Meine Oma hatte in ihrem Zweifamilienhaus die untere Wohnung an ein junges Paar vermietet. Das Mietverhältnis begann am 01.06.2010. Die Miete betrug 275 Euro zzgl. 75 Euro Nebenkosten für Öl, Wasser und Müll. Bis zum Juni 2011 gab es keinerlei Probleme, Miete und Nebenkosten wurden pünktlich bezahlt. Anfang Juni 2011 schmiss dann das Mädchen ihren Freund (Mitmieter) aus der Wohnung, da sie mit einem neuen Kerl zusammen war. Meine Oma machte eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011, was eine Nachbezahlung von 584 Euro ergeben hat. Der Junge bezahlte die Hälfte der Abrechung und bat darum das Mietverhältnis zum 31.08.2011 zu beenden. Meine Oma, sowie die Mieterin stimmten dem zu. Der Junge (bereits ausgezogen) bezahlte noch die Hälfte der Miete für Juli und August.
Am 09.07.2011 kündigte die Mieterin die Wohnung fristgerecht zum 31.10.2011. Meine Oma sagte ihr aber zu, dass sie bereits zum 30.09. aus der Wohnung kann.
Die Mieterin hat für die Monate Juli, August (anteilig), September weder Miete noch Nebenkosten bezahlt. Auch die Hälfte der Nebenkostenabrechnung wurde von ihr nicht beglichen.
Des Weiteren hat sie die Wohnung in einem derart schmutzigen Zustand verlassen, dass drei Personen (meine Tante und zwei Freundinnen) jeweils ca. 6 Stunden mit Reinigung und Desinfektion beschäftigt waren. Sie hatte zwei Hunde die die ganze Wohnung vollgesch….en haben. Deshalb wurde zusätzlich zu den offenstehenden Miet- und Nebenkosten noch ein Pauschalbetrag für die Reinigung von 180 Euro berechnet.
Jetzt meine Fragen:
Für Wasser und Strom gibt es eigene Zähler. Für das Heizöl jedoch nicht. Hier wurden immer 3000 Liter im Jahr (auch mit den Vormietern) getankt und in der Abrechnung Halbe/Halbe gemacht. Beide Wohnungen sind ungefähr gleich groß, meine Oma ist alleinstehend. Kann hier so abgerechnet werden, oder ist das nicht zulässig?
Die Mieterin meint jetzt, dass die Kündigung des Mietverhältnisses ihres Ex-Freundes nicht ordnungsgemäß war und er noch die Hälfte der September Miete zu begleichen hat.
Des Weiteren behauptet sie, dass sie das Geld in einem Kuvert in den Briefkasten meiner Oma geschmissen hat. Was definitiv nicht stimmt. Da ist doch sie in der Beweispflicht, oder?
Die 180 Euro möchte sie auch nicht bezahlen, bzw. fordert die Rechnung der Reinigung an und verweist darauf, dass falls es keine Rechnung gibt, sie dem Finanzamt eine Meldung wegen Schwarzarbeit machen müsste?
Meine Oma möchte mittlerweile die Sache ruhen lassen, da sie nervlich fix und fertig ist. Einen Rechtsanwalt möchte sie nicht nehmen, da sie Angst hat, dass bei der Sache nichts rauskommt und sie nachher noch drauflegen muss (Kosten für den Rechtsanwalt). Eine Rechtschutzversicherung hat sie nicht.
Nun die Frage an unsere Rechtsanwälte hier. Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt, oder wird da nicht viel dabei rauskommen?
Zur Not müsste ich dann mal meine russischen Freunde vorbeischicken
Also ich bin zwar kein Jurist, habe aber auchmal so nachgeschaut. Hier klick wird das gut beschrieben..auch in den dort genannten links. Dort ist wohl das Fazit, dass die beiden Gesamtschuldnerisch haften. Das heisst, es reicht auch wenn nur eine Person greifbar ist, dass diese dann für die gesamte Schuld geradestehen muss. Alles weitere müssen dann die beiden selbst untereinander ausmachen.
Meine Oma hatte in ihrem Zweifamilienhaus die untere Wohnung an ein junges Paar vermietet. Das Mietverhältnis begann am 01.06.2010. Die Miete betrug 275 Euro zzgl. 75 Euro Nebenkosten für Öl, Wasser und Müll. Bis zum Juni 2011 gab es keinerlei Probleme, Miete und Nebenkosten wurden pünktlich bezahlt. Anfang Juni 2011 schmiss dann das Mädchen ihren Freund (Mitmieter) aus der Wohnung, da sie mit einem neuen Kerl zusammen war. Meine Oma machte eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011, was eine Nachbezahlung von 584 Euro ergeben hat. Der Junge bezahlte die Hälfte der Abrechung und bat darum das Mietverhältnis zum 31.08.2011 zu beenden. Meine Oma, sowie die Mieterin stimmten dem zu. Der Junge (bereits ausgezogen) bezahlte noch die Hälfte der Miete für Juli und August.
Am 09.07.2011 kündigte die Mieterin die Wohnung fristgerecht zum 31.10.2011. Meine Oma sagte ihr aber zu, dass sie bereits zum 30.09. aus der Wohnung kann.
Die Mieterin hat für die Monate Juli, August (anteilig), September weder Miete noch Nebenkosten bezahlt. Auch die Hälfte der Nebenkostenabrechnung wurde von ihr nicht beglichen.
Des Weiteren hat sie die Wohnung in einem derart schmutzigen Zustand verlassen, dass drei Personen (meine Tante und zwei Freundinnen) jeweils ca. 6 Stunden mit Reinigung und Desinfektion beschäftigt waren. Sie hatte zwei Hunde die die ganze Wohnung vollgesch….en haben. Deshalb wurde zusätzlich zu den offenstehenden Miet- und Nebenkosten noch ein Pauschalbetrag für die Reinigung von 180 Euro berechnet.
Jetzt meine Fragen:
Für Wasser und Strom gibt es eigene Zähler. Für das Heizöl jedoch nicht. Hier wurden immer 3000 Liter im Jahr (auch mit den Vormietern) getankt und in der Abrechnung Halbe/Halbe gemacht. Beide Wohnungen sind ungefähr gleich groß, meine Oma ist alleinstehend. Kann hier so abgerechnet werden, oder ist das nicht zulässig?
Die Mieterin meint jetzt, dass die Kündigung des Mietverhältnisses ihres Ex-Freundes nicht ordnungsgemäß war und er noch die Hälfte der September Miete zu begleichen hat.
Des Weiteren behauptet sie, dass sie das Geld in einem Kuvert in den Briefkasten meiner Oma geschmissen hat. Was definitiv nicht stimmt. Da ist doch sie in der Beweispflicht, oder?
Die 180 Euro möchte sie auch nicht bezahlen, bzw. fordert die Rechnung der Reinigung an und verweist darauf, dass falls es keine Rechnung gibt, sie dem Finanzamt eine Meldung wegen Schwarzarbeit machen müsste?
Meine Oma möchte mittlerweile die Sache ruhen lassen, da sie nervlich fix und fertig ist. Einen Rechtsanwalt möchte sie nicht nehmen, da sie Angst hat, dass bei der Sache nichts rauskommt und sie nachher noch drauflegen muss (Kosten für den Rechtsanwalt). Eine Rechtschutzversicherung hat sie nicht.
Nun die Frage an unsere Rechtsanwälte hier. Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt, oder wird da nicht viel dabei rauskommen?
Zur Not müsste ich dann mal meine russischen Freunde vorbeischicken
Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich jedenfalls für den Rechtsanwalt sicher nicht. Bei dem Gegenstandswert und den unterschiedlichsten Ansprüchen, würde die/der Kollege/in bei McD das fünffache verdienen.
Nur kurz: 1. Nebenkosten pro qm ist normalhin ok. 2. Mieterin schuldet auch allein sämtliche Miete und Nebenkosten, da vorher (wahrscheinlich, hängt vom Wortlaut des Vertrages ab) Gesamtschuldner. Soll sie sich das Geld vom Ex zurückholen. 3. Selbstverständlich ist sie beweispflichtig. 4. Ist ohne den Vertrag zu kennen nicht zu beantworten, die Pauschale für Eigenleistung könnte aber fraglich sein.
Mbukatchi schrieb: Also ich bin zwar kein Jurist, habe aber auchmal so nachgeschaut. Hier klick wird das gut beschrieben..auch in den dort genannten links. Dort ist wohl das Fazit, dass die beiden Gesamtschuldnerisch haften. Das heisst, es reicht auch wenn nur eine Person greifbar ist, dass diese dann für die gesamte Schuld geradestehen muss. Alles weitere müssen dann die beiden selbst untereinander ausmachen.
Im Prinzip ja, aber der Mitmieter ist ja von der Omma einvernehmlich aus dem Vertrag entlassen worden. Also nix mehr mit Gesamtschuld. Ansonsten hat der CE ausnahmsweise mal recht
Dortelweil-Adler schrieb: Bei so Leuten tendiere ich auch zu den Russen. Du könntest auch einen ihrer Hunde foltern. Hundebesitzer sind da sehr empfindlich.
DA
Die Russen und Hunde bitte bei den Vorschlägen ausblenden.
Pforzheimer schrieb: Danke schon mal für die Antworten. Leider bin ich nur zum kleinen Teil schlauer.
Wie deutlich soll die Antwort denn sein?
Die Ansprüche 1,2 und 3 sind -Deine Sachverhaltsschilderung als richtig unterstellt- begründet, der Anspruch unter 4 vielleicht.
Sprich, Deine Oma hat berechtigte Forderungen. Was dann die Gegenseite vortragen wird, weiß ich nicht.
Man muss selbstverständlich auch daran denken, dass nach einem gewonnenen Prozess die Vollstreckung ins Leere gehen kann, also bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Deine Oma kann auch einfach einen Mahnbescheid beantragen, wenn die Mieterin nicht widerspricht, ist es die einfachste und günstigste Art, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Ansonsten hat CE völlig recht, bei dem Streitwert verhungert ein Anwalt beim arbeiten.
concordia-eagle schrieb: Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich jedenfalls für den Rechtsanwalt sicher nicht. Bei dem Gegenstandswert und den unterschiedlichsten Ansprüchen, würde die/der Kollege/in bei McD das fünffache verdienen.
Pforzheimer schrieb: Danke schon mal für die Antworten. Leider bin ich nur zum kleinen Teil schlauer.
Wie deutlich soll die Antwort denn sein?
Die Ansprüche 1,2 und 3 sind -Deine Sachverhaltsschilderung als richtig unterstellt- begründet, der Anspruch unter 4 vielleicht.
Sprich, Deine Oma hat berechtigte Forderungen. Was dann die Gegenseite vortragen wird, weiß ich nicht.
Man muss selbstverständlich auch daran denken, dass nach einem gewonnenen Prozess die Vollstreckung ins Leere gehen kann, also bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Deine Oma kann auch einfach einen Mahnbescheid beantragen, wenn die Mieterin nicht widerspricht, ist es die einfachste und günstigste Art, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Ansonsten hat CE völlig recht, bei dem Streitwert verhungert ein Anwalt beim arbeiten.
Aber der Streitwert liegt doch bei knapp 1.000 Euro?! Ist das wirklich so wenig das es sich nicht "lohnt" für nen Gang zum Anwalt bzw. das der Anwalt sich damit beschäftigt ???
Pforzheimer schrieb: Danke schon mal für die Antworten. Leider bin ich nur zum kleinen Teil schlauer.
Wie deutlich soll die Antwort denn sein?
Die Ansprüche 1,2 und 3 sind -Deine Sachverhaltsschilderung als richtig unterstellt- begründet, der Anspruch unter 4 vielleicht.
Sprich, Deine Oma hat berechtigte Forderungen. Was dann die Gegenseite vortragen wird, weiß ich nicht.
Man muss selbstverständlich auch daran denken, dass nach einem gewonnenen Prozess die Vollstreckung ins Leere gehen kann, also bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Deine Oma kann auch einfach einen Mahnbescheid beantragen, wenn die Mieterin nicht widerspricht, ist es die einfachste und günstigste Art, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Ansonsten hat CE völlig recht, bei dem Streitwert verhungert ein Anwalt beim arbeiten.
Aber der Streitwert liegt doch bei knapp 1.000 Euro?! Ist das wirklich so wenig das es sich nicht "lohnt" für nen Gang zum Anwalt bzw. das der Anwalt sich damit beschäftigt ???
Mandantengespräch, Sichtung der Unterlagen, Anspruchsschreiben (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), rotzfreches Antwortschreiben, Mandantengespräch, Klage fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), Klageerwiderung lesen, wilde Behauptung der Beklagten mit Mandantin besprechen, Replik fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), zu Gericht gehen, warten bis man dran ist, mündliche Verhandlung, zurück ins Büro, evtl. dann folgende Beweisaufnahme, hin zu Gericht, warten bis man dran ist, Beweisaufnahme mit 4 Zeugen (ca. 2,5 Stunden, zurück ins Büro, Beweiswürdigung fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), dann irgendwann Urteil.
Ca. 12 Stunden Anwaltsarbeit, ca. 2 Stunden Sekretariat, Gebühren 2,5 macht ca. 210 Euro.
Mit solchen Mandaten kannst Du jeden Anwalt in ca. 6 Monaten ruinieren.
Pforzheimer schrieb: Danke schon mal für die Antworten. Leider bin ich nur zum kleinen Teil schlauer.
Wie deutlich soll die Antwort denn sein?
Die Ansprüche 1,2 und 3 sind -Deine Sachverhaltsschilderung als richtig unterstellt- begründet, der Anspruch unter 4 vielleicht.
Sprich, Deine Oma hat berechtigte Forderungen. Was dann die Gegenseite vortragen wird, weiß ich nicht.
Man muss selbstverständlich auch daran denken, dass nach einem gewonnenen Prozess die Vollstreckung ins Leere gehen kann, also bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Deine Oma kann auch einfach einen Mahnbescheid beantragen, wenn die Mieterin nicht widerspricht, ist es die einfachste und günstigste Art, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Ansonsten hat CE völlig recht, bei dem Streitwert verhungert ein Anwalt beim arbeiten.
Aber der Streitwert liegt doch bei knapp 1.000 Euro?! Ist das wirklich so wenig das es sich nicht "lohnt" für nen Gang zum Anwalt bzw. das der Anwalt sich damit beschäftigt ???
Ca. 12 Stunden Anwaltsarbeit, ca. 2 Stunden Sekretariat, Gebühren 2,5 macht ca. 210 Euro.
Mit solchen Mandaten kannst Du jeden Anwalt in ca. 6 Monaten ruinieren.
So, die nächsten zwölf Threads dieser Art darft Du jetzt als Belohnung allein abarbeiten. Landet ja jetzt alles aus lauter Mitleid für die Anwaltschaft hier.
concordia-eagle schrieb: [...], dann irgendwann Urteil.
Das wichtigste hast Du aber m.E. noch unterschlagen: Urteil => Mandantenanruf am Empfangstag: "Ich habe Post von Ihnen bekommen, verstehe aber nicht, was drin steht."
concordia-eagle schrieb: [...], dann irgendwann Urteil.
Das wichtigste hast Du aber m.E. noch unterschlagen: Urteil => Mandantenanruf am Empfangstag: "Ich habe Post von Ihnen bekommen, verstehe aber nicht, was drin steht."
Stimmt und ich habe noch jede Menge anderer "Kleinigkeiten" unterschlagen aber das freundliche Angebot von Dir weiter oben lehne ich dankend ab.
sotirios005 schrieb: Hat die Oma nicht noch neine Sicherheit der Mieter (Kautionssparbuch, Bank-Bürgschaft, Barsicherheit), die sie verwerten könnte?
Wenn nein: Alle Vermieter sollten künftig eine Sicherheit sich geben lassen.
Leider nicht. Wir wohnen in einem Stadtteil mit ca. 4500 Einwohner. Da kennt man sich. Der Vater von der Mieterin kam vor dem Mietverhältnis vorbei und hat gemeint, dass man sich keine Sorge machen muss, wenn es mal zu finanziellen Problemen kommt, springt er ein.
Nach dem die Tochter dann ihre Mutter im Hausgang meiner Oma als ******** bezeichnet hat und ihr durch das (offene) Fenster einen Stuhl hinterher geschmissen hat, will der Alte von seiner Tochter nichts mehr wissen und bezahlt auch nichts. Da ich den Vater kenn, freu ich mich schon auf das nächste Dorffest, wenn alle schön versammelt sind und frag ihn mal wie es so ist, eine 80jährige Frau zu verarschen!
sotirios005 schrieb: Hat die Oma nicht noch neine Sicherheit der Mieter (Kautionssparbuch, Bank-Bürgschaft, Barsicherheit), die sie verwerten könnte?
Wenn nein: Alle Vermieter sollten künftig eine Sicherheit sich geben lassen.
Leider nicht. Wir wohnen in einem Stadtteil mit ca. 4500 Einwohner. Da kennt man sich. Der Vater von der Mieterin kam vor dem Mietverhältnis vorbei und hat gemeint, dass man sich keine Sorge machen muss, wenn es mal zu finanziellen Problemen kommt, springt er ein.
Nach dem die Tochter dann ihre Mutter im Hausgang meiner Oma als ******** bezeichnet hat und ihr durch das (offene) Fenster einen Stuhl hinterher geschmissen hat, will der Alte von seiner Tochter nichts mehr wissen und bezahlt auch nichts. Da ich den Vater kenn, freu ich mich schon auf das nächste Dorffest, wenn alle schön versammelt sind und frag ihn mal wie es so ist, eine 80jährige Frau zu verarschen!
Ihr solltest den Vater ob seiner vorherigen mündlichen Zusage zumindest moralisch in die Pflicht nehmen! Immer und immer wieder anrufen, schreiben usw. Das ist der Versuch, dann quasi "Geld zu verdienen" (was ansonsten verloren ist). Mit regelmäßigem Nerven arbeiten auch Inkassobüros und - ganz wichtig - er kann auch in Raten abstottern, z. B. jeden Monat 50,00 €. Nach dem Motto: Was ihr habt, das habt ihr. Jeder braune Schein hilft der Oma.
Meine Oma hatte in ihrem Zweifamilienhaus die untere Wohnung an ein junges Paar vermietet. Das Mietverhältnis begann am 01.06.2010. Die Miete betrug 275 Euro zzgl. 75 Euro Nebenkosten für Öl, Wasser und Müll. Bis zum Juni 2011 gab es keinerlei Probleme, Miete und Nebenkosten wurden pünktlich bezahlt. Anfang Juni 2011 schmiss dann das Mädchen ihren Freund (Mitmieter) aus der Wohnung, da sie mit einem neuen Kerl zusammen war. Meine Oma machte eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011, was eine Nachbezahlung von 584 Euro ergeben hat. Der Junge bezahlte die Hälfte der Abrechung und bat darum das Mietverhältnis zum 31.08.2011 zu beenden. Meine Oma, sowie die Mieterin stimmten dem zu. Der Junge (bereits ausgezogen) bezahlte noch die Hälfte der Miete für Juli und August.
Am 09.07.2011 kündigte die Mieterin die Wohnung fristgerecht zum 31.10.2011. Meine Oma sagte ihr aber zu, dass sie bereits zum 30.09. aus der Wohnung kann.
Die Mieterin hat für die Monate Juli, August (anteilig), September weder Miete noch Nebenkosten bezahlt. Auch die Hälfte der Nebenkostenabrechnung wurde von ihr nicht beglichen.
Des Weiteren hat sie die Wohnung in einem derart schmutzigen Zustand verlassen, dass drei Personen (meine Tante und zwei Freundinnen) jeweils ca. 6 Stunden mit Reinigung und Desinfektion beschäftigt waren. Sie hatte zwei Hunde die die ganze Wohnung vollgesch….en haben.
Deshalb wurde zusätzlich zu den offenstehenden Miet- und Nebenkosten noch ein Pauschalbetrag für die Reinigung von 180 Euro berechnet.
Jetzt meine Fragen:
Für Wasser und Strom gibt es eigene Zähler.
Für das Heizöl jedoch nicht. Hier wurden immer 3000 Liter im Jahr (auch mit den Vormietern) getankt und in der Abrechnung Halbe/Halbe gemacht. Beide Wohnungen sind ungefähr gleich groß, meine Oma ist alleinstehend. Kann hier so abgerechnet werden, oder ist das nicht zulässig?
Die Mieterin meint jetzt, dass die Kündigung des Mietverhältnisses ihres Ex-Freundes nicht ordnungsgemäß war und er noch die Hälfte der September Miete zu begleichen hat.
Des Weiteren behauptet sie, dass sie das Geld in einem Kuvert in den Briefkasten meiner Oma geschmissen hat. Was definitiv nicht stimmt. Da ist doch sie in der Beweispflicht, oder?
Die 180 Euro möchte sie auch nicht bezahlen, bzw. fordert die Rechnung der Reinigung an und verweist darauf, dass falls es keine Rechnung gibt, sie dem Finanzamt eine Meldung wegen Schwarzarbeit machen müsste?
Meine Oma möchte mittlerweile die Sache ruhen lassen, da sie nervlich fix und fertig ist. Einen Rechtsanwalt möchte sie nicht nehmen, da sie Angst hat, dass bei der Sache nichts rauskommt und sie nachher noch drauflegen muss (Kosten für den Rechtsanwalt). Eine Rechtschutzversicherung hat sie nicht.
Nun die Frage an unsere Rechtsanwälte hier. Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt, oder wird da nicht viel dabei rauskommen?
Zur Not müsste ich dann mal meine russischen Freunde vorbeischicken
Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich jedenfalls für den Rechtsanwalt sicher nicht. Bei dem Gegenstandswert und den unterschiedlichsten Ansprüchen, würde die/der Kollege/in bei McD das fünffache verdienen.
Nur kurz:
1. Nebenkosten pro qm ist normalhin ok.
2. Mieterin schuldet auch allein sämtliche Miete und Nebenkosten, da vorher (wahrscheinlich, hängt vom Wortlaut des Vertrages ab) Gesamtschuldner. Soll sie sich das Geld vom Ex zurückholen.
3. Selbstverständlich ist sie beweispflichtig.
4. Ist ohne den Vertrag zu kennen nicht zu beantworten, die Pauschale für Eigenleistung könnte aber fraglich sein.
Im Prinzip ja, aber der Mitmieter ist ja von der Omma einvernehmlich aus dem Vertrag entlassen worden. Also nix mehr mit Gesamtschuld.
Ansonsten hat der CE ausnahmsweise mal recht
DA
Die Russen und Hunde bitte bei den Vorschlägen ausblenden.
Danke.
Leider bin ich nur zum kleinen Teil schlauer.
Lohnt sich der Gang zum Anwalt, oder eher vergebene Mühe.
Das mit den Hunden hat sich erledigt. Da hat sich der Tierschutz drum gekümmert. Die Hunde sind jetzt weg.
Wie deutlich soll die Antwort denn sein?
Die Ansprüche 1,2 und 3 sind -Deine Sachverhaltsschilderung als richtig unterstellt- begründet, der Anspruch unter 4 vielleicht.
Sprich, Deine Oma hat berechtigte Forderungen. Was dann die Gegenseite vortragen wird, weiß ich nicht.
Man muss selbstverständlich auch daran denken, dass nach einem gewonnenen Prozess die Vollstreckung ins Leere gehen kann, also bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Deine Oma kann auch einfach einen Mahnbescheid beantragen, wenn die Mieterin nicht widerspricht, ist es die einfachste und günstigste Art, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Ansonsten hat CE völlig recht, bei dem Streitwert verhungert ein Anwalt beim arbeiten.
Aber der Streitwert liegt doch bei knapp 1.000 Euro?! Ist das wirklich so wenig das es sich nicht "lohnt" für nen Gang zum Anwalt bzw. das der Anwalt sich damit beschäftigt ???
Mandantengespräch, Sichtung der Unterlagen, Anspruchsschreiben (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), rotzfreches Antwortschreiben, Mandantengespräch, Klage fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), Klageerwiderung lesen, wilde Behauptung der Beklagten mit Mandantin besprechen, Replik fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), zu Gericht gehen, warten bis man dran ist, mündliche Verhandlung, zurück ins Büro, evtl. dann folgende Beweisaufnahme, hin zu Gericht, warten bis man dran ist, Beweisaufnahme mit 4 Zeugen (ca. 2,5 Stunden, zurück ins Büro, Beweiswürdigung fertigen (Arbeit der Sekretärin nicht zu vergessen), dann irgendwann Urteil.
Ca. 12 Stunden Anwaltsarbeit, ca. 2 Stunden Sekretariat, Gebühren 2,5 macht ca. 210 Euro.
Mit solchen Mandaten kannst Du jeden Anwalt in ca. 6 Monaten ruinieren.
Rechne nach...
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html
So, die nächsten zwölf Threads dieser Art darft Du jetzt als Belohnung allein abarbeiten. Landet ja jetzt alles aus lauter Mitleid für die Anwaltschaft hier.
Das wichtigste hast Du aber m.E. noch unterschlagen:
Urteil => Mandantenanruf am Empfangstag: "Ich habe Post von Ihnen bekommen, verstehe aber nicht, was drin steht."
Wenn nein: Alle Vermieter sollten künftig eine Sicherheit sich geben lassen.
Stimmt und ich habe noch jede Menge anderer "Kleinigkeiten" unterschlagen aber das freundliche Angebot von Dir weiter oben lehne ich dankend ab.
Leider nicht. Wir wohnen in einem Stadtteil mit ca. 4500 Einwohner. Da kennt man sich. Der Vater von der Mieterin kam vor dem Mietverhältnis vorbei und hat gemeint, dass man sich keine Sorge machen muss, wenn es mal zu finanziellen Problemen kommt, springt er ein.
Nach dem die Tochter dann ihre Mutter im Hausgang meiner Oma als ******** bezeichnet hat und ihr durch das (offene) Fenster einen Stuhl hinterher geschmissen hat, will der Alte von seiner Tochter nichts mehr wissen und bezahlt auch nichts.
Da ich den Vater kenn, freu ich mich schon auf das nächste Dorffest, wenn alle schön versammelt sind und frag ihn mal wie es so ist, eine 80jährige Frau zu verarschen!
Viel armseliger geht nun wirklich nicht mehr, lässt aber tief blicken.
Ihr solltest den Vater ob seiner vorherigen mündlichen Zusage zumindest moralisch in die Pflicht nehmen! Immer und immer wieder anrufen, schreiben usw. Das ist der Versuch, dann quasi "Geld zu verdienen" (was ansonsten verloren ist).
Mit regelmäßigem Nerven arbeiten auch Inkassobüros und - ganz wichtig - er kann auch in Raten abstottern, z. B. jeden Monat 50,00 €. Nach dem Motto: Was ihr habt, das habt ihr. Jeder braune Schein hilft der Oma.