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Frage an die Forumsanwälte - Mobilfunk

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Hallo zusammen,

muss hier mal nachfragen. Hab im Dezember meinen Handyvertrag telefonisch verlängert. Soweit so gut. Da mein Mobilfunkanbieter mein Handy offziell nicht bezuschussen darf, machen die immer folgenden Deal:

Man bezahlt Betrag X einmalig. Desweiteren werden für 24 Monate 15,00 Euro auf der Rechnung belastet, was dann aber auch gleichzeitig wieder als Gutschrift erfolgen soll. So wurde es mir im Vertragsgespräch auch mitgeteilt. Dieses wurde auch aufgezeichnet.

Jetzt wurden mir besagte 15,00 Euro belastet, jedoch die Gutschrift beträgt nur 12,61 Euro, da die Mehrwertsteuer abgezogen wurde.

Klar, sind "nur" 2,39 Euro Differenz im Monat, aber im Rahmen eines 24-Monatsvertrages macht es knapp 60,00 Euro aus, an denen sich der Mobilfunkbetreiber in meinen Augen bereichert.

Ist dies legitim oder habe ich da Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
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P.S. Vom Abzug der Mehrwertsteuer wurde im Gespräch nichts erwähnt, es hiess nur, 15 Euro werden belastet, 15 Euro werden gutgeschrieben!!!
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Es kann sein, dass der Anbieter annimmt, dass du vorsteuerabzugsfähig bist (d.h. gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt verrechnest). Wenn das nicht der Fall ist, solltest du ihm das mitteilen.
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Hier die Antwort meines Anbieters.

"Guten Tag Herr emmkay,

Mit dem iPhone haben Sie sich ein besonders hochwertiges Handy ausgesucht.

Damit wir Ihnen dieses zu den günstigen Konditionen anbieten können, werden wir Ihnen 24 Monate lang 15 Euro in Rechnung stellen, die zeitgleich auch wieder gut geschrieben werden.

Die Gutschrift in Höhe von 12,6050 Euro wird als Nettobetrag ausgewiesen. Die Gutschrift sehen Sie auf Ihren Rechnungen unter dem Punkt "Zu Ihren Gunsten".
Über der Information zum Abbuchungstermin wird auf den Nettobetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben, sodass die Gutschrift in Höhe von 15 Euro ausgewiesen wird.

Somit bleibt alles beim besprochenen Endpreis.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Info weiterhelfen konnten.

Einen schönen Tag für Sie!
"

Ich bitte um eine Meinung eines Rechtsexperten.

Habe darauf nur geantwortet, dass ich nicht zufrieden mit der Antwort bin und das mit der Vorsteuerabzugsfähigkeit mitgeteilt.

Wie verhalte ich mich am besten weiter?
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Ich bin ausdrucklich kein Rechtsexperte, aber spiele gerne mit Zahlen  

Wenn die Rechnung zum Beispiel ungefähr so aussieht, also die Gutschrift zum Tragen kommt, bevor die MwSt auf den Gesamtbetrag gerechnet wird...

Nettobetrag:
Grundgebühr+Telefonate = 50 EUR
Gutschrift = 12,61
Nettobetrag gesamt = 37,39
+ Mehrwehrsteuer = 7,11
Bruttobetrag inkl. MwSt = 44,50

...dann würde ich sagen passt das schon. Wären die Beträge alle komplett mit MwSt ausgewiesen, hättest du 59,50 EUR -15 EUR = 44,50 EUR. Also den gleichen Wert, denn es entfällt praktisch durch die Reduktion des Nettobetrages um 12,61 EUR auch die zusätzliche Mehrwertsteuer von 2,39 EUR.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht ganz  
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ElzerAdler schrieb:
Ich bin ausdrucklich kein Rechtsexperte, aber spiele gerne mit Zahlen  

Wenn die Rechnung zum Beispiel ungefähr so aussieht, also die Gutschrift zum Tragen kommt, bevor die MwSt auf den Gesamtbetrag gerechnet wird...

Nettobetrag:
Grundgebühr+Telefonate = 50 EUR
Gutschrift = 12,61
Nettobetrag gesamt = 37,39
+ Mehrwehrsteuer = 7,11
Bruttobetrag inkl. MwSt = 44,50

...dann würde ich sagen passt das schon. Wären die Beträge alle komplett mit MwSt ausgewiesen, hättest du 59,50 EUR -15 EUR = 44,50 EUR. Also den gleichen Wert, denn es entfällt praktisch durch die Reduktion des Nettobetrages um 12,61 EUR auch die zusätzliche Mehrwertsteuer von 2,39 EUR.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht ganz    


Diese Erklärung scheint mir richtig zu sein.
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Ich hatte vor kurzem mein Auto zur Inspektion. Preis: 350 EUR. Bezahlt habe ich mit einem 20-EUR-Inspektionsgutschein, den ich beim Kauf des Auto im gleichen Autohaus bekommen habe und 330 EUR per EC-Karte. Auf der Rechnung stand dann eine Gutschrift von (irgendwas krummes), was plus MwSt dann die 20 EUR waren.

Die Handyrechnung scheint mir zu stimmen. Du bekommst die 15 EUR eben in Form von 12,61 EUR Rechnunggutschrift und 2,39 EUR nicht zu bezahlender MwSt. Effektiv zahlst du 15 EUR weniger als du sonst bezahlen müsstest. Dass die Händler es so machen müssen, hat rechtliche Gründe: sie müssen die MwSt für die komplette Rechnung ausweisen und können nicht einfach am Ende 15 (oder in meinem Falle 20) EUR abziehen.
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Oki. Danke

Kann geschlossen werden


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