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Frage zu Anlage KAP in der Steuererklärung

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Hallo,

folgende Frage:
Eine Person hat ihren Sparer-Pauschbertrag insgesamt nicht ausgeschöpft. Allerdings hat sie einen Freistellungsauftrag zu spät eingereicht, weshalb von der Bank Abgeltungssteuer abgeführt wurde.

Muss er nun in der Steuererklärung, um sich die abgeführten Steuern zurück zu holen, sämtliche Steuerbescheinigungen der Banken, für die Freistellungsaufträge vorliegen, mit einreichen, oder genügt es, die Steuerbescheinigung der Bank einzureichen, die die Steuer abgeführt hat? In der Anlage KAP gibt es ja zusätzlich ein Feld, in dem man den genutzten Sparer-Pauschbetrag eintragen kann. Geht dies also ohne Nachweis?

Ich habe mal gehört, dass die Banken an das Finanzamt melden, ob ein Freistellungsauftrag belastet wurde.
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Hallo,
ich empfehle Dir, die Jahressteuerbescheinigung, die Du von jeder Bank bekommst, mit einer Steuererklärung dem Finanzamt vorzulegen, dann bekommst Du, wenn Du sonst keine anderen Einkünfte hast, die einbehaltene Steuer wieder zurück.

Abgeltung bedeutet nur, dass der Abzug die Steuer auf die Kapitalerträge ist, diese also dann nicht in dem Steuerbescheid mitversteuert werden.

Wer nur Kapitalerträge hat, die der Abgeltungssteuer unterliegen, ist also mit der Pauschalierung u.U. besser dran, als jemand, der andere Einkünfte in gleicher Höhe hat.
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ruf doch beim finanzamt an und frag nach, dann kannst du dir sicher sein. mir hat ein mitarbeiter (finanzamt giessen) die letzten jahre echt nett geholfen und meine fragen "verständlich" beantwortet!!
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Alles, wo "(Jahres-)Steuerbescheinigung" draufsteht, einreichen. Diese Bescheinigungen sind in dem Falle bares Geld wert, sozusagen wie "Gutscheine beim Finanzamt".


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