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Liebe Anwälte - 2 Fragen zu ebay-Rückabwicklung

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Werte Herrschaften,

ich habe auf ebay was verkauft, die Käuferin meint aber dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Dass die Dame wohl nur zu blöd zur Benutzung ist, ist egal und ich will mich mit der auch net streiten. Grosszügig wie ich bin, gewähre ich ihr die Rückgabe.

Dazu 2 Fragen:

1. wer muss zuerst rückerstatten - ich das Geld oder sie die Ware?
2. wer bezahlt die Portokosten der beiden Verschickungen?

Im Netz finde ich dazu Widersprüchliches.

Habt Dank.
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Du hast zwar mit "Liebe Anwälte" angefragt, aber ich wage mich trotzdem mal an eine Antwort.

Ich glaube nicht, dass es dazu Vorschriften gibt. Das eigentliche Geschäft wurde doch anscheinend korrekt über eBay abgewickelt. Wenn du das jetzt zurück nimmst machst du das auf freiwilliger Basis. Wie du 1. behandelst musst du selbst entscheiden, ich würde aber auf die Ware warten, bei 2. siehts genauso aus. Aber da würde ich die Portokosten vom Preis abziehen, schließlich scheint die Ware nach deiner Beschreibung zu funktionieren und warum solltest du drauf zahlen, wenn ihr die Ware nicht gefällt.
Mal meine bescheidene Meinung  
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MrBoccia schrieb:
Werte Herrschaften,

ich habe auf ebay was verkauft, die Käuferin meint aber dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Dass die Dame wohl nur zu blöd zur Benutzung ist, ist egal und ich will mich mit der auch net streiten. Grosszügig wie ich bin, gewähre ich ihr die Rückgabe.

Dazu 2 Fragen:

1. wer muss zuerst rückerstatten - ich das Geld oder sie die Ware?
2. wer bezahlt die Portokosten der beiden Verschickungen?

Im Netz finde ich dazu Widersprüchliches.

Habt Dank.


Beides ist Vereinbarungssache, wobei ich natürlich zu meinen - also hier: Deinen - Gunsten handeln würde.
Wenn Du ihr eine Kaufvertragsrückabwicklung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestehst, würde ich das natürlich zu ihren Lasten gehen lassen: Rücksendung gg. Rückgewähr Kaufpreis abzgl. Lieferkosten.

Sollte darüber Streit entbrennen, wäre letztlich doch noch zu klären, wer im Recht ist bzw. war.
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Kommt drauf an, ob du das Risiko einer negativen Bewertung eingehen willst. Als Verkäufer hast du kein Mittel dagegen und kannst auch selbst nicht negativ bewerten.

Ich würde mir die Sache schicken lassen und dann das Geld überweisen.
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Ich erlaube mir auch, mich als "Nicht-Jurist" hierzu mal kurz zu äußern, da ich gerade ähnliches mitmache. Allerdings von Käuferseite aus.

Ich habe etwas gekauft, erhalten, doch die gelieferte Ware (ein Ladekabel für´s Handy) wich von dem Artikelbild ab. Der Stecker, der ins Handy gesteckt wird, hatte einen 90° - Winkel und machte somit bei meinem Handy die Nutzung während des Ladevorgangs unmöglich.

Ich wendete mich daraufhin an den Verkäufer, der lapidar meinte er hätte mir die Ware geschickt die er vom Großhändler erhalten hat, und könne nix dafür dass sie von der Abbildung abweicht. Da darauf jedoch kein Hinweis in der Artikelbeschreibung stand, beharrte ich auf Austausch oder Rücknahme. Okay, es ging hier um einen Artikel der mich inklusive Versand (2,20 Euro) insgesamt nur knapp 6 Euro gekostet hatte, aber es ging mir ums Prinzip.

Der Verkäufer bot mir daraufhin die Rücknahme und Rückerstattung des Warenpreises und der Versandkosten an. Die Kosten für die Rücksendung wollte er jedoch beharrlich nicht übernehmen. Und was hätte ich dann gewonnen, wenn ich quasi auf 40% der "Streitsumme" durch die Rücksendekosten sitzenbleibe?

Kurze Rede, langer Sinn - ich schaltete zuerst den sagenumwobenen Paypal-Käuferschutz ein. Nach ein paar Tagen erhielt ich von Paypal die automatisierte Info, dass mir der Verkäufer die Rücknahme inkl. Erstattung der Versandkosten anbietet (jedoch nicht der Rücksendekosten!), und dass damit der Fall für Paypal erledigt sei. Soviel zum Thema Paypal-Käuferschutz...

Nächste und letzte Möglichkeit war dann, den Ebay-Kundenservice mit dem Fall zu konfrontieren. Drauf geklickt, Fall beschrieben, abgesendet - und auf eine Antworte warte ich seit nunmehr 4 Wochen! Keine Chance, nochmal nachzufragen, denn dies geht pro Fall nur einmalig. Auf eine Nachfrage per Mail reagiert Ebay genausowenig. Und ein Anruf bei der Hotline lässt sich Ebay natürlich ordentlich bezahlen - beim ersten Versuch hieß es zudem: "Ihre Wartezeit beträgt vsl. 11 Minuten". Das alleine wäre schon teurer gewesen als der Rückversand.

Ich warte jetzt noch bis zum Wochenende, denn bis dahin läuft die Möglichkeit eine Bewertung abzugeben. Und diese wird garantiert negativ sein.

Hilft Dir jetzt zwar alles nicht weiter, aber eins habe ich gelernt: als Käufer ist man sowohl bei Paypal wie auch bei Ebay der DEPP.
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p.s.: ich hatte schon mal einen sehr ähnlichen Fall - da hatte der Verkäufer aber anstandslos angeboten, auch die Rücksendekosten zu übernehmen. Daraufhin habe ich ihm die Ware zurückgesendet, ein paar Tage später per Paypal (ohne dass ich dies anstoßen musste) mein Geld zurückerhalten, und die Rücksendekosten überwies er mir einen Tag später auf mein Bankkonto. Habe es ihm mit einer (trotz der falschen Ware) positiven Bewertung gedankt, und der "Schaden" belief sich für ihn auf läppische 1,55 Euro.
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@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?
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subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Bei einem Widerruf, ja.
Hier geht es aber um Mängelgewährleistung, bzw. um Rücktritt nach endgültiger Verweigerung der (Nach)Erfüllung. Daher hat sämtliche Schäden (wie eben Kosten der Rücksendung) der Verkäufer zu tragen.  
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subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Nein, wenn er ein aliud liefert oder mangelbehaftete Ware, muss er selbstverständlich -egal ab welchem Wert- die Rücksendekosten tragen oder (meist wenn die Kosten höher als der Warenwert sind) einfach das Geld zurückerstatten.

Und Boccia, das hängt davon ab, ob ein Rückgabeanspruch besteht oder ob Du im Recht bist und nur freiwillig, kulanterweise eine Rücknahme anbietest.

Bei ersterem trägst Du alle Kosten bei letzterem stellst Du die Bedingungen.
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tutzt schrieb:
subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Bei einem Widerruf, ja.
Hier geht es aber um Mängelgewährleistung, bzw. um Rücktritt nach endgültiger Verweigerung der (Nach)Erfüllung. Daher hat sämtliche Schäden (wie eben Kosten der Rücksendung) der Verkäufer zu tragen.  



So kann man es auch sagen
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concordia-eagle schrieb:
tutzt schrieb:
subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Bei einem Widerruf, ja.
Hier geht es aber um Mängelgewährleistung, bzw. um Rücktritt nach endgültiger Verweigerung der (Nach)Erfüllung. Daher hat sämtliche Schäden (wie eben Kosten der Rücksendung) der Verkäufer zu tragen.  



So kann man es auch sagen  


Da fand ich diesen Beitrag von Dir von oben

concordia-eagle schrieb:

Und Boccia, das hängt davon ab, ob ein Rückgabeanspruch besteht oder ob Du im Recht bist und nur freiwillig, kulanterweise eine Rücknahme anbietest.

Bei ersterem trägst Du alle Kosten bei letzterem stellst Du die Bedingungen.


aber sachverhaltsnäher.  
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@ tutzt und C-E: danke für eure Antworten.

Mich wundern hier die entsprechenden Ebay-Regularien, die da heißen:

"Eine volle Rückerstattung beinhaltet den für den Artikel gezahlten Betrag sowie die ursprünglichen Versandkosten. Wenn Sie einen Artikel erhalten haben und eine volle Rückerstattung wünschen, müssen Sie ihn für gewöhnlich an den Verkäufer zurücksenden. Die Rücksendekosten tragen Sie, es sei denn, Sie haben sich mit dem Verkäufer anderweitig geeinigt. "

Vor allem, da ich mir sicher bin, dass dort vor wenigen Wochen (als ich mich an den Ebay-Kunden"service" wand) noch stand, dass der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht und keine Einigung erzielt werden kann. Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass die das vor ein paar Tagen geändert haben.
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Ach, und sorry @ MrBoccia dass es nun etwas off topic wurde.
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Tackleberry schrieb:
Ach, und sorry @ MrBoccia dass es nun etwas off topic wurde.

macht nix, immer schön, wenn 3 Anwälte 4 Meinungen haben. Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
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MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.



Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.
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Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.  

nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.

Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.
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MrBoccia schrieb:
Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.  

nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.

Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.


Ich brauche bitte noch den Gegenstandswert, damit ich Dir meine Gebührenrechnung schicken kann.
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MrBoccia schrieb:
Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.  

nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.

Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.


Aber versuch wenigstens deine Ebay-Verkaufsgebühr erstattet zu bekommen. Denn hier muss die Käuferin auch mitspielen und dem zustimmmen :-/
Denke wenn du freundlich bleibst, und ihr die Rücknahme anbietest und sogar den Versand bezahlst, wirste nicht Negativ bewertet.
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MrBoccia schrieb:
Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.  

nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.

Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.

Mit mir?


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