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Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommt

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In der Bundesregierung ist die Meinungsbildung über eine Altersvorsorgepflicht der Selbständigen ziemlich abgeschlossen. Uneinig ist man sich noch am wie.

Während die Union die weitgehende Einbeziehung bislang nicht in der Rentenversicherung oder gleichgelagerten berufständischen Versorgungswerken versichterten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung anstrebt plädiert die FDP für ein Wahlmodell zwischen gesetzlicher und privater Altersvorsorge.

Ursache für diese Überlegungen sind Prognosen über eine hohe Anzahl von Selbständigen, die nach Beendigung ihres Berufslebens kaum Altersvorsorge geleistet haben und dann über die Grundsicherung der Allgemeinheit "zur Last fallen".

Da werden sich einige selbständige ganz schon umgucken, wenn von Ihren Bruttogewinnen nicht nur Steuern und Krankenversicherung sondern auch 19,6% Rentenversicherung fällig werden - das ist knapp ein Fünftel nur um sich mal das Ausmaß zu vergegenwärtigen. Da gibt es keinen Arbeitgeber der die Hälfte übernimmt.

Gerade Unternehmer in der Gründungsphase können das kaum stemmen und für viele kleinere Unternehmer bedeutet diese Belastung kurz über lang die Geschäftsaufgabe. Das ist jetzt völlig wertungsfrei prognostiziert.

Interessant dürfte sein, ob die Pflichtrentenversicherung für alle selbständigen Tätigkeiten gilt, ob es wie bei der freiwilligen GKV-Versicherung geschätzte Mindestgewinne geben wird, ob die Rentenversicherung bei nebenberuflicher Selbständigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zu den Rentenbeiträgen aus Lohn/Gahalt anfallen werden.
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EFCB schrieb:

Da werden sich einige selbständige ganz schon umgucken, wenn von Ihren Bruttogewinnen nicht nur Steuern und Krankenversicherung sondern auch 19,6% Rentenversicherung fällig werden - das ist knapp ein Fünftel nur um sich mal das Ausmaß zu vergegenwärtigen. Da gibt es keinen Arbeitgeber der die Hälfte übernimmt.

Das ist das Los auch derjenigen Selbständigen, die Beitrage an Versorgunsgwerke abführen. Man dürfte von daher wenig schockiert sein.

Gerade Unternehmer in der Gründungsphase können das kaum stemmen und für viele kleinere Unternehmer bedeutet diese Belastung kurz über lang die Geschäftsaufgabe. Das ist jetzt völlig wertungsfrei prognostiziert.

Konsequent weitergedacht meine ich, dass ein Kleinunternehmer, den die Rentenversicherungsbeiträge überfordern, seine wirtschaftliche Situation bereits deshalb zu überdenken haben wird, weil er ja auch ohne eine Beitragspflicht Vorsorge treffen sollte bzw. muss, um nicht im Alter absicherungslos zu sein.

So gesehen ist die Idee vielleicht gar nicht so falsch.
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Das Hauptproblem wird sein, wen betrifft das Ganze und ab wann.

Viele Selbständige haben ja bereits sogenannte Rürup-Verträge oder sorgen durch Sparpläne bzw. Versicherungen bereits für ihr Alter vor. Wenn dann plötzlich die Rentenversicherunsbeiträge obenauf kommen ohne daß Kündigungsmöglichkeiten bei den anderen Geldanlagen bestehen oder nur mit erheblichen Verlusten des angesparten Kapitals -dann bleibt unter Umständen nicht mehr viel zum Leben übrig. Und keine Bank gibt Existenzgründern mehr Kredite weil die Tilgungsraten nicht mehr so hoch sein können.

Vermutlich wird es bei der Einführung eine Altersgrenze mit Wahlmöglichkeit geben, aber ich erwarte daß es jeden Selbständigen unter 50 Jahren voll erwischen dürfte.

Man muß sich dann auch darüber klar sein, daß viele kleinere Selbständige ihren Laden bzw. Kiosk schließen werden wenn plötzlich knapp 20% des hart erarbeiteten Gewinnes eingesackt werden. Dann rechnet sich das alles nicht mehr.

Außerdem müssen die Beiträge selbst dann gezahlt werden wenn noch gar keine Einnahmen da sind. Wer etwa seine Kohle mit Weihnachtsmärkten macht und nur im Dezember Einnahmen hat muß sehr wohl auch in den anderen 11 Monaten im Voraus  löhnen. Wehe dem der keine Ersparnisse hat.
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EFCB schrieb:

Ursache für diese Überlegungen sind Prognosen über eine hohe Anzahl von Selbständigen, die nach Beendigung ihres Berufslebens kaum Altersvorsorge geleistet haben und dann über die Grundsicherung der Allgemeinheit "zur Last fallen".


Wenn das tatsächlich der Grund wäre, dann sollte man mMn denjenigen Selbständigen entgegenkommen, die bereits "selbständig"   über Rürup, Riester o.ä. privat vorsorgen.

Der wahre Grund dürfte aber eher darin liegen, mal wieder weitere Einnahmenquellen zu generieren.
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Als Selbständiger kannst Du nicht riestern. Es sei denn die bessere Hälfte hat sich irgendwo unselbständig verdingt. Dann geht das quasi als Anhängsel.
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EFCB schrieb:
Als Selbständiger kannst Du nicht riestern. Es sei denn die bessere Hälfte hat sich irgendwo unselbständig verdingt. Dann geht das quasi als Anhängsel.


Yep, aus eigener Erfahrung weiß ich das. War auch mehr oder weniger als Synonym für die verschiedenen privaten Vorsorgen gedacht, bei denen bestimmte Eckdaten (Rentenalter) fest vorgegeben sind.

Für mich stellt sich nun in der Tat die Frage, wen und ab wann die neuen Pläne treffen sollen.
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Gab es nicht vor einigen Jahren auch eine  Änderung in   der Krankenversicherung dahingehend,daß die Selbständigen verpflichtet worden sind ,entweder eine frw. GKV oder eine PKV zu führen?

Irgendetwas war da doch ? Dann wäre diese RV-Pflicht  ja evtl.so eine Art Fortführung der Gesetzeslinie

Soll keine(Be-) Wertung der evtl.RV-Pflicht sein,weil mir klar ist, daß Arbeitnehmer-und Selbständige aus den bereits auch genannten Gründen nicht einfach so über einen Kamm geschert werden könnnen.
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Einige Aspekte zur laufenden Entscheidungsfindung in der Koalition:

http://www.mittelstanddirekt.de/home/versichern_und_vorsorgen/nachrichten/von_der_leyen_will_vorsorgepflicht_fuer_selbstaendige.html

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/vorschlag-der-arbeitnehmergruppe-union-will-selbststaendige-in-gesetzlicher-rente_aid_695709.html

Ich schätze, daß in der restlichen Legislaturperiode keine Änderungen greifen. Aber dann, denn SPD und Grüne werden mindestens die CDU-Positionen mittragen. Und die FDP hat dann nichts mehr zu sagen.

Auf jeden Fall wäre eine gwisse Vorlaufzeit gut damit sich jeder Betroffene zeitlich darauf einstellen kann.
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Eine Vorsorgepflicht finde ich im Prinzip auch begrüssenswert.

Eine "gesetzliche Rentenversicherungspflicht" und das dann womöglich auch noch nachträglich, d.h. nachdem man privat entsprechend vorgesorgt hat, wäre allerdings mMn Humbug.
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EFCB schrieb:
Einige Aspekte zur laufenden Entscheidungsfindung in der Koalition:

http://www.mittelstanddirekt.de/home/versichern_und_vorsorgen/nachrichten/von_der_leyen_will_vorsorgepflicht_fuer_selbstaendige.html

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/vorschlag-der-arbeitnehmergruppe-union-will-selbststaendige-in-gesetzlicher-rente_aid_695709.html

Ich schätze, daß in der restlichen Legislaturperiode keine Änderungen greifen. Aber dann, denn SPD und Grüne werden mindestens die CDU-Positionen mittragen. Und die FDP hat dann nichts mehr zu sagen.

Auf jeden Fall wäre eine gwisse Vorlaufzeit gut damit sich jeder Betroffene zeitlich darauf einstellen kann.


Sind doch gute Ansätze dabei:

- bis eine Rente in Höhe der Grundsicherung angesammelt ist(wäre ein Weg die eigene Gestaltungsfreiheit nicht über Gebühr in die Pflicht zu nehmen)

-Pfändungssicher(klingt auch sehr sinnvoll, was Frau v.d. Leyen sagt)

Donnerwetter und Respekt. Die CDU startet hier aber eine vom Ansatz her gute und einschneidende Modifizierung , die SPD,Grünen und Linken nicht eingefallen ist ?  
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Letztendlich geht es doch um was anders. Um die Plünderung der Versorgungswerke. Und die wird kommen. Dann geht es allen endlich nicht mehr, mehr oder weniger gut, sondern endlich allen gleich schlecht.

Hatten wir ja schon mal.
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Wir sind uns aber alle einige darüber, das was passieren muss.

Ich habe in meinem Leben so viele Kleinunternehmer kennen gelernt, die wirklich nur von der Hand in den Mund leben und nicht einen Einzigen müden Euro in die Altersvorsorge stecken.

Und diese Leute werden mit absoluter Sicherheit später zum Sozialfall, um dieses hässliche Wort mal in den Mund zu nehmen.
Zur Zeit beschäftige ich auch einen Subunternehmer der so auf etwa 120 Stunden im Monat bei mir kommt.
Hinzu kommen etwa 100 Stunden Die Er noch in anderen Unternehmen oder bei Privatauftraggebern arbeitet.
Alles gegen Rechnung und völlig seriös.

Mit diesen ca. 220 Stunden und bei einem Std.-Lohn von 17,50 € hat Er also knapp 4000 € im Monat.
Ich weiß ganz sicher das Er nix für´s Alter macht.
Warum ist mir egal, das ist nicht meine Sache, aber dennoch würde es Ihm bei so nem Betrag sicher nicht schwer fallen 500 € im Monat für´s Alter ab zu zwacken.
Mit 40 Jahren ist Er in einem Alter wo 500€ im Monat angelegt, jetzt noch etwa 700 € Rente ab dem 65. Lebensjahr bringen würden.
Dies würde zwar nicht reichen, wäre aber in Richtung Grundsicherung der einzig richtige Weg.

Bei mir sieht die Sache anders aus.
Ich werde bald 53, bin seit über 20 Jahren selbstständig und habe deshalb nur einen pompösen Rentenanspruch von z.Zt. etwa 350,00 € aus nichtselbstständiger Arbeit.
Aber das wusste ich, als ich mich damals selbstständig gemacht habe.
Als ich mich dann vor 12 Jahren mal hingesetzt habe, und habe mir durchgerechnte was ich durch meine 3 LV´s und die Direktzusage zu erwarten habe, bin ich fürchterlich erschrocken.
Den Gesamtbetrag als Einmalzahlung in eine Rentenkasse eingezahlt mit monatlicher Rentenzahlung hat mir das nicht gereicht.
Also habe ich vor 12 Jahren noch einmal eine solche Rentenvorsorge abgeschlossen, die mir bereits ab meinem 58. Lebensjahr ( da wollte ich eigentlich aufhören.   )
zusätzlich ne schöne monatliche Rente einbringt.
Natürlich muss man auch das Geld dafür haben um die Beiträge zu zahlen.

Ich für meinen Teil bin deshalb auch an die insgesamt 4 Vorsorgen fest gebunden.
Kündigungen oder Beitragsfreistellungen kämen für mich nicht in Frage.
Allerdings bin ich finanziell an einem Limit angelangt, wo es mir nicht möglich wäre da noch einmal was ab zu drücken, egal wo hin.

Da muss vom Gesetzgeber eine klare Regelung gefunden werden, die in meinen Augen nur so aussehen kann, das Derjenige der eine private Altersvorsorge in bestimmter Höhe nachweisen kann, von irgendwelchen Zwangsversicherungen ausgenommen wird.

Toll fände ich sogar, wenn man diese Versicherungen oder Vorsorgen dann sogar fest gebunden für so etwas nachweisen müsste, diese dann aber gleichzeitig auch bis zu nem bestimmten betrag pfändungsfrei wären. ( Man weiß ja nie, was noch kommt.   )
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kleine Frage am Rande...

welche Krankenversicherung ist den für einen selbständigen Umsatz 60.-80.000 im Jahr am besten?!
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BernemerAdler75 schrieb:
kleine Frage am Rande...

welche Krankenversicherung ist den für einen selbständigen Umsatz 60.-80.000 im Jahr am besten?!


Schau doch mal hier rein:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11187556/
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Misanthrop schrieb:
BernemerAdler75 schrieb:
kleine Frage am Rande...

welche Krankenversicherung ist den für einen selbständigen Umsatz 60.-80.000 im Jahr am besten?!


Schau doch mal hier rein:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11187556/


Danke!  


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