BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
kommt drauf an, wie lang die ampel rot war... ich hatte das auch letztens, und hab ne 100 euro strafe bekommen...aber, es hätte mich auch mit nem monat fahrverbot treffen können,wenn die ampel länger als ne sekunde(glaub ich) rot war
BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
kommt drauf an, wie lang die ampel rot war... ich hatte das auch letztens, und hab ne 100 euro strafe bekommen...aber, es hätte mich auch mit nem monat fahrverbot treffen können,wenn die ampel länger als ne sekunde(glaub ich) rot war
bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
kommt drauf an, wie lang die ampel rot war... ich hatte das auch letztens, und hab ne 100 euro strafe bekommen...aber, es hätte mich auch mit nem monat fahrverbot treffen können,wenn die ampel länger als ne sekunde(glaub ich) rot war
bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
kommt drauf an, wie lang die ampel rot war... ich hatte das auch letztens, und hab ne 100 euro strafe bekommen...aber, es hätte mich auch mit nem monat fahrverbot treffen können,wenn die ampel länger als ne sekunde(glaub ich) rot war
bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
Schilder denen einfach was passiert ist. Im Normalfall wird die Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Bin auch mal geblitz worden weil, ich nem Rettungswagen platz gemacht habe. Sollte auch erst 4 Pkte. und 100€. Hab denen dann den Sachverhalt geschildert und die Ordnunsgwidrigkeit wurde aufgehoben. Ich würde mit dem Tricksen vorichtig sein, da bei mehrmaliger Anwendung ein Fahrtenbuch vorgeschrieben werden kann.
BernemerAdler75 schrieb: bin mit Schrittgeschwindigeit rübergerollt Verkehr hat sich gestaut...kommt da ne Strafe?
Schilder denen einfach was passiert ist. Im Normalfall wird die Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Bin auch mal geblitz worden weil, ich nem Rettungswagen platz gemacht habe. Sollte auch erst 4 Pkte. und 100€. Hab denen dann den Sachverhalt geschildert und die Ordnunsgwidrigkeit wurde aufgehoben. Ich würde mit dem Tricksen vorichtig sein, da bei mehrmaliger Anwendung ein Fahrtenbuch vorgeschrieben werden kann.
ich geh ja davon aus das sowas nicht mehr passiert...
Zufällig der Ampelblitzer bei der Deutschen Bibliothek, das Mistvieh?
Hatte da auch mal ne Akion... Gelb geworden, Angst bekommen, gebremmst, ein bissi über die Schleife gefahren und stehen geblieben. Nix passiert...Dachte ich roll noch ein bissi zurück, dann kam der Blitz. Ist aber nix gekommen.
CalaLlonga schrieb: Zufällig der Ampelblitzer bei der Deutschen Bibliothek, das Mistvieh?
Hatte da auch mal ne Akion... Gelb geworden, Angst bekommen, gebremmst, ein bissi über die Schleife gefahren und stehen geblieben. Nix passiert...Dachte ich roll noch ein bissi zurück, dann kam der Blitz. Ist aber nix gekommen.
Bist du drüber gefahren?
ne beim Ostbahnhof war das...bin drüber gefahren also gerollt.
Kein Problem, einfach angeben "keine Ahnung wer das ist" dann seid ihr beide aus dem Schneider, aber net verraten, ist ein super Trick auf den noch keiner gekommen ist :P
Nein im ernst, vergiss es .... sowas geht nicht. Nimm die Punkte die du bekommst,ich glaube kaum das einer von euch darum herum kommt....
Normal ist es so, das der Halter des FZ den Bescheid bekommt, und wenn er/sie zahlt, das keiner prüft ob männlich/weiblich/alter etc, sprich wenn der Wagen (Beispiel) auf den 88 jährigen Opa angemeldet wäre, und einfach gezahlt wird, sollte es auch keiner merken das ein 30er am Steuer saß .... da dies hier aber nicht der Fall ist, kanns auch sein, das sich jemand das Foto anschaut wenn ihr JETZT so etwas melden würdet .... also lieber nicht machen.
Als nächstes wird deine Freundin (voraussichtlich) eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen, bis dahin brennt sowieso nix an erstmal. Ciao Chris
Ach so, naja dürfte wohl nichts zu machen sein. Zwischen den zwei Blitzen wird ja auch die Zeit gemessen, vielleicht berücksichtigen die das, was ich aber nicht glaube...
trotzdem würde ich das mit dem Stau angeben. Aber der Blitz wird ja bei überfahren der Schleife ausgelöst, also bist du ja schon bei Rot drüber.
CalaLlonga schrieb: Zufällig der Ampelblitzer bei der Deutschen Bibliothek, das Mistvieh?
Hatte da auch mal ne Akion... Gelb geworden, Angst bekommen, gebremmst, ein bissi über die Schleife gefahren und stehen geblieben. Nix passiert...Dachte ich roll noch ein bissi zurück, dann kam der Blitz. Ist aber nix gekommen.
Bist du drüber gefahren?
ne beim Ostbahnhof war das...bin drüber gefahren also gerollt.
CalaLlonga schrieb: Zufällig der Ampelblitzer bei der Deutschen Bibliothek, das Mistvieh?
Hatte da auch mal ne Akion... Gelb geworden, Angst bekommen, gebremmst, ein bissi über die Schleife gefahren und stehen geblieben. Nix passiert...Dachte ich roll noch ein bissi zurück, dann kam der Blitz. Ist aber nix gekommen.
Bist du drüber gefahren?
ne beim Ostbahnhof war das...bin drüber gefahren also gerollt.
BernemerAdler75 schrieb: bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
Ja.
In welchem Verhältnis stehst du denn zu Halter (Mutter, Vater, Kumpel, ...), davon hängen deine Chancen ab...
Freundin
Deine Freundin bekommt einen Anhörungsbogen als Zeugin, nicht als Beschuldigte, da die selbst beim Ordnungsamt Männlein und Weiblein meist auseinanderhalten können.
Als Zeugin muss! sie wahrheitsgemäß aussagen. Eine Freundin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Als Verlobte wiederum hätte sie eins.
Ob Du lieber die Punkte nimmst als ihr die Ehe zu versprechen, weiß ich allerdings nicht. ,-)
BernemerAdler75 schrieb: bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
Ja.
In welchem Verhältnis stehst du denn zu Halter (Mutter, Vater, Kumpel, ...), davon hängen deine Chancen ab...
Freundin
Deine Freundin bekommt einen Anhörungsbogen als Zeugin, nicht als Beschuldigte, da die selbst beim Ordnungsamt Männlein und Weiblein meist auseinanderhalten können.
Als Zeugin muss! sie wahrheitsgemäß aussagen. Eine Freundin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Als Verlobte wiederum hätte sie eins.
Ob Du lieber die Punkte nimmst als ihr die Ehe zu versprechen, weiß ich allerdings nicht. ,-)
kommt drauf an, wie lang die ampel rot war...
ich hatte das auch letztens, und hab ne 100 euro strafe bekommen...aber, es hätte mich auch mit nem monat fahrverbot treffen können,wenn die ampel länger als ne sekunde(glaub ich) rot war
bin net der Halter des Fahrzeuges kann man da tricksen?
?
Ja.
In welchem Verhältnis stehst du denn zu Halter (Mutter, Vater, Kumpel, ...), davon hängen deine Chancen ab...
Freundin
Hast du feminine Züge und/oder ne Maske auf gehabt? Dann ja.
es geht mir darum ob man angeben kann das Sie mich nicht kennt oder sowas in der Art...Sie brauch Ihren Führerschein ja auch!
Schilder denen einfach was passiert ist. Im Normalfall wird die Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Bin auch mal geblitz worden weil, ich nem Rettungswagen platz gemacht habe. Sollte auch erst 4 Pkte. und 100€.
Hab denen dann den Sachverhalt geschildert und die Ordnunsgwidrigkeit wurde aufgehoben.
Ich würde mit dem Tricksen vorichtig sein, da bei mehrmaliger Anwendung ein Fahrtenbuch vorgeschrieben werden kann.
ich geh ja davon aus das sowas nicht mehr passiert...
Hatte da auch mal ne Akion... Gelb geworden, Angst bekommen, gebremmst, ein bissi über die Schleife gefahren und stehen geblieben. Nix passiert...Dachte ich roll noch ein bissi zurück, dann kam der Blitz. Ist aber nix gekommen.
Bist du drüber gefahren?
ne beim Ostbahnhof war das...bin drüber gefahren also gerollt.
Nein im ernst, vergiss es .... sowas geht nicht. Nimm die Punkte die du bekommst,ich glaube kaum das einer von euch darum herum kommt....
Normal ist es so, das der Halter des FZ den Bescheid bekommt, und wenn er/sie zahlt, das keiner prüft ob männlich/weiblich/alter etc, sprich wenn der Wagen (Beispiel) auf den 88 jährigen Opa angemeldet wäre, und einfach gezahlt wird, sollte es auch keiner merken das ein 30er am Steuer saß .... da dies hier aber nicht der Fall ist, kanns auch sein, das sich jemand das Foto anschaut wenn ihr JETZT so etwas melden würdet .... also lieber nicht machen.
Als nächstes wird deine Freundin (voraussichtlich) eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen, bis dahin brennt sowieso nix an erstmal.
Ciao
Chris
trotzdem würde ich das mit dem Stau angeben. Aber der Blitz wird ja bei überfahren der Schleife ausgelöst, also bist du ja schon bei Rot drüber.
Der steht wo am Ostbahnhof Bitte Info
Ostendstrasse...
Deine Freundin bekommt einen Anhörungsbogen als Zeugin, nicht als Beschuldigte, da die selbst beim Ordnungsamt Männlein und Weiblein meist auseinanderhalten können.
Als Zeugin muss! sie wahrheitsgemäß aussagen. Eine Freundin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Als Verlobte wiederum hätte sie eins.
Ob Du lieber die Punkte nimmst als ihr die Ehe zu versprechen, weiß ich allerdings nicht. ,-)
fragt sich was am Ende teurer wird!? ,-)