"Ist das Arbeitsverhältnis eines Studenten von vornherein auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet, dann ist der Student unabhängig von Arbeitsentgelt und Arbeitszeit sozialversicherungsfrei (auch in der Rentenversicherung). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Student während des Semesters oder in den Ferien arbeitet." http://www.lohn-info.de/studenten.html#grund
Dies alles ist der Fall, jedoch stehe ich zwischen Schule und Studium. Ich wurde unter dem Vorwand eingestellt sozialversicherungsfrei arbeiten zu können, habe eine Kopie meines Schulzeugnisses & eine Studienbescheinigung eingereicht - und mir wurde gesagt, dass das alles so klappe. Nun, nach 2 Monaten Knochenarbeit wird mir gesagt, dass ich doch keinen Anspruch auf diese rund 400€ p.M. habe...
Du hast nur auf 400€ Basis gejobbt? Wenn ja gilt das doch unter geringfügige Beschäftigung und ist in diesem Falle für dich Steuerfrei, jedoch muss dein Arbeitgeber dich bei der, ich glaube es ist die Knappschaft anmelden. Einzig und alleine müsste er dann einen pauscheln Betrag für dich zahlen.
RebellionFFM schrieb: Du hast nur auf 400€ Basis gejobbt? Wenn ja gilt das doch unter geringfügige Beschäftigung und ist in diesem Falle für dich Steuerfrei, jedoch muss dein Arbeitgeber dich bei der, ich glaube es ist die Knappschaft anmelden. Einzig und alleine müsste er dann einen pauscheln Betrag für dich zahlen.
so kenne ich das auch. 400,-- jobs müssen der berufsgenossenschaft gemeldet werden, der arbeitgeber zahlt pauschal 20% abgaben.
RebellionFFM schrieb: Du hast nur auf 400€ Basis gejobbt? Wenn ja gilt das doch unter geringfügige Beschäftigung und ist in diesem Falle für dich Steuerfrei, jedoch muss dein Arbeitgeber dich bei der, ich glaube es ist die Knappschaft anmelden. Einzig und alleine müsste er dann einen pauscheln Betrag für dich zahlen.
Nein, es handelt sich nicht um einen 400€-Job. Ich habe dort jeden Tag Vollzeit gearbeitet. Mit den 400€ meine ich bloss die Abgaben, die mir verloren gehen.
Studenten sind in den Semesterferien versicherungsfrei.
Aber Du hast jetzt zw.dem Ende der Schule und dem späteren Beginn des Studiums die maßgebende Beschäftigung ausgeübt. Also vor dem Beginn des Studiums.......
Befürchte der Arbeitgeber könnte deshalb evtl. richtig liegen.
da ich mir aber nicht sicher bin,würde ich Dir empfehlen Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (ruf sicherheitshalber bei 2 verschiedenen krankenkassen an) telefon. zu erkundigen.
Die zuständige Fachabtlg. wird Dir dies mit Sicherheit beantworten können.
also wenn ich mein Kind in die Schule schicke, ist es Schüler ab dem ersten Schultag .... dürfte bei Studenten doch genauso sein, oder ? Also du bist Student ab dem ersten Tag an der Uni (bzw. um genau zu sein, ab dem ersten Tag des Semesters, auch wenn du fern bleibst )
Bis dahin gilt der vorherige Status = Schüler .... irgendwie logisch oder ?
Ist auch nicht die Schuld deines bösen VErbrecher UNternehmens, sondern eher ein Gesetz des bösen Staates ....
Bist du jetzt schon Student oder nicht? Das wird nicht so ganz klar. Das neue Semester beginnt, soviel ich weiß, am 1.Oktober. Du hast dich wohl schon eingeschrieben, formal bist du aber erst im Oktober ein Student
yeboah1981 schrieb: Bist du jetzt schon Student oder nicht? Das wird nicht so ganz klar. Das neue Semester beginnt, soviel ich weiß, am 1.Oktober. Du hast dich wohl schon eingeschrieben, formal bist du aber erst im Oktober ein Student
Righty right! Bin zur Zeit weder SChueler, noch Student, erst ab Oktober. Bloß wenn man mir dieses Geld von Anfang an verspricht, dann nach zwei Monaten (nachdem man die Gehaltsabrechnung endlich bekommt & nach etlichen Telefonaten) gesagt bekommt, dass es nicht ausgezahlt wird, fragt man sich ob man von Anfang an verarscht wurde... Hätte ich dies gewusst, so hätte ich diesen Job niemals angenommen.
Kann ich verstehen. War wohl ein Fehler deines Arbeitgebers, der zu spät gemerkt hat, dass du kein offizieller Student bist. Allerdings musst du dir auch an die eigene Nase fassen. Du hättest von Anfang an skeptisch sein müssen und dich fragen, warum soll ich als Student besteuert werden, wenn ich doch gar keiner bin.
yeboah1981 schrieb: Bist du jetzt schon Student oder nicht? Das wird nicht so ganz klar. Das neue Semester beginnt, soviel ich weiß, am 1.Oktober. Du hast dich wohl schon eingeschrieben, formal bist du aber erst im Oktober ein Student
Irgendwie ein Grenzfall. Weil er im Grunde ja irgendwie seine Lebensausrichtung auf den vom Gesetzgeber gewünschten Schwerpunkt Studium natürlich bereits ausgerichtet hat.
Aber es wird vermutlich nix nutzen.
hast Du sicherheitshalber mal bei ner gesetzl.Krankenkasse angerufen ??
Manchmal sind solche etwas grenzwertigen Fälle ja irgendwie doch postiv geregelt(sei es durch Rechtsprechung oder irgendwelche Vereinbarungen von Spitzenverbänden).
Ruf bitte sicherheitshalber mal an!!. Kostet nix und macht nett dumm(hat mei Oma immer gesagt)
Habe soeben mal bei zwei Krankenkassen angerufen. Hier die interessanteste Information ( http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,kurzfristige_beschaeftigung.html )! Egal ob Student oder nicht, meine Beschäftigung gilt als kurzfristige Beschäftigung. Der Arbeitgeber hat mir versichert, dies als jene gelten zu lassen, es im Endeffekt aber nicht getan.
Rio.Charles schrieb: Habe soeben mal bei zwei Krankenkassen angerufen. Hier die interessanteste Information ( http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,kurzfristige_beschaeftigung.html )! Egal ob Student oder nicht, meine Beschäftigung gilt als kurzfristige Beschäftigung. Der Arbeitgeber hat mir versichert, dies als jene gelten zu lassen, es im Endeffekt aber nicht getan.
Na also. zumindest in der Theorie sprechen die Fakten jetzt zumindest nicht gegen Dich!!
(an diese Regelung hab ich Idiot wegen des Studentenstatus gar nicht mehr gedacht).
Jetzt bleibt die entscheidende Frage, ob Du gegenüber diesem Arbeitgeber auch zu Deinem Recht kommst. Sprich: Ist beweisbar oder offensichtlich, daß eine solche kurzfristige und nicht berufsmäßige Beschäftigung vereinbart worden ist.
da kann Dir nur ein Anwalt helfen. Frag doch mal unseren Heinz-Gründel(Anwalt f. Arbeitsrecht) ,evtl. auch per freundl. PN, ob er ne Möglichkeit sieht , hier dem Arbeitgeber auf die Finger zu klopfen.
Rio.Charles schrieb: Habe soeben mal bei zwei Krankenkassen angerufen. Hier die interessanteste Information ( http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,kurzfristige_beschaeftigung.html )! Egal ob Student oder nicht, meine Beschäftigung gilt als kurzfristige Beschäftigung. Der Arbeitgeber hat mir versichert, dies als jene gelten zu lassen, es im Endeffekt aber nicht getan.
Na also. zumindest in der Theorie sprechen die Fakten jetzt zumindest nicht gegen Dich!!
(an diese Regelung hab ich Idiot wegen des Studentenstatus gar nicht mehr gedacht).
Jetzt bleibt die entscheidende Frage, ob Du gegenüber diesem Arbeitgeber auch zu Deinem Recht kommst. Sprich: Ist beweisbar oder offensichtlich, daß eine solche kurzfristige und nicht berufsmäßige Beschäftigung vereinbart worden ist.
da kann Dir nur ein Anwalt helfen. Frag doch mal unseren Heinz-Gründel(Anwalt f. Arbeitsrecht) ,evtl. auch per freundl. PN, ob er ne Möglichkeit sieht , hier dem Arbeitgeber auf die Finger zu klopfen.
Manchmal wirkt ja auch evtl. ein Anwaltschreiben in solchen Fällen aufklärend oder weckt die Erinnerung des Arbeitgebers.
Aber das soll kann hier letztendlich nur der Anwalt entscheiden.
Dies alles ist der Fall, jedoch stehe ich zwischen Schule und Studium. Ich wurde unter dem Vorwand eingestellt sozialversicherungsfrei arbeiten zu können, habe eine Kopie meines Schulzeugnisses & eine Studienbescheinigung eingereicht - und mir wurde gesagt, dass das alles so klappe. Nun, nach 2 Monaten Knochenarbeit wird mir gesagt, dass ich doch keinen Anspruch auf diese rund 400€ p.M. habe...
so kenne ich das auch. 400,-- jobs müssen der berufsgenossenschaft gemeldet werden, der arbeitgeber zahlt pauschal 20% abgaben.
Nein, es handelt sich nicht um einen 400€-Job. Ich habe dort jeden Tag Vollzeit gearbeitet. Mit den 400€ meine ich bloss die Abgaben, die mir verloren gehen.
Studenten sind in den Semesterferien versicherungsfrei.
Aber Du hast jetzt zw.dem Ende der Schule und dem späteren Beginn des Studiums die maßgebende Beschäftigung ausgeübt. Also vor dem Beginn des Studiums.......
Befürchte der Arbeitgeber könnte deshalb evtl. richtig liegen.
da ich mir aber nicht sicher bin,würde ich Dir empfehlen Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (ruf sicherheitshalber bei 2 verschiedenen krankenkassen an) telefon. zu erkundigen.
Die zuständige Fachabtlg. wird Dir dies mit Sicherheit beantworten können.
Bis dahin gilt der vorherige Status = Schüler .... irgendwie logisch oder ?
Ist auch nicht die Schuld deines bösen VErbrecher UNternehmens, sondern eher ein Gesetz des bösen Staates ....
just my 0,02 $
Du hast dich wohl schon eingeschrieben, formal bist du aber erst im Oktober ein Student
Righty right! Bin zur Zeit weder SChueler, noch Student, erst ab Oktober. Bloß wenn man mir dieses Geld von Anfang an verspricht, dann nach zwei Monaten (nachdem man die Gehaltsabrechnung endlich bekommt & nach etlichen Telefonaten) gesagt bekommt, dass es nicht ausgezahlt wird, fragt man sich ob man von Anfang an verarscht wurde... Hätte ich dies gewusst, so hätte ich diesen Job niemals angenommen.
Allerdings musst du dir auch an die eigene Nase fassen. Du hättest von Anfang an skeptisch sein müssen und dich fragen, warum soll ich als Student besteuert werden, wenn ich doch gar keiner bin.
Irgendwie ein Grenzfall. Weil er im Grunde ja irgendwie seine Lebensausrichtung auf den vom Gesetzgeber gewünschten Schwerpunkt Studium natürlich bereits ausgerichtet hat.
Aber es wird vermutlich nix nutzen.
hast Du sicherheitshalber mal bei ner gesetzl.Krankenkasse angerufen ??
Manchmal sind solche etwas grenzwertigen Fälle ja irgendwie doch postiv geregelt(sei es durch Rechtsprechung oder irgendwelche Vereinbarungen von Spitzenverbänden).
Ruf bitte sicherheitshalber mal an!!. Kostet nix und macht nett dumm(hat mei Oma immer gesagt)
Na also. zumindest in der Theorie sprechen die Fakten jetzt zumindest nicht gegen Dich!!
(an diese Regelung hab ich Idiot wegen des Studentenstatus gar nicht mehr gedacht).
Jetzt bleibt die entscheidende Frage, ob Du gegenüber diesem Arbeitgeber auch zu Deinem Recht kommst. Sprich: Ist beweisbar oder offensichtlich, daß eine solche kurzfristige und nicht berufsmäßige Beschäftigung vereinbart worden ist.
da kann Dir nur ein Anwalt helfen. Frag doch mal unseren Heinz-Gründel(Anwalt f. Arbeitsrecht) ,evtl. auch per freundl. PN, ob er ne Möglichkeit sieht , hier dem Arbeitgeber auf die Finger zu klopfen.
Manchmal wirkt ja auch evtl. ein Anwaltschreiben in solchen Fällen aufklärend oder weckt die Erinnerung des Arbeitgebers.
Aber das soll kann hier letztendlich nur der Anwalt entscheiden.