Also als allererstes wĂŒrde ich dem Heilbronner mal e paar Eintracht-Uffbabber auf die Heckscheibe knallen!
Nein, SpaĂ beiseite:
Mir ist die Ptoblematik durchaus gelĂ€ufig und es ist einfach Ă€rgerlich, weil man erstmal nix machen kann. Der Ausgang der Sache wĂŒrde mich natĂŒrlich brennend interessieren.
Jeglicher Versuch das Auto wegzuziehen, wegzuruckeln usw. ist zu unterlassen. Auch wenn Du schuldlos bist, bist Du hinterher der Dumme. Fotos, Zeugen, Taxi, Quittungen alles ok, auch wenn das mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Auch mit dem Zentralregister der Versicherer ist nicht schlecht, auch wenn das erstmal nix bringt. Hausmeister kein Bock, Baugenossenschaft am WE nicht erreichbar, dennoch ĂŒber diese am Mo. den eigentlichen Mieter des Parkers ausfindig machen, denn der kann ja den Parker an einen xbeliebigen Anwohner aus der Nachbarschaft weitervermietet haben und bei dem richtig auf den Putz hauen. Ordnungsamt und Polizei machen bei PrivatgelĂ€nde gar nix, solange keine Gefahr in Verzug ist.
Es kann nach meinem juristischen Laienverstand eigentlich nur zwei Hauptpunkte zu beachten geben:
1. Keine "Selbstjustiz", also nix am "gegnerischen" Auto machen.
2. Dir entstehende Mehr-Kosten - also eine Differenzrechnung - fĂŒr andere Verkehrsmittel, z. B. Taxikosten, Flugzeugkosten, Bahnkosten, Hotelkosten usw., die gegenĂŒber einer "normalen" Autofahrt mit dem (blockierten) eigenen Wagen entstehen, dem "Blockierer" in Rechnung stellen, mahnen, wenn er nicht bezahlt, dann Mahnbescheid beantragen usw. Hoffentlich ist der Mensch ĂŒberhaupt zahlungsfĂ€hig!!
Tolle Situation. Mit konnte mal in einer Ă€uĂerst skurilen Situation durch die Polizei geholfen werden. Als ich am Sonntagvormittag aus dem Fenster guckte stand ein Klappwohnwagen-AnhĂ€nger auf der Einfahrt (eines Einfamilienhauses) direkt hinter meinem Auto. Die Polizei hat dann mittels des Nummerschildes den Besitzer kontaktiert, der noch gar nicht festgestellt hatte, dass ihm der AnhĂ€nger wohl nachts gestohlen und einen knappen Kilometer bis zu meiner Einfahrt geschoben wurde. Bis heute weiĂ ich leider nicht welche betrunkenen SpaĂvögel fĂŒr diese grandiose Aktion verantwortlich waren  Â
sotirios005 schrieb: ... Hoffentlich ist der Mensch ĂŒberhaupt zahlungsfĂ€hig!!
Kann dem GeschÀdigten völlig egal sein, da er einen Direktanspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des SchÀdigers hat.
Stand hier aber auch schon irgendwo. Â Â
Wieso hat der GeschÀdigte einen Anspruch an die gegnerische Versicherung?
Hier liegt doch weder eine Unfallsache noch eine BeschÀdigung vom Auto des Betroffenen vor.
Falls der User irgendwelche Kosten geltend macht,kann er diese meines Erachtens nur gegen den Verursacher direkt einfordern. Notfalls auf dem Klageweg.
pelo schrieb: Wieso hat der GeschÀdigte einen Anspruch an die gegnerische Versicherung? ...
Da es bei der Kraftfahrzeugversicherung das Konstrukt des sogenannten Direktanspruchs gibt.
pelo schrieb: ... Hier liegt doch weder eine Unfallsache noch eine BeschÀdigung vom Auto des Betroffenen vor. ...
Sobald der TE Aufwendungen als Folge des falsch abgestellten Fahrzeugs hat, manifestiert sich ein Vermögensschaden, welcher von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
pelo schrieb: Falls der User irgendwelche Kosten geltend macht,kann er diese meines Erachtens nur gegen den Verursacher direkt einfordern. Notfalls auf dem Klageweg.
mimoe schrieb: ...Schade das meine Kiste drĂŒber steht, bei uns im Viertel brennen des öfteren Autos Â
Bei euch im Viertel? Laut deinem Steckbrief ist dein Wohnort ja Frankfurt, hÀtte jetzt gedacht Berlin oder ner Vorstadt von Paris. Aber in welchem Frankfurter Viertel brennen oft Autos? Habe ich ja noch nie mitbekommen. Vielleicht meinste ja auch Frankfurt/Oder.
ich wohne in einem idyllischen stadtteil im nordwesten Â
am samstag ist nichts passiert, am sonntag habe ich ihn in der tiefgarage angetroffen und ihn "leise" gefragt ob in schwaben immer so geparkt wird ( das hallt schön in einer tiefgarage   ). er ( jawohl - keine frau ) hat sich entschuldigt und mir einen braunen euronenschein fĂŒr meine auslagen ĂŒberreicht. aber da bist du ganz schön gekniffen wenn so etwas vorfĂ€llt, am meisten stört mich an der sache das du solche leute noch nicht einmal wegen nötigung belangen kannst.
Taxi nehmen und Kosten wie beschrieben geltend machen.
Nein, SpaĂ beiseite:
Mir ist die Ptoblematik durchaus gelÀufig und es ist einfach Àrgerlich, weil man erstmal nix machen kann.
Der Ausgang der Sache wĂŒrde mich natĂŒrlich brennend interessieren.
Jeglicher Versuch das Auto wegzuziehen, wegzuruckeln usw. ist zu unterlassen. Auch wenn Du schuldlos bist, bist Du hinterher der Dumme.
Fotos, Zeugen, Taxi, Quittungen alles ok, auch wenn das mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.
Auch mit dem Zentralregister der Versicherer ist nicht schlecht, auch wenn das erstmal nix bringt.
Hausmeister kein Bock, Baugenossenschaft am WE nicht erreichbar, dennoch ĂŒber diese am Mo. den eigentlichen Mieter des Parkers ausfindig machen, denn der kann ja den Parker an einen xbeliebigen Anwohner aus der Nachbarschaft weitervermietet haben und bei dem richtig auf den Putz hauen.
Ordnungsamt und Polizei machen bei PrivatgelÀnde gar nix, solange keine Gefahr in Verzug ist.
Viel GlĂŒck!
1. Keine "Selbstjustiz", also nix am "gegnerischen" Auto machen.
2. Dir entstehende Mehr-Kosten - also eine Differenzrechnung - fĂŒr andere Verkehrsmittel, z. B. Taxikosten, Flugzeugkosten, Bahnkosten, Hotelkosten usw., die gegenĂŒber einer "normalen" Autofahrt mit dem (blockierten) eigenen Wagen entstehen, dem "Blockierer" in Rechnung stellen, mahnen, wenn er nicht bezahlt, dann Mahnbescheid beantragen usw. Hoffentlich ist der Mensch ĂŒberhaupt zahlungsfĂ€hig!!
Als ich am Sonntagvormittag aus dem Fenster guckte stand ein Klappwohnwagen-AnhÀnger auf der Einfahrt (eines Einfamilienhauses) direkt hinter meinem Auto. Die Polizei hat dann mittels des Nummerschildes den Besitzer kontaktiert, der noch gar nicht festgestellt hatte, dass ihm der AnhÀnger wohl nachts gestohlen und einen knappen Kilometer bis zu meiner Einfahrt geschoben wurde.
Bis heute weiĂ ich leider nicht welche betrunkenen SpaĂvögel fĂŒr diese grandiose Aktion verantwortlich waren  Â
Das ist ja die groĂe Unbekannte.
Ich verstehe auch nicht wie das Abschleppen 800.-⏠kosten kann?
Das ist echt teuer. Normalerweise sollten 2-3 Cocktails langen, da kommt dann höchstens noch das Taxis drauf Â
Kann dem GeschÀdigten völlig egal sein, da er einen Direktanspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des SchÀdigers hat.
Stand hier aber auch schon irgendwo. Â
Cool - ich habÂŽ ihn verstanden! Â
chapeau
Wieso hat der GeschÀdigte einen Anspruch an die gegnerische Versicherung?
Hier liegt doch weder eine Unfallsache noch eine BeschÀdigung vom Auto des Betroffenen vor.
Falls der User irgendwelche Kosten geltend macht,kann er diese meines Erachtens nur gegen den Verursacher direkt einfordern.
Notfalls auf dem Klageweg.
http://i36.tinypic.com/11ubvye.jpg
GelÀufiger ist wohl der Name Klappcaravan.
Sobald der TE Aufwendungen als Folge des falsch abgestellten Fahrzeugs hat, manifestiert sich ein Vermögensschaden, welcher von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Nö, siehe oben.
Neugierde halber... mich auch. Â
ich wohne in einem idyllischen stadtteil im nordwesten Â
Bist du am Wochenende in der Alten Liebe? *dumdidum*