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EuGH Urteil [Frage zum Führerschein im Ausland]

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Hallo ich habe mal wieder eine rechltiche Frage.
Ein Freund von mir hat 2006 den Führerschein in CZ erworben.

Das ganze ging bis heute ohne Probleme. Heute wurde der Führerschein eingezogen.
Begründung: Im Urteil vom Europäischen Gerichtshof von 2009 wurde festgelegt, dass der Führerschein nicht anerkannt werden muss wenn das Austellungsland und der Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern sind.

Meine Frage ist ob das auch für den 2006 erworbenen Führerschein gilt oder erst für welche die nach dem Urteil  erworben wurden.
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Das gilt natürlich für sämtlich Führerscheine. Die Rechtslage war auch vor dem Urteil schon dieselbe.

Warum hat der das überhaupt gemacht? Außer den hier rechtmäßig erfolgten Führerscheinentzug zu umgehen fällt mir nichts ein. Find ich generell ziemlich dreist.
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tutzt schrieb:
Das gilt natürlich für sämtlich Führerscheine. Die Rechtslage war auch vor dem Urteil schon dieselbe.

Warum hat der das überhaupt gemacht? Außer den hier rechtmäßig erfolgten Führerscheinentzug zu umgehen fällt mir nichts ein. Find ich generell ziemlich dreist.  


Vorher war die Rechtslage nicht klar. Und warum soll man es nicht machen bei einem Preisunterscheid von fast 1000 Euro.
Die Möglichkeit war zu diesem Zeitpunkt gegeben und rechtlich gab es ncihts was dagegen gesprochen hat.
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crasher1985 schrieb:
tutzt schrieb:
Das gilt natürlich für sämtlich Führerscheine. Die Rechtslage war auch vor dem Urteil schon dieselbe.

Warum hat der das überhaupt gemacht? Außer den hier rechtmäßig erfolgten Führerscheinentzug zu umgehen fällt mir nichts ein. Find ich generell ziemlich dreist.  


Vorher war die Rechtslage nicht klar. Und warum soll man es nicht machen bei einem Preisunterscheid von fast 1000 Euro.
Die Möglichkeit war zu diesem Zeitpunkt gegeben und rechtlich gab es ncihts was dagegen gesprochen hat.



Na ja, es ist ja nicht so, dass viele 100 "arme" Jugendliche ins Ausland geflüchtet sind, um ihren Führerschein dort günstiger zu erlangen - es war ja wohl eher so, dass viele Suffköppe, die den Führerschein entzogen bekommen haben und mehrfach durch die MPU gerasselt sind ins Ausland geflüchtet sind und dort den Lappen neu gemacht hatten.
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soweit ich mich erinner gab es in dem zusammenhang auch ein urteil in welchem der Führerschein als gültig anerkannt wurde, sofern es sich um den ersterwerb der Fahrerlaubnis handelte.

nicht anerkannt werden hingegen führerscheine die im nachbarland erworben werden, wenn man eine sperrfrist im eigenen land hat (alk/drogenfahrten)

Die 185Tage regel wird im übrigen in unseren nachbarländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Das Urteil das Du verlinkt hast, habe ich nur kurz überflogen, scheint aber genau das wieder zu geben. Hier geht es ja um eine "deutsche Fahrerlaubnis die wegen Drogen- bzw. Alkoholkonsums entzogen wurde"

Wenn das auch auf Deinen Freund zutrifft, gibt es eh keine zwei Meinungen..


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