Ich bin gerade am Überlegen, wie ich Gesetzesauszüge im laufenden Text und im Literaturverzeichnis korrekt angebe.
Im Text habe ich nun so zitiert: (§ 15 (2) BNAtSchG)
Ist das korrekt und wie mache ich das dann im Literaturverzeichnis?
Vielen Dank schon mal!
Die korrekte Zitierweise ist bei erstmaliger Angabe des betreffenden Gestzes: § 15 II (oder Abs. 2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Bei jedem weiteren Zitat dieses Gesetzes nur noch BNatSchG. Im Literaturverzeichnis werden Gesetze nicht angegeben, da sie keine Werke i.S.d. Urheberrechts sind und frei zitiert werden dürfen.
Wie sieht es denn mit der Angabe von Änderungen aus, müssen die auch mitzitiert werden?
Es wird jeweils die neueste gültige Fassung des Gesetzes.zitiert. Sollte man Änderungen miteinander vergleichen wollen, gibt man nach § 15 II ( a.F.) für alte Fassung und (n.F.) für neue Fassung an.
Wie sieht es denn mit der Angabe von Änderungen aus, müssen die auch mitzitiert werden?
Es wird jeweils die neueste gültige Fassung des Gesetzes.zitiert. Sollte man Änderungen miteinander vergleichen wollen, gibt man nach § 15 II ( a.F.) für alte Fassung und (n.F.) für neue Fassung an.
Acht Minuten bis zu einer ersten, provisorischen Klärung der Frage - das muss besser werden. Der Mann hätte sich inzwischen in seiner Verzweiflung leicht dem Äppler in die Arme werfen können
Is ja geil, dass das geklärt ist, danke Stefank. Die Frage hab ich mir nämlich auch schon mehrfach gestellt, lustiger Weise auch im Zshg. mit dem BNatschG. In welchem Kontext brauchst Du das?
Sehr löblich, dass man sich hier mit korrekter Zitierweise beschäftigt!
Ich persönlich habe da vor 30 Jahren auch zufällig schon großen Wert drauf gelegt, ohne jedoch auch nur einen Schimmer davon zu ahnen, was in den letzten Monaten in dieser Richtung für ein Bohai (übrigens vollkommen zu Recht) darüber gemacht worden ist.
Jo-Gi schrieb: Is ja geil, dass das geklärt ist, danke Stefank. Die Frage hab ich mir nämlich auch schon mehrfach gestellt, lustiger Weise auch im Zshg. mit dem BNatschG. In welchem Kontext brauchst Du das?
Ich bin gerade am Überlegen, wie ich Gesetzesauszüge im laufenden Text und im Literaturverzeichnis korrekt angebe.
Im Text habe ich nun so zitiert: (§ 15 (2) BNAtSchG)
Ist das korrekt und wie mache ich das dann im Literaturverzeichnis?
Vielen Dank schon mal!
Die korrekte Zitierweise ist bei erstmaliger Angabe des betreffenden Gestzes:
§ 15 II (oder Abs. 2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Bei jedem weiteren Zitat dieses Gesetzes nur noch BNatSchG. Im Literaturverzeichnis werden Gesetze nicht angegeben, da sie keine Werke i.S.d. Urheberrechts sind und frei zitiert werden dürfen.
Wie sieht es denn mit der Angabe von Änderungen aus, müssen die auch mitzitiert werden?
Es wird jeweils die neueste gültige Fassung des Gesetzes.zitiert. Sollte man Änderungen miteinander vergleichen wollen, gibt man nach § 15 II ( a.F.) für alte Fassung und (n.F.) für neue Fassung an.
Prima! Danke!
Ich persönlich habe da vor 30 Jahren auch zufällig schon großen Wert drauf gelegt, ohne jedoch auch nur einen Schimmer davon zu ahnen, was in den letzten Monaten in dieser Richtung für ein Bohai (übrigens vollkommen zu Recht) darüber gemacht worden ist.
Amphibienschutzmaßnahmen, Examensarbeit
Wozu weiß ich leider selbst nicht. :neutral-face
Dank einiger User auch in einer Schnelligkeit und Qualität, die manches Web-Fachforum in den Schatten stellt.