BernemerAdler75 schrieb: bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
Ja.
In welchem Verhältnis stehst du denn zu Halter (Mutter, Vater, Kumpel, ...), davon hängen deine Chancen ab...
Freundin
Wohnt ihr zusammen oder kennen dich ihre Nachbarn etc. pp. mit Namen/ungefährer Adresse? Das wäre schonmal schlecht.
Wenn der Halter nämlich angibt den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren zu können, dann kommt Ordnungsamt bzw. Polizei schon mal auf die Idee mit dem Foto in der Nachbarschaft hausieren zu gehen.
BernemerAdler75 schrieb: bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
Ja.
In welchem Verhältnis stehst du denn zu Halter (Mutter, Vater, Kumpel, ...), davon hängen deine Chancen ab...
Freundin
Deine Freundin bekommt einen Anhörungsbogen als Zeugin, nicht als Beschuldigte, da die selbst beim Ordnungsamt Männlein und Weiblein meist auseinanderhalten können.
Als Zeugin muss! sie wahrheitsgemäß aussagen. Eine Freundin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Als Verlobte wiederum hätte sie eins.
Was ihr aber machen könnt: Den Fragebogen deinem/ihrem Bruder, Cousin, Kumpel geben, der dir optimalerweise noch ein bisschen ähnlich sieht und ein belastbares Alibi zum Zeitpunkt des Verstoßes hat.
Dieser trägt dann auf dem Bogen selbst (!) seine Daten ein, kreuzt an dass er der Fahrer war und den Verstoß zugibt unterschreibt und dann das ganze an die Bußgeldstelle zurückschicken.
Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit (wie z.B. zu schnell über die Ampel fahren) zu bezichtigen ist nämlich nicht illegal.
Wird diesem "Ersatzfahrer" seine Selbstbeschuldigung geglaubt bekommt er in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen in dem ihm der Verstoß vorgeworfen wird. Diesen füllt er wieder mit seinen Daten aus und gibt zu der Fahrer gewesen zu sein und den Verstoß begangen zu haben.
Daraufhin bekommt er einige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Innerhalb der Einspruchsfrist (14 Tage - Ausschlussfrist, also nicht mit Datum des Poststempels oder so!) wird dem Bußgeldbescheid widersprochen. Entweder ohne Begründung (ja, das geht) oder weil man sich erst mit seinem Anwalt beraten möchte oder man denkt sich halt was Nettes aus (nur dass man der Fahrer war sollte man nicht in Zweifel ziehen).
Bis dahin ist gewöhnlich etwas Zeit ins Land gegangen und wenn der Verstoß dann 3 Monate zurückliegt, er also für den tatsächlichlichen Fahrer verjährt ist, "fällt" dem Ersatzfahrer bei Durchsicht seiner Kalenderunterlagen etc. "auf", dass er ja doch gar nicht der Fahrer gewesen sein kann, weil er an dem Tag xyz gemacht hat.
Das schreibt er der Bußgeldstelle, legt die Kopie seines Personalausweises zum Bildvergleich sowie sein Alibi bei und dann wird das Verfahren im Normalfall eingestellt. Da es bis dahin für alle anderen verjährt ist, kann der wahre Fahrer nicht mehr belangt werden: Jackpot!
Falls jedoch der Sachbearbeiter hartnäckig an dem Ersatzfahrer festhält wird er die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, das zuständige Gericht eröffnet dann ein Hauptverfahren und der Ersatzfahrer muss dann halt da hingehen, sich vom Richter in Augenschein nehmen lassen, der Richter erkennt dass die Person auf dem Bild und vor ihm nicht die gleiche ist, woraufhin er das Verfahren einstellt oder den Ersatzfahrer freispricht. So eine Verhandlung dauert dann keine 10 min...
Allerdings sollte man dieses Spielchen nicht zuuu häufig machen, denn die Bußgeldstelle hat die Möglichkeit dem Straßenverkehrsamt deiner Freundin zu melden, dass es da einen unaufgeklärten Verstoß gab und die Auferlegung eines Fahrtenbuchs anzuregen. Kommt sowas öfter vor wird das dann wohl auch tatsächlich gemacht.
jazon123 schrieb: Kein Problem, einfach angeben "keine Ahnung wer das ist" dann seid ihr beide aus dem Schneider, aber net verraten, ist ein super Trick auf den noch keiner gekommen ist :P
Wenn zwischen Halter und Fahrer keine "sichtbare" Beziehung besteht (Vater-Sohn, Mutter-Tochter, Ehemann-Ehefrau, ...), dann funktioniert das sogar.
Wie soll denn der Fahrer ermittelt werden, wenn der befragte Halter aussagt "kann die Person auf dem Bild leider nicht erkennen" und der Fahrer der Grundschulfreund aus dem Erzgebirge war, der mal auf Wochenendbesuch war?
Nur dann ist eben die anschließende Fahrtenbuchauflage wahrscheinlicher, weil man als Halter an der Aufklärung "mitwirken" muss und das ja erkennbar nicht tut...
jazon123 schrieb: Normal ist es so, das der Halter des FZ den Bescheid bekommt, und wenn er/sie zahlt, das keiner prüft ob männlich/weiblich/alter
Das geht nur bei Verstößen im Verwarngeldbereich, also unter 40€. Steht hier ja nicht im Raum.
Wenn es um Bußgeld und Punkte geht muss schon der richtige Verursacher gefunden werden. Und dafür hat die Behörde eben nur 3 Monate Zeit, das kann man sich zu Nutze machen...
Was ich gelernt habe in meinem Aufbauseminar (in der Probezeit 21 zu schnell ...):
1. sicher nichts was mich zu einem besseren Fahrer gemacht hätte, bin ich nämlich eh schon ,-) 2. Angeben, dass Verwandte/Freunde aus dem Ausland gefahren sind, und eine Adresse aus sonst wo angeben. Damit hat sich die Sache erledigt. Außer sie glauben deiner Freundin nicht und kommen vorbei um den wahren Fahrer anhand des Fotos zu finden.
Aber lasst euch erst mal das Foto zukommen, vlt. bist du sowieso nicht zu erkennen. Erst mal abwarten und dann kann man beurteilen. Ich wurde auch schon mal mit 150 geblitzt, wo 80 für LKW erlaubt war, gekommen ist nie was.
Aber noch mal eine andere Frage, hast du die Ampel beim überfahren noch gesehen oder schon nicht mehr?
In der Ostparkstr. hingegen wird gern mal geblitzt, 30 sind erlaubt. Den Blitzer in der Ostbahnhofstr. ist mir gar nicht bewusst, und das obwohl ich da Arbeite
Wohnt ihr zusammen oder kennen dich ihre Nachbarn etc. pp. mit Namen/ungefährer Adresse?
Das wäre schonmal schlecht.
Wenn der Halter nämlich angibt den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren zu können, dann kommt Ordnungsamt bzw. Polizei schon mal auf die Idee mit dem Foto in der Nachbarschaft hausieren zu gehen.
Was ihr aber machen könnt:
Den Fragebogen deinem/ihrem Bruder, Cousin, Kumpel geben, der dir optimalerweise noch ein bisschen ähnlich sieht und ein belastbares Alibi zum Zeitpunkt des Verstoßes hat.
Dieser trägt dann auf dem Bogen selbst (!) seine Daten ein, kreuzt an dass er der Fahrer war und den Verstoß zugibt unterschreibt und dann das ganze an die Bußgeldstelle zurückschicken.
Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit (wie z.B. zu schnell über die Ampel fahren) zu bezichtigen ist nämlich nicht illegal.
Wird diesem "Ersatzfahrer" seine Selbstbeschuldigung geglaubt bekommt er in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen in dem ihm der Verstoß vorgeworfen wird. Diesen füllt er wieder mit seinen Daten aus und gibt zu der Fahrer gewesen zu sein und den Verstoß begangen zu haben.
Daraufhin bekommt er einige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Innerhalb der Einspruchsfrist (14 Tage - Ausschlussfrist, also nicht mit Datum des Poststempels oder so!) wird dem Bußgeldbescheid widersprochen. Entweder ohne Begründung (ja, das geht) oder weil man sich erst mit seinem Anwalt beraten möchte oder man denkt sich halt was Nettes aus (nur dass man der Fahrer war sollte man nicht in Zweifel ziehen).
Bis dahin ist gewöhnlich etwas Zeit ins Land gegangen und wenn der Verstoß dann 3 Monate zurückliegt, er also für den tatsächlichlichen Fahrer verjährt ist, "fällt" dem Ersatzfahrer bei Durchsicht seiner Kalenderunterlagen etc. "auf", dass er ja doch gar nicht der Fahrer gewesen sein kann, weil er an dem Tag xyz gemacht hat.
Das schreibt er der Bußgeldstelle, legt die Kopie seines Personalausweises zum Bildvergleich sowie sein Alibi bei und dann wird das Verfahren im Normalfall eingestellt.
Da es bis dahin für alle anderen verjährt ist, kann der wahre Fahrer nicht mehr belangt werden: Jackpot!
Falls jedoch der Sachbearbeiter hartnäckig an dem Ersatzfahrer festhält wird er die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, das zuständige Gericht eröffnet dann ein Hauptverfahren und der Ersatzfahrer muss dann halt da hingehen, sich vom Richter in Augenschein nehmen lassen, der Richter erkennt dass die Person auf dem Bild und vor ihm nicht die gleiche ist, woraufhin er das Verfahren einstellt oder den Ersatzfahrer freispricht. So eine Verhandlung dauert dann keine 10 min...
Allerdings sollte man dieses Spielchen nicht zuuu häufig machen, denn die Bußgeldstelle hat die Möglichkeit dem Straßenverkehrsamt deiner Freundin zu melden, dass es da einen unaufgeklärten Verstoß gab und die Auferlegung eines Fahrtenbuchs anzuregen. Kommt sowas öfter vor wird das dann wohl auch tatsächlich gemacht.
Bis jetzt gabs aber noch keins...
Wenn zwischen Halter und Fahrer keine "sichtbare" Beziehung besteht (Vater-Sohn, Mutter-Tochter, Ehemann-Ehefrau, ...), dann funktioniert das sogar.
Wie soll denn der Fahrer ermittelt werden, wenn der befragte Halter aussagt "kann die Person auf dem Bild leider nicht erkennen" und der Fahrer der Grundschulfreund aus dem Erzgebirge war, der mal auf Wochenendbesuch war?
Nur dann ist eben die anschließende Fahrtenbuchauflage wahrscheinlicher, weil man als Halter an der Aufklärung "mitwirken" muss und das ja erkennbar nicht tut...
Das geht nur bei Verstößen im Verwarngeldbereich, also unter 40€.
Steht hier ja nicht im Raum.
Wenn es um Bußgeld und Punkte geht muss schon der richtige Verursacher gefunden werden. Und dafür hat die Behörde eben nur 3 Monate Zeit, das kann man sich zu Nutze machen...
1. sicher nichts was mich zu einem besseren Fahrer gemacht hätte, bin ich nämlich eh schon ,-)
2. Angeben, dass Verwandte/Freunde aus dem Ausland gefahren sind, und eine Adresse aus sonst wo angeben. Damit hat sich die Sache erledigt. Außer sie glauben deiner Freundin nicht und kommen vorbei um den wahren Fahrer anhand des Fotos zu finden.
Aber lasst euch erst mal das Foto zukommen, vlt. bist du sowieso nicht zu erkennen. Erst mal abwarten und dann kann man beurteilen.
Ich wurde auch schon mal mit 150 geblitzt, wo 80 für LKW erlaubt war, gekommen ist nie was.
Aber noch mal eine andere Frage, hast du die Ampel beim überfahren noch gesehen oder schon nicht mehr?
In der Ostparkstr. hingegen wird gern mal geblitzt, 30 sind erlaubt. Den Blitzer in der Ostbahnhofstr. ist mir gar nicht bewusst, und das obwohl ich da Arbeite