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Ist eine Kündigung ohne handschriftliche Unterschrift gültig ?

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Selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ehen. Kann auch nicht jeder.  ,-)
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DerGeyer schrieb:

Falls gar keine, wie gesagt einfach nach Fristablauf antanzen und Grinsen


Warum erst nach Fristablauf? Wenn ich der Meinung bin, dass die Kündigung unwirksam ist, muss ich dann nicht auch meine Arbeit ohne irgendwelche Fristen weiter anbieten? Oder?
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sgevolker schrieb:
DerGeyer schrieb:

Falls gar keine, wie gesagt einfach nach Fristablauf antanzen und Grinsen


Warum erst nach Fristablauf? Wenn ich der Meinung bin, dass die Kündigung unwirksam ist, muss ich dann nicht auch meine Arbeit ohne irgendwelche Fristen weiter anbieten? Oder?

Natürlich bis zum Tag des gedachten Vertragsendes auch.
Gemeint ist (wenn ich das Recht verstehe):
In der Kündigung steht: "blabla kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 30.09.2011."
Wenn der Arbeitgeber denkt, es wäre durchgestanden, tanzt man am 1.10.2011 wieder an und verpestet dort weiterhin die Luft.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
sgevolker schrieb:
DerGeyer schrieb:

Falls gar keine, wie gesagt einfach nach Fristablauf antanzen und Grinsen


Warum erst nach Fristablauf? Wenn ich der Meinung bin, dass die Kündigung unwirksam ist, muss ich dann nicht auch meine Arbeit ohne irgendwelche Fristen weiter anbieten? Oder?

Natürlich bis zum Tag des gedachten Vertragsendes auch.
Gemeint ist (wenn ich das Recht verstehe):
In der Kündigung steht: "blabla kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 30.09.2011."
Wenn der Arbeitgeber denkt, es wäre durchgestanden, tanzt man am 1.10.2011 wieder an und verpestet dort weiterhin die Luft.


Ach so, wenn so gemeint ist, dann passt es.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
sgevolker schrieb:
DerGeyer schrieb:

Falls gar keine, wie gesagt einfach nach Fristablauf antanzen und Grinsen


Warum erst nach Fristablauf? Wenn ich der Meinung bin, dass die Kündigung unwirksam ist, muss ich dann nicht auch meine Arbeit ohne irgendwelche Fristen weiter anbieten? Oder?

Natürlich bis zum Tag des gedachten Vertragsendes auch.
Gemeint ist (wenn ich das Recht verstehe):
In der Kündigung steht: "blabla kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 30.09.2011."
Wenn der Arbeitgeber denkt, es wäre durchgestanden, tanzt man am 1.10.2011 wieder an und verpestet dort weiterhin die Luft.


Nein .Man erhebt Klage  vor dem Arbeitsgericht und setzt den Arbeitgeber in Annahmeverzug. Das heißt, durch die Klagerhebung wird kundgetan, dass man seine Arbeitsleistung erbringen will. Dies löst -im Falle einer erfolgreichen Klage- den Vergütungsanspruch aus. Man erspart sich dann peinliche Begegnungen

Btw, nicht vergessen. Nach Zugang der Kündigung läuft eine 3 Wochenfrist zur Klageeinreichung
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Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.
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Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


Was meinst du mit "das wars wohl"? Auch wenn die Kündigung jetzt den formellen Anforderungen genügen sollte, heißt das noch lange nicht, das sie rechtmäßig ist. Gerade betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen falscher Sozialauswahl etc. fehlerhaft.
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Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


lass nicht locker. such dir einen anwalt der sich gut mit arbeitsrecht auskennt und verklag die firma. am ende winkt dir evtl. ne satte abfindung.
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Es ist so: Es gibt 3 Faktoren. Ich, meine Firma und ich nenn es mal den Einsatzort, wo ich für meine Firma arbeite. Und meine Firma hat den Vertrag mit dem "Einsatzort" beendet. Eine andere Firma wird es wohl übernehmen.
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Sina1985 schrieb:
Es ist so: Es gibt 3 Faktoren. Ich, meine Firma und ich nenn es mal den Einsatzort, wo ich für meine Firma arbeite. Und meine Firma hat den Vertrag mit dem "Einsatzort" beendet. Eine andere Firma wird es wohl übernehmen.


Wie mein Vorredner schon sagte: Ab zum Anwalt! Selbst wenn sich die Kündigungsfrist durch die falsche Kündigung noch um einen Monat verlängert, dann ist das ein Monat mehr Gehalt und ein Monat weniger Arbeitslosengeld
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Der Rat, sich fachkundigen Rat zu holen, ist schon richtig. Allerdings muss man daran denken, dass im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihren Anwalt selbst zahlt, egal wer obsiegt.
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stefank schrieb:
Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


Was meinst du mit "das wars wohl"? Auch wenn die Kündigung jetzt den formellen Anforderungen genügen sollte, heißt das noch lange nicht, das sie rechtmäßig ist. Gerade betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen falscher Sozialauswahl etc. fehlerhaft.  




Google mal nach " Betriebsübergang"
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Geh zu ner Gewerkschaft und lass dich beraten. In der Regel hast du als Gewerkschaftsmitglied auch eine Rechtschutzversicherung fürs Arbeitsrecht mit einbegriffen. Das heißt, für ein eventuelles Gerichtsverfahren zahlst du dann keinen Cent. und Mitglied kannst du immernoch werden. Ab Abgabe des Mitgliedsantrages hast du vollen Anspruch der Leistungen der Gewerkschaften.

Also je nach dem in welcher Branche du bist, ab zu Ver.Di, IG-Metall, IG-BAU, oder IG-Metall. Bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß
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HeinzGründel schrieb:
stefank schrieb:
Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


Was meinst du mit "das wars wohl"? Auch wenn die Kündigung jetzt den formellen Anforderungen genügen sollte, heißt das noch lange nicht, das sie rechtmäßig ist. Gerade betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen falscher Sozialauswahl etc. fehlerhaft.  





Google mal nach " Betriebsübergang"


Betriebsübergang? Ich verstehe den SV so, dass ein Kunde der Firma gekündigt hat, und ein Wettbewerber dort übernimmt.
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Laut Kündigung ist morgen am 8.10. der letzte Arbeitstag. Und was habe ich heute im Briefkasten ? Noch eine Kündigung diesmal zum 21.10.

Was gilt denn jetzt ?
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Sina1985 schrieb:
Laut Kündigung ist morgen am 8.10. der letzte Arbeitstag. Und was habe ich heute im Briefkasten ? Noch eine Kündigung diesmal zum 21.10.

Was gilt denn jetzt ?  


immer das letzte schreiben, vermute ich mal.
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eine fristlose kündigung mitten in den monat hinein?

meine zeiten als betriebsrat sind nun wirklich lange her, aber geht das überhaupt wenn man sich nichts hat zu schulden kommen lassen?

selbst bei betriebsübergang müsste es doch dann eine freistellung geben. schon auf grund der tatsache, dass man bei einer bewerbung erheblichen erklärungsbedarf hat wenn eine kündigung mitten im monat statt gefunden hat.
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Ich habe eine Frage zu diesem Themenbereich. Hat hier jemand kompetente Erfahrung, den ich per PN anschreiben kann?
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isch schrieb:
Ich habe eine Frage zu diesem Themenbereich. Hat hier jemand kompetente Erfahrung, den ich per PN anschreiben kann?


Um ehrlich zu sein wäre ich erstmal neugierig wie das andere Ding ausgegangen ist.

DA


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