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Tippspiel und Namensrechte

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Hi,

ich plane im Sommer mit einem etwas anderen Tippspiel online zu gehen. Um ein Tippspiel überhaupt erst realisieren zu können benötigt man den Spielplan der Bundesliga und die Vereinsnamen.
Nun sind diese Rechte leider Eigentum der DFL. Weiß hier jemand, wohin man sich mit einer Anfrage an die DFL wenden muss? Deren Website gibt hier leider keinen Hinweis. Hat jemand Erfahrung mit der Nutzung der Rechte? Wird so etwas evtl. bei nicht-kommerziellen Seiten geduldet? Ich überlege auch Unternehmen, die die Rechte haben anzuschreiben und eine eventuelle Partnerschaft anzustreben, wie sie ewas kicktipp.de mit SAT1 hat.

Bin auf euer Feedback gespannt.
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Über die Zulässigkeit eines urheberrechtlichen Schutzes des BL-Spielplans herrscht juristisch Uneinigkeit:
http://petringlegal.blogspot.com/2011/06/rote-karte-fur-rechteverwertung-durch.html

Ich teile die Zweifel an einer Schutzfähigkeit. Da aber keine diesbezügliche Rechtsprechung vorliegt, ist es einRisiko, wie geplant den Spielplan in einem Tippspiel zu verwenden, ohne bei der DFL angefragt zu haben. Ich glaube aber kaum, dass die DFL hier eine Erlaubnis erteilen würde, da dies ihre  eigene Auffassung untergraben würde. Wenn es in dieser Sache  etwas neues geben würde, wäre es interessant, wenn du hier darüber berichten würdest.
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Wenn ich die Presseartikel richtig verstehe, ist eine kommerzielle Nutzung des Spielplans nicht erlaubt. Es ist keine Rede von einer nicht-kommerziellen Nutzung.
Also scheint das wohl erlaubt zu sein.

http://www.presserecht-aktuell.de/bundesliga-spielplan-urheberrechtlich-geschutzt/

Bliebe noch die Nutzung der Vereinsnamen. Vorm Stadion bekommt man doch immer die Schals für 5€. Das ist ja auch erlaubt, weil hier nur der Städtename benutzt wird. Z.B Frankfurt und nicht Eintracht Frankfurt.
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Wenn du keine Werbung auf der Seite hast, und auch sonst keine Gebühren etc. nimmst, ist die rein redaktionelle Verwendung von Spielplan und Namen erlaubt.
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Ist das deine Vermutung oder rechtlich sicher?
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Rechtlich sicher kann es nicht sein, da, wie gesagt, bisher keine Rechtsprechung hierzu existiert. Ein Rechteinhaber kann auch nach eigenem Belieben entscheiden, gegen wen ervorgeht und gegen wen nicht. Allerdings lassen die Aussagen der DFL klar erkennen, dass sie sich nicht gegen nicht-kommerzielle Verwendung richten wollen.
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Solange das unklar ist verwende doch einfach nur die Städtenamen der jeweiligen Clubs...
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Darüber werde ich auf jeden Fall nachdenken...unsicher ist auch noch die Verwendung des Begriffs "Bundesliga".
Leider findet man unter Google echt sehr wenig über das Thema. Auch von Abmahnungen an irgendwelche Seiten liest man fast nichts.
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Nachdem es die Bezeichnung "Bundesliga" aber in quasi jeder Sportart gibt dürfte da nichts geschützt bzw. schützbar sein.
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Nochmal: Die DFL hat sich bisher lediglich der Rechte an dem Spielplan berühmt, es ist umstritten, ob der Spielplan unter das Urheberrecht fällt. Die DFL hat im Dezember erklärt, wegen des zu erwartenden Glücksspielstaatsvertrages keine Abmahnungen wegen des Spielplans zu verschicken, selbst nicht gegen die Sportwettenanbieter.  Bei nichtkommerzieller Nutzung erscheint mir demnach das Risiko auf jeden Fall tragbar.
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Ich denke auch, dass es bei einer nicht-kommerziellen Seite erst mal unbedenklich ist. Ich habe versucht die DFL zu kontaktieren, mal sehen was dabei herauskommt.
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Nachdem nun der Kontakt mit der DFL geklappt hat, darf ich Vereinsnamen und Spielernamen in der Rückrunde 2011/2012 nutzen. Vereinswappen leider nicht.
Um die Namen auch in der kommenden Saison nutzen zu dürfen, soll ich die DFL vor der Saison 2012/2013 wieder kontaktiern. Dann wird erneut entschieden. Ich bin guter Dinge. Auf jeden Fall war es ein netter, persönlicher Kontakt. Hatte ich nicht erwartet.


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