>

Strafrechtliche Frage

#
Hallo Leute,

ich habe hier folgenden Fall und wäre sehr dankbar für brauchbare Antworten.

Ich arbeite seit August 2010 wochenends auf 400-Euro-Basis in meinem Betrieb B. Am 31. Dezember habe ich ungefähr um 21:30 einen Kassenbonzettel in den Tresor gelegt, auf dem ich meine Urlaubsentgeltforderung knapp formuliert habe. Keine Beleidigungen etc... lediglich woraus sich die Forderung ergibt und wie sie sich zusammensetzt.

B hat zwei Geschäftsführer, nennen wir sie G1 und G2 (miteinander verwandt). Gegen Ende meiner gestrigen Schicht kam nun G2 in die Filiale und drückte mir das Kündigungsschreiben in die Hand. Anlass der Kündigung sei lediglich die unangemessene Form meiner Forderungserklärung (wer's glaubt ) und dass G1 (der regelmäßig den Tresor leert) sich sowas nicht gefallen lassen müsse, wobei G2 aber eingesteht, dass mir dieses Geld ohne Zweifel zusteht und dieses auch zeitnah überwiesen wird. Da ich unter solchen Voraussetzungen eh nicht mehr dort arbeiten möchte, unterschreibe ich also den Wisch, auf dem ich den Zugang der Kündigungserklärung bestätige (auch wenn G2 sowieso einen Zeugen mitgebracht hat).

Das lustige ist jetzt, dass sich G1 und G2 offenbar nicht richtig abgesprochen haben. Auf dem Kündigungsschreiben (wahrscheinlich von G1 aufgesetzt) steht nämlich entgegen der Erklärung von G2, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgte, also eben nicht verhaltensbedingt (hätte ja eine Abmahnung vorausgesetzt). Um diesen Anschein einer ordentlichen Kündigung zu erwecken, wurde sogar der 31.12.2011 als Datum angegeben, an dem das Schreiben erstellt wurde (Ort, den 31.12.2011), um vorzutäuschen, dass das Kündigungssschreiben vor Eingang meiner Forderung erstellt wurde und nicht mit meiner Forderung in Zusammenhang steht.

Da wir an diesem Tag um 23 Uhr dicht gemacht haben und natürlich weder G1 noch G2 bis dahin vorbeigeschaut haben, ist natürlich völlig ausgeschlossen, dass dieses Schreiben noch am selben Tag erstellt wurde.

Meine Frage ist, ob sich die beiden hier nicht eventuell strafbar gemacht haben? Urkundenfälschung?

Ich hätte jeweils einen Zeugen für die Tatsache, dass ich meinen Zettel am 31.12.2011 um 21:30 eingeworfen habe und G1 und G2 bis 23:15 Uhr nicht anwesend waren, als auch für den Umstand, dass G1 erst am nächsten Mittag den Tresor geleert hat.
#
"...Meine Frage ist, ob sich die beiden hier nicht eventuell strafbar gemacht haben? Urkundenfälschung?..."

Wie dass denn bitte???
Wie willst Du nachweisen dass die beiden das Schreiben NICHT am 31.12.2011 aufgesetzt haben?
Und was soll das bringen?

Wenn Du die Zustellung der Kündigung bestätigt hast, dann doch sicher mit Unterschrift + DATUM, dies allein zählt.
Verstehe die ganze Problematik nicht so recht....
#
Eintracht-Laie schrieb:
"...Meine Frage ist, ob sich die beiden hier nicht eventuell strafbar gemacht haben? Urkundenfälschung?..."

Wie dass denn bitte???
Wie willst Du nachweisen dass die beiden das Schreiben NICHT am 31.12.2011 aufgesetzt haben?
Und was soll das bringen?

Wenn Du die Zustellung der Kündigung bestätigt hast, dann doch sicher mit Unterschrift + DATUM, dies allein zählt.
Verstehe die ganze Problematik nicht so recht....


Ich hätte auch gar nicht unterschreiben müssen, dann hätte das an der Wirksamkeit der Erklärung auch nichts geändert. Ich frage mich in dem Zusammenhang lediglich, ob man sich strafrechtlich angreifbar macht, wenn man das Kündigungsschreiben vorsätzlich mit einem falschen Datum versieht, um den Anschein zu erwecken, dass der Anlass der Kündigung nichts mit meiner Forderung zu tun hätte.
#
Ich habe mir jetzt diesen langen Text durchgelesen, und eine Weile damit zugebracht, den Inhalt zu begreifen.
Nach allem Mühen kann ich insgesamt feststellen, dass sich aus juristischer Sicht auch nicht der Hauch eines Anfangsverdachts für irgendeine Straftat ergibt.
Oh Mann.
#
stefank schrieb:

Nach allem Mühen kann ich insgesamt feststellen, dass sich aus juristischer Sicht auch nicht der Hauch eines Anfangsverdachts für irgendeine Straftat ergibt.
Oh Mann.


Auch nicht, wenn sich herausstellt, dass G1 und G2 heimlich G3 gezeugt haben?
#
voyage schrieb:
stefank schrieb:

Nach allem Mühen kann ich insgesamt feststellen, dass sich aus juristischer Sicht auch nicht der Hauch eines Anfangsverdachts für irgendeine Straftat ergibt.
Oh Mann.


Auch nicht, wenn sich herausstellt, dass G1 und G2 heimlich G3 gezeugt haben?



Jetzt fängt die Sache an, interessant zu werden.  
#
stefank hat (natürlich) Recht. Das was Du schilderst hat null strafrechtliche Relevanz. Soweit ich es inhaltlich durchdrungen habe, zumindest.

Eine Urkundenfälschung hat nix damit zu tun, dass der Inhalt des Schriftstücks "eine Lüge" wäre bzw. nicht der Wahrheit entspricht. Aber das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der einem andauernd begegnet. Die meisten Jura-Studenten (mich irgendwann mal eingeschlossen) verbringen ne Zeit damit, sich diesen Irrglauben aus dem Kopf zu zwingen  ,-)
#
Vielleicht hat das ja gar nichts mit deinem Kassenbon zu tun und G1 wollte dich sowieso zum Jahresende loswerden.
#
WuerzburgerAdler schrieb:
voyage schrieb:
stefank schrieb:

Nach allem Mühen kann ich insgesamt feststellen, dass sich aus juristischer Sicht auch nicht der Hauch eines Anfangsverdachts für irgendeine Straftat ergibt.
Oh Mann.


Auch nicht, wenn sich herausstellt, dass G1 und G2 heimlich G3 gezeugt haben?



Jetzt fängt die Sache an, interessant zu werden.    


Mäßig interessant. G3 ist ja schließlich auch schon 53. Könnte die Mutter aller Walter sein.
#
adlerkadabra schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
voyage schrieb:
stefank schrieb:

Nach allem Mühen kann ich insgesamt feststellen, dass sich aus juristischer Sicht auch nicht der Hauch eines Anfangsverdachts für irgendeine Straftat ergibt.
Oh Mann.


Auch nicht, wenn sich herausstellt, dass G1 und G2 heimlich G3 gezeugt haben?



Jetzt fängt die Sache an, interessant zu werden.    


Mäßig interessant. G3 ist ja schließlich auch schon 53. Könnte die Mutter aller Walter sein.




Walther PK oder Walter Depp Maria?  
#
DerGeyer schrieb:
Vielleicht hat das ja gar nichts mit deinem Kassenbon zu tun und G1 wollte dich sowieso zum Jahresende loswerden.


Vielleicht. Ich habe die Ehre, noch bis Ende Januar dort angestellt zu sein.

Ansonsten, danke für eure Antworten! I was just curious.


Teilen