ich bin gestern nach ein paar Tagen Dienstreise nach Hause gekommen und meine Frau war ziemlich aufgelöst.
Es war wohl ein Herr von der Stadt bei der Nachbarin und hat sie ausrichten lassen, er wäre jetzt mehrfach bei uns gewesen um uns im Nachgang zum Zensus 2011 zu befragen.
Da er uns nicht angetroffen hätte wäre nun ein Bußgeld fällig.
Im Internet habe ich nichts gefunden, außer, daß wir verpflichtet sind Auskunft zu geben.
Was mir gerade ziemlich auf die Nerven geht ist, daß wir erstens nie eine Benachrichtigung oder einen Fragebogen erhalten haben und zweitens, daß dieser Vogel mit meiner Nachbarin über ein mögliches Bußgeld spricht.
Falls sich jemand mit der Thematik auskennt:
Ich wüßte gerne, ob die Zähler nachweisen müßen, daß benachrichtigt wurde bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.
Zudem würde mich interessieren, ob ich dem Typen irgendwie gegen den Karren fahren kann wegen des Gespräches mit der Nachbarin.
Gruß und Danke Vorab
Wedge
P.S.: Die Forensuche "Volkszählung" und "Zensus" hat nichts ergeben, falls es schon einen Thread gibt, bitte verschieben.
Gute Frage, ich kann mich durchaus daran erinnern das es irgendwo mal geschrieben stand, das man ein Bußgeld bezahlen muss wenn man keine Auskunft erteilt. Allerdings denke ich schon das die dir erstmal irgendwie nachweisen müssen das du überhaupt dazu aufgefordert wurdest Auskunft zu geben. Ich hab daheim glaube noch den Wisch von denen, wenn ich den finde sage ich dir noch mal bescheid.
Und das die deinen Nachbarn davon erzählen das ihr nun ein Bußgeld bekommt, sorry, sowas geht ja mal gar nicht. Das geht überhaupt keinen was an. Ob du ihm an den Karren fahren kannst weiß ich nicht, drück dir aber die Daumen das du es kannst.
Gude, da ich ja, wie hier bekannt, im Stat. Bundesamt arbeite, würde ich Dir empfehlen, sofort im Stat. Landesamt in Wiesbaden anzurufen.
0611 3802-700 , evtl. leiten die dich dann an die Nr. für Oberursel weiter 06172 999 9611 ?!? Aber ruf bei denen an.
Das scheint ja überhaupt nicht dem "normalen" Zensus-Ablauf zu entsprechen. Ich könnte auch die Zensus-Leute im Stock über mir fragen, aber die wissen nicht die Einzelfälle.
Bußgeld ist ja üblich, wenn nach mehrfacher Erinnerung nix kommt. Aber das kommt normalerweise per Schreiben... Ruf einfach mal bei denen an hier in Wiesbaden.
ich bin gestern nach ein paar Tagen Dienstreise nach Hause gekommen und meine Frau war ziemlich aufgelöst.
Es war wohl ein Herr von der Stadt bei der Nachbarin und hat sie ausrichten lassen, er wäre jetzt mehrfach bei uns gewesen um uns im Nachgang zum Zensus 2011 zu befragen.
Da er uns nicht angetroffen hätte wäre nun ein Bußgeld fällig.
Im Internet habe ich nichts gefunden, außer, daß wir verpflichtet sind Auskunft zu geben.
Was mir gerade ziemlich auf die Nerven geht ist, daß wir erstens nie eine Benachrichtigung oder einen Fragebogen erhalten haben und zweitens, daß dieser Vogel mit meiner Nachbarin über ein mögliches Bußgeld spricht.
Falls sich jemand mit der Thematik auskennt:
Ich wüßte gerne, ob die Zähler nachweisen müßen, daß benachrichtigt wurde bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.
Zudem würde mich interessieren, ob ich dem Typen irgendwie gegen den Karren fahren kann wegen des Gespräches mit der Nachbarin.
Gruß und Danke Vorab
Wedge
P.S.: Die Forensuche "Volkszählung" und "Zensus" hat nichts ergeben, falls es schon einen Thread gibt, bitte verschieben.
Nur kurz ,wenn du das nicht per Brief bekommen hast ,müsste ein Interviewer da gewesen sein ,wenn er dich nicht angetroffen hat ,hätte er dir eigentlich eine Nachricht zwecks Termines hinterlassen müssen.Nachdem die Frist abgelaufen war ,wurden die die das nicht ausgefüllt haben ,per Postzustellungsauftrag angeschrieben,so das du eigentlich was schriftliches hättest haben müssen, in dem Auftrag wurde dann nochmal darauf hingewissen was dir für Konzequentzen entstehen inklusive das bevorstehende Bussgeld was du zu erwarten hättest.Und glaube mir das waren nicht wenige die das Bekommen haben.
Wedge schrieb: Ich wüßte gerne, ob die Zähler nachweisen müßen, daß benachrichtigt wurde bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.
Jedenfalls muss der Befragte schriftlich oder elektronisch über Zweck, Art und Umfang der Erhebung unterrichtet werden, § 17 BStatG. Befragt worden bist du aber noch nicht, weswegen du auch noch nicht die Auskunftspflicht verletzt haben kannst. Gegen einen Bußgeldbescheid würde ich darum Widerspruch einlegen.
Wedge schrieb: Zudem würde mich interessieren, ob ich dem Typen irgendwie gegen den Karren fahren kann wegen des Gespräches mit der Nachbarin.
Ich denke, dass hier ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht (§ 14 Abs. 2 BStatG) vorliegt.
(2) Erhebungsbeauftragte dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnen Erkenntnisse nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden. Sie sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses nach § 16 und zur Geheimhaltung auch solcher Erkenntnisse schriftlich zu verpflichten, die gelegentlich ihrer Tätigkeit gewonnen werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__14.html
Hier käme aus meiner Sicht ein Schadensersatzanspruch aus § 839 BGB i.V.M. Art. 34 GG in Betracht. Die Parasiten können dich nicht einfach in der Nachbarschaft denunzieren und auch noch darauf hinweisen, dass du nicht zuhause bist. Deine Angelegenheiten mit der Stasi-Behörde gehen deine Nachbarin natürlich nichts an.
Ich hab den Müll auch bekommen vor ca. 5 Wochen da stand drin ich muß es innerhalb von 2 Wochen zurück senden. Wenn ich es jetzt nicht mache können Sie mir ja auch nicht nachweisen das ich es je erhalten habe oder ??? Also mir ist das zu blöd das alles zu beantworten. Schei.. Staat die Deutschen lassen sich echt alles gefallen.
Chnieb schrieb: Ich hab den Müll auch bekommen vor ca. 5 Wochen da stand drin ich muß es innerhalb von 2 Wochen zurück senden. Wenn ich es jetzt nicht mache können Sie mir ja auch nicht nachweisen das ich es je erhalten habe oder ??? Also mir ist das zu blöd das alles zu beantworten. Schei.. Staat die Deutschen lassen sich echt alles gefallen.
Du bist dazu verpflichtet es auszufüllen,die Wissen schon das du es zugeschickt bekommen hast und wenn nach einer gewissen Zeit keine Antwort kommt wirst du nochmals angeschrieben inklusive der Androhung des Bussgeldes.
smoKe89 schrieb: Deine Angelegenheiten mit der Stasi-Behörde gehen deine Nachbarin natürlich nichts an.
Es wäre nett, wenn Du mich nicht als Parasit bezeichnen würdest. Mir ist ja allmählich bekannt, wie Du denkst und dass Du allem, was mit dem Staat zu tun hast, mit Misstrauen und Hass begegnest.
Unabhängig davon sollte man trotzdem herausfinden, ob der Interviewer hier nicht seine Kompetenzen klar überschritten hat. Mir kommt sein Verhalten mehr als fragwürdig vor.
Erstmal ist mir aber wichtiger, dass Wedge den Bußgeldkram los wird.
@ Chnieb
Dann kriegste aber nen Bußgeldbescheid. Das muss Dir klar sein. Und den treiben die im Notfall ein. So ärgerlich es klingt.
Wir hatten seit 25 Jahren keine Volkszählung mehr. Da hat die Mauer noch fest gestanden. Ich glaube, die einzigen Staaten, die länger keine mehr hatten, waren Somalia, Nordkorea und Tadschikistan. Wir bauen viele Zahlen und Entscheidungen auf Daten auf, die vor dem Mauerfall erhoben wurden, die ganzen Karteileichen ausm Osten zerhacken die ganze Datengrundlage.
Im Normalfall werden Volkszählungen alle 10 Jahre durchgeführt, so die gängige Praxis in EU und auch in den meisten Staaten der Welt. Deutschland hätte in der Zensusrunde 2000 schon mitmachen müssen. Haben sie nicht.
Die meisten Staaten machen Vollerhebungen, fragen also jeden Haushalt. Deutschland hat nur eine Stichprobe gemacht und fragt "nur" einige Mio Menschen.
Du kannst gerne auf Deutschland als Staat schimpfen, ich sage Dir nur, dass etwa 95 % der Staaten mehr gefragt haben, in kürzeren Abständen fragen und mehr Leute befragen.
Nach den derzeitigen Erhebungsmethoden wird jeder Bürger alle 40-50 Jahre mit einem Zensus-Bogen zur Haushaltsbefragung (um die gehts ja) belästigt. Sprich zwei Mal im Leben.
P.S. Durch die neuen Daten wird der Länderfinanzausgleich angepasst, man geht davon aus, dass Hessen dadurch profitieren wird.
P.P.S. Ich finde auch nicht alles optimal, was den Zensus angeht. Nur ein wenig Sachlichkeit sollte schon da sein und nicht immer "Scheiss Staat" , "Wir sind die Dummen" oder "Parasiten". Schaut euch immer an, wie es in den anderen Ländern der "westlichen" Welt läuft und es relativiert sich ein wenig.
Es war wohl ein Herr von der Stadt bei der Nachbarin und hat sie ausrichten lassen, er wäre jetzt mehrfach bei uns gewesen um uns im Nachgang zum Zensus 2011 zu befragen.
Da er uns nicht angetroffen hätte wäre nun ein Bußgeld fällig.
Falls der wirklich echt war hat er da einiges an Kompetenzen klar überschritten und ich würde das sofort dem hessischen Datenschutzbeauftragten melden. Aber wenn du vorher nie Post vom Zensus bekommen hast klingt das für mich eher nach einem Trickbetrüger oder was weiß ich was für einem Hansel, aber nicht nach offiziellem Vorgehen.
Wedge schrieb: Ich wüßte gerne, ob die Zähler nachweisen müßen, daß benachrichtigt wurde bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.
Jedenfalls muss der Befragte schriftlich oder elektronisch über Zweck, Art und Umfang der Erhebung unterrichtet werden, § 17 BStatG. Befragt worden bist du aber noch nicht, weswegen du auch noch nicht die Auskunftspflicht verletzt haben kannst. Gegen einen Bußgeldbescheid würde ich darum Widerspruch einlegen.
Wedge schrieb: Zudem würde mich interessieren, ob ich dem Typen irgendwie gegen den Karren fahren kann wegen des Gespräches mit der Nachbarin.
Ich denke, dass hier ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht (§ 14 Abs. 2 BStatG) vorliegt.
(2) Erhebungsbeauftragte dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnen Erkenntnisse nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden. Sie sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses nach § 16 und zur Geheimhaltung auch solcher Erkenntnisse schriftlich zu verpflichten, die gelegentlich ihrer Tätigkeit gewonnen werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__14.html
Hier käme aus meiner Sicht ein Schadensersatzanspruch aus § 839 BGB i.V.M. Art. 34 GG in Betracht. Die Parasiten können dich nicht einfach in der Nachbarschaft denunzieren und auch noch darauf hinweisen, dass du nicht zuhause bist. Deine Angelegenheiten mit der Stasi-Behörde gehen deine Nachbarin natürlich nichts an.
Ein Anspruch aus § 839 BGB scheitert selbstverständlich am fehlenden Vermögensschaden.
stefank schrieb: Ein Anspruch aus § 839 BGB scheitert selbstverständlich am fehlenden Vermögensschaden.
Vermutlich ja, kann ich von hier aus aber nicht beurteilen.
Das kann man von überall aus beurteilen, da es sich um eine reine Subsumtionsfrage handelt. Ein Anspruch aus § 839 BGB kann immer nur auf Ersatz eines Vermögensschaden gerichtet sein.
stefank schrieb: Ein Anspruch aus § 839 BGB kann immer nur auf Ersatz eines Vermögensschaden gerichtet sein.
Ja. Die Frage ist doch, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist oder nicht. Wenn der Threaderöffner (als Werkstattbetreiber o.ä.) mit der Nachbarin bspw. einen Werkvertrag über irgendeine Reperatur ausgehandelt hätte und diese nun aufgrund des Ereignisses den Vertrag doch nicht mehr unterschreiben möchte, könnte ihm doch Gewinn entgangen sein?
stefank schrieb: Ein Anspruch aus § 839 BGB kann immer nur auf Ersatz eines Vermögensschaden gerichtet sein.
Ja. Die Frage ist doch, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist oder nicht. Wenn der Threaderöffner (als Werkstattbetreiber o.ä.) mit der Nachbarin bspw. einen Werkvertrag über irgendeine Reperatur ausgehandelt hätte und diese nun aufgrund des Ereignisses den Vertrag doch nicht mehr unterschreiben möchte, könnte ihm doch Gewinn entgangen sein?
Dann Würde es an der Kausalität mangeln. Ein so fernliegendes, außerhalb jeglicher Lebenswahrscheinlichkeit liegendes Verhalten kann nicht Grundlage einer Vermögensschadens sein. Aber so etwas gibt der Sachverhalt ja gar nicht her, also entfernen wir uns vom Thema.
ich bin gestern nach ein paar Tagen Dienstreise nach Hause gekommen und meine Frau war ziemlich aufgelöst.
Es war wohl ein Herr von der Stadt bei der Nachbarin und hat sie ausrichten lassen, er wäre jetzt mehrfach bei uns gewesen um uns im Nachgang zum Zensus 2011 zu befragen.
Da er uns nicht angetroffen hätte wäre nun ein Bußgeld fällig.
Im Internet habe ich nichts gefunden, außer, daß wir verpflichtet sind Auskunft zu geben.
Was mir gerade ziemlich auf die Nerven geht ist, daß wir erstens nie eine Benachrichtigung oder einen Fragebogen erhalten haben und zweitens, daß dieser Vogel mit meiner Nachbarin über ein mögliches Bußgeld spricht.
Falls sich jemand mit der Thematik auskennt:
Ich wüßte gerne, ob die Zähler nachweisen müßen, daß benachrichtigt wurde bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.
Zudem würde mich interessieren, ob ich dem Typen irgendwie gegen den Karren fahren kann wegen des Gespräches mit der Nachbarin.
Gruß und Danke Vorab
Wedge
P.S.: Die Forensuche "Volkszählung" und "Zensus" hat nichts ergeben, falls es schon einen Thread gibt, bitte verschieben.
Allerdings denke ich schon das die dir erstmal irgendwie nachweisen müssen das du überhaupt dazu aufgefordert wurdest Auskunft zu geben. Ich hab daheim glaube noch den Wisch von denen, wenn ich den finde sage ich dir noch mal bescheid.
Und das die deinen Nachbarn davon erzählen das ihr nun ein Bußgeld bekommt, sorry, sowas geht ja mal gar nicht. Das geht überhaupt keinen was an. Ob du ihm an den Karren fahren kannst weiß ich nicht, drück dir aber die Daumen das du es kannst.
0611 3802-700 , evtl. leiten die dich dann an die Nr. für Oberursel weiter 06172 999 9611 ?!? Aber ruf bei denen an.
Das scheint ja überhaupt nicht dem "normalen" Zensus-Ablauf zu entsprechen. Ich könnte auch die Zensus-Leute im Stock über mir fragen, aber die wissen nicht die Einzelfälle.
Bußgeld ist ja üblich, wenn nach mehrfacher Erinnerung nix kommt. Aber das kommt normalerweise per Schreiben... Ruf einfach mal bei denen an hier in Wiesbaden.
Nur kurz ,wenn du das nicht per Brief bekommen hast ,müsste ein Interviewer da gewesen sein ,wenn er dich nicht angetroffen hat ,hätte er dir eigentlich eine Nachricht zwecks Termines hinterlassen müssen.Nachdem die Frist abgelaufen war ,wurden die die das nicht ausgefüllt haben ,per Postzustellungsauftrag angeschrieben,so das du eigentlich was schriftliches hättest haben müssen, in dem Auftrag wurde dann nochmal darauf hingewissen was dir für Konzequentzen entstehen inklusive das bevorstehende Bussgeld was du zu erwarten hättest.Und glaube mir das waren nicht wenige die das Bekommen haben.
Jedenfalls muss der Befragte schriftlich oder elektronisch über Zweck, Art und Umfang der Erhebung unterrichtet werden, § 17 BStatG. Befragt worden bist du aber noch nicht, weswegen du auch noch nicht die Auskunftspflicht verletzt haben kannst. Gegen einen Bußgeldbescheid würde ich darum Widerspruch einlegen.
Ich denke, dass hier ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht (§ 14 Abs. 2 BStatG) vorliegt.
(2) Erhebungsbeauftragte dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnen Erkenntnisse nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden. Sie sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses nach § 16 und zur Geheimhaltung auch solcher Erkenntnisse schriftlich zu verpflichten, die gelegentlich ihrer Tätigkeit gewonnen werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__14.html
Hier käme aus meiner Sicht ein Schadensersatzanspruch aus § 839 BGB i.V.M. Art. 34 GG in Betracht. Die Parasiten können dich nicht einfach in der Nachbarschaft denunzieren und auch noch darauf hinweisen, dass du nicht zuhause bist. Deine Angelegenheiten mit der Stasi-Behörde gehen deine Nachbarin natürlich nichts an.
Wenn ich es jetzt nicht mache können Sie mir ja auch nicht nachweisen das ich es je erhalten habe oder ???
Also mir ist das zu blöd das alles zu beantworten.
Schei.. Staat die Deutschen lassen sich echt alles gefallen.
Du bist dazu verpflichtet es auszufüllen,die Wissen schon das du es zugeschickt bekommen hast und wenn nach einer gewissen Zeit keine Antwort kommt wirst du nochmals angeschrieben inklusive der Androhung des Bussgeldes.
Es wäre nett, wenn Du mich nicht als Parasit bezeichnen würdest. Mir ist ja allmählich bekannt, wie Du denkst und dass Du allem, was mit dem Staat zu tun hast, mit Misstrauen und Hass begegnest.
Unabhängig davon sollte man trotzdem herausfinden, ob der Interviewer hier nicht seine Kompetenzen klar überschritten hat. Mir kommt sein Verhalten mehr als fragwürdig vor.
Erstmal ist mir aber wichtiger, dass Wedge den Bußgeldkram los wird.
@ Chnieb
Dann kriegste aber nen Bußgeldbescheid. Das muss Dir klar sein. Und den treiben die im Notfall ein. So ärgerlich es klingt.
Wir hatten seit 25 Jahren keine Volkszählung mehr. Da hat die Mauer noch fest gestanden. Ich glaube, die einzigen Staaten, die länger keine mehr hatten, waren Somalia, Nordkorea und Tadschikistan. Wir bauen viele Zahlen und Entscheidungen auf Daten auf, die vor dem Mauerfall erhoben wurden, die ganzen Karteileichen ausm Osten zerhacken die ganze Datengrundlage.
Im Normalfall werden Volkszählungen alle 10 Jahre durchgeführt, so die gängige Praxis in EU und auch in den meisten Staaten der Welt. Deutschland hätte in der Zensusrunde 2000 schon mitmachen müssen. Haben sie nicht.
Die meisten Staaten machen Vollerhebungen, fragen also jeden Haushalt. Deutschland hat nur eine Stichprobe gemacht und fragt "nur" einige Mio Menschen.
Du kannst gerne auf Deutschland als Staat schimpfen, ich sage Dir nur, dass etwa 95 % der Staaten mehr gefragt haben, in kürzeren Abständen fragen und mehr Leute befragen.
Nach den derzeitigen Erhebungsmethoden wird jeder Bürger alle 40-50 Jahre mit einem Zensus-Bogen zur Haushaltsbefragung (um die gehts ja) belästigt. Sprich zwei Mal im Leben.
P.S. Durch die neuen Daten wird der Länderfinanzausgleich angepasst, man geht davon aus, dass Hessen dadurch profitieren wird.
P.P.S. Ich finde auch nicht alles optimal, was den Zensus angeht. Nur ein wenig Sachlichkeit sollte schon da sein und nicht immer "Scheiss Staat" , "Wir sind die Dummen" oder "Parasiten". Schaut euch immer an, wie es in den anderen Ländern der "westlichen" Welt läuft und es relativiert sich ein wenig.
Nimm das nicht persönlich. Ich habe selbst einige Freunde und Verwandte, die in vergleichbaren Anstalten bedienstet sind.
Also erstmal Gruß und Danke an alle, die mir hier weiter geholfen haben.
Ich werden den Typen mal anrufen und wenn der sich irgendwie quer stellt den Tip von Werner weiter verfolgen.
Ich habe mir übrigens schon vorgenommen in den Datenpool zu pinkeln.
"Herr X, Frau X, welche Hobbies betreiben Sie denn regelmäßig?"
"Wir sind wöchentlich im Swingerclub unn wenn ich mich nicht täusche, habe ich Sie dort auch schon gesehen."
Falls der wirklich echt war hat er da einiges an Kompetenzen klar überschritten und ich würde das sofort dem hessischen Datenschutzbeauftragten melden.
Aber wenn du vorher nie Post vom Zensus bekommen hast klingt das für mich eher nach einem Trickbetrüger oder was weiß ich was für einem Hansel, aber nicht nach offiziellem Vorgehen.
Ein Anspruch aus § 839 BGB scheitert selbstverständlich am fehlenden Vermögensschaden.
Denke ich auch. Der hätte wohl am liebsten gleich bar kassiert...
Normalerweise stecken die "Offiziellen/Amtlichen" erst mal Erinnerungsschreiben in den Kasten.
Vermutlich ja, kann ich von hier aus aber nicht beurteilen.
Das kann man von überall aus beurteilen, da es sich um eine reine Subsumtionsfrage handelt. Ein Anspruch aus § 839 BGB kann immer nur auf Ersatz eines Vermögensschaden gerichtet sein.
Ja. Die Frage ist doch, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist oder nicht. Wenn der Threaderöffner (als Werkstattbetreiber o.ä.) mit der Nachbarin bspw. einen Werkvertrag über irgendeine Reperatur ausgehandelt hätte und diese nun aufgrund des Ereignisses den Vertrag doch nicht mehr unterschreiben möchte, könnte ihm doch Gewinn entgangen sein?
Dann Würde es an der Kausalität mangeln. Ein so fernliegendes, außerhalb jeglicher Lebenswahrscheinlichkeit liegendes Verhalten kann nicht Grundlage einer Vermögensschadens sein. Aber so etwas gibt der Sachverhalt ja gar nicht her, also entfernen wir uns vom Thema.