folgender Sachverhalt: Wir haben vom Unikino aus im Zuge einer Hörsaalrenovierung einen Auftrag vergeben, bei dem Lautsprecher und Schallabssorber installiert wurden. Die Firma hat uns ein Angebot gemacht, bei dem die Kosten kalkuliert wurden. Es heisst dort im Wortlaut:
"Angebot/Auftragsbestätigung Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Arbeiten zur blabla unterbreiten wir Ihnen gerne folgendes Angebot:" Dann werden Material- und Personalkosten aufgelistet
Nun kam die Abrechnung und dort ist das fünffache(!) der eigentlichen Arbeitszeit aufgeführt, die Rechnung hat sich dadurch auch etwa verfünnffacht. Daraufhin haben wir eine Aufschlüsselung angefordert, die auch kam und wo erklärt wird, dass einiges viel länger dauerte als geplant, weil vom Lieferanten und vom unieigenen Architekten (der halt im Hörsaal das letzte Wort hat) kurzfristig andere Vorschriften gemacht bzw. Wünsche geäußert wurden und teilweise die Baustelle nicht begehbar war etc. Mit uns als Auftraggeber wurde das allerdings nicht abgesprochen.
Meine Frage: Ist das ein übliches Prozedere auf größeren Baustellen, dass sich die Umstände kurzfristig so verändern können, dass sich auch die Kosten erhöhen und dies nicht zwingend mit dem Auftraggeber abgesprochen werden muss (also dass der Handwerker eine gewisse Entscheidungsfreiheit im Dienste der Sache hat) oder ist ein solches Angebot/Kostenvoranschlag bindend (zumindest in einem gewissen Rahmen) und wir können denen den Amanatidis machen?
ohne mich jetzt direkt auf die VOB beziehen zu können, kenne ich das von der Baustelle am historischen Museum so, dass solange der AG die Bauzeitenverlängerung nicht zu verantworten hat, ihm diese auch nicht in Rechnung gestellt werden kann.
Aber die Juristen werden dir sicher bald fundiertere Auskunft geben können. Zur Not halt selber mal in der VOB nachschlagen.
Ohne Absprache mit dem Bauherren wird von deutschen Gerichten maximal eine 20%ige Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung akzeptiert.
Stellt sich bei Ausführung der Arbeit heraus, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise nicht realistisch sind und die Überschreitung mehr als zwanzig Prozent betragen wird, muss der Unternehmer sofort den Kunden informieren und dessen Entscheidung abwarten. Andernfalls riskiert der Handwerker den Anspruch auf die Mehrkosten.
SGE Supporter schrieb: Ohne Absprache mit dem Bauherren wird von deutschen Gerichten maximal eine 20%ige Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung akzeptiert.
Stellt sich bei Ausführung der Arbeit heraus, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise nicht realistisch sind und die Überschreitung mehr als zwanzig Prozent betragen wird, muss der Unternehmer sofort den Kunden informieren und dessen Entscheidung abwarten. Andernfalls riskiert der Handwerker den Anspruch auf die Mehrkosten.
folgender Sachverhalt: Wir haben vom Unikino aus im Zuge einer Hörsaalrenovierung einen Auftrag vergeben, bei dem Lautsprecher und Schallabssorber installiert wurden. Die Firma hat uns ein Angebot gemacht, bei dem die Kosten kalkuliert wurden. Es heisst dort im Wortlaut:
"Angebot/Auftragsbestätigung Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Arbeiten zur blabla unterbreiten wir Ihnen gerne folgendes Angebot:" Dann werden Material- und Personalkosten aufgelistet
Nun kam die Abrechnung und dort ist das fünffache(!) der eigentlichen Arbeitszeit aufgeführt, die Rechnung hat sich dadurch auch etwa verfünnffacht. Daraufhin haben wir eine Aufschlüsselung angefordert, die auch kam und wo erklärt wird, dass einiges viel länger dauerte als geplant, weil vom Lieferanten und vom unieigenen Architekten (der halt im Hörsaal das letzte Wort hat) kurzfristig andere Vorschriften gemacht bzw. Wünsche geäußert wurden und teilweise die Baustelle nicht begehbar war etc. Mit uns als Auftraggeber wurde das allerdings nicht abgesprochen.
Meine Frage: Ist das ein übliches Prozedere auf größeren Baustellen, dass sich die Umstände kurzfristig so verändern können, dass sich auch die Kosten erhöhen und dies nicht zwingend mit dem Auftraggeber abgesprochen werden muss (also dass der Handwerker eine gewisse Entscheidungsfreiheit im Dienste der Sache hat) oder ist ein solches Angebot/Kostenvoranschlag bindend (zumindest in einem gewissen Rahmen) und wir können denen den Amanatidis machen?
Vielen dank schonmal! Grüße
Nachdem du ja schon die korrekte Antwort hast, da kann ich es mir nicht verkneifen:
Frag doch mal in Hoffenheim nach, die kennen sich aus mit so etwas. ,-)
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!! Hatten gestern nochmal Sitzung und werden denen erstmal die Arbeitszeiten aus dem Kostenvoranschlag bezahlen und mit dem Rest warten, bis die Endabrechnung des Gesamtprojekts da ist und dann alles Weitere entscheiden.
Danke und Gruß
PS: HvdB: Bei uns kommen die Leute wegen, nicht trotz der Hochtöner ,-) .
folgender Sachverhalt: Wir haben vom Unikino aus im Zuge einer Hörsaalrenovierung einen Auftrag vergeben, bei dem Lautsprecher und Schallabssorber installiert wurden.
Die Firma hat uns ein Angebot gemacht, bei dem die Kosten kalkuliert wurden. Es heisst dort im Wortlaut:
"Angebot/Auftragsbestätigung
Sehr geehrter Herr xy,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Arbeiten zur blabla unterbreiten wir Ihnen gerne folgendes Angebot:"
Dann werden Material- und Personalkosten aufgelistet
Nun kam die Abrechnung und dort ist das fünffache(!) der eigentlichen Arbeitszeit aufgeführt, die Rechnung hat sich dadurch auch etwa verfünnffacht.
Daraufhin haben wir eine Aufschlüsselung angefordert, die auch kam und wo erklärt wird, dass einiges viel länger dauerte als geplant, weil vom Lieferanten und vom unieigenen Architekten (der halt im Hörsaal das letzte Wort hat) kurzfristig andere Vorschriften gemacht bzw. Wünsche geäußert wurden und teilweise die Baustelle nicht begehbar war etc.
Mit uns als Auftraggeber wurde das allerdings nicht abgesprochen.
Meine Frage: Ist das ein übliches Prozedere auf größeren Baustellen, dass sich die Umstände kurzfristig so verändern können, dass sich auch die Kosten erhöhen und dies nicht zwingend mit dem Auftraggeber abgesprochen werden muss (also dass der Handwerker eine gewisse Entscheidungsfreiheit im Dienste der Sache hat) oder ist ein solches Angebot/Kostenvoranschlag bindend (zumindest in einem gewissen Rahmen) und wir können denen den Amanatidis machen?
Vielen dank schonmal!
Grüße
Aber die Juristen werden dir sicher bald fundiertere Auskunft geben können. Zur Not halt selber mal in der VOB nachschlagen.
Stellt sich bei Ausführung der Arbeit heraus, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise
nicht realistisch sind und die Überschreitung mehr als zwanzig Prozent betragen wird, muss der Unternehmer
sofort den Kunden informieren und dessen Entscheidung abwarten. Andernfalls riskiert der Handwerker den Anspruch auf die Mehrkosten.
Also: Angebotspreis*1,2 zahlen und das wars.
Nachdem du ja schon die korrekte Antwort hast, da kann ich es mir nicht verkneifen:
Frag doch mal in Hoffenheim nach, die kennen sich aus mit so etwas. ,-)
Hatten gestern nochmal Sitzung und werden denen erstmal die Arbeitszeiten aus dem Kostenvoranschlag bezahlen und mit dem Rest warten, bis die Endabrechnung des Gesamtprojekts da ist und dann alles Weitere entscheiden.
Danke und Gruß
PS: HvdB: Bei uns kommen die Leute wegen, nicht trotz der Hochtöner ,-) .