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Rechtliche Frage (mal wieder) - Blitzer

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2 Dinge:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?

b) Situation: Mobiler Blitzer steht auf einem Bürgersteig. Darf die Polizei mir treuem Bürger hier mein Recht verwehren, auf meinem Steig zu stehen, nur weil ich zufällig direkt vor einem Blitzer stehe?
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Ich kenne zwar keine Details, aber irgnedwie klingt das sympatisch!
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untouchable schrieb:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?


Ich vermute, es kommt auf die Kommunikationsrichtung an.  
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untouchable schrieb:
2 Dinge:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?

b) Situation: Mobiler Blitzer steht auf einem Bürgersteig. Darf die Polizei mir treuem Bürger hier mein Recht verwehren, auf meinem Steig zu stehen, nur weil ich zufällig direkt vor einem Blitzer stehe?

a. Dazu gab es mal einen Prozess. In der Revision wurde dann festgestellt, dass es grundsätzlich eine Beleidigung ist, aber vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt und damit gerechtfertigt ist.

b. Nein, ist glaub ich nicht erlaubt, da gab schon einige Berichte drüber. Gilt als Behinderung der Polizeiarbeit.
Melde es halt an den regionalen Radiosender.
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Merci, bin ich ja beruhigt.
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Hier ist noch eins.



Die Polizei führte eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durch ein im Gebüsch aufgestelltes Radargerät durch. Der Angeklagte bezeichnete gegenüber einer dritten Person, aber in Gegenwart des die Messung durchführenden Beamten, dieses Vorgehen als "Wegelagerei" und wurde sowohl vom Amts- wie auch vom Landgericht wegen Beleidigung verurteilt. Erst das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. III 2b Ss 224/02-2/03, ADAJUR Dok.Nr. 55788) hob diese Entscheidung auf und sprach den Angeklagten frei.

Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, die Beleidigung des Beamten folge aus dem Umstand, dass der Angeklagte durch die Verwendung des Wortes "Wegelagerei" den Beamten einem Wegelagerer und einem Straßenräuber gleichgesetzt und damit seine Ehre angegriffen habe. Im Gegensatz dazu sah das Oberlandesgericht diese Titulierung vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Weiter urteilte das OLG, dass lediglich die verdeckte Durchführung der Geschwindigkeitskontrolle kritisiert wurde. Eine Schmähung des Beamten oder eine Formalbeleidigung sei nicht festzustellen. Eine herabsetzende oder scharfe Äußerung wäre erst dann vom Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dafür waren vorliegend keine Anhaltspunkte gegeben.

Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...efault.asp
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untouchable schrieb:
2 Dinge:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?

b) Situation: Mobiler Blitzer steht auf einem Bürgersteig. Darf die Polizei mir treuem Bürger hier mein Recht verwehren, auf meinem Steig zu stehen, nur weil ich zufällig direkt vor einem Blitzer stehe?


Irgendwie bist du ein Held - Der Robin Hood 2007

Mal ne ganz simple Frage an HG und andere Experten, darf die Polizei eigentlich auf einen Buergersteig eine Radarfalle aufstellen? Behindert sie dadurch nicht der Verkehr der Fussgaenger und bringt sie sogar in Gefahr?

Gruss Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:
untouchable schrieb:
2 Dinge:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?

b) Situation: Mobiler Blitzer steht auf einem Bürgersteig. Darf die Polizei mir treuem Bürger hier mein Recht verwehren, auf meinem Steig zu stehen, nur weil ich zufällig direkt vor einem Blitzer stehe?


Irgendwie bist du ein Held - Der Robin Hood 2007

Mal ne ganz simple Frage an HG und andere Experten, darf die Polizei eigentlich auf einen Buergersteig eine Radarfalle aufstellen? Behindert sie dadurch nicht der Verkehr der Fussgaenger und bringt sie sogar in Gefahr?

Gruss Afrigaaner  

Die stehen auch auf Radwegen mit ihren Autos rum, wäre ja auch mal was neues wenn sich diese Abzocker an Regeln halten würden, das müssen nur wir Normalbürger machen.
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untouchable schrieb:
2 Dinge:

a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?

b) Situation: Mobiler Blitzer steht auf einem Bürgersteig. Darf die Polizei mir treuem Bürger hier mein Recht verwehren, auf meinem Steig zu stehen, nur weil ich zufällig direkt vor einem Blitzer stehe?



Für Dich würde sich echt eine Rechtschutzversicherung lohnen.  
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Nicht schlecht Unabhängig von der Frage , ob " Wegelagerer" eine Beleidigung ist....

Haben die Deine Personalien aufgenommen? Darf das Ordnungsamt dies ?
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Friendly_Fire schrieb:


Für Dich würde sich echt eine Rechtschutzversicherung lohnen.  



'Ein brennendes Haus kann man nicht versichern'  
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Bigbamboo schrieb:
Friendly_Fire schrieb:


Für Dich würde sich echt eine Rechtschutzversicherung lohnen.  



'Ein brennendes Haus kann man nicht versichern'    


 
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Dirty-Harry schrieb:
Nicht schlecht Unabhängig von der Frage , ob " Wegelagerer" eine Beleidigung ist....

Haben die Deine Personalien aufgenommen? Darf das Ordnungsamt dies ?


Nö, aber sie haben ja mein Kennzeichen.
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ich habe mal in Dietzenbach eine MEssung behindert. Sie standen auf einem von drei Parkplätzen und haben aus dem AUto raus geblitzt. Ich habe mich direkt dahinter gestellt und wuirde angemosert, das ich die Messung behindere .... war mir egal (hey.... 3 Parkplätze ... einer von denen besetzt und ein zweiter "behindert" die Messung?? Hallo ?)

bei mir kam nichts....
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jazon123 schrieb:
ich habe mal in Dietzenbach eine MEssung behindert. Sie standen auf einem von drei Parkplätzen und haben aus dem AUto raus geblitzt. Ich habe mich direkt dahinter gestellt und wuirde angemosert, das ich die Messung behindere .... war mir egal (hey.... 3 Parkplätze ... einer von denen besetzt und ein zweiter "behindert" die Messung?? Hallo ?)

bei mir kam nichts....


Mein Fall war etwas anders:Auf der B3( Richtung Ffm.) hat ein Kasper-in Höhe altes Zollhaus unter der Brücke- mitten auf der Fahrbahn gestanden und Bilder wegen Einhaltung der Gurtpflicht gemacht.

Einige Fahrzeuge vor mir hat sich ein Fahrer heftig erschrocken und es gab beinah ein Massenunfall.

Ich bin direkt zur Polizei und habe Anzeige wegen gefährlicher Verkehrsbehinderung gemacht.
Natürlich warte ich bis heute auf Antwort..............
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propain schrieb:

Die stehen auch auf Radwegen mit ihren Autos rum, wäre ja auch mal was neues wenn sich diese Abzocker an Regeln halten würden, das müssen nur wir Normalbürger machen.


Seid ich vor wenigen Jahren mal auf der A66 von einem Streifenwagen, der nicht im Einsatz war (wie sich später herausstellte, war es eine Überführungsfahrt), massivst bedrängelt wurde (ca. 5m Abstand), schockt mich bei den Jungs gar nichts mehr. Auch die Duisburger Polizei hat auf dem Weg nach Potsdam in dieser Saison (der MSV spielte zeitglich mit der SGE in Babelsberg) hat sich nicht gerade an die StVo gehalten. Den Erfolg meiner Beschwerden könnt ihr euch ja selber ausmalen.
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untouchable schrieb:
a) Ist "Wegelagerer" eine Beleidigung im juristischen Sinne?


Interessehalber: Wie schaut es mit einem Vergleich mit dem Raubrittertum?
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propain schrieb:
Die stehen auch auf Radwegen mit ihren Autos rum, wäre ja auch mal was neues wenn sich diese Abzocker an Regeln halten würden, das müssen nur wir Normalbürger machen.


Da gab es neulich mal den Fall, dass ein Radfahrer auf dem Radweg fuhr, mit einem Blitzer zusammengeprallt ist und dieser dabei zerstört wurde.  

Ihr wisst ja wie ich zu Radwegen stehe. War der Brüller im Radforum  
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Dirty-Harry schrieb:

Ich bin direkt zur Polizei und habe Anzeige wegen gefährlicher Verkehrsbehinderung gemacht.
Natürlich warte ich bis heute auf Antwort..............


deswegen gibt man anzeigen gegen die polizei am besten direkt bei der staatsanwaltschaft auf


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