Hab mal eine Frage - vielleicht kann ja jemand helfen?
Bin innerhalb geschlossener Ortschaft unglaubliche 6(!!!!) km/h nach Abzug der Toleranz zu schnell gefahren und habe einen Bußgeldbescheid(!?) bekommen und soll jetzt 38,50 Euro bezahlen. Davon sind 15 Euro Bußgeld, 20 Euro Verwaltungsgebühren und 3,50 Euro Auslagen.
Wäre ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro hier nicht eigentlich eher angebracht?! Ich dachte, dass bis 40 Euro keine Verwaltungsgebühren und Auslagen anfallen...
Finde das ziemlich heftig für 6 km/h und kann mir nicht vorstellen, dass das so ok sein kann?
Björn schrieb: Hab mal eine Frage - vielleicht kann ja jemand helfen?
Bin innerhalb geschlossener Ortschaft unglaubliche 6(!!!!) km/h nach Abzug der Toleranz zu schnell gefahren und habe einen Bußgeldbescheid(!?) bekommen und soll jetzt 38,50 Euro bezahlen. Davon sind 15 Euro Bußgeld, 20 Euro Verwaltungsgebühren und 3,50 Euro Auslagen.
Wäre ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro hier nicht eigentlich eher angebracht?! Ich dachte, dass bis 40 Euro keine Verwaltungsgebühren und Auslagen anfallen...
Finde das ziemlich heftig für 6 km/h und kann mir nicht vorstellen, dass das so ok sein kann?
Vielen Dank für die Antworten!!
Hattest du vor dem Bussgeldbescheid einen sogenannten Anhörbogen bekommen ?
Björn schrieb: Ja, wurde geblitzt..also denke ich mal. Das ist das erste Schreiben, was ich in den Fingern habe
Ganz sicher ,das das Erste Schreiben war ?
Wollte ich auch gerade schreiben!
Ein Bekannter von mir wurde neulich in BW geblitzt. Mit 20kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft . Kostete ihn 30 Euro. Die Mitteillung hierzu war kein Bussgeldbescheid,sondern ein Anhörungsbogen,mit anhängender Zahlungsaufforderung.
Manchmal kommen aber A-Bogen bei den Betroffenen nicht an. Habe ich selbst schon erlebt!
Ja, relativ weit. Es war angeblich der 31.08.11. Ist doch echt komisch...werd da sonst morgen mal anrufen. ich mein, die Beweislast, dass ich das erste Schreiben bekommen hab, liegt ja bei der Stadt. Jetzt hab ich das Ding per förmliche Zustellung bekommen.
Björn schrieb: Ja, relativ weit. Es war angeblich der 31.08.11. Ist doch echt komisch...werd da sonst morgen mal anrufen. ich mein, die Beweislast, dass ich das erste Schreiben bekommen hab, liegt ja bei der Stadt. Jetzt hab ich das Ding per förmliche Zustellung bekommen.
Sorry Björn liegst du leider falsch mit der Beweislast des ersten Schreibens. Dass du das erste Schreiben bekommen hast,kann die Behörde gar nicht beweisen,sie kann bestenfalls beweisen,dass sie es an dich abgeschickt hat.
Auf jeden Fall legst du gegen den Bussgeldbescheid zunächst mal Einspruch ein,da du mit diesem sowieso nicht einverstanden bist. Dadurch kommen keine etwaige Neukosten hinzu,denn dieser kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.
Björn schrieb: Ja, relativ weit. Es war angeblich der 31.08.11. Ist doch echt komisch...werd da sonst morgen mal anrufen. ich mein, die Beweislast, dass ich das erste Schreiben bekommen hab, liegt ja bei der Stadt. Jetzt hab ich das Ding per förmliche Zustellung bekommen.
Nein. Die liegt bei dir. Es gilt das Verwaltungszustellungsgesetz.
Björn schrieb: Ja, relativ weit. Es war angeblich der 31.08.11. Ist doch echt komisch...werd da sonst morgen mal anrufen. ich mein, die Beweislast, dass ich das erste Schreiben bekommen hab, liegt ja bei der Stadt. Jetzt hab ich das Ding per förmliche Zustellung bekommen.
Nein. Die liegt bei dir. Es gilt das Verwaltungszustellungsgesetz.
§ 4 II 2 VwzG: "Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen."
Hab die zuständige Sachbearbeiterin nochmal angerufen. Nettwerweise hat sie den vorherigen Stand hergestellt Brauch also tatsächlich nur 15 Euro zahlen
Björn schrieb: Hab die zuständige Sachbearbeiterin nochmal angerufen. Nettwerweise hat sie den vorherigen Stand hergestellt Brauch also tatsächlich nur 15 Euro zahlen
Danke!
So rein interessehalber: mit welcher Begründung? Hast Du die Sachbearbeiterin auf ein Eis eingeladen oder hatte sie einfach gute Laune? Doch ein Fehler vom Amt? Oder warum werden die Gebühren nun nicht mehr verlangt?
Ich hab sie gefragt, ob dem Bußgeldbescheid nicht üblich eine Anhörung vorausgeht. Da hat sie mich gefragt, ob ich denn keine erhalten hätte. Meinte dann nein zu ihr. Da kam dann von ihr gleich, dass ich dann nur 15 Euro überweisen soll und sie das entsprechend notiert. Dann war das Ding auch schon durch
Björn schrieb: Ich hab sie gefragt, ob dem Bußgeldbescheid nicht üblich eine Anhörung vorausgeht. Da hat sie mich gefragt, ob ich denn keine erhalten hätte. Meinte dann nein zu ihr. Da kam dann von ihr gleich, dass ich dann nur 15 Euro überweisen soll und sie das entsprechend notiert. Dann war das Ding auch schon durch
Wie so oft. Mal nett nachfragen schadet nicht. Sowas klappt selbst beim Finanzamt.
Bin innerhalb geschlossener Ortschaft unglaubliche 6(!!!!) km/h nach Abzug der Toleranz zu schnell gefahren und habe einen Bußgeldbescheid(!?) bekommen und soll jetzt 38,50 Euro bezahlen. Davon sind 15 Euro Bußgeld, 20 Euro Verwaltungsgebühren und 3,50 Euro Auslagen.
Wäre ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro hier nicht eigentlich eher angebracht?! Ich dachte, dass bis 40 Euro keine Verwaltungsgebühren und Auslagen anfallen...
Finde das ziemlich heftig für 6 km/h und kann mir nicht vorstellen, dass das so ok sein kann?
Vielen Dank für die Antworten!!
Hattest du vor dem Bussgeldbescheid einen sogenannten Anhörbogen bekommen ?
Wurdest du nach dem Verstoss angehalten ?
Wurdest du geblitzt ?
Fragen über Fragen
Ganz sicher ,das das Erste Schreiben war ?
Wollte ich auch gerade schreiben!
Ein Bekannter von mir wurde neulich in BW geblitzt. Mit 20kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft . Kostete ihn 30 Euro. Die Mitteillung hierzu war kein Bussgeldbescheid,sondern ein Anhörungsbogen,mit anhängender Zahlungsaufforderung.
Manchmal kommen aber A-Bogen bei den Betroffenen nicht an.
Habe ich selbst schon erlebt!
Liegt der Verstoss schon lange zurück?
Sorry Björn liegst du leider falsch mit der Beweislast des ersten Schreibens.
Dass du das erste Schreiben bekommen hast,kann die Behörde gar nicht beweisen,sie kann bestenfalls beweisen,dass sie es an dich abgeschickt hat.
Auf jeden Fall legst du gegen den Bussgeldbescheid zunächst mal Einspruch ein,da du mit diesem sowieso nicht einverstanden bist.
Dadurch kommen keine etwaige Neukosten hinzu,denn dieser kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.
Ich wünsche dir viel Glück dabei
Ansonsten hilft ein Blick auf:
www.radarforum.de
Nein. Die liegt bei dir. Es gilt das Verwaltungszustellungsgesetz.
§ 4 II 2 VwzG: "Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen."
Knie nieder und tue Buße !
Und beim nächsten Mal einfach nicht rasen....
Danke!
So rein interessehalber: mit welcher Begründung? Hast Du die Sachbearbeiterin auf ein Eis eingeladen oder hatte sie einfach gute Laune? Doch ein Fehler vom Amt? Oder warum werden die Gebühren nun nicht mehr verlangt?
Wie so oft. Mal nett nachfragen schadet nicht.
Sowas klappt selbst beim Finanzamt.