Im Februar 2005 habe ich eine Wohnung gekauft. Lt. Teilungserklaerung habe ich das Sondernutzungsrecht fuer den am Haus anliegenden Garten. Gleichzeitig wurde den Mietern von Whg.2 ein Mitbenutzungsrecht eingeraeumt. Zitat aus der Teilungserklaerung:“ Die Beeintraechtigung des Sondernutzungsrechtes (also die Mitbenutzung durch die Mieter von Whg.2) entfaellt bei Beendigung des bestehenden Mietverhaeltnisses.“
Jetzt hat der Besitzer der Wohnung gewechselt. Frage: Wurde dadurch das bestehende Mietverhaeltnis beendet und ein neues begonnen? Es sind halt diese Worte, bestehendes Mietverhaeltnis, die mir Hoffnung geben. Nach meinem Verstaendnis ist ein neues Mietverhaeltnis entstanden.
Du meinst wohl, dass der Eigentümer der Wohnung gewechselt hat. Durch einen Eigemtümerwechsel wird ein Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter nicht beendet. Es gilt der Rechtsgrundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das ist auch logisch: Dadurch, dass ein neuer Eigentümer da ist, verliert der Mieter nicht ihm laut dem Mietvertrag zustehende Rechte, in diesem Fall die Gartennutzung.
Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Goliath schrieb: Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Nur mal so gefragt: Wie wäre es mit einem kühlen Weizen oder einem leckeren Riesling im gemeinsamen Garten - auf gute Nachbarschaft?
Goliath schrieb: Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen: Nein,da ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage in Sicht. Ich will aber dein Augenmerk auf etwas anderes richten: Stellen wir uns mal vor, du findest eine Möglichkeit, deinem Nachbarn auf juristischem Wege die Gartennutzung zu untersagen. Weißt du, wie solche Geschichten dann enden? Im schlimmsten Fall gehen die Nachbarn irgendwann mit Schrotflinten und Äxten aufeinander los. Ich empfehle auch das kühle Weizen. Und wenn du sagst, der Nachbar nervt: Probiers doch mal mit entwaffnender Freundlichkeit, wenn der Nachbar rumzickt.
Goliath schrieb: Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen: Nein,da ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage in Sicht. Ich will aber dein Augenmerk auf etwas anderes richten: Stellen wir uns mal vor, du findest eine Möglichkeit, deinem Nachbarn auf juristischem Wege die Gartennutzung zu untersagen. Weißt du, wie solche Geschichten dann enden? Im schlimmsten Fall gehen die Nachbarn irgendwann mit Schrotflinten und Äxten aufeinander los. Ich empfehle auch das kühle Weizen. Und wenn du sagst, der Nachbar nervt: Probiers doch mal mit entwaffnender Freundlichkeit, wenn der Nachbar rumzickt.
Goliath schrieb: Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen: Nein,da ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage in Sicht. Ich will aber dein Augenmerk auf etwas anderes richten: Stellen wir uns mal vor, du findest eine Möglichkeit, deinem Nachbarn auf juristischem Wege die Gartennutzung zu untersagen. Weißt du, wie solche Geschichten dann enden? Im schlimmsten Fall gehen die Nachbarn irgendwann mit Schrotflinten und Äxten aufeinander los. Ich empfehle auch das kühle Weizen. Und wenn du sagst, der Nachbar nervt: Probiers doch mal mit entwaffnender Freundlichkeit, wenn der Nachbar rumzickt.
Oder mit Händkäs..
Handkäs zum Weizenbier? Es haben schon Leute für weniger was in die Fresse gekriegt...
Goliath schrieb: Ok, dann ist die Beeintraechtigung wirklich erst mit dem Auszug des Mieters hinfaellig. Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen: Nein,da ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage in Sicht. Ich will aber dein Augenmerk auf etwas anderes richten: Stellen wir uns mal vor, du findest eine Möglichkeit, deinem Nachbarn auf juristischem Wege die Gartennutzung zu untersagen. Weißt du, wie solche Geschichten dann enden? Im schlimmsten Fall gehen die Nachbarn irgendwann mit Schrotflinten und Äxten aufeinander los. Ich empfehle auch das kühle Weizen. Und wenn du sagst, der Nachbar nervt: Probiers doch mal mit entwaffnender Freundlichkeit, wenn der Nachbar rumzickt.
Oder mit Händkäs..
Handkäs zum Weizenbier? Es haben schon Leute für weniger was in die Fresse gekriegt...
Lt. Teilungserklaerung habe ich das Sondernutzungsrecht fuer den am Haus anliegenden Garten.
Gleichzeitig wurde den Mietern von Whg.2 ein Mitbenutzungsrecht eingeraeumt.
Zitat aus der Teilungserklaerung:“ Die Beeintraechtigung des Sondernutzungsrechtes (also die Mitbenutzung durch die Mieter von Whg.2) entfaellt bei Beendigung des bestehenden Mietverhaeltnisses.“
Jetzt hat der Besitzer der Wohnung gewechselt.
Frage: Wurde dadurch das bestehende Mietverhaeltnis beendet und ein neues begonnen?
Es sind halt diese Worte, bestehendes Mietverhaeltnis, die mir Hoffnung geben. Nach meinem Verstaendnis ist ein neues Mietverhaeltnis entstanden.
Danke fuer eure Muehe.
Durch einen Eigemtümerwechsel wird ein Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter nicht beendet. Es gilt der Rechtsgrundsatz "Kauf bricht nicht Miete".
Das ist auch logisch: Dadurch, dass ein neuer Eigentümer da ist, verliert der Mieter nicht ihm laut dem Mietvertrag zustehende Rechte, in diesem Fall die Gartennutzung.
Andere Frage. Der Hauptmieter ist mehr als ein halbes Jahr nicht in der Wohnung sondern haelt sich im Ausland auf. In dieser Zeit bewohnen seine Soehne die Wohnung. Diese sind aber nicht Mieter der Wohnung, ist das legal? Oder ist das quasi eine unzulaessige Untervermietung?
Kann man da nicht ansetzen mit einem neuen Mietvertrag, den dann die Soehne unterschreiben? Dann waere die Gartennutzung ja hinfaellig.
Ist vielleicht alles zu hypothetisch und vielleicht bin ich seit gestern etwas zu euphorisch.
Nur mal so gefragt: Wie wäre es mit einem kühlen Weizen oder einem leckeren Riesling im gemeinsamen Garten - auf gute Nachbarschaft?
Ohne auf Einzelheiten einzugehen: Nein,da ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage in Sicht.
Ich will aber dein Augenmerk auf etwas anderes richten: Stellen wir uns mal vor, du findest eine Möglichkeit, deinem Nachbarn auf juristischem Wege die Gartennutzung zu untersagen. Weißt du, wie solche Geschichten dann enden? Im schlimmsten Fall gehen die Nachbarn irgendwann mit Schrotflinten und Äxten aufeinander los.
Ich empfehle auch das kühle Weizen. Und wenn du sagst, der Nachbar nervt: Probiers doch mal mit entwaffnender Freundlichkeit, wenn der Nachbar rumzickt.
Oder mit Händkäs..
Handkäs zum Weizenbier? Es haben schon Leute für weniger was in die Fresse gekriegt...
+1
Der kerl iss halt nur ein gourmand....