ein Kumpel ist gerade in der Bewerbungsphase, und nun hat er 2-3 Sachen die kurz vor Abschluss stehen.
Das Problem ist, das einer sehr sehr schnell eine ENtscheidung will, er ist derzeit Arbeitslos, also wuerde er das Angebot (zum 01.12.) auch annehmen, aber die beiden anderen jedoch lieber.
Der Punkt ist, er kann dem Unternehmen nicht sagen, das er die naechsten 2-3 Wochen nicht unterschreiben kann, dann merken die ja das sie Plan "b" sind, und dann wird das Angebot auch evt zurueck gezogen.
Die Frage ist, wenn jemand einen Verrag unterschreibt, gibt es eien Art "Ruecktrittsrecht" innerhalb eines gewissen Zeitraumes ? im allerschlimmsten Fall, tritt er seine Arbeit auch nicht an und kuendigt am ersten Tag fristgemaess in der Probezeit, aber dann sind auch wieder 2 Wochen um bis etwas neues starten kann .... Hat jemand nen goldenen Tip ?
Die feine englische Art ist das ja nicht gerade. Aber trotzdem:
Er könnte die neue Arbeitstelle noch vor Antritt kündigen. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigungsfrist nur ab Zugang zu laufen beginnt, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde. Ist jedoch eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden, beginnt diese nicht mit Zugang, sondern erst mit Dienstantritt zu laufen.
Bei Nichtantritt des Dienstes (also wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist) kann der AG theoretisch Schadensersatz verlangen. Theoretisch, weil der AG regelmäßig erhebliche Probleme hat seinen Schaden zu beweisen. Deshalb ist es nicht unüblich eine Vertragsstrafe für den Nichtantritt zu vereinbaren.
Mehr kann ich dazu ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht sagen. Hoffe es hilft Dir respektive Deinem Kumpel weiter.
Wenn dein Freund in ein neues Arbeitsverhältnis tritt, kann er innerhalb der Probezeit zu jedem Zeitpunkt kündigen ohne Angabe von Gründen, es gilt jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Falls ein Tarifvertrag besteht, kann die Kündigungsfrist verkürzt sein.
Paragraphen fallen mir spontan nicht ein, muss dir ein Jurist hier sagen oder eben googlen.
ein Kumpel ist gerade in der Bewerbungsphase, und nun hat er 2-3 Sachen die kurz vor Abschluss stehen.
Das Problem ist, das einer sehr sehr schnell eine ENtscheidung will, er ist derzeit Arbeitslos, also wuerde er das Angebot (zum 01.12.) auch annehmen, aber die beiden anderen jedoch lieber.
Der Punkt ist, er kann dem Unternehmen nicht sagen, das er die naechsten 2-3 Wochen nicht unterschreiben kann, dann merken die ja das sie Plan "b" sind, und dann wird das Angebot auch evt zurueck gezogen.
Die Frage ist, wenn jemand einen Verrag unterschreibt, gibt es eien Art "Ruecktrittsrecht" innerhalb eines gewissen Zeitraumes ? im allerschlimmsten Fall, tritt er seine Arbeit auch nicht an und kuendigt am ersten Tag fristgemaess in der Probezeit, aber dann sind auch wieder 2 Wochen um bis etwas neues starten kann ....
Hat jemand nen goldenen Tip ?
ciao
Er könnte die neue Arbeitstelle noch vor Antritt kündigen. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigungsfrist nur ab Zugang zu laufen beginnt, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde. Ist jedoch eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden, beginnt diese nicht mit Zugang, sondern erst mit Dienstantritt zu laufen.
Bei Nichtantritt des Dienstes (also wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist) kann der AG theoretisch Schadensersatz verlangen. Theoretisch, weil der AG regelmäßig erhebliche Probleme hat seinen Schaden zu beweisen. Deshalb ist es nicht unüblich eine Vertragsstrafe für den Nichtantritt zu vereinbaren.
Mehr kann ich dazu ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht sagen. Hoffe es hilft Dir respektive Deinem Kumpel weiter.
Falls ein Tarifvertrag besteht, kann die Kündigungsfrist verkürzt sein.
Paragraphen fallen mir spontan nicht ein, muss dir ein Jurist hier sagen oder eben googlen.