicht einfach so hingenommen zu haben.
Deine Situation haben wir alle schon vergleichbar erlebt. Rambos im Straßenverkehr,die andere vorsätzlich gefährden.Deshalb bin ich u.a. längst für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf unseren Autobahnen.
Ich hab alles durch:
Mich mit den Kerlen persönlichst übelst "fetzen"(ohne selbst strafbare Handlungen zu begehen!) weil ich mir einen vorsätzlichen Angriff auf mein Leben nicht gefallen lasse.
2 ganz übele Fälle(junger Mann macht am Wochende -ich vermute unter Drogen o.ä den Rambo)hab ich anders gehändelt(weil ich den Tätern vermutlich sonst an den Hals gegangen wäre,weil sie so heftig unterwegs waren) habe ich zur Anzeige gebracht.
Ohne Erfolg die Anzeigen.
Mein persönliche Erfahrung ist leider, daß ich solche Übeltäter Aug in Aug(wie gesagt ohne strafrechtlichen Dinge)dagegen sehr wohl kurieren kann. zumindest für einige Zeit werden die Kasper es sich gemerkt haben.
Trotzdem geh auch von letzter Aktivität inzw. kompl. ab.
Kostet Kraft und Nerven, das sind mir diese Idioten längst nicht mehr wert.
Meine Empfehlung: Gar nichts machen.... es sei denn man hat geeignete Zeugen oder es ist wirklich ein Schaden entstanden.
Dirty-Harry schrieb: Deshalb bin ich u.a. längst für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf unseren Autobahnen.
Hat nix mit diesem Fall zu tun bzw. hätte ihn nicht verhindert.
Schon richtig(hab seine Erlebnisse sehr wohl gelesen..... und versteh sehr gut seine berechtigte Aufregung),ich hab insoweit nur meine ganz persönliche Meinung zu solchen Vorkommnissen insgesamt ausdrücken wollen.
Dirty-Harry schrieb: Deshalb bin ich u.a. längst für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf unseren Autobahnen.
Hat nix mit diesem Fall zu tun bzw. hätte ihn nicht verhindert.
Schon richtig(hab seine Erlebnisse sehr wohl gelesen..... und versteh sehr gut seine berechtigte Aufregung),ich hab insoweit nur meine ganz persönliche Meinung zu solchen Vorkommnissen insgesamt ausdrücken wollen.
Dieser Fall hatte aber anscheinend nix mit irgendeiner Geschwindigkeit zu tun sondern rührt anscheinend von einer angestauten Frustration oder einem mentalen Problem von dem Kleinbusfahrer. Ich denke das sollte man schon grundlegend unterscheiden.
Bin die Strecke heute noch einmal abgefahren. An der Strecke herrschte definitiv kein Überholverbot, und es war Tempo 100 erlaubt. Ich habe also nichts Verbotenes getan.
Tackleberry schrieb: Bin die Strecke heute noch einmal abgefahren. An der Strecke herrschte definitiv kein Überholverbot, und es war Tempo 100 erlaubt. Ich habe also nichts Verbotenes getan.
Da dich dieser Vorfall offenbar ziemlich mitgenommen hat,wofür du mein volles Verständnis hast,würde ich dir raten,bei der Polizei Anzeige gegen den Betroffenen wegen Stassenverkehrsgefährdung(§315) zu stellen. Ich würde dies auf jeden Fall tun,da du ja nicht mit leeren Händen da stehst,denn du hast ja das Kennzeichen des Transporters u.kannst zumindest den Fahrer grob beschreiben. (diese Fahrerbeschreibung würde ich mir aber gut einprägen)
Der rücksichtslose Fahrer wird dann von der Polizei zu einer Beschuldigten Vernehmung "eingeladen" Das wäre schon einmal ein erster Erfolg für dich,denn dann merkt der Betroffene zunächst einmal,dass sein grob verkehrswidriges Verhalten nicht so einfach von dir hingenommen wurde. Erscheint der Betroffene nicht bei der polizeilichen Vorladung,muss er sich entweder einen Anwalt nehmen um Akteneinsicht zu erlangen oder mit einem Strafbefehl rechnen,falls dies der Staatsanwalt so entscheidet.
Nach ca. 500 Metern fuhr ich auf ein langsam fahrendes Transportfahrzeug auf, das mit ca. 70 KmH unterwegs war. Es war noch nicht dunkel (gerade mitten in der Dämmerung), ich konnte klar sehen dass die Straße frei war und auf der entgegenkommenden Spur kein Auto entgegenkam. Also setzte ich den Blinker und setzte zum Überholen an.
In diesem Moment, als ich noch ca. 5 Meter hinter dem Transportfahrzeug war (aber bereits auf der Gegenspur zum Überholen), setzt das andere Fahrzeug den Blinker und zieht provokant ebenfalls auf die Gegenspur. Da ich bereits ca. 90 KmH drauf hatte, und das Ganze recht schnell ging, war ich gezwungen ganz nach links, fast in den Straßengraben zu fahren. Zwischen diesem und dem rechts mir immer näher kommenden Transportfahrzeug waren nur noch je 30-40 Zentimeter. Blitzschnell musste ich entscheiden: Voll in die Eisen steigen, ab in´s Feld oder Vollgas. Ich entschied mich für Letzteres, und schaffte es an dem Fahrzeug vorbeizukommen - das direkt darauf wieder auf "seine" Spur wechselte.
Das andere Fahrzeug hat definitiv kein anderes Gefährt überholt, und musste auch keiner Gefahr ausweichen. Ich empfand das Verhalten als reine Nötigung, die ganz böse hätte ausgehen können.
Nun meine Frage: bringt es etwas, das Ganze zur Anzeige zu bringen? Auch in Anbetracht dessen, dass ich mir nicht sicher bin ob in dem Bereich nicht vielleicht doch Überholverbot herrschte?
Ich habe leider in den nächsten Tagen keine Zeit, die Stelle noch einmal abzufahren (erst wieder am Samstag). Was ich aber noch gemacht habe: ich bin im nächsten Ort rechts rangefahren, habe gewartet bis mich das Transportfahrzeug wieder überholt hat, und habe mich (nachdem noch 4 oder 5 Fahrzeuge zwischen uns waren) drangehängt. Das Fahrzeug ist dann am Ortsausgang in eine Hofeinfahrt gefahren, ich hielt an, konnte mir das Kennzeichen merken und könnte auch grob den Fahrer beschreiben, den ich beim Weg vom Auto bis zur Haustür in der Dämmerung noch einigermaßen erkennen konnte.
Das Fahrzeug ist aber - darauf deutet das Kennzeichen hin - nicht von hier (Gießen), sondern ein Firmenfahrzeug einer Wiesbadener Firma.
Auf Selbstjustiz stehe ich nicht - darum habe ich den Fahrer nicht unmittelbar mit der Sache konfrontiert.
Wäre nett, wenn ein juristisch bewanderter mir hier seine Meinung zu sagen würde. Hätte eine Anzeige Aussicht auf Erfolg, oder würde ich mir nur selbst schaden, wenn sich herausstellt dass auf dem Streckenabschnitt doch Überholverbot herrschte? Aussage gegen Aussage - kann ich mir trotz meiner detaigenauen Beschreibung einen "Erfolg" abschminken?
Danke euch vorab für eure Einschätzungen.
Auch wenn ich ganz schön wütend werden kann, neige ich überhaupt nicht zur Gewalt. Und ich kenne jemanden, der hat wirklich mal nach einer Nötigung jemanden "gestellt" und im folgenden Disput dem Übeltäter ein Veilchen verpasst. Dafür wurde dann er vom Anderen angezeigt, mit dem Ergebnis: er musst zahlen, und der Verkehrssünder kam ungeschoren davon
Ernsthaft: Aussage gegen Aussage, das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Das mit der Aussage gegen Aussage ist nicht ganz so einfach.Während ein Beschuldigter straffrei Lügen darf muss ein Zeuge mit saftigen Strafen rechnen.Also in der Regel wird vor Gericht die Aussage eines Zeugen höher bewertet.Du verstehn Stefan.
Dennoch wird es kritisch wenn nur der Anzeigenerstatter als Zeuge da ist. Zwar wird sich die Staatsanwaltschaft schon denken, dass was dran sein wird, weil er ja nix persönlich von der Anzeige hat.
Da im Strafrecht aber auch "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, wird es am Ende schwierig werden.
Ich hab das nur mal geschrieben da schon so mancher blöde reingeschaut hatt weil er an Aussage gegen Aussage als Beschuldigter geglaubt hatt.Also sollte das mehr eine Wahrnung sein wen man beschuldigter ist dies zueinfach zu sehn sondern vorsicht ist die Mutter aller Porzelanpuppen.
Problematisch wird es allerdings mit der Beweisführung. Wenn der andere abstreitet dein Fahrzeug dort gesehen, geschweige denn von diesem überholt worden zu sein, wird es schwer. Erst recht, wenn das Transportfahrzeug noch einen Beifahrer an Bord hatte. Allerdings dadurch, dass du sagen kannst, wo das Fahrtziel des Transporters war und ungefähr den Fahrer beschreiben kannst, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Richter deine Aussage für glaubhaft hält und es zu einer Verurteilung/einem Strafbefehl kommt. Erst recht, wenn der andere Fahrer bereits ähnlich aggressiv iim Straßenverkehr auffällig war.
Das ist natürlich auch mit Stress und Aufwand verbunden. Und falls dort Überholverbot war, auch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige für dich und eben der Gefahr, dass am Ende nur du der "Dumme" bist. Bedenken solltest du aber, dass es bei einer Anzeige in einem solchen Fall nicht nur um "Genugtuung" für dich geht, sondern dass jemand, der sich so verhält eine Gefahr im Straßenverkehr für jeden darstellt, die auch mal mit schlimmen Konsequenzen enden kann.
Ich werde sicher erst einmal nichts machen, bevor ich nicht am Wochenende die Strecke noch einmal abgefahren bin und mich des (Nicht-)Überholverbots versichere. Ob sich eine Anzeige lohnt oder nicht - ich bin mir weiter unsicher. Eure Antworten zeigen ja sowohl plausible Gründe auf die dafür sprechen, wie auch Gründe die plausibel davon abraten.
Eine Alternative, auf die mich eine nette Bekannte brachte, wäre es vielleicht, wenn ich der Firma der der Lieferwagen gehört einen Brief schreibe und sie darin auf das Verhalten ihres Angestellten aufmerksam mache. Es macht sicher keine Firma froh, wenn ihre Angestellten mit den Dienstfahrzeugen als Verkehrsrüpel auffallen und sogar andere Menschen in Gefahr bringen. Ich würde hierbei zwar nie erfahren ob dies etwas erbracht hat. Aber zumindest hätte ich dann meinen inneren Frieden, die Sache nicht einfach so hingenommen zu haben.
Deine Situation haben wir alle schon vergleichbar erlebt. Rambos im Straßenverkehr,die andere vorsätzlich gefährden.Deshalb bin ich u.a. längst für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf unseren Autobahnen.
Ich hab alles durch:
Mich mit den Kerlen persönlichst übelst "fetzen"(ohne selbst strafbare Handlungen zu begehen!) weil ich mir einen vorsätzlichen Angriff auf mein Leben nicht gefallen lasse.
2 ganz übele Fälle(junger Mann macht am Wochende -ich vermute unter Drogen o.ä den Rambo)hab ich anders gehändelt(weil ich den Tätern vermutlich sonst an den Hals gegangen wäre,weil sie so heftig unterwegs waren) habe ich zur Anzeige gebracht.
Ohne Erfolg die Anzeigen.
Mein persönliche Erfahrung ist leider, daß ich solche Übeltäter Aug in Aug(wie gesagt ohne strafrechtlichen Dinge)dagegen sehr wohl kurieren kann. zumindest für einige Zeit werden die Kasper es sich gemerkt haben.
Trotzdem geh auch von letzter Aktivität inzw. kompl. ab.
Kostet Kraft und Nerven, das sind mir diese Idioten längst nicht mehr wert.
Meine Empfehlung: Gar nichts machen.... es sei denn man hat geeignete Zeugen oder es ist wirklich ein Schaden entstanden.
Alles andere kostet nur Zeit, Nerven und Kraft.
Deshalb finde ich Deine Entscheidung auch richtig
Hat nix mit diesem Fall zu tun bzw. hätte ihn nicht verhindert.
Schon richtig(hab seine Erlebnisse sehr wohl gelesen..... und versteh sehr gut seine berechtigte Aufregung),ich hab insoweit nur meine ganz persönliche Meinung zu solchen Vorkommnissen insgesamt ausdrücken wollen.
Dieser Fall hatte aber anscheinend nix mit irgendeiner Geschwindigkeit zu tun sondern rührt anscheinend von einer angestauten Frustration oder einem mentalen Problem von dem Kleinbusfahrer.
Ich denke das sollte man schon grundlegend unterscheiden.
Da dich dieser Vorfall offenbar ziemlich mitgenommen hat,wofür du mein volles Verständnis hast,würde ich dir raten,bei der Polizei Anzeige gegen den Betroffenen wegen Stassenverkehrsgefährdung(§315) zu stellen.
Ich würde dies auf jeden Fall tun,da du ja nicht mit leeren Händen da stehst,denn du hast ja das Kennzeichen des Transporters u.kannst zumindest den Fahrer grob beschreiben.
(diese Fahrerbeschreibung würde ich mir aber gut einprägen)
Der rücksichtslose Fahrer wird dann von der Polizei zu einer Beschuldigten Vernehmung "eingeladen"
Das wäre schon einmal ein erster Erfolg für dich,denn dann merkt der Betroffene zunächst einmal,dass sein grob verkehrswidriges Verhalten nicht so einfach von dir hingenommen wurde.
Erscheint der Betroffene nicht bei der polizeilichen Vorladung,muss er sich entweder einen Anwalt nehmen um Akteneinsicht zu erlangen oder mit einem Strafbefehl rechnen,falls dies der Staatsanwalt so entscheidet.
Wenn das nichts ist fürs erste?