Mein (blinder) Bruder hat gestern eine Mahnung eines Inkassounternehmens im Auftrag seines Telefonanbieters bekommen,in dem er aufgefordert wird eine offene Summe plus sehr hoher Inkasso-,vorgerichtlicher Mahnkosten,hoher Kontoführungsgebühren usw. zu zahlen. Vor diesem Schreiben hat er seitens des Telefonanbieters keine Mahnung/Zahlungsaufforderung bekommen...
Kann mir jemand grade mal mitteilen,wie es rechtlich ausschaut?Ist das alle so okay (auch die einzelnen Punkte wie z.B. Kontoführungsgebühren & vorgerichtliche Mahnkosten)
Würde mich jetzt auch mal interessieren. Grundsätzlich tritt der Verzug mit der Mahnung ein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, wodurch es gem. § 286 II BGB der Mahnung nicht bedarf. http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Mein (blinder) Bruder hat gestern eine Mahnung eines Inkassounternehmens im Auftrag seines Telefonanbieters bekommen,in dem er aufgefordert wird eine offene Summe plus sehr hoher Inkasso-,vorgerichtlicher Mahnkosten,hoher Kontoführungsgebühren usw. zu zahlen. Vor diesem Schreiben hat er seitens des Telefonanbieters keine Mahnung/Zahlungsaufforderung bekommen...
Kann mir jemand grade mal mitteilen,wie es rechtlich ausschaut?Ist das alle so okay (auch die einzelnen Punkte wie z.B. Kontoführungsgebühren & vorgerichtliche Mahnkosten)
Mein (blinder) Bruder hat gestern eine Mahnung eines Inkassounternehmens im Auftrag seines Telefonanbieters bekommen,in dem er aufgefordert wird eine offene Summe plus sehr hoher Inkasso-,vorgerichtlicher Mahnkosten,hoher Kontoführungsgebühren usw. zu zahlen.
Vor diesem Schreiben hat er seitens des Telefonanbieters keine Mahnung/Zahlungsaufforderung bekommen...
Kann mir jemand grade mal mitteilen,wie es rechtlich ausschaut?Ist das alle so okay (auch die einzelnen Punkte wie z.B. Kontoführungsgebühren & vorgerichtliche Mahnkosten)
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Hast PN