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Versicherung kündigen - Frist verpennt ?!

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Ich habe es total verpennt meine Haft- und Hausratverscherung zu kündigen. Nun lese ich im Internet das nicht das Absendedatum bzw. Poststempel der Kündigung als fristgerecht gilt (habe aus welchen Grund auch immer immer daran geglaubt), sondern das Datum ab wann der Empfänger das Schreiben erhalten hat.
Müsste 3 Monate vorher zum 01.01.2012 kündigen, also kann ich mir das versenden heute nun schon sparen. Aber wie sieht es aus wenn ich es heute der Versicherung unter Zeugen in den Briefkasten werfe? Da ja langes Wochenende ist, und dieser nicht geleert wird zählt dann überhaupt die Kündigung? Würde es ja auch faxen, jedoch zählt eine Kündigung meines (Halb)wissens nur mit original Unterschrift was ja dann beim Fax nicht möglich ist. Und sollte ich in der Kündigung das Kündigungsdatum zum ... schreiben oder zum nächst möglichen Termin?
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ich denke mal Du hast Pech,will aber da nix falsches Behaupten,bei mir ging es letztes Jahr auch um einen Tag (Rechtsschutz),da war nix zu machen,obwohl mein Versicherungsfritze sich bemüht hat.Denke mal der Poststempel zählt,da machste auch mit Zeugen nichte mit Briefkasten einwurf,aber wie gesagt 100% weiss ich es nicht.
Bei Wohnungen gibt es ja auch eine Klausel bis zum 3. Werktag,aber ob das in Deinem Falle zieht!
trotzdem viel Glück
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Wenn du bei denen auch Rechtschutzversichert bist, schalte einen Anwalt ein und nutze Deine Rechtschutzversicherung!  

Nee, ernsthaft: wenn die Versicherung auf ihr Recht beruht, wirst du wohl oder übel Pech haben. Ich würde an Deiner Stelle einfach alles versuchen: sofort schon mal ´ne Mail schreiben, wenn möglich den Brief noch am Wochenende einwerfen und am Dienstag früh gleich anrufen. Vielleicht hast du ja Glück.

Drücke Dir die Daumen.
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Entscheidend ist,wie Du richtig sagst, der Zugang der Kündigung. Den Zugang mußt du im Streitfall beweisen. Wenn Du die Kündigung  vor  einem Zeugen einwirfst, der gleichzeitig noch Kenntnis vom Inhalt deiner Willenserklärung hat, bist du raus aus der Nummer.


Du kündigst  zum 31.12., hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
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Nach einem Schadenfall, gleich welcher Art, kann meines Wissens jede Seite fristlos kündigen.

(Duckund...)
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HeinzGründel schrieb:
Entscheidend ist,wie Du richtig sagst, der Zugang der Kündigung. Den Zugang mußt du im Streitfall beweisen. Wenn Du die Kündigung  vor  einem Zeugen einwirfst, der gleichzeitig noch Kenntnis vom Inhalt deiner Willenserklärung hat, bist du raus aus der Nummer.


Du kündigst  zum 31.12., hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.


Sein Problem ist, dass er mit drei Monaten Frist zum Jahresende kündigen muss. Da heute der 1. Oktober ist, wird er nur zum 31.12.2012 kündigen können.
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Stimmt. Heute ist ja der 1. Ich vergaß.
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stormfather3001 schrieb:
Nach einem Schadenfall, gleich welcher Art, kann meines Wissens jede Seite fristlos kündigen.

(Duckund...)


Zwar stimmt das. Allerdings fragen die Versicherungen beim Neuabschluss ab, wie die Vorversicherung gekündigt wurde. Und bei einer Kündigung wegen Schadensfall hat man oft Probleme, einen Neuvertrag zu bekommen, bzw. muss einen Risikozuschlag hinnehmen.
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Also ich habe das Kündigungsschreiben heute dort eingeworfen mit Datum vom 31.09. (wäre ja dann noch fristgerecht gewesen). Kann ja gestern auch nach Feierabend dort gewesen sein?!
Aber den Zeugen hatte ich wirklich dabei.
Habe es auch noch heute per Fax geschickt, mal sehen ob ich noch rauskomme.
Ich habe mich auch noch vertippt und statt zum 31.12.2011 zum 01.01.2012 gekündigt. Also auch noch nen total bescheuerter Formfehler in der Eile.
Falls ich nicht rauskomme muss ich eben 1 Jahr länger bleiben. Wenn ich Rückmeldung habe schreibe ich hier nochmals. Danke trotzdem an alle für die Ratschläge.
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Ich nehme an, du hast schon irgendwo beide Versicherungen neu abgeschlossen, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2012?  
Wenn nicht, wäre es ja nicht allzu schlimm, dann wechselst du eben ein Jahr später.

Und wenn doch: wie lange ist der Abschluss denn her? Viellicht hast du ja noch die Möglichkeit, von den neu abgeschlossenen Versicherungen zurückzutreten? Bin mir nicht sicher wie es sich mit dem Rücktrittsrecht verhält, aber meines Wissens liegt das zumindest bei im Internet abgeschlossenen Verträgen doch bei 2 Wochen?
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1amanatidis8 schrieb:
Also ich habe das Kündigungsschreiben heute dort eingeworfen mit Datum vom 31.09. (wäre ja dann noch fristgerecht gewesen). Kann ja gestern auch nach Feierabend dort gewesen sein?!
Aber den Zeugen hatte ich wirklich dabei.
Habe es auch noch heute per Fax geschickt, mal sehen ob ich noch rauskomme.
Ich habe mich auch noch vertippt und statt zum 31.12.2011 zum 01.01.2012 gekündigt. Also auch noch nen total bescheuerter Formfehler in der Eile.
Falls ich nicht rauskomme muss ich eben 1 Jahr länger bleiben. Wenn ich Rückmeldung habe schreibe ich hier nochmals. Danke trotzdem an alle für die Ratschläge.


Datum etc. nützen dir nichts. Entscheidend für Kündigungen ist der Zugang. Dieser muss fristgerecht während der allgemeinen Geschäftszeiten bewirkt werden. So leid es  mir für dich tut, die Kündigung wird, wie bereits oben gesagt, erst zum 31.12.2012 wirksam.
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Noch etwas zum Schmunzeln: Du hast wirklich den 31.9. Als Datum genommen? Da werden sie aber staunen.
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Nee den 30.09.
Bitte votet mich nicht für "Depp des Tages" Thread  
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Tackleberry schrieb:
Ich nehme an, du hast schon irgendwo beide Versicherungen neu abgeschlossen, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2012?  
Wenn nicht, wäre es ja nicht allzu schlimm, dann wechselst du eben ein Jahr später.

Und wenn doch: wie lange ist der Abschluss denn her? Viellicht hast du ja noch die Möglichkeit, von den neu abgeschlossenen Versicherungen zurückzutreten? Bin mir nicht sicher wie es sich mit dem Rücktrittsrecht verhält, aber meines Wissens liegt das zumindest bei im Internet abgeschlossenen Verträgen doch bei 2 Wochen?



Nee hatte zum Glück noch nichts abgeschlossen, wollte aber wechseln weil ich mich informiert habe. Ist jetzt nicht weiter tragisch, die neue Versicherung (es geht um Haftpflicht & Hausrat) wäre eben günstiger gewesen. Das Lehrgeld hält sich in Grenzen, aber der Fehler passiert mir (demnächst ) nicht wieder
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Wie ist es denn nun ausgegangen?  
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Bisher noch keine Antwort.  
Ich wollte mal noch bis Freitag abwartenund mache mich nicht nervös weil die Post dauert ja auch 1-2 Tage. Ansonsten rufe ich Freitag an und mal blöd nachfragen wieso ich noch keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten habe. Aber melde mich hier auf jeden Fall nochmal wenns was neues gibt
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bei privatverträgen ist meist die hauptfälligkeit um 12:00.

01.01. 12:00 - 3 monate... hätte also bis um 12:00 da sein müssen, um sicher zu gehen eigentlich am 30.09. kündigung ist empfangsbedürftig, von daher piep egal, wann du den brief verschickt hast, bzw. an welchem datum er verfasst wurde.

freunde dich mit dem zustand an, dass die versicherung sich verlängert hat, sonst ärgerst du dich nur umsonst rum. grad im privatkundenbereich arbeiten die nach schema f.

bei der hausrat hättest du noch ne theoretische möglichkeit: in ne region ziehen, wo die tarifzone teurer ist. dann könntest du die HR kündigen. aber der aufwand

ach ja: die geschickte mit den schaden, wie oben beschrieben, würd ich sein lassen. vielleicht kannst du die versicherungssumme zur HR aufs minimum reduzieren. hättest dann zwar ne fette unterversicherung, aber ne möglichkeit (blöd allerdings, wenn die mindestprämie hoch ist).
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Heute 2x Post von der Debeka bekommen . Habe nichts gutes befürchtet und mit Ablehnung meiner Kündigung gerechnet.

Sehr geehrter Herr ...
den Versicherungsvertrag haben wir aufgrund ihrer Kündigung mit Wirkung vom 01.01.2012 beendet.
Ab diesen Zeitpunkt besteht für folgende Versicherung (Privathaft sowie Hausrat) kein Versicherungsschutz mehr.

Bin ich froh das meine Kündigung akzeptiert wurde. Schwein gehabt  
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1amanatidis8 schrieb:
Heute 2x Post von der Debeka bekommen .  


Gleich 2x ?
Ergibt in der Mathematik nicht Minus mal Minus = Plus?  

Nee, ernsthaft: Glückwunsch, dass es geklappt hat.
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Die lesen hier wohl mit und hatten jetzt Angst  


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