Um es klar zu sagen, es geht nicht um mich, sondern um meine Schwaegerin.
Diese hat ihre Arbeit aufgegeben, um eine Pflegekraft zu unterstuetzen ihre Eltern (also meine Schwiegereltern) zu pflegen.
Sie wendet dafuer jeden tag 5 - 6 Stunden auf, faehrt jeden Tag 30 KM auf eigene Kosten und wascht die Waesche der Pflegenden auf ihre Kosten.
Ihr Bruder (regelt das Finanzielle) weigert sich, wie auch meine Schwiegereltern, meine Schwaegerin einzustellen, damit sie ein wenig Verguerung bekommt.
Hier noch ein weiterer Punkt. Mein Schwager (Ehemann meiner Schwaegerin) wurde als Betreuer fuer die Medizinische Versorgung eingesetzt.
Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass mein Schwager meine Schwaegerin fuer die Pflege der Schwiegereltern einstellen kann (muss).
Wie ich hier mitbekam pflegen einige User auch ihre Eltern.
Weis jemand wie man sich hier am besten verhaelt? Gibt es einen Rechtsanspruch fuer meine Schwaegerin?
Wenn sich Alle stur stellen, gibt es für deine Schwägerin zumindest mal eihn Arbeitsverweigerungsrecht. Da du dich hier öffentlich äußerst, gehe ich davon aus, ndass vorherige Gespräche nicht gefruchtet haben.
Bin mal gespannt, wer dann den längeren Atem hat...
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn sich Alle stur stellen, gibt es für deine Schwägerin zumindest mal eihn Arbeitsverweigerungsrecht. Da du dich hier öffentlich äußerst, gehe ich davon aus, ndass vorherige Gespräche nicht gefruchtet haben.
Bin mal gespannt, wer dann den längeren Atem hat...
Sie akzeptiert es - es sind ja die Eltern. Ich hingegen moechte, dass sie eine Anstellung bekommt. Diese kann aber anscheinend nur durch die Eltern bzw. durch ihren Bruder erfolgen, der die Finanzen ihrer Eltern verwaltet.
Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass der Betreuer (Mann meiner Schwaegerin) diese einstellen koennte. Er ist sich aber unsicher, ob er das darf.
Bei der Pflege Angehöriger besteht zunächst kein Rechtsanspruch auf Aufwandsentschadigung oder sonstige finanzielle Zuwendungen. Aber: Gemäß § 2057a BGB besteht im Erbfall ein Anspruch auf Berücksichtigung der Pflegeleistungen gegenüber den nichtpflegenden Erben. Dabei wird der Stundenlohn einer Pflegehilfskraft zu Grunde gelegt. Für die Geltendmachung des Anspruchs ist es wichtig, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Dauer und Art der jeweiligen Pflegeleistung dokumentiert sind. Diese Rechtslage kann man natürlich auch in die Verhandlungen mit dem Bruder einfließen lassen. Als Betreuer kann er jedoch nur insoweit eine Zahlung vornehmen, als es dem geäußerten oder mutmaßlichen Willen der Betreuten entspricht.
concordia-eagle schrieb: Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit müsste auch die Pflegeversicherung einen Teil bezahlen.
Pflegestuf 2 Mutter Pflegstufe 2 Vater
nur die kassieren das Geld.
Nö, die zahlen auch für Pfleger und auch wenn das Verwandte machen.
Was er meint ist, dass das Pflegegeld an den zu Pflegenden gezahlt wird. Abgezogen werden Zahlungen für professionelle Pflege. Bleibt etwas übrig, ist es Sache des Gepflegten, ob er einem pflegenden Angehörigen etwas zahlt oder es für sich selbst behält.
Es gibt noch eine Reihe von Ansprüchen als Pflegeperson, ist da bereits alles ausgereizt? (Pflegemittelpauschale, Verhinderungspflege usw.)
Darüber hinaus hat Deine Schwägerin einen Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die entsprechende Pflegekasse. Dafür muss sie natürlich bei der Pflegekasse auch als alleinige Pflegerin eingetragen sein und eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche ableisten.
Für welche Dinge gilt die Vollmacht Deines Bruders? Wird Pflegegeld bezahlt, ist der Finanzverwalter meines Wissens sogar dazu verpflchtet, die Pflegekraft aus diesen Mitteln mit zu bezahlen.
Ich hoffe mal, dass der Bruder das Geld nicht in die eigene Tasche wirtschaftet!
Ich kenne eine ähnlich Situation von meinen Eltern und Großeltern. Der Bruder sieht wohl nicht wieviel Kosten und vorallem Zeit deine Schwägerin investiert. Sollten die Pflegesachkosten durch die Pflege nicht ausgeschöpft sein und zusätzlich noch Pflegegeld ausgezahlt wird, sollte er so fair sein und wenigstens entstandene Kosten an die Schwâgerin zu zahlen. Was passiert denn mit dem restlichen Geld wenn was übrig bleibt? Würde ihre Pflegeleistung weg fallen müssten ja mehr Leistungen erbracht werden, also würde auch kein Geld übrig bleiben. Wie schon oben erwähnt ist es auch sehr wichtig für ihre Rentenleistungen.
Diese hat ihre Arbeit aufgegeben, um eine Pflegekraft zu unterstuetzen ihre Eltern (also meine Schwiegereltern) zu pflegen.
Sie wendet dafuer jeden tag 5 - 6 Stunden auf, faehrt jeden Tag 30 KM auf eigene Kosten und wascht die Waesche der Pflegenden auf ihre Kosten.
Ihr Bruder (regelt das Finanzielle) weigert sich, wie auch meine Schwiegereltern, meine Schwaegerin einzustellen, damit sie ein wenig Verguerung bekommt.
Hier noch ein weiterer Punkt. Mein Schwager (Ehemann meiner Schwaegerin) wurde als Betreuer fuer die Medizinische Versorgung eingesetzt.
Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass mein Schwager meine Schwaegerin fuer die Pflege der Schwiegereltern einstellen kann (muss).
Wie ich hier mitbekam pflegen einige User auch ihre Eltern.
Weis jemand wie man sich hier am besten verhaelt?
Gibt es einen Rechtsanspruch fuer meine Schwaegerin?
Vielen Dank fuer ihre Antworten.
LG
Ralf
Da du dich hier öffentlich äußerst, gehe ich davon aus, ndass vorherige Gespräche nicht gefruchtet haben.
Bin mal gespannt, wer dann den längeren Atem hat...
Sie akzeptiert es - es sind ja die Eltern.
Ich hingegen moechte, dass sie eine Anstellung bekommt. Diese kann aber anscheinend nur durch die Eltern bzw. durch ihren Bruder erfolgen, der die Finanzen ihrer Eltern verwaltet.
Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass der Betreuer (Mann meiner Schwaegerin) diese einstellen koennte. Er ist sich aber unsicher, ob er das darf.
Aber: Gemäß § 2057a BGB besteht im Erbfall ein Anspruch auf Berücksichtigung der Pflegeleistungen gegenüber den nichtpflegenden Erben. Dabei wird der Stundenlohn einer Pflegehilfskraft zu Grunde gelegt. Für die Geltendmachung des Anspruchs ist es wichtig, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Dauer und Art der jeweiligen Pflegeleistung dokumentiert sind.
Diese Rechtslage kann man natürlich auch in die Verhandlungen mit dem Bruder einfließen lassen. Als Betreuer kann er jedoch nur insoweit eine Zahlung vornehmen, als es dem geäußerten oder mutmaßlichen Willen der Betreuten entspricht.
Pflegestuf 2 Mutter
Pflegstufe 2 Vater
nur die kassieren das Geld.
Nö, die zahlen auch für Pfleger und auch wenn das Verwandte machen.
Das Pflegegeld erhalten aber meine Schwiegereltern oder gibt es da noch ne andere Moeglichkeit?
Was er meint ist, dass das Pflegegeld an den zu Pflegenden gezahlt wird. Abgezogen werden Zahlungen für professionelle Pflege. Bleibt etwas übrig, ist es Sache des Gepflegten, ob er einem pflegenden Angehörigen etwas zahlt oder es für sich selbst behält.
Darüber hinaus hat Deine Schwägerin einen Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die entsprechende Pflegekasse.
Dafür muss sie natürlich bei der Pflegekasse auch als alleinige Pflegerin eingetragen sein und eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche ableisten.
Für welche Dinge gilt die Vollmacht Deines Bruders?
Wird Pflegegeld bezahlt, ist der Finanzverwalter meines Wissens sogar dazu verpflchtet, die Pflegekraft aus diesen Mitteln mit zu bezahlen.
Ich hoffe mal, dass der Bruder das Geld nicht in die eigene Tasche wirtschaftet!