Da steigt man guter Laune, nichts ahnend in sein Auto, fährt auf einer zweispurigen Straße dem verdienten Feierabend entgegen, um dann noch auf dem Firmengelände angehalten zu werden, da man die zulässige Geschwindigkeit auf dem selbigen überschritten habe. Der nette Sicherheitsbeauftragte berichtete mir überglücklich, dass ich 47 kmh, statt der dort zulässigen 20 kmh gefahren sei und deutete auf ein winziges Schild, welches am Eingang/Ausgang steht. Ich werde bald von der Gemeinde des Gebiets hören.
Kennt sich zufällig jemand mit dem Recht in dieser Situation aus? Es handelte sich nicht um die Anwesenheit eines Polizisten. Es wurde kein Bild geschossen. Ich fuhr nicht auf einer öffentlichen Straße. Die zulässige Geschwindigkeit war nicht rechtzeitig für mich ersichtlich...
DerGeyer schrieb: Seit wann darf man auf Privatplätzen blitzen?
Da kann dir rein gar nichts geschehen!
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn auch auf solchen Strassen gilt die Strassenverkehrsordnung. Nur muss er mehr haben als nur sein eigenes Auge, da könnte ja sonst jeder kommen und irgendwas behaupten.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Warte mal ab, was kommt. Ist es nur ein Bußgeld, würde ich zahlen. Ein Widerspruch ohne Anwalt ist in diesem Fall ziemlich aussichtslos. Sollte es allerdings um Punkte gehen, würde ich zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen. Dieser sollte die Meßmethode mit Laserpistole durch einen Laien angreifen können.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Hat er deinen Führerschein zu Gesicht bekommen oder den Personalausweis und den Fahrzeugschein? Hast du ihm das ausgehändigt / hat er das verlangt?
Wenn es ein Firmengelände ist, dann gehört zwingend ein Schild dazu "Hier gilt die Stvo"
Privatunternehmen dürfen in einigen Bundesländern mit Genehmigung der Gemeinde/Stadt Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Interessant ist auch der Messaufbau: D. h. welche Laserpistole, wurden am Anfang und am Ende der Messung jeweils Kontrollmessungen durchgeführt - sogenannte "Nullmessungen" - wie lange ist das Gerät geeicht? Ist der Benutzer der Laserpistole ausgebildet und eingewiesen worden in die Funktionen?
Also da ist viel Spielraum.
Eine andere Geschichte, die ist aber schon viele, viele Jahre alt. Da hat der Werkschutz vom Opel mit der Genehmigung der Geschäftsleitung Radarkontrollen auf dem Firmengelände durchgeführt, weil dort gerne "gerast" wurde - das hatte aber keine Relevanz für Flensburg oder den Geldbeutel, da wurden die "Sünder" nur auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen, und im Wiederholungsfall gab es eine Abmahnung.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Warte mal ab, was kommt. Ist es nur ein Bußgeld, würde ich zahlen. Ein Widerspruch ohne Anwalt ist in diesem Fall ziemlich aussichtslos. Sollte es allerdings um Punkte gehen, würde ich zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen. Dieser sollte die Meßmethode mit Laserpistole durch einen Laien angreifen können.
Naja, abwarten - Tee trinken. Vielen Dank schonmal so far, das hat mein Gewissen auf jeden Fall schonmal etwas beruhigt.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Hat er deinen Führerschein zu Gesicht bekommen oder den Personalausweis und den Fahrzeugschein? Hast du ihm das ausgehändigt / hat er das verlangt?
Wenn es ein Firmengelände ist, dann gehört zwingend ein Schild dazu "Hier gilt die Stvo"
Privatunternehmen dürfen in einigen Bundesländern mit Genehmigung der Gemeinde/Stadt Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Interessant ist auch der Messaufbau: D. h. welche Laserpistole, wurden am Anfang und am Ende der Messung jeweils Kontrollmessungen durchgeführt - sogenannte "Nullmessungen" - wie lange ist das Gerät geeicht? Ist der Benutzer der Laserpistole ausgebildet und eingewiesen worden in die Funktionen?
Also da ist viel Spielraum.
Eine andere Geschichte, die ist aber schon viele, viele Jahre alt. Da hat der Werkschutz vom Opel mit der Genehmigung der Geschäftsleitung Radarkontrollen auf dem Firmengelände durchgeführt, weil dort gerne "gerast" wurde - das hatte aber keine Relevanz für Flensburg oder den Geldbeutel, da wurden die "Sünder" nur auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen, und im Wiederholungsfall gab es eine Abmahnung.
Er hat weder meinen Führerschein, Fahrzeugschein oder meinen Personalausweis verlangt. Jedoch wollte er meinen Namen wissen & ich sah, wie der nette Herr mein Nummernschild notierte.
Dieses Schild befand sich auf dem Gelände, direkt unter dem der Maximalgeschwindigkeit.
Weisst du zufällig ob diese Messungen auch in Hessen genehmigt sind?
Hmm also wenn das auf einem Privatgelände passiert ist, dann ist das doch eine rein zivilrechtliche Sache. Es kann also kein Fahrverbot oder Punkte geben. Innerhalb des Frankfurter Flughafens wird auch geblitzt und man kann dort auch "Strafgelder" aufgebrummt bekommen, die man dann zahlen muss, weil man sonst Gefahr läuft die Fahrgenehmigung für den Flughafen zu verlieren..es wird aber niemals Auswirkungen auf den Führerschein selbst haben.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Hat er deinen Führerschein zu Gesicht bekommen oder den Personalausweis und den Fahrzeugschein? Hast du ihm das ausgehändigt / hat er das verlangt?
Wenn es ein Firmengelände ist, dann gehört zwingend ein Schild dazu "Hier gilt die Stvo"
Privatunternehmen dürfen in einigen Bundesländern mit Genehmigung der Gemeinde/Stadt Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Interessant ist auch der Messaufbau: D. h. welche Laserpistole, wurden am Anfang und am Ende der Messung jeweils Kontrollmessungen durchgeführt - sogenannte "Nullmessungen" - wie lange ist das Gerät geeicht? Ist der Benutzer der Laserpistole ausgebildet und eingewiesen worden in die Funktionen?
Also da ist viel Spielraum.
Eine andere Geschichte, die ist aber schon viele, viele Jahre alt. Da hat der Werkschutz vom Opel mit der Genehmigung der Geschäftsleitung Radarkontrollen auf dem Firmengelände durchgeführt, weil dort gerne "gerast" wurde - das hatte aber keine Relevanz für Flensburg oder den Geldbeutel, da wurden die "Sünder" nur auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen, und im Wiederholungsfall gab es eine Abmahnung.
Er hat weder meinen Führerschein, Fahrzeugschein oder meinen Personalausweis verlangt. Jedoch wollte er meinen Namen wissen & ich sah, wie der nette Herr mein Nummernschild notierte.
Dieses Schild befand sich auf dem Gelände, direkt unter dem der Maximalgeschwindigkeit.
Weisst du zufällig ob diese Messungen auch in Hessen genehmigt sind?
Vielen, vielen Dank!
Also, zu 10000000% kommt da gar nix oder du kommst aus der Sache raus. In Deutschland muss der Fahrer identifiziert werden, dies geschieht durch a.) Foto oder b.) Anhalten und Vorzeigen des Führer- und Fahrzeugscheins und oftmals auch des Personalausweises.
Im Ausland z. B. in Belgien oder in der Schweiz und Österreich wird gerne von hinten geblitzt, weil das Nummernschild als Identifikation ausreicht - bei uns hingegen muss der Fahrer eindeutig identifiziert werden, wie oben geschrieben.
Du kannst deinen Fall gerne noch einmal auf www.radarforum.de schildern aber noch einmal ich lege mich 100000000% fest, dass da gar nichts kommt, oder falls tatsächlich was kommt, du ganz einfach aus der Nummer rauskommst ohne dich auf irgendwelche Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Sichtbarkeit berufen zu müssen.
Kennt sich zufällig jemand mit dem Recht in dieser Situation aus? Es handelte sich nicht um die Anwesenheit eines Polizisten. Es wurde kein Bild geschossen. Ich fuhr nicht auf einer öffentlichen Straße. Die zulässige Geschwindigkeit war nicht rechtzeitig für mich ersichtlich...
Einfach zum Kopfschütteln...
Da kann dir rein gar nichts geschehen!
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn auch auf solchen Strassen gilt die Strassenverkehrsordnung. Nur muss er mehr haben als nur sein eigenes Auge, da könnte ja sonst jeder kommen und irgendwas behaupten.
Genau, Verlass dich auf den Geyer, dir kann überhaupt nichts passieren. Außer, wenn sie dir mit der Rechtslage kommen: http://books.google.de/books?id=VVZizOD-k_AC&pg=PA159&lpg=PA159&dq=firmengelände+stvo&source=bl&ots=8nNMmJLc_M&sig=f2aMc3wAhtNkjDxS5yIXc98evzY&hl=de&ei=nq1wTrn-HqWg4gT7o7CCCQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CCkQ6AEwADgU#v=onepage&q=firmengelände%20stvo&f=false
http://www.gutefrage.net/frage/wer-darf-denn-alles-blitzer-wann-und-wo-aufstellen Hier wird davon geschrieben, dass es zur Debatte steht Verkehrskontrollen von Privatunternehmern zur Profitmaximierung durchzuführen.
@propain: Er verfügte über eine Laserpistole, die die Geschwindigkeit ermittelt...
Warte mal ab, was kommt. Ist es nur ein Bußgeld, würde ich zahlen. Ein Widerspruch ohne Anwalt ist in diesem Fall ziemlich aussichtslos.
Sollte es allerdings um Punkte gehen, würde ich zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen. Dieser sollte die Meßmethode mit Laserpistole durch einen Laien angreifen können.
Hat er deinen Führerschein zu Gesicht bekommen oder den Personalausweis und den Fahrzeugschein? Hast du ihm das ausgehändigt / hat er das verlangt?
Wenn es ein Firmengelände ist, dann gehört zwingend ein Schild dazu "Hier gilt die Stvo"
Privatunternehmen dürfen in einigen Bundesländern mit Genehmigung der Gemeinde/Stadt Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Interessant ist auch der Messaufbau: D. h. welche Laserpistole, wurden am Anfang und am Ende der Messung jeweils Kontrollmessungen durchgeführt - sogenannte "Nullmessungen" - wie lange ist das Gerät geeicht? Ist der Benutzer der Laserpistole ausgebildet und eingewiesen worden in die Funktionen?
Also da ist viel Spielraum.
Eine andere Geschichte, die ist aber schon viele, viele Jahre alt. Da hat der Werkschutz vom Opel mit der Genehmigung der Geschäftsleitung Radarkontrollen auf dem Firmengelände durchgeführt, weil dort gerne "gerast" wurde -
das hatte aber keine Relevanz für Flensburg oder den Geldbeutel, da wurden die "Sünder" nur auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen, und im Wiederholungsfall gab es eine Abmahnung.
Naja, abwarten - Tee trinken. Vielen Dank schonmal so far, das hat mein Gewissen auf jeden Fall schonmal etwas beruhigt.
Er hat weder meinen Führerschein, Fahrzeugschein oder meinen Personalausweis verlangt. Jedoch wollte er meinen Namen wissen & ich sah, wie der nette Herr mein Nummernschild notierte.
Dieses Schild befand sich auf dem Gelände, direkt unter dem der Maximalgeschwindigkeit.
Weisst du zufällig ob diese Messungen auch in Hessen genehmigt sind?
Vielen, vielen Dank!
kann mir schwer vorstellen das sowas vor einem Arbeitsgericht bestand gehabt hätte!
@TE müsste in Hessen zulässig sein, bspw. finden im industriepark höchst mWn radarkontrollen statt, dort stehen auch mehrere fest installierte geräte.
Warum oder ist es seit neuestem erlaubt Mitarbeiter seiner Firma zu gefährden?
Kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die sich für ihre Blitzerei auf Rechtsgrundlagen berufen würden. Da hat schon eher der Geyer recht
Also, zu 10000000% kommt da gar nix oder du kommst aus der Sache raus. In Deutschland muss der Fahrer identifiziert werden, dies geschieht durch a.) Foto oder b.) Anhalten und Vorzeigen des Führer- und Fahrzeugscheins und oftmals auch des Personalausweises.
Im Ausland z. B. in Belgien oder in der Schweiz und Österreich wird gerne von hinten geblitzt, weil das Nummernschild als Identifikation ausreicht - bei uns hingegen muss der Fahrer eindeutig identifiziert werden, wie oben geschrieben.
Du kannst deinen Fall gerne noch einmal auf www.radarforum.de schildern aber noch einmal ich lege mich 100000000% fest, dass da gar nichts kommt, oder falls tatsächlich was kommt, du ganz einfach aus der Nummer rauskommst ohne dich auf irgendwelche Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Sichtbarkeit berufen zu müssen.
Grüße
HvB