ich habe mal Frage zu den beiden genannten Themen in der Überschrift.
Ich habe einen neuen Job gefunden. Der Job beginnt am 23.07.12. Das liegt daran, dass durch Zielvereinbarungen die Mitarbeiter immer ab dem 01. des Monats gemessen werden, und eine Woche vorher findet eine intensive (bezahlte) Schulung statt.
Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Ich würde aber gerne zum 30.06.2012 das Unternehmen verlassen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, um noch ein paar Tage durchschanufen zu können.
Ich habe also einen neuen gültigen Vertrag, er zum 23.07.12 beginnt. Ich wäre also in der Zeit vom 01.07.12 - 22.07.12 arbeitslos gemeldet, aber nicht wirklich arbeitssuchend.
Nun gibt es ja die bekannten 3 Monate sperre, wenn man seinen Job selbst kündigt. Ich habe aber einen neuen Job gefunden.
Frage:
Wie läuft das mit Aufhebungsverträgen, muss ich da auf etwas besonderes achten? Kann der jetziger Arbeitgeber darauf pochen, dass ich die Kündigungsfristen einzuhalten habe?
Wird mich das AA sperren und ich keine Bezüge bekommen, für die paar Tage Überbrückung?
Würde mich freuen, wenn sich jemand auf diesem Gebiet auskennt und mir hoffentlich positive Antorten geben kann
Ja, der Arbeitgeber kann auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Die meisten handeln aber nach der Devise " Reisende soll man nicht aufhalten" , es sei denn, du wechselst zum unmittelbaren Wettbebwerber.
Punkt2
Ja, du bekommst eine Sperrzeit von der Bundesagentur. Ein Aufhebungs oder Abwicklungsvertrag wird in der Regel behandelt wie eine Eigenkündigung, erst recht wenn wie hier die Kündigungsfristen abgekürzt werden. Mit Geld ist also nicht zu rechnen.. Die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes wird sanktioniert.
Ja, der Arbeitgeber kann auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Die meisten handeln aber nach der Devise " Reisende soll man nicht aufhalten" , es sei denn, du wechselst zum unmittelbaren Wettbebwerber.
Punkt2
Ja, du bekommst eine Sperrzeit von der Bundesagentur. Ein Aufhebungs oder Abwicklungsvertrag wird in der Regel behandelt wie eine Eigenkündigung, erst recht wenn wie hier die Kündigungsfristen abgekürzt werden. Mit Geld ist also nicht zu rechnen.. Die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes wird sanktioniert.
Hallo Heinz,
Danke für deine Antwort. Das habe ich mir schon fast gedacht. na dann muss ich wohl weiter beim alten Arbeitgeber bleiben
ich habe mal Frage zu den beiden genannten Themen in der Überschrift.
Ich habe einen neuen Job gefunden. Der Job beginnt am 23.07.12. Das liegt daran, dass durch Zielvereinbarungen die Mitarbeiter immer ab dem 01. des Monats gemessen werden, und eine Woche vorher findet eine intensive (bezahlte) Schulung statt.
Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Ich würde aber gerne zum 30.06.2012 das Unternehmen verlassen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, um noch ein paar Tage durchschanufen zu können.
Ich habe also einen neuen gültigen Vertrag, er zum 23.07.12 beginnt. Ich wäre also in der Zeit vom 01.07.12 - 22.07.12 arbeitslos gemeldet, aber nicht wirklich arbeitssuchend.
Nun gibt es ja die bekannten 3 Monate sperre, wenn man seinen Job selbst kündigt. Ich habe aber einen neuen Job gefunden.
Frage:
Wie läuft das mit Aufhebungsverträgen, muss ich da auf etwas besonderes achten? Kann der jetziger Arbeitgeber darauf pochen, dass ich die Kündigungsfristen einzuhalten habe?
Wird mich das AA sperren und ich keine Bezüge bekommen, für die paar Tage Überbrückung?
Würde mich freuen, wenn sich jemand auf diesem Gebiet auskennt und mir hoffentlich positive Antorten geben kann
Danke
°o°
Also zum Aufhebungsvertrag ist alles gesagt. DIe Idee mit dem Urlaub würde ich auch noch in Erwägung ziehen, insofern Du noch Urlaub hats.
Was mich aber überaus stutzig macht ist, warum die Schulung nicht zum 01 anfängt. Das ist relativ üblich. Kein Arbeitnehmer tritt eine neue Stelle 1 Woche vor Monatsanfang an...Ansonsten tritt doch einfach zum 01 die Position an und nach 3 Wochen nimmst DU die Schulung mit. Dann wirst Du für 3 Wochen normale Arbeit schon beazhlt und alles ohne einbußen für Dich.
Vielleicht verstehe ich das Modell auch einfach nicht (?).
Wie gesagt, der 1. Arbeitstag in der neuen Firma wäre der 23.07.12
Und worüber habt ihr im Vorstellungsgespräch gesprochen? Ich meine wenn mir morgen jemand einen neuen Job anbietet, kann ich doch nicht sagen ja Prima und stehe noch bei meinem AG in der Pflicht...
Wie gesagt, der 1. Arbeitstag in der neuen Firma wäre der 23.07.12
Und worüber habt ihr im Vorstellungsgespräch gesprochen? Ich meine wenn mir morgen jemand einen neuen Job anbietet, kann ich doch nicht sagen ja Prima und stehe noch bei meinem AG in der Pflicht...
Doch, selbstverständlich. Das ist bei Wechseln völlig üblich, weil sich in den seltensten Fällen Kündigungsfristen und Datum des Arbeitsbeginns in der neuen Firma in Übereinstimmung bringen lassen. Wichtig ist, mit beiden Seiten fair zu sein, soweit es geht. Was ich aber beim Threaderöffner nicht verstehe: Du willst jetzt doch nicht wechseln, weil dir dann drei Wochen Lohn entgehen?
Wie Heinz schon beschrieben hat, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kriegst du ne Sperrzeit, also kein ALG I. Weil Du die Arbeitslosigkeit, auch wenn nur vorübergehend, selbst herbeigeführt hast.
Was geht wenn Dein jetztiger Arbeitgeber dich kündigt, wobei ich net wie das rechtlich ist, dann muss er nur bei der Arbeitsbescheinigung angeben das du dir nichts hast zu schulden kommen lassen (kein Arbeitsvertragswidriges Verhalten)
Dann könnte es evlt funktionieren, bin mir aber auch net 100 % sicher.
Tiefenrausch schrieb: Wie Heinz schon beschrieben hat, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kriegst du ne Sperrzeit, also kein ALG I. Weil Du die Arbeitslosigkeit, auch wenn nur vorübergehend, selbst herbeigeführt hast.
Was geht wenn Dein jetztiger Arbeitgeber dich kündigt, wobei ich net wie das rechtlich ist, dann muss er nur bei der Arbeitsbescheinigung angeben das du dir nichts hast zu schulden kommen lassen (kein Arbeitsvertragswidriges Verhalten)
Dann könnte es evlt funktionieren, bin mir aber auch net 100 % sicher.
Also rein rechtlich nennt man das im Nachweisfall Betrug und Beihilfe zum Betrug zum Nachteil der Arbeitsagentur. Dass so etwas in der Praxis gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Tiefenrausch schrieb: Wie Heinz schon beschrieben hat, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kriegst du ne Sperrzeit, also kein ALG I. Weil Du die Arbeitslosigkeit, auch wenn nur vorübergehend, selbst herbeigeführt hast.
Was geht wenn Dein jetztiger Arbeitgeber dich kündigt, wobei ich net wie das rechtlich ist, dann muss er nur bei der Arbeitsbescheinigung angeben das du dir nichts hast zu schulden kommen lassen (kein Arbeitsvertragswidriges Verhalten)
Dann könnte es evlt funktionieren, bin mir aber auch net 100 % sicher.
Also rein rechtlich nennt man das im Nachweisfall Betrug und Beihilfe zum Betrug zum Nachteil der Arbeitsagentur. Dass so etwas in der Praxis gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Mal abgesehn davon, dass ein gekündigt im Lebenslauf nicht gut aussieht....
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die neue Stelle erstmal auf ein Jahr befristet ist. Bei 42.000€/Jahr + Provision kommt man doch schonmal ins schwärmen. Dazu noch 5 Tage mehr Urlaub und das Reisen beschränkt sich auf Hessen und nicht mehr bundesweit.
Aber es würden mir nicht nur 3 Wochen Gehalt/ ALG 1 fehlen, sondern auch dass ich aus einem derzeit unbefristeten Verhältnis in ein unbefristetes Verhältnis wechsel, bestünde die Gefahr bei nichtübernahme trotzdem aus diesem Grund eine 3 monatige Sperre zu bekommen.
In meiner jetzigen Firma bin ich 3 Jahre und auf der sicheren Seite, was finanzielle Absicherung angeht...Da wäre es nicht mehr der Fall!
°o° schrieb: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die neue Stelle erstmal auf ein Jahr befristet ist. Bei 42.000€/Jahr + Provision kommt man doch schonmal ins schwärmen. Dazu noch 5 Tage mehr Urlaub und das Reisen beschränkt sich auf Hessen und nicht mehr bundesweit.
Aber es würden mir nicht nur 3 Wochen Gehalt/ ALG 1 fehlen, sondern auch dass ich aus einem derzeit unbefristeten Verhältnis in ein unbefristetes Verhältnis wechsel, bestünde die Gefahr bei nichtübernahme trotzdem aus diesem Grund eine 3 monatige Sperre zu bekommen.
In meiner jetzigen Firma bin ich 3 Jahre und auf der sicheren Seite, was finanzielle Absicherung angeht...Da wäre es nicht mehr der Fall!
Das muss man selbstverständlich abwägen. Allerdings: Egal wann du zu einem neuen Arbeitgeber wechselst,wird es kaum in eine direkte Festanstellung sein, sondern immer Befristung, Probezeit o.Ä. geben. Hier bietet sich dir anscheinend eine gute Gelegenheit. Und bei deinem derzeitigen Arbeitgeber scheinst du nicht für immer bleiben zu wollen.
°o° schrieb: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die neue Stelle erstmal auf ein Jahr befristet ist. Bei 42.000€/Jahr + Provision kommt man doch schonmal ins schwärmen. Dazu noch 5 Tage mehr Urlaub und das Reisen beschränkt sich auf Hessen und nicht mehr bundesweit.
Aber es würden mir nicht nur 3 Wochen Gehalt/ ALG 1 fehlen, sondern auch dass ich aus einem derzeit unbefristeten Verhältnis in ein unbefristetes Verhältnis wechsel, bestünde die Gefahr bei nichtübernahme trotzdem aus diesem Grund eine 3 monatige Sperre zu bekommen.
In meiner jetzigen Firma bin ich 3 Jahre und auf der sicheren Seite, was finanzielle Absicherung angeht...Da wäre es nicht mehr der Fall!
Das muss man selbstverständlich abwägen. Allerdings: Egal wann du zu einem neuen Arbeitgeber wechselst,wird es kaum in eine direkte Festanstellung sein, sondern immer Befristung, Probezeit o.Ä. geben. Hier bietet sich dir anscheinend eine gute Gelegenheit. Und bei deinem derzeitigen Arbeitgeber scheinst du nicht für immer bleiben zu wollen.
Hallo Stefan,
die Probezeit wird es sicherlich immer geben. Die Krux ist diese Klausel mit der befristung auf ein Jahr.
Wenn ich während der Probezeit gekündigt werde, dann besteht ja das recht auf ALG1. Aber wenn ich den Vertrag nicht verlängert bekomme und ich bewusst aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag gegangen bin, dann können und werden die mich sperren.
HeinzGründel schrieb: Macht Sinn Genau deine Überlegung hatte ich auch wollte aber den Fred nicht überfrachten..
°o° schrieb: Aber wenn ich den Vertrag nicht verlängert bekomme und ich bewusst aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag gegangen bin, dann können und werden die mich sperren.
Ist das wirklich so? Ich meine, das der Wechsel von einer unbefristeten in eine befristete Tätigkeit ein Sperrgrund bei Nichtübernahme durch den neuen AG ist?
Es wird ja immer gruseliger, zumal sehr viele Stellen Heute erstmal befristet besetzt werden.
HeinzGründel schrieb: Macht Sinn Genau deine Überlegung hatte ich auch wollte aber den Fred nicht überfrachten..
°o° schrieb: Aber wenn ich den Vertrag nicht verlängert bekomme und ich bewusst aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag gegangen bin, dann können und werden die mich sperren.
Ist das wirklich so? Ich meine, das der Wechsel von einer unbefristeten in eine befristete Tätigkeit ein Sperrgrund bei Nichtübernahme durch den neuen AG ist?
Es wird ja immer gruseliger, zumal sehr viele Stellen Heute erstmal befristet besetzt werden.
Wenn ich arbeitssuchend wäre und eine befristete Tätigkeit aufnehme und anschließend nicht übernommen werde, dann gibt es weiterhin ALG1, sofern noch "Guthaben" drauf ist.
Wenn du aber von einem unbefristeten Job inb einen befristeten Job wechselst und dann nicht übernommen wirst, hast du quasi bewusst deine "bessere" Position aufgegeben und damit droht die Sperre.
Es gibt ein paar Ausnahmen, wann auch weiterhin ALG gezahlt wird, obwohl du von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechselst. Bspw. du bist dadurch kein Aufstocker mehr, verdienst 30% mehr, die Entfernung vom unzumutabren in den zumutbaren Bereich usw.
Da ich aber jetzt schon gutes Geld verdiene und ich eigentlich nur aufgrund eines Tapetenwechsels einen neuen Job annehmen wollte, ist das alles zu riskant.
Denn wie gesagt, auch wenn ich hier nicht meine Rente erleben werde, schlecht geht es mir nicht...Es war halt der Reiz, aber nicht um jeden Preis
HeinzGründel schrieb: Macht Sinn Genau deine Überlegung hatte ich auch wollte aber den Fred nicht überfrachten..
°o° schrieb: Aber wenn ich den Vertrag nicht verlängert bekomme und ich bewusst aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag gegangen bin, dann können und werden die mich sperren.
Ist das wirklich so? Ich meine, das der Wechsel von einer unbefristeten in eine befristete Tätigkeit ein Sperrgrund bei Nichtübernahme durch den neuen AG ist?
Es wird ja immer gruseliger, zumal sehr viele Stellen Heute erstmal befristet besetzt werden.
Wenn ich arbeitssuchend wäre und eine befristete Tätigkeit aufnehme und anschließend nicht übernommen werde, dann gibt es weiterhin ALG1, sofern noch "Guthaben" drauf ist.
Wenn du aber von einem unbefristeten Job inb einen befristeten Job wechselst und dann nicht übernommen wirst, hast du quasi bewusst deine "bessere" Position aufgegeben und damit droht die Sperre.
Es gibt ein paar Ausnahmen, wann auch weiterhin ALG gezahlt wird, obwohl du von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechselst. Bspw. du bist dadurch kein Aufstocker mehr, verdienst 30% mehr, die Entfernung vom unzumutabren in den zumutbaren Bereich usw.
Da ich aber jetzt schon gutes Geld verdiene und ich eigentlich nur aufgrund eines Tapetenwechsels einen neuen Job annehmen wollte, ist das alles zu riskant.
Denn wie gesagt, auch wenn ich hier nicht meine Rente erleben werde, schlecht geht es mir nicht...Es war halt der Reiz, aber nicht um jeden Preis
Danke für die Info.
Manchmal ist es schon unglaublich, was da alles auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird.
ich habe mal Frage zu den beiden genannten Themen in der Überschrift.
Ich habe einen neuen Job gefunden. Der Job beginnt am 23.07.12.
Das liegt daran, dass durch Zielvereinbarungen die Mitarbeiter immer ab dem 01. des Monats gemessen werden, und eine Woche vorher findet eine intensive (bezahlte) Schulung statt.
Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Ich würde aber gerne zum 30.06.2012 das Unternehmen verlassen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, um noch ein paar Tage durchschanufen zu können.
Ich habe also einen neuen gültigen Vertrag, er zum 23.07.12 beginnt. Ich wäre also in der Zeit vom 01.07.12 - 22.07.12 arbeitslos gemeldet, aber nicht wirklich arbeitssuchend.
Nun gibt es ja die bekannten 3 Monate sperre, wenn man seinen Job selbst kündigt. Ich habe aber einen neuen Job gefunden.
Frage:
Wie läuft das mit Aufhebungsverträgen, muss ich da auf etwas besonderes achten? Kann der jetziger Arbeitgeber darauf pochen, dass ich die Kündigungsfristen einzuhalten habe?
Wird mich das AA sperren und ich keine Bezüge bekommen, für die paar Tage Überbrückung?
Würde mich freuen, wenn sich jemand auf diesem Gebiet auskennt und mir hoffentlich positive Antorten geben kann
Danke
°o°
Ja, der Arbeitgeber kann auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Die meisten handeln aber nach der Devise " Reisende soll man nicht aufhalten" , es sei denn, du wechselst zum unmittelbaren Wettbebwerber.
Punkt2
Ja, du bekommst eine Sperrzeit von der Bundesagentur. Ein Aufhebungs oder Abwicklungsvertrag wird in der Regel behandelt wie eine Eigenkündigung, erst recht wenn wie hier die Kündigungsfristen abgekürzt werden. Mit Geld ist also nicht zu rechnen..
Die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes wird sanktioniert.
Hallo Heinz,
Danke für deine Antwort. Das habe ich mir schon fast gedacht. na dann muss ich wohl weiter beim alten Arbeitgeber bleiben
Der laufende Arbeitsvertrag würde dann zum 30.06.12 enden und bis dahin auch der Resturlaub genommen sein.
Wie gesagt, der 1. Arbeitstag in der neuen Firma wäre der 23.07.12
Naja, es geht mir in der alten Firma nicht so schlecht...wäre halt mal ein Tapetenwechsel gewesen
Also zum Aufhebungsvertrag ist alles gesagt. DIe Idee mit dem Urlaub würde ich auch noch in Erwägung ziehen, insofern Du noch Urlaub hats.
Was mich aber überaus stutzig macht ist, warum die Schulung nicht zum 01 anfängt. Das ist relativ üblich. Kein Arbeitnehmer tritt eine neue Stelle 1 Woche vor Monatsanfang an...Ansonsten tritt doch einfach zum 01 die Position an und nach 3 Wochen nimmst DU die Schulung mit. Dann wirst Du für 3 Wochen normale Arbeit schon beazhlt und alles ohne einbußen für Dich.
Vielleicht verstehe ich das Modell auch einfach nicht (?).
Und worüber habt ihr im Vorstellungsgespräch gesprochen? Ich meine wenn mir morgen jemand einen neuen Job anbietet, kann ich doch nicht sagen ja Prima und stehe noch bei meinem AG in der Pflicht...
Doch, selbstverständlich. Das ist bei Wechseln völlig üblich, weil sich in den seltensten Fällen Kündigungsfristen und Datum des Arbeitsbeginns in der neuen Firma in Übereinstimmung bringen lassen. Wichtig ist, mit beiden Seiten fair zu sein, soweit es geht.
Was ich aber beim Threaderöffner nicht verstehe: Du willst jetzt doch nicht wechseln, weil dir dann drei Wochen Lohn entgehen?
Was geht wenn Dein jetztiger Arbeitgeber dich kündigt, wobei ich net wie das rechtlich ist, dann muss er nur bei der Arbeitsbescheinigung angeben das du dir nichts hast zu schulden kommen lassen (kein Arbeitsvertragswidriges Verhalten)
Dann könnte es evlt funktionieren, bin mir aber auch net 100 % sicher.
Also rein rechtlich nennt man das im Nachweisfall Betrug und Beihilfe zum Betrug zum Nachteil der Arbeitsagentur. Dass so etwas in der Praxis gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Mal abgesehn davon, dass ein gekündigt im Lebenslauf nicht gut aussieht....
Aber es würden mir nicht nur 3 Wochen Gehalt/ ALG 1 fehlen, sondern auch dass ich aus einem derzeit unbefristeten Verhältnis in ein unbefristetes Verhältnis wechsel, bestünde die Gefahr bei nichtübernahme trotzdem aus diesem Grund eine 3 monatige Sperre zu bekommen.
In meiner jetzigen Firma bin ich 3 Jahre und auf der sicheren Seite, was finanzielle Absicherung angeht...Da wäre es nicht mehr der Fall!
Das muss man selbstverständlich abwägen. Allerdings: Egal wann du zu einem neuen Arbeitgeber wechselst,wird es kaum in eine direkte Festanstellung sein, sondern immer Befristung, Probezeit o.Ä. geben. Hier bietet sich dir anscheinend eine gute Gelegenheit. Und bei deinem derzeitigen Arbeitgeber scheinst du nicht für immer bleiben zu wollen.
Hallo Stefan,
die Probezeit wird es sicherlich immer geben. Die Krux ist diese Klausel mit der befristung auf ein Jahr.
Wenn ich während der Probezeit gekündigt werde, dann besteht ja das recht auf ALG1. Aber wenn ich den Vertrag nicht verlängert bekomme und ich bewusst aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag gegangen bin, dann können und werden die mich sperren.
Grüße
Ist das wirklich so? Ich meine, das der Wechsel von einer unbefristeten in eine befristete Tätigkeit ein Sperrgrund bei Nichtübernahme durch den neuen AG ist?
Es wird ja immer gruseliger, zumal sehr viele Stellen Heute erstmal befristet besetzt werden.
Wenn ich arbeitssuchend wäre und eine befristete Tätigkeit aufnehme und anschließend nicht übernommen werde, dann gibt es weiterhin ALG1, sofern noch "Guthaben" drauf ist.
Wenn du aber von einem unbefristeten Job inb einen befristeten Job wechselst und dann nicht übernommen wirst, hast du quasi bewusst deine "bessere" Position aufgegeben und damit droht die Sperre.
Es gibt ein paar Ausnahmen, wann auch weiterhin ALG gezahlt wird, obwohl du von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechselst. Bspw. du bist dadurch kein Aufstocker mehr, verdienst 30% mehr, die Entfernung vom unzumutabren in den zumutbaren Bereich usw.
Da ich aber jetzt schon gutes Geld verdiene und ich eigentlich nur aufgrund eines Tapetenwechsels einen neuen Job annehmen wollte, ist das alles zu riskant.
Denn wie gesagt, auch wenn ich hier nicht meine Rente erleben werde, schlecht geht es mir nicht...Es war halt der Reiz, aber nicht um jeden Preis
Danke für die Info.
Manchmal ist es schon unglaublich, was da alles auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird.