Mein Kumpel hat hat ein paar Fragen zur Änderungskündigung!
Seit April 2011 arbeitet Er in einer kleinen Steuerberater Kanzlei. Auf Grund einiger Krankheiten hat Er im November 2011 eine Änderungskündigung von seinem Chef bekommen. Dieser hatte zur folge, das Er von 37 Stunden auf 30stunden (Teilzeit) zurück gestuft wurde. Des weiteren wurde nur noch die Beendigung des vorherigen Vertrages und der Beginn des neuen Vertrages terminiert. Weitere Dinge wurden im neuen Vertrag nicht erwähnt. Jetzt meine Frage, wie sieht es mit dem weiteren vertraglich zu regelnden Dingen aus? Sind diese angesprochen punkte wie Urlaubsanspruch, Entgelt, usw. vom ersten Vertrag noch gültig?
Geändert werden nur die Vertragsbestandteile die in der Änderungskündigung auch angesprochen werden. Da hier die Stundenanzahl geändert worden ist, kann sich dies auch auf das Entgelt auswirken.
Geändert werden nur die Vertragsbestandteile die in der Änderungskündigung auch angesprochen werden. Da hier die Stundenanzahl geändert worden ist, kann sich dies auch auf das Entgelt auswirken.
Man müßte mal einen Blick darauf werfen.
Also in der Änderungskündigung wurde kein neues Gehalt ausgehandelt, im Ursprungsvertrag wurde ein monatliches Gehalt von 1400€ vereinbart! Das hieße ja dann obwohl er weniger arbeitet, müsste er ja trotzdem sein Gehalt von 1400€ weiter bekommen? Nun bekommt er aber nur 1100€ bezahlt obwohl nichts im in der Änderung vereinbart wurde!
Geändert werden nur die Vertragsbestandteile die in der Änderungskündigung auch angesprochen werden. Da hier die Stundenanzahl geändert worden ist, kann sich dies auch auf das Entgelt auswirken.
Man müßte mal einen Blick darauf werfen.
Also in der Änderungskündigung wurde kein neues Gehalt ausgehandelt, im Ursprungsvertrag wurde ein monatliches Gehalt von 1400€ vereinbart! Das hieße ja dann obwohl er weniger arbeitet, müsste er ja trotzdem sein Gehalt von 1400€ weiter bekommen? Nun bekommt er aber nur 1100€ bezahlt obwohl nichts im in der Änderung vereinbart wurde!
Ich brauche die genaue Formulierung. Gerne auch per PN.
Seit April 2011 arbeitet Er in einer kleinen Steuerberater Kanzlei.
Auf Grund einiger Krankheiten hat Er im November 2011 eine Änderungskündigung von seinem Chef bekommen.
Dieser hatte zur folge, das Er von 37 Stunden auf 30stunden (Teilzeit) zurück gestuft wurde. Des weiteren wurde nur noch die Beendigung des vorherigen Vertrages und der Beginn des neuen Vertrages terminiert. Weitere Dinge wurden im neuen Vertrag nicht erwähnt.
Jetzt meine Frage, wie sieht es mit dem weiteren vertraglich zu regelnden Dingen aus? Sind diese angesprochen punkte wie Urlaubsanspruch, Entgelt, usw. vom ersten Vertrag noch gültig?
Er wäre für eine Hilfe euch sehr Dankbar!
Geändert werden nur die Vertragsbestandteile die in der Änderungskündigung auch angesprochen werden. Da hier die Stundenanzahl geändert worden ist, kann sich dies auch auf das Entgelt auswirken.
Man müßte mal einen Blick darauf werfen.
Also in der Änderungskündigung wurde kein neues Gehalt ausgehandelt, im Ursprungsvertrag wurde ein monatliches Gehalt von 1400€ vereinbart! Das hieße ja dann obwohl er weniger arbeitet, müsste er ja trotzdem sein Gehalt von 1400€ weiter bekommen? Nun bekommt er aber nur 1100€ bezahlt obwohl nichts im in der Änderung vereinbart wurde!
Ich brauche die genaue Formulierung. Gerne auch per PN.