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Kündigungsfrist in der Probezeit

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Hi zusammen,

eine Frage einen Kumpel betreffend, wir sind uns da nicht einig.

Er hat einen neuen Job, Probezeit endet 30.09.11 und er hat eien Kü Frist in der Probezeit von 1 Monat zum Monatsende.

Kündigt nun eine Parte bis Ende August, alles einfach .... Kündigung wird Ende September wirksam. Nun endet die PZ ja nicht ende August, sondern ende September .... also ist es doch (meiner Auffassung nach) auch möglich, den Vertrag am 30.09. mit einer Frist zum 31.10.11 zu kündigen (ab dem 01.10. würde sich die Frist auf 3 Mon zum Quartal verlängern), oder ? Also auch wenn das ENDE der Tätigkeit dann AUSSERHALB der Probezeit liegen würde ....

Stimmt das so ?

ciao
chris
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Während der Dauer der Probezeit, längstens allerdings für 6 Monate, gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates.

Die Kündigung kann dabei auch noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit erklärt werden. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall angesichts der einzuhaltenden Kündigungsfristen folglich erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit.


Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_04.html
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danke, aber in dem Vertrag steht explizit, das es eine Frist von EINEM Monat zum Monatsende ist, nicht von 14 Tagen ..... der AG ist eine Ltd. (keine GmbH etc), aber deutsches Arbeitsrecht müsste doch dann auch gelten ?

danke übrigens nochmal, dachte nicht dass das explizit so definiert ist im Gesetz
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Allgmein noch Etwas zu Kündigungsfristen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Die von dir angesprochen 3 Monate gelten dann aber nur für die Arbeitgeberseite wenn diese in seinem Vertrag (oder Tarifvertrag) festgelegt sind.
Als Arbeitnehmer hat man immer eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Sollte ich mich irrren, kann mich gerne jemand verbessern  
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jazon123 schrieb:
danke, aber in dem Vertrag steht explizit, das es eine Frist von EINEM Monat zum Monatsende ist, nicht von 14 Tagen ..... der AG ist eine Ltd. (keine GmbH etc), aber deutsches Arbeitsrecht müsste doch dann auch gelten ?

danke übrigens nochmal, dachte nicht dass das explizit so definiert ist im Gesetz


Vorletzter Absatz:
http://www.limited-beratung.com/rechte-pflichten.html
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jazon123 schrieb:
Stimmt das so ?

Ja. Er kann bis zum 30.9. mit einem Monat kündigen und gekündigt werden.

DA
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heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....
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jazon123 schrieb:
heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....


Länger kann man, aber nicht kürzer. Was Du da schreibst würde ich als Standard bezeichnen.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
jazon123 schrieb:
heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....


Länger kann man, aber nicht kürzer. Was Du da schreibst würde ich als Standard bezeichnen.

DA



Wenn ich als Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe (also außerhalb der Probezeit), dann kann doch der Arbeitgeber mir nicht einfach so eine 3 monatige Kündigungsfrist aufdiktieren?!?
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Crung schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
jazon123 schrieb:
heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....


Länger kann man, aber nicht kürzer. Was Du da schreibst würde ich als Standard bezeichnen.

DA



Wenn ich als Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe (also außerhalb der Probezeit), dann kann doch der Arbeitgeber mir nicht einfach so eine 3 monatige Kündigungsfrist aufdiktieren?!?


Was heißt aufdiktieren? Der AG verpflichtet sich ja ebenso die verlängerte Kündigungsfrist einzuhalten. Längere Kündigungsfristen sind grds. problemlos möglich.
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Crung schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
jazon123 schrieb:
heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....


Länger kann man, aber nicht kürzer. Was Du da schreibst würde ich als Standard bezeichnen.

DA



Wenn ich als Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe (also außerhalb der Probezeit), dann kann doch der Arbeitgeber mir nicht einfach so eine 3 monatige Kündigungsfrist aufdiktieren?!?


Du musst es ja nicht unterschreiben.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Crung schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
jazon123 schrieb:
heisst dass, das der Vertrag theoretisch nicht Rechtens ist ? Explizit steht ja darin, das in der PZ eine Frist von 1 Mon zum Mon Ende und danach beidseitig 3 Mon / Quartal vereinbart sind ....


Länger kann man, aber nicht kürzer. Was Du da schreibst würde ich als Standard bezeichnen.

DA



Wenn ich als Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe (also außerhalb der Probezeit), dann kann doch der Arbeitgeber mir nicht einfach so eine 3 monatige Kündigungsfrist aufdiktieren?!?


Du musst es ja nicht unterschreiben.

DA


Klar, wer unterschreibt schon einen Arbeitsvertrag

Im Regelfall gilt doch eine Salomonische Klausel, also wenn ein Passus unwirksam ist, gilt der Rest trotzdem .... sprich wenn es denn tatsächlich ein GESETZ ist, dass man als AN eine geringere KüFrist hat, kann man doch problemlos auch eine längere unterschreiben, gilt ja dann eh nicht .... oder seh ich das falsch ?
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Man darf als AN nicht schlechter gestellt sein als als AG.

Aber man kann im Arbeitsvertrag durchaus eine Kündigungsfrist von 3,4,5,6.... Monaten vereinbaren.
Das gilt dann aber eben auch für den AG.

Das gleiche gilt auch für die Probezeit, allerdings ist doch gerade der Sinn der Probezeit das man relativ schnell aus dem Vertrag rauskommt und zwar beiderseitig.
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jazon123 schrieb:

Im Regelfall gilt doch eine Salomonische Klausel

 Sorry, musste gerade schmunzel, die heißt nämlich salvatorische Klausel...
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KroateAusFfm schrieb:
jazon123 schrieb:

Im Regelfall gilt doch eine Salomonische Klausel

 Sorry, musste gerade schmunzel, die heißt nämlich salvatorische Klausel...


Hey ich bin Verkäufer, was weiss ich welcher schlaue Kerl das mal festgelegt hat .... aber ich gebs zu, schmunzeln muss ich auch gerade .....

Salomon hätte das anders gelöst ... weisst du, wie man etwas "salomonisch" teilt ? Evt kann ich ja meine Reputation wenigstens ein bissi wieder herstellen
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Ich hätte auch eine Frage zur "Kündigung in der Probezeit"

Ein guter Freund von mir "Schwerbehinderter=SchwB." ( 50% ), 39 Jahre jung, wird nach 3 Monaten gekündigt.

Mir ist bekannt, daß mann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen einfach kündigen kann, gilt dies aber auch in diesem Fall?

In dem mir vorliegenden Vertrag steht folgendes:

§2 Probezeit

1. Das Arbeitsverhältnis gilt zunächst befristet (zur Probe). Die Probezeit beträgt 6 Monate. Eine beabsichtigte Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Probezeit ist mindestens 14 Tage vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen.

2. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.


Noch ein Problem. Im Vertrag werden 30 Werktage Urlaub angegeben. Diese gelten aber für "normal" Berufstätige.
Einem "SchwB" steht doch eine zusätzliche Urlaubswoche zu?
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Zunächst bestehen nach den §§ 85 ff. SGB IX bestimmte formale Voraussetzungen für den Arbeitgeber um eine Kündigung eines Schwerbehinderten wirksam aussprechen zu können
Die gesetzliche  Mindestkündigungsfrist ist  von 2 Wochen auf 4 Wochen verlängert. Zudem muss der Arbeitgeber auch bei Beschäftigten, die innerhalb der Probezeit oder innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt werden, dem Integrationsamt die Kündigung anzeigen
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Vielen, vielen Dank!!!

Die Kündigung erfolgte per Telefon.

Die schrifliche Kündigung ist noch nicht eingegangen!

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DougH schrieb:
Vielen, vielen Dank!!!

Die Kündigung erfolgte per Telefon.

Die schrifliche Kündigung ist noch nicht eingegangen!

 


Die telefonische Kündigung ist ohnehin unwirksam. Jede Kündigung bedarf der der Schriftform.  Darüberhinaus, wie dargelegt ,einer Information des Integrationsamtes.
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Hallo HeinzGründel,

daß Integrationsamt wurde mittlerweile angerufen, sie können nichts machen d.h. einem Schwerbehinderten kann während der Probezeit, ohne Angaben von Gründen und Mitteilung an das Integrationsamt, gekündigt werden (SGB §90 ) und es gelte die Kündigungsfrist die vertraglich vereinbart wurde  


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