Eine der letzten legalen Möglichkeiten für Freunde kostenloser Musik heißt Webradio-Software. Diese schneidet das laufende Radioprogramm mit und speichert es im MP3-Format auf der Festplatte
Clipinc ist ein Radiorekorder, kann jedoch mehr als nur mitschneiden: Die Software nimmt mehrere Sender gleichzeitig auf, teilt die Musik selbständig in einzelne Stücke und erspart dem Benutzer damit das Schneiden. Ungewünschte Titel oder Interpreten werden in die "Hate-List" eingetragen und dadurch von Clipinc nicht in die Stream-Tag-Liste aufgenommen.
"Nach geltendem Recht ist der Einsatz solcher Software legal", sagt auch ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz über Clipinc. Vorausgesetzt, man verwendet die Kopien nur für private und nicht für gewerbliche Zwecke Also dies ist doch mal ne schöne Nachricht. Auch wenn Aussagen von Ministeriumssprechern mit Vorsicht zu geniessen sind ist zumindest mal eine hohe Wahrscheinlichkeit gegebn das man sich nicht die Finger verbrennt.
Die Software und die Nutzung sind zudem noch gratis. Nett.
Was ist eigendlich mit der Audio Suche bei yahoo oder seiten wie singfish ?! Da macht sich doch nur der Strafbar, der die Musik online stellt und nicht der, der sie runter läde ! (es ist ja so zu sagen eine Suchmaschine, die HP im Netz sucht und man dann von einer normalen HP runter läd!)
"Das Aufinden der Sender kann etwas dauern. Bis ein Sender eingestellt ist und die ersten stream tags in der Liste erscheinen können schon einmal zwanzig Minuten vergehen.
ich geh mal davon aus, das die streaming tags dazu dienen, die Titel voneinander zu trennen. Super Progi soweit ich das bisher beurteilen kann. Ich werds morgen mal weiter testen.
In der Trackliste da werden sie zwar jetzt angezeigt, aber irgendwie nicht als einzelne MP3s im "AutoClip"-Ordner abgespeichert, obwohl ich dies eigentlich so eingestellt habe...
Frage 1: Ist das Mitschneiden von Musik über Webradio (z.B. Streamripper mit Winamp) Stand heute noch legal. Ist es auf diese Weise also noch möglich erlaubt Musik herunterzuladen oder darf man das auch nicht mehr?
Frage 2: Gibt´s Heinz´ Programm noch in der beschriebenen Art und Weise?
Falls weitere Freds mit der gleichen/gleichgelagerten Frage bestehen, bitte einfach verschieben. Kurze PN, damit ich das wiederfinde, wäre nett.
Frage 1: Ist das Mitschneiden von Musik über Webradio (z.B. Streamripper mit Winamp) Stand heute noch legal. Ist es auf diese Weise also noch möglich erlaubt Musik herunterzuladen oder darf man das auch nicht mehr?
Frage 2: Gibt´s Heinz´ Programm noch in der beschriebenen Art und Weise?
Falls weitere Freds mit der gleichen/gleichgelagerten Frage bestehen, bitte einfach verschieben. Kurze PN, damit ich das wiederfinde, wäre nett.
Frage 1: Ist das Mitschneiden von Musik über Webradio (z.B. Streamripper mit Winamp) Stand heute noch legal. Ist es auf diese Weise also noch möglich erlaubt Musik herunterzuladen oder darf man das auch nicht mehr?
Frage 2: Gibt´s Heinz´ Programm noch in der beschriebenen Art und Weise?
Falls weitere Freds mit der gleichen/gleichgelagerten Frage bestehen, bitte einfach verschieben. Kurze PN, damit ich das wiederfinde, wäre nett.
Habt Dank!!
Jemand eine Antwort auf Frage 1 ?
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
Eine der letzten legalen Möglichkeiten für Freunde kostenloser Musik heißt Webradio-Software. Diese schneidet das laufende Radioprogramm mit und speichert es im MP3-Format auf der Festplatte
Clipinc ist ein Radiorekorder, kann jedoch mehr als nur mitschneiden: Die Software nimmt mehrere Sender gleichzeitig auf, teilt die Musik selbständig in einzelne Stücke und erspart dem Benutzer damit das Schneiden.
Ungewünschte Titel oder Interpreten werden in die "Hate-List" eingetragen und dadurch von Clipinc nicht in die Stream-Tag-Liste aufgenommen.
"Nach geltendem Recht ist der Einsatz solcher Software legal", sagt auch ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz über Clipinc. Vorausgesetzt, man verwendet die Kopien nur für private und nicht für gewerbliche Zwecke
Also dies ist doch mal ne schöne Nachricht.
Auch wenn Aussagen von Ministeriumssprechern mit Vorsicht zu geniessen sind ist zumindest mal eine hohe Wahrscheinlichkeit gegebn das man sich nicht die Finger verbrennt.
Die Software und die Nutzung sind zudem noch gratis. Nett.
http://www.clipinc.de/
Da macht sich doch nur der Strafbar, der die Musik online stellt und nicht der, der sie runter läde !
(es ist ja so zu sagen eine Suchmaschine, die HP im Netz sucht und man dann von einer normalen HP runter läd!)
Was mache ich falsch?
Aber kann der die einzelnen Lieder auch irgendwie selbstständig Titel zufügen etc., so, das nicht alles eine stundenlange Datei ist?
Ich zitiere mal aus dem FAZ Artikel
"Das Aufinden der Sender kann etwas dauern. Bis ein Sender eingestellt ist und die ersten stream tags in der Liste erscheinen können schon einmal zwanzig Minuten vergehen.
ich lass bigFM einfach mal laufen...
Hoffe mal, der bennent und speichert die Dinger selbstständig^^
Danke auf jeden Fall für das nützliche Programm!!
Aber iwie kann ich mir die Lieder nicht anhören..?!
Muss dann noch iwas einstellen?
Helft mir mal bitte.
Hab raus, wie's geht =)
Freunde mich immer mehr damit an.
Man muss die Lieder nur immer etwas in der Anfangs- und Endzeit anpassen, aber das stört ja nicht.
Nochmals vielen Dank für den Tip!
ich hole den Fred mal aus den Tiefen hervor.
Frage 1:
Ist das Mitschneiden von Musik über Webradio (z.B. Streamripper mit Winamp) Stand heute noch legal.
Ist es auf diese Weise also noch möglich erlaubt Musik herunterzuladen oder darf man das auch nicht mehr?
Frage 2:
Gibt´s Heinz´ Programm noch in der beschriebenen Art und Weise?
Falls weitere Freds mit der gleichen/gleichgelagerten Frage bestehen, bitte einfach verschieben. Kurze PN, damit ich das wiederfinde, wäre nett.
Habt Dank!!
Jemand eine Antwort auf Frage 1 ?
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
quelle wiki ohne gewähr
Noch ein Anwalt der das bestätigen kann, was ajatollarockenrolla in Wikipedia dazu gefunden hat?
Danke