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Rechtliche Frage (mal wieder) - Blitzer

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Meine Frau...mal wieder...

Meine Frau wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt. Hat nun eine Verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 20€ erhalten. Auf dem Foto ist außer dem Lenkrad, der Sonnenblende und dem Rückspiegel aber nichts zu erkennen. Man kann zwei Augen erahnen, das war es aber auch schon. Ein zweifelsfreies feststellen des Fahrzeugführeres ist aus meiner Sicht mit diesem Bild nicht möglich.
Was sollen wir nun mit dem Bescheid machen. Unten ankreuzen das man den Verstoss nicht zu gibt weil niemand erkennbar ist und es so nicht nachzuvollziehen ist wer da fährt?

Wäre froh wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
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MrMagicStyle schrieb:
Meine Frau...mal wieder...

Meine Frau wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt. Hat nun eine Verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 20€ erhalten. Auf dem Foto ist außer dem Lenkrad, der Sonnenblende und dem Rückspiegel aber nichts zu erkennen. Man kann zwei Augen erahnen, das war es aber auch schon. Ein zweifelsfreies feststellen des Fahrzeugführeres ist aus meiner Sicht mit diesem Bild nicht möglich.
Was sollen wir nun mit dem Bescheid machen. Unten ankreuzen das man den Verstoss nicht zu gibt weil niemand erkennbar ist und es so nicht nachzuvollziehen ist wer da fährt?

Wäre froh wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


Hast eine PN.
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MrMagicStyle schrieb:
Meine Frau...mal wieder...

Meine Frau wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt. Hat nun eine Verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 20€ erhalten. Auf dem Foto ist außer dem Lenkrad, der Sonnenblende und dem Rückspiegel aber nichts zu erkennen. Man kann zwei Augen erahnen, das war es aber auch schon. Ein zweifelsfreies feststellen des Fahrzeugführeres ist aus meiner Sicht mit diesem Bild nicht möglich.
Was sollen wir nun mit dem Bescheid machen. Unten ankreuzen das man den Verstoss nicht zu gibt weil niemand erkennbar ist und es so nicht nachzuvollziehen ist wer da fährt?

Wäre froh wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


Ja,ankreuzen,dass man den Verstoss nicht zu gibt.Wenn das Foto wie von dir beschrieben nicht zweifelsfrei deiner Frau zuzuordnen ist,stehen deine Chancen relativ gut,hier ohne Bussgeld davon zu kommen.
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pelo schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Meine Frau...mal wieder...

Meine Frau wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt. Hat nun eine Verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 20€ erhalten. Auf dem Foto ist außer dem Lenkrad, der Sonnenblende und dem Rückspiegel aber nichts zu erkennen. Man kann zwei Augen erahnen, das war es aber auch schon. Ein zweifelsfreies feststellen des Fahrzeugführeres ist aus meiner Sicht mit diesem Bild nicht möglich.
Was sollen wir nun mit dem Bescheid machen. Unten ankreuzen das man den Verstoss nicht zu gibt weil niemand erkennbar ist und es so nicht nachzuvollziehen ist wer da fährt?

Wäre froh wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


Ja,ankreuzen,dass man den Verstoss nicht zu gibt.Wenn das Foto wie von dir beschrieben nicht zweifelsfrei deiner Frau zuzuordnen ist,stehen deine Chancen relativ gut,hier ohne Bussgeld davon zu kommen.


Bezahlts du ihm auch die 23,50 EUR Gebühren, die zusätzlich zum Verwarngeld kommen werden, wenn Einspruch eingelegt wird?
Jeder weiß, dass die im Anhörungsbogen gedruckten Bilder in minderer Qualität sind als die (inzwischen meist digitalen) Originale.

Einspruch usw. legt man ein, wenn es sich lohnt, wenn es um Fahrverbot und/oder Punkte geht, aber nicht wegen einem Verwarngeld, da zieht man i. d. R. den Kürzeren und zahlt am Ende mehr.....
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Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?
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HansVanBreukelen schrieb:
pelo schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Meine Frau...mal wieder...

Meine Frau wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt. Hat nun eine Verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 20€ erhalten. Auf dem Foto ist außer dem Lenkrad, der Sonnenblende und dem Rückspiegel aber nichts zu erkennen. Man kann zwei Augen erahnen, das war es aber auch schon. Ein zweifelsfreies feststellen des Fahrzeugführeres ist aus meiner Sicht mit diesem Bild nicht möglich.
Was sollen wir nun mit dem Bescheid machen. Unten ankreuzen das man den Verstoss nicht zu gibt weil niemand erkennbar ist und es so nicht nachzuvollziehen ist wer da fährt?

Wäre froh wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


Ja,ankreuzen,dass man den Verstoss nicht zu gibt.Wenn das Foto wie von dir beschrieben nicht zweifelsfrei deiner Frau zuzuordnen ist,stehen deine Chancen relativ gut,hier ohne Bussgeld davon zu kommen.


Bezahlts du ihm auch die 23,50 EUR Gebühren, die zusätzlich zum Verwarngeld kommen werden, wenn Einspruch eingelegt wird?
Jeder weiß, dass die im Anhörungsbogen gedruckten Bilder in minderer Qualität sind als die (inzwischen meist digitalen) Originale.

Einspruch usw. legt man ein, wenn es sich lohnt, wenn es um Fahrverbot und/oder Punkte geht, aber nicht wegen einem Verwarngeld, da zieht man i. d. R. den Kürzeren und zahlt am Ende mehr.....



Mein lieber HVB-ich kenne eine Menge Leute,die schon wegen 5E
Parkverwarnungen nicht nur Einspruch dagegen          erhoben haben,sondern selbst bei diesem geringfügigen Betrag vor Gericht gezogen sind.
So wie ich die Frage von MRMS verstanden habe,will er mal ausloten,ob es sich auf Grund des sehr schlechten Fotos lohnt,den Verstoss nicht zuzugeben(u.sich somit die 20E zu sparen.) Er schreibt ja,dass ausser den Augen so  gut wie nichts zu erkennen ist.

Wenn ich das Blitzerfoto sehen könnte u. darauf hin der
Meinung wäre ,hier lohnt sich ein Einspruch,würde ich ihm auch die 23.50E Verwaltungsgebühr ersetzen,sollte er damit letzlich scheitern.
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Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war.
Aber ansonsten bin ich ganz bei Dir, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen ist offenbar extrem uncool.
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DBecki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war. (...)


Du glaubst also, die Bußgeldstelle liest hier mit, und der User heisst mit richtigem Namen Mr. Magic Style?
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stefank schrieb:
DBecki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war. (...)


Du glaubst also, die Bußgeldstelle liest hier mit, und der User heisst mit richtigem Namen Mr. Magic Style?


Ich würde mich echt kaputt lachen, wenn die Verkehrssünderin wirklich Mrs. Magic Style heißen würde.
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stefank schrieb:
DBecki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war. (...)


Du glaubst also, die Bußgeldstelle liest hier mit, und der User heisst mit richtigem Namen Mr. Magic Style?


Aber wenn es um eine schwere Straftat gehen würde, könnte die Staatsanwaltschaft sicher auch die Herausgabe der User-Daten fordern, oder geht das nicht?

Ernste Frage - für die 20 Euro Knöllchen natürlich nicht.
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Es reicht schon der Verdacht einer Straftat, es muss nicht mal eine schwere sein. Bei Ordnungswidrigkeiten aber, wie du selbst sagst, natürlich nicht.
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stefank schrieb:
Es reicht schon der Verdacht einer Straftat, es muss nicht mal eine schwere sein. Bei Ordnungswidrigkeiten aber, wie du selbst sagst, natürlich nicht.


Stichwort Blatter...
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
DBecki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war. (...)


Du glaubst also, die Bußgeldstelle liest hier mit, und der User heisst mit richtigem Namen Mr. Magic Style?


Ich würde mich echt kaputt lachen, wenn die Verkehrssünderin wirklich Mrs. Magic Style heißen würde.  


Da würd ich mitlachen. Und zwar drei Tage lang.  
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Frau Magic Style. Beate Magic Style.      
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stefank schrieb:
DBecki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Wegen 20 Euro würde ich erst gar nicht fragen, ob und wie man sich drücken kann. Gibt es eigentlich auch noch Leute, die Verantwortung übernehmen, was sie getan haben?  


Vor allem ist er so clever, hier im öffentlichen Forum zuzugeben, dass es tatsächlich seine Frau war. (...)


Du glaubst also, die Bußgeldstelle liest hier mit, und der User heisst mit richtigem Namen Mr. Magic Style?


Heisst sie nicht?
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Ernst Kuzorra seine Frau ihr Stadion sach ich nur.

Nicht Mrs. Magic Style, sondern Mr. Magic Style seine Frau heisst die Frau, die so schnell unterwegs war.
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Um nochmal auf die Frage zurückzukommen:

Mutmaßlich wird die Bußgeldstelle euch die Polizei vorbeischicken, falls deine Frau sich zu schade ist die 20€ zu bezahlen. Die werden dann aufgrund der beschriebenen Bildqualität und der damit verbundenen Ermittlungschancen sicherlich hochmotiviert bei euch aufschlagen. Und dann versuchen sie entweder, euch mit irgendeinem phiesen Trick das Ding doch noch aus den Rippen zu leiern, oder sie lassen sich (wahrscheinlicher) mit einem simplen "Nein" und dem Verweis auf das Foto abspeisen.
Man sollte sich halt nicht zu dumm anstellen. Dann kostet es nämlich (siehe Thema Bearbeitungsgebühr) gleich mehr als das doppelte.


Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.
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EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?
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Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


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