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Isch könnt misch uffresche oder Das Gesetz ist für alle gleich!??

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Tut mir leid. Da schlägt man die morgens die Zeitung auf und man darf sich gleich wieder aufregen.
Wenn man das liest wird einem doch die Milch sauer.

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411


Ich habe ja vor deutschen Gerichten schon so manches erlebt, aber diese Begründung ist ja wohl der Hammer.

"Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.
Eine sehr merkwürdige Auslegung, betreffend die Lebensweise von Zuwanderen

Ich habe irgendwann mal gehört das Gesetz sei für alle gleich.
Mir war bis jetzt neu, das wir quasi noch eine weitere verborgene  Rechtsordnung haben, die bei Rechtsfragen mit einzubeziehen ist.

Demnächst werde ich je nach weltanschaulicher Ausrichtung  jeweils eine Gutachten  beim Bistum Limburg ,an der Al Aksa Uni in Kairo,oder beim Jerusalemer Rabbinat einholen. Man kann ja nie wissen.
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Die Gerichte haben eh teilweise einen Dachschaden, was da manchmal an Urteilen gesprochen wird ist einfach nur lächerlich. Da langen die dümmsten Ausreden das man an irgendwas leidet oder irgendeinen Glauben hat und schon bekommt man milde Strafen.

Gleichheit vor Gericht gibt es sowieso nicht, da wird ein Zeug berücksichtigt was mit einem Strafmaß oder Beurteilung nix zu tun hat. Was hat bitte ein Glaube damit zu tun das jemand einen körperlich verletzt, eine Körperverletzung bleibt eine Körperverletzung egal welchen Glauben jemand hat, das gehört immer gleich beurteilt. Wir leben hier in Deutschland und nicht in Marokko, also hat das auch so beurteilt zu werden. Wenn sich ein Marokkaner nicht dadran halten kann ist es sein Problem, dann hat er mit den Folgen zu leben. Aber hier in Deutschland ist das leider mal wieder alles anders.

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu.re als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
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"Auf hoher See und vor Gericht hilft Dir nur der Liebe Gott"
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Erinnert mich irgendwie an diesen sinnlosen Karikaturenstreit... hauptsache man  tritt niemandem auf die Füße, auch wenn man dabei vielleicht eigene Grundrechte verleugnet. Da fragt man sich doch was die großartige Aufklärung in Europa eigentlich gebracht hat...
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propain schrieb:


Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu.re als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.


dem schließe ich mich an!
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Vielleicht liest die Dame ja als gute Frankfurterin hier mit:

http://www.perlentaucher.de/artikel/3764.html

"Europa hat auf der Basis seiner kulturellen Moderne die Aufklärung als 'Entzauberung der Welt' und in diesem Rahmen einen Werte-Universalismus hervorgebracht, der weder ethnisch noch religiös und somit inklusiv ist. Ich wiederhole, dass die angeführte Inklusivität darin besteht, offen für die Aufnahme anderer zu sein. Das ist kein akademisches Gerede im negativen Sinne, sondern eine zivilisatorische Realität, die ich als Muslim und Araber aus meinem eigenen Leben in Europa kenne. Die Inklusivität ist die europäische Leistung im Kontext der Migration. Die Leistung der Migranten könnte in dem Versuch bestehen, ihre Identität mit Europa und dem dazugehörigen kulturellen System in Einklang zu bringen. Der Euro-Islam ist eine Vision, die beansprucht, diese Leistung zu erbringen. Trotz vieler anderslautender Behauptungen ist die Europa-Idee nicht christlich, sie ist säkular und hat im Hellenismus ihre Quellen. Derselbe Hellenismus gehörte auf dem Höhepunkt der islamischen Zivilisation zu den Quellen des mittelalterlichen islamischen Rationalismus. Somit liegt eine Brücke vor.“
Bassam Tibi


@ Propain

Lies mal von Hubert Fichte 'Interviews aus dem Palais d'Amour', dann glaubst Du bald nur noch an die Unschuld von Hu*ren.
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Bonner23 schrieb:
propain schrieb:


Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu.re als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.


dem schließe ich mich an!



und ich auch....

siehe auch die diskussionen um Kinderschänder..etc... und das alles im Namen des Volkes....da kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln

Klaus
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Da fehlen einem wirklich die Worte.

Die Gesellschaft ist im Wandel......................, da wollen manche Leute (Politiker, Richter usw. ) mitziehen.Merken aber im Ergebnis nicht, was sie für einen Mist von sich geben ( hier noch schriftlich als Urteilsbegründung)!!!!
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Unabhängig von dieser absolut irrsinnigen Begründung  in diesem Fall regt es mich immer und immer wieder neu auf, das wir in Deutschland tausende Gesetze haben, die man nicht objektiv anwenden kann, da Sinn und Zweck eines Satzes, Begriffes oder Kommas erst durch ein Gericht oder aber einen Verwaltungshinweis geklärt werden müssen (und selbst dann scheinbar niemanden über den Einzelfall hinaus binden).

Im Steuerrecht etwa gibt es für jedes Gesetz eine Verwaltungsrichtlinie, dazu amtliche Hinweise für die Anwendung des Gesetzes, Offizielle Schreiben von Ministerium sowie oberer Finanzbehörde und dazu die ständige Rechtsprechung auf nationaler und EU-Ebene.  

Und da keiner die bestehenden Gesetze mehr verstehen und anwenden kann, wird von der Politik bei jedem medienwirksamen Vorfall nach neuen und "schärferen" Gesetzen geschrien.

Gesetz = Recht (die Gleichung geht leider nicht auf)
 
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gereizt schrieb:

Gesetz = Recht (die Gleichung geht leider nicht auf)


Das hat auch niemand behauptet und das ist auch nicht der Anspruch.
Es müßte eher heißen: Gesetz=Reglementierung

btw, das Urteil ist ein Witz, aber doch wohl gut anfechtbar.
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Hier noch so ein Witz, da lassen Eltern ihr Kind verhungern und dann soll es nur Totschlag sein. Für mich ist sowas Mord und nix anderes, in anderen Ländern würden die auch wegen Mordes verurteilt, nur hier mal wieder nicht.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/brandenburg/638580.html
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dieses urteil ist ein faustschlag in das gesicht aller mishandelten frauen.

absolut nicht nachvollziehbar.

peter
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Nun ja Heinz,
die gute Frau Richterin verprügelt wahrscheinlich jeden Tag Ihren Ehemann und wollte dann noch ein Hintertürchen für sich offenlassen

propain,
Ein Totschlag wird nur dann zum Mord, wenn eines oder mehrerer der Tatbestandsvoraussetzungen:
aus Mordlust,
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier
oder sonst aus niedrigen Beweggründen
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Falls dies in dem von Dir zitierten Fall nicht so war, kann halt keine Verurteilung wegen Mordes erfolgen.

Gruß
concordia-eagle
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concordia-eagle schrieb:
oder sonst aus niedrigen Beweggründen
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

Also ich finde die Tat heimtückisch und grausam denn ein Kind verhungert ja nicht plötzlich und kein Bock auf ein Kind ist für mich ein niedriger Beweggrund. Tut mir Leid, wenn es um sowas geht verstehe ich diesen Staat überhaupt nicht, man findet immer alle Ausreden der Welt um solche Gestalten auf freien Fuss zu setzen.
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Oh man... Hab zu dem Theme "Auslegung von Straftatbeständen anhand des Migrationshintergrundes" erst eine Seminararbeit geschrieben.... Das ist echt ein leidiges Thema.

Für die Aufhebung des Trennungsjahres bestehen tatsächlich hohe Anforderungen, aber das ganze mit einem Züchtigungsrecht aus dem Koran zu argumentieren ist echt schon ein starkes Stück. Insbesondere gerade weil man von beiden scheinabr defintiv behaupten kann, dass sie mit dem deutschen / abendländischen Kulturkreis vertraut sein dürften und auch die hiesigen Gesetze kennen dürften.

Naja, aber wie gesagt, leidiges Thema.....  
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@Concordia
Der BGH hat wie folgt argumentiert:
"Das Mordmerkmal der Grausamkeit konnten die Richter in Leipzig aber nicht erkennen. Der Junge habe auf Grund der Mangelernährung eineinhalb Jahre vor seinem Tod keinen Hunger mehr verspürt und daher in dieser Zeit keine besonderen Schmerzen oder Qualen erlitten."

Ein bischen lebensfremd. Da hat Propain nicht Unrecht.


Vielleicht hätte der BGH mal wie die Amtsrichterin in FFM den Koran zitieren sollen.
Ach ich hör jetzt auf
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*hoff*Adler schrieb:
Oh man... Hab zu dem Theme "Auslegung von Straftatbeständen anhand des Migrationshintergrundes" erst eine Seminararbeit geschrieben.... Das ist echt ein leidiges Thema.

Für die Aufhebung des Trennungsjahres bestehen tatsächlich hohe Anforderungen, aber das ganze mit einem Züchtigungsrecht aus dem Koran zu argumentieren ist echt schon ein starkes Stück. Insbesondere gerade weil man von beiden scheinabr defintiv behaupten kann, dass sie mit dem deutschen / abendländischen Kulturkreis vertraut sein dürften und auch die hiesigen Gesetze kennen dürften.

Naja, aber wie gesagt, leidiges Thema.....    




Insbesondere wenn man folgendes weiß.
In Marokko gilt nicht die Scharia, sondern ein Zivilrecht (mudawanna), welches 2005 das Prügeln in der Ehe (unter anderem) unter Strafe gestellt hat, und der Ehefrau das sofortige Scheidungsrecht zubilligt.
Und hier wird mit dem Koran argumentiert. Ich fass es nicht.
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Auch nach meiner juristischen Ansicht hat die Richterin im vorliegenden Fall den § 1565 II, nach dem eine Ehe dann geschieden werden kann, wenn zwar noch kein volles Jahr Trennung vorliegt, die Fortsetzung aber für einen Ehegatten eine besondere Härte bedeuten würde, falsch angewandt. Die Berufung auf ein quasi gewohntheitsrechtliches Züchtigungsrecht in der islamischen Werteordnung gibt der Sache auch tatsächlich einen bitteren Beigeschmack, da stimme ich Heinz völlig zu.
Warum wir wegen dieses Einzelfalls aber gleich die gesamte deutsche Rechtsordnung und -praxis in Grund und Boden verdammen sollen, ist mir unverständlich. Ansichten wie die von "gereizt", die eine nichtauslegungsbedürftige Fassung von Rechtstatbeständen fordern, zeigen auch nur laienhafte Nichtbeschäftigung mit der Materie. Tatsächlich gilt gerade die deutsche Gesetzestechnik mit Allgemeinem und Besonderen Teil eines Gesetzes wie z.B. des BGB als weltweit führend und vor allem dem Case-Law des angelsächsischen Rechtsgebietes als weit überlegen. So hat das BGB eben auch schon seit seiner Einführung 1900 grundlegend unverändert Bestand und wurde von anderen Ländern, z.B. der Schweiz und der Türkei, eins zu eins übernommen.
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@ StefanK

Die schönste Stradivari, in der Hand eines mäßigen Spielers klingt sie ungefähr wie der Wittgenstein-Sänger   Einem an sich offenbar vorbildlichen Gesetzeswerk ergeht es da nicht besser. Du kriegst heutzutag einfach kein Personal mehr.

Wenn isch hier lang genuch mitbabbel: kriesch isch dann en Schein  
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HeinzGründel schrieb:

...
Ich habe irgendwann mal gehört das Gesetz sei für alle gleich.
...


Bei aller berechtigten Empörung (verstehe das Urteil auch nicht) was soll das Gerede von der H.u.r.e?  

Natürlich wird jede Sache vor Gericht anders beurteilt, keine 2 Verfahren sind gleich. Selbst "identische" Taten können ganz unterschiedlich beurteilt werden.
Eben wenn die Vorgeschichte mitentscheidend ist (was sie eigentlich immer ist).

Und wisst ihr was? Darüber bin ich sehr froh. Auch wenn Gerichte manchmal danebenliegen, ich finde es gut das Richter die Umstände berücksichtigen können.
Und nicht nur nach "gesunden Volksempfinden" urteilen.
Wie gesagt, dies bezieht sich nicht speziell auf diesen Fall, sondern eher auf die Kommentare hier im Forum.
Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.


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