Noch ein Anwalt der das bestätigen kann, was ajatollarockenrolla in Wikipedia dazu gefunden hat?
Danke
Ja, das ist grundsätzlich richtig. Allerdings handelt es sich hier nur um Rechtsauffassungen, da in diesem gesamten Bereich keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Solche Einzelfälle gelangen eben selten vor den BGH. Ergänzend kann man noch sagen, dass die Illegalität der Seite offensichtlich sein muss, um eine Strafbarkeit für den Nutzer zu begründen.
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
quelle wiki ohne gewähr
Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur auf deutsche Internetradios bezieht oder mache ich da einen Denkfehler? Ich höre amerikanische Webradiostationen und die haben meines Wissens nach mit der deutschen GEMA genau nichts am Hut.
Verstehe eh nicht was der Unterschied zu den 70ern ist, als ich mit der gutzen alten C60 und Mikrofon Werner Reinkes Hitparade mitgeschnitten habe. 40 Jahre Raubkopierer allez
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
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Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur auf deutsche Internetradios bezieht oder mache ich da einen Denkfehler? Ich höre amerikanische Webradiostationen und die haben meines Wissens nach mit der deutschen GEMA genau nichts am Hut.
Verstehe eh nicht was der Unterschied zu den 70ern ist, als ich mit der gutzen alten C60 und Mikrofon Werner Reinkes Hitparade mitgeschnitten habe. 40 Jahre Raubkopierer allez
Das Aufnehmen vom Radio war damals als Privatkopie erlaubt und ist es auch heute im Internetradio. Es muss sich dabei nicht um deutsche Sender halten. Alle Radiosender auf der Welt unterliegen der Berner Übereinkunft über das Urheberrecht und zahlen an die jeweiligen Verwertungsrechtsgesellschaften in ihren Ländern, in Deutschland eben an die Gema.
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
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Verstehe eh nicht was der Unterschied zu den 70ern ist, als ich mit der gutzen alten C60 und Mikrofon Werner Reinkes Hitparade mitgeschnitten habe. 40 Jahre Raubkopierer allez
hähähhä, habe ich auch. ich war dann später bei manchen stücken regelrecht iritiert wenn ich sie wieder gehört habe und an der einen oder anderen stelle die türklingel unserer wohnung nicht zu hören war.
"Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig."
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Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur auf deutsche Internetradios bezieht oder mache ich da einen Denkfehler? Ich höre amerikanische Webradiostationen und die haben meines Wissens nach mit der deutschen GEMA genau nichts am Hut.
Verstehe eh nicht was der Unterschied zu den 70ern ist, als ich mit der gutzen alten C60 und Mikrofon Werner Reinkes Hitparade mitgeschnitten habe. 40 Jahre Raubkopierer allez
Das Aufnehmen vom Radio war damals als Privatkopie erlaubt und ist es auch heute im Internetradio. Es muss sich dabei nicht um deutsche Sender halten. Alle Radiosender auf der Welt unterliegen der Berner Übereinkunft über das Urheberrecht und zahlen an die jeweiligen Verwertungsrechtsgesellschaften in ihren Ländern, in Deutschland eben an die Gema.
Ja, das ist grundsätzlich richtig. Allerdings handelt es sich hier nur um Rechtsauffassungen, da in diesem gesamten Bereich keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Solche Einzelfälle gelangen eben selten vor den BGH.
Ergänzend kann man noch sagen, dass die Illegalität der Seite offensichtlich sein muss, um eine Strafbarkeit für den Nutzer zu begründen.
Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur auf deutsche Internetradios bezieht oder mache ich da einen Denkfehler?
Ich höre amerikanische Webradiostationen und die haben meines Wissens nach mit der deutschen GEMA genau nichts am Hut.
Verstehe eh nicht was der Unterschied zu den 70ern ist, als ich mit der gutzen alten C60 und Mikrofon Werner Reinkes Hitparade mitgeschnitten habe. 40 Jahre Raubkopierer allez
Das Aufnehmen vom Radio war damals als Privatkopie erlaubt und ist es auch heute im Internetradio. Es muss sich dabei nicht um deutsche Sender halten. Alle Radiosender auf der Welt unterliegen der Berner Übereinkunft über das Urheberrecht und zahlen an die jeweiligen Verwertungsrechtsgesellschaften in ihren Ländern, in Deutschland eben an die Gema.
hähähhä, habe ich auch. ich war dann später bei manchen stücken regelrecht iritiert wenn ich sie wieder gehört habe und an der einen oder anderen stelle die türklingel unserer wohnung nicht zu hören war.
Ah, Danke, wieder was gelernt.