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Blockierung in der Tiefgarage

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besorg die vier schaufeln setz die uner die reifen und zieh des auto weg
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Auch wenn es zu spät ist - das Wegruckeln würde ich sein lassen! Wenn dabei (angeblich) was kaputtgeht, bis Du der Blöde.

Taxi nehmen und Kosten wie beschrieben geltend machen.
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Also als allererstes würde ich dem Heilbronner mal e paar Eintracht-Uffbabber auf die Heckscheibe knallen!

Nein, Spaß beiseite:

Mir ist die Ptoblematik durchaus geläufig und es ist einfach ärgerlich, weil man erstmal nix machen kann.
Der Ausgang der Sache würde mich natürlich brennend interessieren.

Jeglicher Versuch das Auto wegzuziehen, wegzuruckeln usw. ist zu unterlassen. Auch wenn Du schuldlos bist, bist Du hinterher der Dumme.
Fotos, Zeugen, Taxi, Quittungen alles ok, auch wenn das mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.
Auch mit dem Zentralregister der Versicherer ist nicht schlecht, auch wenn das erstmal nix bringt.
Hausmeister kein Bock, Baugenossenschaft am WE nicht erreichbar, dennoch über diese am Mo. den eigentlichen Mieter des Parkers ausfindig machen, denn der kann ja den Parker an einen xbeliebigen Anwohner aus der Nachbarschaft weitervermietet haben und bei dem richtig auf den Putz hauen.
Ordnungsamt und Polizei machen bei Privatgelände gar nix, solange keine Gefahr in Verzug ist.

Viel Glück!
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Es kann nach meinem juristischen Laienverstand eigentlich nur zwei Hauptpunkte zu beachten geben:

1. Keine "Selbstjustiz", also nix am "gegnerischen" Auto machen.

2. Dir entstehende Mehr-Kosten - also eine Differenzrechnung - für andere Verkehrsmittel, z. B. Taxikosten, Flugzeugkosten, Bahnkosten, Hotelkosten usw., die gegenüber einer "normalen" Autofahrt mit dem (blockierten) eigenen Wagen entstehen, dem "Blockierer" in Rechnung stellen, mahnen, wenn er nicht bezahlt, dann Mahnbescheid beantragen usw. Hoffentlich ist der Mensch überhaupt zahlungsfähig!!
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Tolle Situation. Mit konnte mal in einer äußerst skurilen Situation durch die Polizei geholfen werden.
Als ich am Sonntagvormittag aus dem Fenster guckte stand ein Klappwohnwagen-Anhänger auf der Einfahrt (eines Einfamilienhauses) direkt hinter meinem Auto. Die Polizei hat dann mittels des Nummerschildes den Besitzer kontaktiert, der noch gar nicht festgestellt hatte, dass ihm der Anhänger wohl nachts gestohlen und einen knappen Kilometer bis zu meiner Einfahrt geschoben wurde.
Bis heute weiß ich leider nicht welche betrunkenen Spaßvögel für diese grandiose Aktion verantwortlich waren    
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sotirios005 schrieb:
Hoffentlich ist der Mensch überhaupt zahlungsfähig!!


Das ist ja die große Unbekannte.

Ich verstehe auch nicht wie das Abschleppen 800.-€ kosten kann?
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stormfather3001 schrieb:
ch verstehe auch nicht wie das Abschleppen 800.-€ kosten kann?


Das ist echt teuer. Normalerweise sollten 2-3 Cocktails langen, da kommt dann höchstens noch das Taxis drauf  
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sotirios005 schrieb:
... Hoffentlich ist der Mensch überhaupt zahlungsfähig!!


Kann dem Geschädigten völlig egal sein, da er einen Direktanspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schädigers hat.

Stand hier aber auch schon irgendwo.  
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Luzbert schrieb:
stormfather3001 schrieb:
ch verstehe auch nicht wie das Abschleppen 800.-€ kosten kann?


Das ist echt teuer. Normalerweise sollten 2-3 Cocktails langen, da kommt dann höchstens noch das Taxis drauf    


Cool - ich hab´ ihn verstanden!  

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Luzbert schrieb:
stormfather3001 schrieb:
ch verstehe auch nicht wie das Abschleppen 800.-€ kosten kann?


Das ist echt teuer. Normalerweise sollten 2-3 Cocktails langen, da kommt dann höchstens noch das Taxis drauf    


chapeau
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Bigbamboo schrieb:
sotirios005 schrieb:
... Hoffentlich ist der Mensch überhaupt zahlungsfähig!!


Kann dem Geschädigten völlig egal sein, da er einen Direktanspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schädigers hat.

Stand hier aber auch schon irgendwo.    


Wieso hat der Geschädigte einen Anspruch an die gegnerische Versicherung?

Hier liegt doch weder eine Unfallsache noch eine Beschädigung vom Auto des Betroffenen vor.

Falls der User irgendwelche Kosten geltend macht,kann er diese meines Erachtens nur gegen den Verursacher direkt einfordern.
Notfalls auf dem Klageweg.
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Was bitte ist denn ein Klappwohnwagen-Anhänger ???
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Schobberobber72 schrieb:
Was bitte ist denn ein Klappwohnwagen-Anhänger ???  


http://i36.tinypic.com/11ubvye.jpg

Geläufiger ist wohl der Name Klappcaravan.
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pelo schrieb:
Wieso hat der Geschädigte einen Anspruch an die gegnerische Versicherung? ...
Da es bei der Kraftfahrzeugversicherung das Konstrukt des sogenannten Direktanspruchs gibt.
pelo schrieb:
... Hier liegt doch weder eine Unfallsache noch eine Beschädigung vom Auto des Betroffenen vor. ...
Sobald der TE Aufwendungen als Folge des falsch abgestellten Fahrzeugs hat, manifestiert sich ein Vermögensschaden, welcher von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
pelo schrieb:
Falls der User irgendwelche Kosten geltend macht,kann er diese meines Erachtens nur gegen den Verursacher direkt einfordern.
Notfalls auf dem Klageweg.
Nö, siehe oben.
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mich würde interessieren wie es nun ausgegangen ist?
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adlerDA schrieb:
mich würde interessieren wie es nun ausgegangen ist?


Neugierde halber... mich auch.  
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Ich glaube,dass interessiert Alle,die hier geschrieben haben.
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1amanatidis8 schrieb:
mimoe schrieb:
...Schade das meine Kiste drüber steht, bei uns im Viertel brennen des öfteren Autos  


Bei euch im Viertel? Laut deinem Steckbrief ist dein Wohnort ja Frankfurt, hätte jetzt gedacht Berlin oder ner Vorstadt von Paris. Aber in welchem Frankfurter Viertel brennen oft Autos? Habe ich ja noch nie mitbekommen. Vielleicht meinste ja auch Frankfurt/Oder.


ich wohne in einem idyllischen stadtteil im nordwesten  
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am samstag ist nichts passiert, am sonntag habe ich ihn in der tiefgarage angetroffen und ihn "leise" gefragt ob in schwaben immer so geparkt wird ( das hallt schön in einer tiefgarage     ). er ( jawohl - keine frau ) hat sich entschuldigt und mir einen braunen euronenschein für meine auslagen überreicht. aber da bist du ganz schön gekniffen wenn so etwas vorfällt, am meisten stört mich an der sache das du solche leute noch nicht einmal wegen nötigung belangen kannst.
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mimoe schrieb:
und mir einen braunen euronenschein für meine auslagen überreicht.  


Bist du am Wochenende in der Alten Liebe? *dumdidum*


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